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Hallöchen,

bzgl. Finanzamt gibt es bei mir eine Story im Bekanntenkreis, die auch hier weiterhelfen könnte. Und zwar ist ein Bekannter von mir Rentner und malt schon viele Jahre lang. Mittlerweile hat er sich einen Namen gemacht und es kommen ab und zu auch Leute zu ihm, die ein Bild von ihm haben wollen, ... er verdient also an seinem Hobby auch ein paar Euro.
Durch einen kleinen Fernsehbericht im örtlichen Lokalsender ist das Finanzamt auf ihn aufmerksam geworden und hat ihm auch gleich mal einen Mitarbeiter auf den Hals gehetzt. Das Ende vom Lied war, dass er durchaus bereit war ein Gewerbe anzumelden und seine Einnahmen anzugeben; allerdings würde er dann auch alle Ausgaben geltend machen, wie z.B. Pinsel, Farben, Rahmen, aber auch Fotoausrüstung, Reisen in ferne Länder, etc. Tja, das Finanzamt hat dankend abgelehnt :D.

Gruß,
André


Schöne Geschichte, klingt lustig. Verlassen sollte man sich auf diese Geschichte allerdings ganz und gar nicht. Da fehlen wohl ein paar Details. Künstler müssen kein Gewerbe anmelden. Und das Finanzamt besteht immer auf einer korrekten Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, auch wenn du am Ende vom Finanzamt noch etwas zurückbekommen solltest.
 
Schöne Geschichte, klingt lustig. Verlassen sollte man sich auf diese Geschichte allerdings ganz und gar nicht. Da fehlen wohl ein paar Details. Künstler müssen kein Gewerbe anmelden. Und das Finanzamt besteht immer auf einer korrekten Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, auch wenn du am Ende vom Finanzamt noch etwas zurückbekommen solltest.

Stimmt schon, man sollte sich im Fall der Fälle sicherlich etwas genauer informieren und sich nicht auf meinen Beitrag verlassen. Ich wollte damit eigentlich auch nur sagen, dass man - wenn man seine Einnahmen versteuern soll - auch seine ganzen Ausgaben gegenrechnen darf und sollte und diese Ausgaben beschränken sich nicht nur auf die Fotoausrüstung. Hinzu kommen PC, Software, Speichermedien, evtl. Arbeitszimmer inkl. Ausstattung, aber auch ein Auto mit den damit verbundenen Fahrtkosten, evtl. auch Reisen, etc.

Gruß,
André
 
Stimmt schon, man sollte sich im Fall der Fälle sicherlich etwas genauer informieren und sich nicht auf meinen Beitrag verlassen. Ich wollte damit eigentlich auch nur sagen, dass man - wenn man seine Einnahmen versteuern soll - auch seine ganzen Ausgaben gegenrechnen darf und sollte und diese Ausgaben beschränken sich nicht nur auf die Fotoausrüstung. Hinzu kommen PC, Software, Speichermedien, evtl. Arbeitszimmer inkl. Ausstattung, aber auch ein Auto mit den damit verbundenen Fahrtkosten, evtl. auch Reisen, etc.

Gruß,
André

Und schon wieder so eine schwammige und damit unsinnige Aussage...
Der PC darf dann nämlich auch nur zu 100% beruflich genutzt sein, ein Auto kannste garantiert nicht absetzen, sondern nur die Fahrtkosten mit dem dafür vorgesehenen Satz und beim Arbeitszimmer gibt es so viele Vorschriften zu beachten, dass ich mal behaupte, dass ein Hobbyfotograf in 99,9% der Fälle kein steuerlich relevantes Arbeitszimmer hat...
 
Na das hat sich wohl eh erledigt . Muss mich erstmal um den Steuer und Finanzamt****** kümmern :(

...und vergesse bitte die anmeldung bei der BG druck und papierverarbeitung nicht. diese ist ab dem ersten euro per gesetz fällig.
 
Und schon wieder so eine schwammige und damit unsinnige Aussage...
Der PC darf dann nämlich auch nur zu 100% beruflich genutzt sein, ein Auto kannste garantiert nicht absetzen, sondern nur die Fahrtkosten mit dem dafür vorgesehenen Satz und beim Arbeitszimmer gibt es so viele Vorschriften zu beachten, dass ich mal behaupte, dass ein Hobbyfotograf in 99,9% der Fälle kein steuerlich relevantes Arbeitszimmer hat...

Du hast schon nicht unrecht, bei einer nebenberuflichen Tätigkeit sind gewissen Dinge sicherlich nur anteilsmäßig absetzbar. Bei meinem Beitrag bin ich auf die schnelle von einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgegangen (wie in meinem Fall!). Vermutlich wird die ganze Sache bei haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit dank unseres "einfachen" Steuersystems so kompliziert, dass man um einen Steuerberater kaum herum kommt, um das Optimum für sich heraus zu holen.

Gruß,
André
 
um mal wieder zum eigentlichen Thema (unhd das war nicht Steuerrecht!) zureuckzukommen:

250 EUR finde ich ganz ok, da Pressemitteilungen ja anders verguetet werden als direkte Lieferungen an die Zeitungen.

Als *Problem' sehe ich nur, dass die Bilder aus der PM ggf. oft in Zeitungen gedruckt werden, wenn der Fotograf aber alle Rechte (ausser Urheberrecht natuerlich ;)) abtritt, sieht er davon nix mehr (wobei es fuer die 250 EUR schon einige Zeitungsabdruecke sein muessten, selbst bei 30 EUR je Bild)...

Aber 8-12 EUR je Bild? Sorry, das habe ich vor Jahren (ok, Jahrzehnten ;)) mal beim Dorfblaettchen bekommen (15-25 Mark) - als Schueler war das ein nettes Zubrot... Aber fuer 8 EUR zu einem Termin fahren, mir 2 Std. die Neuigkeiten der oertlichen Rassegefluegelzuechter o.ae. anzuhoeren und dann noch was brauchbares fotografisches abzuliefern - nee, dafuer waere mir alleine schon das Spritgeld zu schade, was ich verfahre... Mag hochnaesig klingen, aber irgendwo ist auch 'ne Grenze...

p.
 
Hier steht ja viel Unsinn über Steuern :eek:
1. Das Finanzamt ist zur Auskunft verplichtet. Jeder kann dort anrufen und sich informieren. Mann muss auch nicht seine Steuernummer usw. nennen, wenn man grundsätzlich etwas wissen will.:D

2. Als Liebhaberei bezeichnet das FA ein Gewerbe/Freiberuf usw. wenn mehrere Jahre kein Gewinn erzielt wird und das FA davon ausgeht, dass auch in Zukunft wharscheinlich keiner erzielt wird. Die Verluste können mit den restlichen Einkomen verrechnet werden, daher achtet das FA darauf! Wird Liebhaberei angenommen, wird die Absicht Gewinn zu erzielen vom FA verneint.

3. Anmelden muss man, wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Gewinn ist aber nicht das gleiche wie Umsatz, wie einige Gründer wohl denken:evil: Bei dem TO ist diese Absicht wahrscheinlich zu verneinen, da seine Kosten (hier zählt Anschaffung mit Zubehör als Abschreibung, Fahrtkostenu usw.) höher sind, als die Einkommen, wenn er welche erzielt.

Das ist keine Rechtsberatung nur meine Meinung!
 
Hier steht ja viel Unsinn über Steuern :eek:
1. Das Finanzamt ist zur Auskunft verplichtet. Jeder kann dort anrufen und sich informieren. Mann muss auch nicht seine Steuernummer usw. nennen, wenn man grundsätzlich etwas wissen will.:D

2. Als Liebhaberei bezeichnet das FA ein Gewerbe/Freiberuf usw. wenn mehrere Jahre kein Gewinn erzielt wird und das FA davon ausgeht, dass auch in Zukunft wharscheinlich keiner erzielt wird. Die Verluste können mit den restlichen Einkomen verrechnet werden, daher achtet das FA darauf! Wird Liebhaberei angenommen, wird die Absicht Gewinn zu erzielen vom FA verneint.

3. Anmelden muss man, wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Gewinn ist aber nicht das gleiche wie Umsatz, wie einige Gründer wohl denken:evil: Bei dem TO ist diese Absicht wahrscheinlich zu verneinen, da seine Kosten (hier zählt Anschaffung mit Zubehör als Abschreibung, Fahrtkostenu usw.) höher sind, als die Einkommen, wenn er welche erzielt.

Das ist keine Rechtsberatung nur meine Meinung!

Umso mehr sogenannter Meinungen ich hier lese umso deutlicher wird, das man sich in Steuerfragen wohl unbedingt an einen wirklichen Fachmann wenden sollte. Es ist an sich nicht so sonderlich schwierig, dennoch kursieren hier unzählige selbstgestrickte Steuerberatungen, die allesamt mal mehr mal weniger aber dennoch meisten knapp daneben liegen.
 
Eigentlich kann ich mir nur schwer Vorstellen das so ein Spatenstich 2 Stunden dauert sondern so aus dem Gefühl raus wohl eher 1 Std. wenn überhaupt und dann wäre das mit den 200 okay, denn denke Du musst noch die Bilder sichten und Ausschnitte und Korrekturen machen etc.
Wenn das ganze wirklich 2 Std. dauert würde ich mindestens 300 Euro verlangen.
Weil bei 2 Stunden dann schon ziemlich was zusammen kommt an Bildern und die Nacharbeiten musst irgendwie auch noch reinholen!

Meine 2 cents, Armin

So ist das!

+Anfahrt und Abfahrt

Manche Leute haben schon komische Vorstellungen. Das Honorar bezieht sich doch nicht nur auf die Arbeitszeit vor Ort. Ihr wisst doch selbst, was ihr im Anschluss noch so alles an den Fotos macht. Auch das ist Arbeitszeit. Dazu kommt der Erwerb an den Rechten für diverse Publikationen. Das hat eben seinen Preis.
 
...und vergesse bitte die anmeldung bei der BG druck und papierverarbeitung nicht. diese ist ab dem ersten euro per gesetz fällig.
Sorry, aber was soll dieser Blödsinn? Er ist selbstständig und kann sich somit freiwillig bei der BG versichern - muss er aber nicht. Wenn er Angestellte hätte, dann MUSS er sich bei denen anmelden.
 
Sorry, aber was soll dieser Blödsinn? Er ist selbstständig und kann sich somit freiwillig bei der BG versichern - muss er aber nicht. Wenn er Angestellte hätte, dann MUSS er sich bei denen anmelden.

Bitte nicht gleich mit Vokabeln wie "Blödsinn" um sich schmeißen. Es ist nämlich keiner. ;)
Als gewerblicher Fotograf ist man pflichtversichert in der BG Druck und Papier, auch wenn man keine Angestellten hat. Das ist Fakt. Ist bei anderen Berufszweigen anders, ja das stimmt. Nicht aber beim gewerblichen Fotografen.
 
Bitte nicht gleich mit Vokabeln wie "Blödsinn" um sich schmeißen. Es ist nämlich keiner. ;)
Als gewerblicher Fotograf ist man pflichtversichert in der BG Druck und Papier, auch wenn man keine Angestellten hat. Das ist Fakt. Ist bei anderen Berufszweigen anders, ja das stimmt. Nicht aber beim gewerblichen Fotografen.

als fotojournalist ( egal ob freier oder nicht ) ist man auch bei der BG druck und papierverarbeitung versicherungspflichtig. per gesetzt vom ersten bild an, welches man verkauft....

nachzulesen bei der BG und auch beim DJV:
http://www.djv.de/17_08_2007_Arbeitnehmer_von_F.1871.0.html
 
Bitte nicht gleich mit Vokabeln wie "Blödsinn" um sich schmeißen. Es ist nämlich keiner. ;)
Als gewerblicher Fotograf ist man pflichtversichert in der BG Druck und Papier, auch wenn man keine Angestellten hat. Das ist Fakt. Ist bei anderen Berufszweigen anders, ja das stimmt. Nicht aber beim gewerblichen Fotografen.
Ok, wieder was dazu gelernt:rolleyes: Sorry für den "Blödsinn". Auch wenn das bei der BGDP rechtlich richtig zu sein scheint.....irgendwie widerspricht sich bei einer "Pflichtmitgliedschaft" eine "Versicherungssumme" die man sich aussuchen kann. Meines Wissens gibt es das bei keiner anderen BG. Jeder normale Arbeitnehmer ist pflichtversichert und der Arbeitgeber zahlt dafür die Beiträge. Aber wie gesagt...scheint ja so richtig zu sein. Und bei 231 Euro für die Mindestversicherungssumme ordentlich abgesichert zu sein ist schön zu wissen. Und für Medikamente braucht man, anders als bei Krankenkassen noch nicht mal was dazu bezahlen :rolleyes:

So, nochmals Sorry und back to topic

Martin
 
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