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Gutgläubiger Erwerb

Abmahnwahn

Themenersteller
Hallo Fotofans,
euer Forum wurde mir von meinem Bruder empfohlen.

Ich habe Ende letzten Jahres bei eBay Bilder und die dazugehörigen Bildlizenzen ersteigert. (Cd mit schriftlicher unterschriebener Lizenz)

Diese Bilder hatte ich auch optimiert da mir die Qualität mir nicht gefallen hat.
Von diesen Bildern habe ich auf meine nicht kommerziellen Homepage 24 Bilder verkleinert dargestellt.

Daraufhin erhielt ich eine Abmahnung vom eigentlichen Fotografen.
Der Verkäufer hätte diese Lizenzen nicht verkaufen dürfen.
Und zu holen ist bei dem anscheinend auch nichts.:-(

Die Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben (die Anwaltskosten abgelehnt) und um des lieben Friedens willen dem Fotografen 500€ überwiesen.
250€ habe ich schon für meinen Anwalt bezahlt......

Am Samstag erhielt ich die gerichtliche Vorladung.
Jetzt geht es um ca. 4500€. (Ich wollte ja keine Playboy Fotos kaufen;-)

Die Fotos sind meines Wissens nach bei einem Shooting eines Fotoclubs entstanden. Wenn ich das richtig verstanden habe wurde das Model mit 100€ (pro Nase?) bezahlt und alle haben mal geknipst.

Hat schon mal einer etwas ähnliches erlebt?
Oder ein paar Tipps für mich?
Danke

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider: Ab zum Anwalt. Du hast jetzt nur noch die Wahl zwischen teuer und sehr teuer. Würdest du dich auf einen Rat von einem Forennutzer verlassen?

Was ich nicht checke:
Du hast dem Fotografen 500 gezahlt? Jetzt einfach so? Was hatte dein Anwalt, dem du schon 250 gezahlt hattest denn dazu gesagt? 250 ist ja noch keine echte Gebühr sondern eher ne Beratung. ;)
 
Bei Internet Geschichten/Webseiten zahlt leider kein Rechtsschutz.:-(

Mein Anwalt meinte ja ich solle 500€ zahlen und somit der Klage aus dem Weg gehen. (Streitwert senken ect.)

Was mich so wurmt ist das ich mich ja nicht "schuldig" fühle.....

Wenn ich ein "gestohlenes" Auto kaufe, dann wird die Kiste beschlagnahmt und ich werde nicht noch bestraft.......................
 
Naja, wenn der Anwalt schon eingeschaltet ist, wovon ich ausgehe, wenn dem schon Geld gezahlt wurde, läuft die Sache doch schon seinen Gang. Wenn die Vorladung schon da ist braucht man auch nicht mehr groß rumtun, da ist der Anwalt der einzige Weg, wenn man sich mit dem Fotografen so nicht einigen konnte. Ich würde mich an der Stelle nicht auf irgendwelche Aussagen von Internetnutzern verlassen und Anwälte dürfen hier zu einem gegebenen Fall nichts schreiben, höchstens Allgemeines.

Gruß,
Günter

PS: Wäre aber nett, wenn Du uns ein bischen auf dem laufenden hälst.
 
@darkstar jau ich weiß.:-(
Mich wurmt es halt.

Wie soll ein Käufer feststellen wer der wahre Urheber ist?
Mehr als eine Lizenz kann man ja nicht bekommen.

Das scheint eine gute Geschäftsidee zu sein..........
 
Du kannst natürlich versuchen die Auslagen vom Verkäufer zurückzuholen, aber wenn der nichts hat wird das auch nur teuer für Dich.

Und dass Du Dich unschuldig fühlst ist, nach dem Kentnisstand aus dem Thread (sorry wenn ich das so einschränke) auch OK, Du hast für die Bilder gezahlt und warst der Meinung sie auch nutzen zu dürfen. Wie und bei welcher Gelegenheit die Bilder entstanden sind dürfte im Übrigen relativ egal sein.

Gruß,
Günter
 
Such dir einen Anwalt, der sich wirklich damit auskennt.
Nach meinem Rechtsempfinden dürftest du nicht bestraft werden.
Der Fotograf sollte den Vertreiber der CD verklagen.
Du bist ja davon ausgegangen, dass du rechtlich einwandfrei handelst.
Diese 5000,- sind sowieso völlig überzogen und haltlos.
 
Du kannst natürlich versuchen die Auslagen vom Verkäufer zurückzuholen, aber wenn der nichts hat wird das auch nur teuer für Dich.

Sowas muß wohl gerichtlich entschieden werden.

Mein Rechtverständnis wäre, daß der Fotograf entgangene Gelder beim Vertreiber der CD einklagen muß und nicht bei den Leuten, die die CD in gutem Glauben gekauft haben.

Das einzige, was der Fotograf bei den letzteren bewirken kann, ist halt, daß sie die Bilder nicht mehr verwenden dürfen. Der Threadstarter muß/kann sich dann das Geld für die CD vom Betrüger zurückholen und der Fotograf von dem die Bilder sind muß sich ebenfalls an den Betrüger wenden.

So hätte ich das jetzt vermutet, aber ich bin juristischer Laie, daher hilft im konkreten Fall - wie schon mehrmals gesagt - nur der Anwalt wirklich weiter.

Wenn Leute Raubkopien von Musik, Filmen oder Software im Netz gekauft haben, wird ja i.d.R. auch ermittelt, inwieweit die Raubkopien "glaubwürdig" waren und ob die Käufer dann halt ein Verschulden trifft oder nicht. Einem Freund von mir ist das mal passiert, der hatte auch Kontakt zur Staatsanwaltschaft wegen eines Raubkopie-Videos, aber das ist dann alles eingestellt worden weil eben festgestellt wurde, daß die Kopien so gut und glaubwürdig gefälscht waren, daß man als Kunde das gar nicht bemerken konnte. Daher können die dann auch nicht weitergehend bestraft werden, das ist ja absurd.

Die Einschränkung "nach dem Kentnisstand aus dem Thread" ist natürlich richtig, klar.

Gruß
Thomas
 
Diese 5000,- sind sowieso völlig überzogen und haltlos.

Das wird leider in der BRD nach einer Tabelle gerechnet......
Anscheinend ist es egal ob Lieschen Müller oder Helmuth Newton knipst.

Da in der Lizenz drin stand ich könnte mein eigenes <c> auf die Pics machen habe ich den Webseitennamen genommen.
Das macht dann die Sache anscheinend auch noch teurer.
 
Zunächst: da du die Bilder nur privat genutzt hast, ist die Forderung in dieser Höhe allemal übertrieben.

Du hast die Bilder gutgläubig erworben. Der Fotograf muss sich an den Verkäufer wenden - nicht an dich. Cool bleiben, alles abblocken. Gar nicht mehr reagieren.

Dein Anwalt ist eine null, der kann gar nichts. Schnell wechseln.

Ich denke da steckt System dahinter. Sprich: ebay-Verkäufer und Fotograf arbeiten zusammen um so ein bisschen Geld in die Kasse zu bekommen.
 
Die Sache ist doch rechtlich imho relativ simpel:

Du hast die Rechte des Urhebers verletzt. Dafür wird er von Dir (angemessenen) Schadenersatz verlangen und auch zugesprochen bekommen. Ihn braucht es nämlich nicht zu interessieren warum Du meinst trotzdem moralisch Recht zu haben, es geht hier um SEINE Rechte und DEINE Verletzung derselben. Wenn ihm dadurch Kosten (Anwalt, Gericht, ...) entstehen, dann hast Du die auch zu tragen.

Das ganze Geld kannst Du Dir natürlich zivilrechtlich wiederholen bei dem, der Dich betrogen hat. Und der muß Dir natürlich auch Deine Kosten ersetzen. Ob bei ihm was zu holen ist oder nicht bekommt der Gerichtsvollzieher raus, den Du ihm schickst wenn er nicht freiwillig bezahlt.
Da der unberechtigte Verkäufer der Bilder Dich betrogen hat würde ich Strafanzeige erstatten. Betrug ist nämlich strafbar. Das hat aber nichts mit Gelddingen, die Dich interessieren müssen zu tun.

Der Ansatz für Dich und Deinen Anwalt wäre es, zu überprüfen wie groß überhaupt der Schaden ist, der dem Urheber entstanden ist. Einen Anhaltspunkt liefert die Auflistung der VG Bild in der entsprechend der Verwendung eines Bildes Beträge für die Nutzung genannt werden. Wenn der Urheber mehr verlangt, dann wird er auf Dein Verlangen hin die Schadenshöhe begründen müssen. Ein Helmut Newton hätte plausibel darlegen können, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist, als es ein Hobbyknipser kann. Darüber urteilt dann das Gericht. Und es kann ihm passieren, dass das Gericht seiner Auffassung nicht folgt und ihm dann seinen Teil der Kosten aufbrummt. Dann hat er auch nichts gewonnen.

Tip: Versuch mit dem Urheber doch mal freundlich zu reden, ob man die Sachen nicht einvernehmlich regeln kann, da Du ihn ja weder mit Absicht geschädigt hast, noch Krösus bist der jetzt tausende aufwenden kann. Ein paar nette Worte und eine Entschuldigung bringen oft mehr als lange, teure und für beide Seiten risikobehaftete Streitereien vor Gericht.

Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Gruß, Norbert
 
hehe...hehehe...ganz sicher, daß das ein Fotoclub war? :lol:

Ja

Zunächst: da du die Bilder nur privat genutzt hast, ist die Forderung in dieser Höhe allemal übertrieben.

Du hast die Bilder gutgläubig erworben. Der Fotograf muss sich an den Verkäufer wenden - nicht an dich. Cool bleiben, alles abblocken. Gar nicht mehr reagieren.

Dein Anwalt ist eine null, der kann gar nichts. Schnell wechseln.

Ich denke da steckt System dahinter. Sprich: ebay-Verkäufer und Fotograf arbeiten zusammen um so ein bisschen Geld in die Kasse zu bekommen.

Anwalt habe ich gewechselt.;-)
Das mit dem System denke ich auch schon länger. Verkäufer und Fotograf kommen beide aus Berlin.

Gerichtsstand ist aber Düsseldorf? Da hat es dann der geg. Anwalt nicht so weit.;-)

Im Internet gibt es (meines Wissens nach) auch nur eine Seite wo der Fotograf namentlich im Zusammenhang dieses Fotoclubs erwähnt wird.
Leider muss man einen Verdienstausfall bei Fotos nicht begründen soweit ich weiß, oder?

Auch hatte ich die google Cache Funktion bei meiner Seite abgestellt.
Die Bilder waren nicht bei google in der Bilder Datenbank.
Alle Bilder haben von mir neue Namen bekommen. (ala Bild1, Bild 2 u.s.w.)

Diese Webseite war neu und somit auch nicht gut bei google gelistet.

Ich denke man konnte eher einen Ausserirdischen im Bamberg finden als meine Fotos im Internet...
 
Die Sache ist doch rechtlich imho relativ simpel:

Du hast die Rechte des Urhebers verletzt. Dafür wird er von Dir (angemessenen) Schadenersatz verlangen und auch zugesprochen bekommen. Ihn braucht es nämlich nicht zu interessieren warum Du meinst trotzdem moralisch Recht zu haben, es geht hier um SEINE Rechte und DEINE Verletzung derselben. Wenn ihm dadurch Kosten (Anwalt, Gericht, ...) entstehen, dann hast Du die auch zu tragen.

So wird es enden.....

Das ganze Geld kannst Du Dir natürlich zivilrechtlich wiederholen bei dem, der Dich betrogen hat. Und der muß Dir natürlich auch Deine Kosten ersetzen. Ob bei ihm was zu holen ist oder nicht bekommt der Gerichtsvollzieher raus, den Du ihm schickst wenn er nicht freiwillig bezahlt.
Da der unberechtigte Verkäufer der Bilder Dich betrogen hat würde ich Strafanzeige erstatten. Betrug ist nämlich strafbar. Das hat aber nichts mit Gelddingen, die Dich interessieren müssen zu tun.

Das kann ich machen.
Weiß aber von meinem Vater das dieser Schuß nach hinten losgehen kann.
So ein Spaß hat Ihn auch mal viel Geld gekostet.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand......
Der Ansatz für Dich und Deinen Anwalt wäre es, zu überprüfen wie groß überhaupt der Schaden ist, der dem Urheber entstanden ist. Einen Anhaltspunkt liefert die Auflistung der VG Bild in der entsprechend der Verwendung eines Bildes Beträge für die Nutzung genannt werden. Wenn der Urheber mehr verlangt, dann wird er auf Dein Verlangen hin die Schadenshöhe begründen müssen. Ein Helmut Newton hätte plausibel darlegen können, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist, als es ein Hobbyknipser kann. Darüber urteilt dann das Gericht. Und es kann ihm passieren, dass das Gericht seiner Auffassung nicht folgt und ihm dann seinen Teil der Kosten aufbrummt. Dann hat er auch nichts gewonnen.

Nach dieser Liste geht er wohl auch......
Tip: Versuch mit dem Urheber doch mal freundlich zu reden, ob man die Sachen nicht einvernehmlich regeln kann, da Du ihn ja weder mit Absicht geschädigt hast, noch Krösus bist der jetzt tausende aufwenden kann. Ein paar nette Worte und eine Entschuldigung bringen oft mehr als lange, teure und für beide Seiten risikobehaftete Streitereien vor Gericht.
Keine Chance, er antwortet nicht auf Mails.
Nur sein Anwalt ruft dann an.
Auch gibt es keinen Telefonbucheintrag von Ihm.

Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Mache ich. Der Termin ist im Mai.
Ich bin jetzt 36 Jahre alt und muß wohl meine Einstellung wie man Geld verdient überdenken.;-)
 
die 5000 bestimmen sich als standardstreitwert der abmahnung.
mir scheint, dass hier was bei der beratung schiefgelaufen ist, wie hinsichtlich der abmahnung zu reagieren ist.

der gedanke, den stronzo äußerte, der kam mir auch sofort als ich deine story las - abzocke mit system.
google doch mal nach den namen der beteiligten oder anderen merkmalen.
schnapp dir die käuferliste aus den bewertungen des cd-verkäufers und frag da nach etc. pp.
 
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