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Jemand klaut mein Bild :(

Es geht eher um angemessene Bezahlung und wenn mich einer beklaut, dann zahlt der sicher mehr als den normalen Preis.

So viel ich weiß ist es jedenfalls in Österreich so, dass es das doppelte Honorar für nicht fragen und das doppelte für ohne Namensnennung ist; also insgesamt das dreifache übliche Honorar. Da hier offenbar sogar eine falsche Namensnennung war - wenn ich das richtig verstanden habe -, dann weiß ich nicht, was dafür vorgesehen ist.

Ich glaube aber, dass es von Golem in gutem Glauben verwendet wurde, dass die also davon ausgegangen sind, dass die Fotos vom Hersteller dafür frei verwendbar sind. Normalerweise ist das zumindest für Berichterstattung der Fall. Normalerweise erwirbt ein Hersteller, der seine Produkte fotografieren lässt alle Rechte an den Fotos, weil es auch unüberschaubar ist, wer das Foto verwendet. Ein Produkthersteller will ja, dass das Foto möglichst weit verbreitet wird.
 
Normalerweise erwirbt ein Hersteller, der seine Produkte fotografieren lässt, alle Rechte an den Fotos, weil es auch unüberschaubar ist, wer das Foto verwendet.

Ein Hersteller kann die Rechte an den Fotos normalerweise nur "erwerben", indem er den Fotografen beauftragt und für seine Arbeit bezahlt. Dann schreibt der Hersteller auf seine Internetseite, daß man die Bilder, die im Pressebereich zum Download bereitstehen, frei nutzen kann. Und normalerweise hat der Hersteller, wenn er nicht zu zahlen bereit war, die Bilder auch nicht auf legalem Wege bekommen.

Von diesem Standpunkt aus gesehen hat Golem nicht erkennbar viel falsch gemacht. Aber es gab wieder jemanden, der im Werbefotografiegeschäft mitmischen, sich aber nicht an dessen Spielregeln halten wollte. Das Ergebnis ist - vorhersehbar - dann wieder ein Bilderklau-Fred im DSLR-Forum.
 
You can't buy cameras on photo credit!

Stimmt. Nur stellt sich die Frage, weshalb der Fredstarter bei Heise auf einem solchen besteht, wenn er es andererseits ablehnt, die Geschäftsvorteile zu nutzen, die dieser schaffen soll. Das Recht auf Urhebernennung wurde nicht ins Gesetz geschrieben, um dort eine Seite zu füllen.
 
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