Ein für mich ziemlich dickes Haar ist die Beschränkung auf die € 1500 nach 22 Uhr. Um die Zeit bin ich noch oft nicht zuhause oder im Hotel. Das ist eine Klausel, die ziemlich schnell heftig weh tun kann. Interessanterweise hat wohl matthiesen in diese Richtung seine Bedingungen angepasst. Man beachte die zwei aufeinanderfolgenden Sätze aus den aktuellen Bedingungen:Naja. Wie auch immer. Nen Haar in der Suppe findet man immer, wenn man lang genug mit der Lupe reinguckt.
"Versicherungsschutz besteht sowohl tagsüber als auch nachts ohne die sonst üblichen zeitlichen Beschränkungen.
Die Höchstentschädigung bei Schadenfällen während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) beträgt € 1.500,00 pro Fahrzeug."
Den ersten Satz hätte man wohl sinnvollerweise auch noch ein wenig anpassen sollen...