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Grosses Problem mit der Selbstständigkeit- benötige dringend Hilfe!!

@Default
Sich in Deutschland momentan "Selbstständig" machen... und das ohne ein
gutes "Finanzielles-Polster" zu haben... lass' es sein !

Erstmal wollen sehr viele Leute bzw. Organisationen, Kammern, Genossenschaften,
usw. usw. usw. ...und natürlich der Staat, recht viel Geld von Dir haben, bevor
Du auch nur einen Cent verdient hast.
 
von "selbstständig machen" im Sinne von "davon leben" war keine Rede, wenn ich das richtig verstanden habe.

Leute, lest doch bitte mal die ganzen Threads wenigstens *an*... so, vielleicht... das erste Posting?

Ich habe vor 2 Monaten ein Nebengewerbe angemeldet und zwar als "Tierfotografie" unter "Handwerk".

Ich dachte mir, wenn ich schonmal das ein oder andere Bild verkaufe, dann sollte ich das auch auf legalem Wege tun.

Dafür braucht Default doch kein "finanzielles Polster" - ne Kamera ist ja offenbar schon da :)


Sooo schlimm ist das mit der Selbstständigkeit vom Aufwand/Chaos her aber auch nicht, nach ca. 2 Monaten hatte ich - danke Steuerberater - nen guten Überblick. Aller Anfang ist halt kompliziert. Dafür zahlt man irgendwie... keine Steuern. Scheiss System ;)
 
Ob man bzw. er davon leben oder es nur nebenbei machen will... da sehe ich keinen Unterschied...
...und "nebenbei" ist ja noch schlimmer, weil sich der ganze Aufwand den man hat, meißtens überhaupt
nicht lohnt.

Steuerberater und div. andere "Beiträge" kosten auch Geld und das für ein paar "Kröten" um sich
sein Studium oder so etwas zu versüßen... würde ich keinem empfehlen... .da kann er ja noch
nicht mal seine Fotoausrüstung oder die Kosten für den SB "absetzen".
 
Das ganze ist doch ne ganz einfache Rechnung. Die Kosten die bei einem Gewerbe auf einem zukommen sind zum einen überschaubar (es bleibt im 3 Stelligen bereich, oder?) und zum anderen vorher kalkulierbar (zumindest mit fachmänischer Unterstützung).
Da jeder der ein Gewerbe betreibt ein bischen kaufmännisches Geschick mitbringen sollte, ist es doch ganz einfach die Fixkosten gegen die geschätzten Einnahmen zu rechnen.

Wenn du natürlich gleich eine GmbH gründen willst und damit ein Stammkapital von rund 25T Euro mitbringen musst sieht das anders aus ;)

Gruß
Thomas
 
4k reichen auch für ne GmBH, wenn man nen entsprechenden Finanzplan zu ner Bank trägt ;)

Ich versteh das "Rücklagen"-Argument nicht. Was soll denn passieren wenn man als Nebentätigkeit ein paar Fotos macht und diese für ein paar € im Monat verkauft?

Ausser Gewerbeschein und wenn man sich doof anstellt Handwerkskammer entstehen einem ja keine Kosten, und mehr als die Einnahmen will das Finanzamt auch auf keinen Fall von einem haben. Das ganze ist also ziemlich risikolos.

Theoretisch könnte man von irgend wem (unfreiwilliges Modell ohne Clearing?) verklagt werden. Aber... wie realistisch ist das? Wenn man den Hobby-Bereich nicht in großen Sprüngen verlässt, und sich die Grundregeln für die Rechtssituation im eigenen Tätigkeitsbereich klar macht?

Ich hab im übrigen die zweite Hälfte meines Studiums alleine durch selbstständige Tätigkeit finanziert, dabei weder Rücklagen noch sonstiges gebraucht, und genug Plus zum Leben erwirtschaftet.

Grade wenn es "nur" darum geht ein "bisschen nebenbei" zu verdienen bzw. darum, wenn man *mal* ein Foto verkauft, auf der rechtlich richtigen Seite zu sein - braucht man keinerlei Skrupel haben, sich erst mal zu informieren.

Ansonsten könnte man Fotos halt nur verschenken. Aber wenn der Wille da ist, wieso nicht? *shrug*

Minus macht man höchstens wenn man zu doof ist zu lesen, was man irgendwo unterschreibt.
 
Ich hab da mal eine Frage. Wenn ich ein Gewerbe habe, kann ich meine Fotoausrüstung ja abschreiben. Wie ist das mit meiner bestehenden Ausrüstung, wenn ich heute ein Gewerbe aufmache? Kann ich die dann auch abschreiben? Oder muss ich mir die selbst verkaufen :stupid:

Gruß
Thomas
 
Hm, frag doch nen STEUERBERATER der kann dir das genau sagen ;)

Also welcome back to spekulation:

Damit irgend etwas durch Abschreibung deinen Gewinn mindert, musst du es auf jeden Fall kaufen in der Zeit, in der der Gewinn ermittelt (üblicherweise Jahresfrist). Eine anno 98 gekaufte Fotoausrüstung nützt dir also nichts für Gewinne in 2006.

Ich weiss nicht wie genau die Trennung von privat- und firmenvermögen bei Selbstständigen vonstatten geht, daher weiss ich jetzt nicht, ob du die Kamera ins Firmenvermögen übergehen lassen kannst. Auf jeden Fall müsstest du dir irgendwie selbst ne Rechnung schreiben...

Ich nehme an das es da wirklich Wege gibt das zu machen, aber ich hab das nie gebraucht. Also, s.o., Steuerberater. Ich schreibe meinem deswegen jetzt keine Mail ;)
 
Na mir brennts noch nicht unter den Nägeln wegen einem Gewerbe. Hat mich nur mal interessiert und so abstrus ist der Fall ja nicht...egal

Gruß
Thomas
 
LGW schrieb:
Hm, frag doch nen STEUERBERATER der kann dir das genau sagen ;)

Also welcome back to spekulation:

Damit irgend etwas durch Abschreibung deinen Gewinn mindert, musst du es auf jeden Fall kaufen in der Zeit, in der der Gewinn ermittelt (üblicherweise Jahresfrist). Eine anno 98 gekaufte Fotoausrüstung nützt dir also nichts für Gewinne in 2006.

Ich weiss nicht wie genau die Trennung von privat- und firmenvermögen bei Selbstständigen vonstatten geht, daher weiss ich jetzt nicht, ob du die Kamera ins Firmenvermögen übergehen lassen kannst. Auf jeden Fall müsstest du dir irgendwie selbst ne Rechnung schreiben...

LGW, BITTE lass die Spekulationen! :grumble:

natürlich kann man jeder Zeit etwas vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen umwandeln (Einlage). dazu muss man sich auch kein Rechnung schreiben. das ist ja nun totaler Blödsinn. dazu genügt eine Erklärung dem FA gegenüber.

die Einlage erfolgt zum Teilwert (Annahme: um Abschreibungen geminderte Anschaffungskosten), höchstens jedoch zu Anschaffungskosten. Voraussetzung: Anschaffung ist nicht länger als drei Jahre her.

die Kamera würde ich, ähnlich wie PCs, über drei Jahre abschreiben.
 
Eben sowas war mir von meinem Wirtschaftsstudium und den ganze Wirtschaftsschulen davor auch noch im Hinterkopf :rolleyes:

Das heißt also, ich hab noch bis Weihnachten 2007 Zeit ein Gewerbe zu gründen, damit ich meinen PC noch abschreiben kann...kleiner Scherz ;)
 
Aaaah genau, Einlage war das Stichwort.

Ich hab doch extra geschrieben, das ist Spekulation. Und das man besser jemanden fragt der sich auskennt.

Ein bisschen spekulieren wird ja noch erlaubt sein, immerhin provoziert das mindestens ne Gegenrede wenn man phänomenal daneben liegt wie ich... :angel:
 
Hallo,

hab mich ja zu beginn schonmal geäussert, wollte aber nochmal einige Dinge klarstellen. (da ich kein Steuerberater bin; ohne gewähr!). -> Deswegen nochmal der Rat unbedingt zum Steuerberater zu gehen, so wie es Queedin sogar mir geraten hat, obwohl in meinem posting drinsteht, das ich einen habe...

Es wurde hier x mal gepostet, das man doch ein Gewerbe anmelden muss um legal zu sein. Oder um Merwertsteuer auf die Rechnungen schreiben zu dürfen, oder um die Kosten (Equipment) absetzen zu dürfen.
Ist DEFINITIV Falsch!

Du musst kein Gewerbe haben! Das ist legal! (allerdings nicht bei Jedem Beruf)
Dein Beruf muss kreative züge haben. Es wurde auch behauptet, das wenn jemand Dich beauftragt dann keine eigene kreativität mehr gegeben sei. Auch Falsch. Wenn Deine (Auftrags)Arbeiten Deine kreiative Handschrift tragen dann ist eine künstlerische Tätigkeit gegeben. Und wenn Du 3 verschieden Fotografen mit der selben Aufgabe beauftragst, wirst Du sicher 3 verschiedene Ergebnisse bekommen! Du kannst als Freiberufler sogar Angestellte haben! Wenn diese Arbeiten Deinen Stil also Deine "Handschrift" Deinen "Stempel" tragen. Um Missverständnissen vorzubeugen: das ist wohlgemerkt Legal!

Mit der Steuer will ich das mal an einem Beispiel erläutern:


Du hast in einem Jahr Bilder verkauft im Wert von 500 Euro
Kamera, Stativ, Objektive.(Telefonkosten, Fahrtkosten Briefpapier)... gekauft für 2500 Euro.

Bei den 2500 Euro sind 344,83 Euro MwSteuer enthalten.
Auf Deine Rechnung schlägst Du 16% MwSt drauf als +80 Euro

In dem Fall bekommst Du also vom Finanzamt 344,83 - 80 = 264,83 Euro zurück. (Eigentlich 344,83, da Du ja die 80 Euro behältst).

Oder anders ausgedrückt:

Du Zahlst dem Finanzamt die 80 Euro (die ja auf die Rechnung oben drauf kommt)

Und bekommst vom FA 344,83.

Soweit so gut.
Du bekommst nur dann MwSt zurück, wenn Deine Einnahmen Deine Ausgaben nicht übersteigen, was ja langfristig nicht Dein Ziel ist. (wo auch das FA irgendwann nach einigen Jahren sagt, das Du keine Gewinnerziehlungsabsichten hast) und das ganze nachträglich rückgängig macht, so das meines wissens dann, wenn Du mehr MwSteuer vom FA bekommen hast diese dann zurückzahlen musst. Ausserdem müsstest Du dann die Gelder zum Einkommen rechnen und gegebenfalls versteuern, die Du als Betriebsaugaben als Minus (verlust) verbucht hast (Kamera etc).

Wenn Du Gewinn, also Überschuss machst, geht es umgedreht:

Sagen wir 5000 Euro einnahmen (5800 mit MwSt)
und 2300 Ausgaben (mit 317,24 enthaltener MwSt)

dann zahlst Du 800 - 317,24 = 482,76 Euro(die Dir nicht gehören) ans FA.

Du hättest dann in diesem Fall 5000 - 1982,76 = 3017,24 Euro überschuss.
Davon gehen dann noch einige Dinge ab (weis ich nicht genau - Steuerberater fragen) Freibeträge, Werbungskosten ect. Dann bliebe sagen wir mal 2000 Euro übrig, die Du als Einkommen versteuern musst, wobe bei diesem Betrag glaube ich keine Steuern anfallen würden, da Du erst ab einer gewissen Summe überhaupt Steuern zahlen musst. Aber auch hier: Steuerberater!

Selbst eine Kamera, die Du schon hast kannst Du Absetzen, das nennt sich dann übernahme aus Privat ins Geschäft (oder ähnlich) nur die MwSteuer kannst Du dann glaube ich nicht mehr gegenrechnen.

Das alles geht als Freiberufler OHNE Gewerbeanmeldung. Ich würde da auch nicht beim Finanzamt fragen um keine schlafenden Hunde zu wecken. Bei einigen Berufen ist es per Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob Gewerbe oder nicht. Und diese Bildgestalterischen Berufe fallen da rein. Und Auftrag oder nicht, ist sicher nicht das Kriterium, Architekten (auch mit Angestellten) sind nicht Gewerbetreibend! Und welcher Architekt arbeitet nicht nach den meist doch recht genauen Vorgaben des Bauherren! Trotzdem tragen diese Bauwerke doch mehr oder weniger die Handschrift des Architekten... ebenso wie Deine Bilder. Oder waren die alten Meister (Dürer etc.) keine Künstler, wenn sie jemanden portraitierten? war ja ein Auftrag, sogar mit Bildvorlage!

Kling alles kompliziert ist es aber nicht so sehr (macht sowieso besser der Steuerberater).

Der gro0e Vorteil ist aber das Du für alles, was mit Deiner Tätigkeit zusammenhängt keine MwSt bezahlen musst UND Das Du jeden Euro, den Du verdient hast und wieder für Deine Tätigkeit ausgibst NICHT versteuern musst.

Eine Kamera, die Dich im Laden 2500 Euro Kostet, kostet Dich effektiv nur:

2500 - 16% MwSt = 2155,17

da Diese 2155,17 Euro (die Du ja zuvor verdient hast) jetz eine Betriebsausgabe und somit kein Gewinn ist, nicht versteuern musst.

Wenn Du z.B. 30 % Einkommenssteuern zahlen musst, kostet Dich die Kamera: -30% =

1508,62 Euro.

Das geht auch, wenn Du ausser Deiner Selbständigkeit noch Arbeitnehmer bist! Dann würdest Du in der Anfangsphase, in der Du meist Verluste machst auch noch EinkommenSteuer zurückbekommen.

Für mich überwiegen die Vorteile.... wenn man mal von der Verpflichtung der Steuererklärungen absieht. (kosten auch einige Nerven).

Liebe Grüße & viel Erfolg ! (und einen Gruß an den Steuerberater)


Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
ohohohoh...

Der Thread entwickelt sich zur Dauerwiederholung "Gefährlichen Halbwissens" (nettes Album übrigens).

Du musst kein Gewerbe haben! Das ist legal! (allerdings nicht bei Jedem Beruf)
Dein Beruf muss kreative züge haben.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Das alles geht als Freiberufler OHNE Gewerbeanmeldung. Ich würde da auch nicht beim Finanzamt fragen um keine schlafenden Hunde zu wecken. Bei einigen Berufen ist es per Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob Gewerbe oder nicht. Und diese Bildgestalterischen Berufe fallen da rein. Und Auftrag oder nicht, ist sicher nicht das Kriterium, Architekten (auch mit Angestellten) sind nicht Gewerbetreibend!

Äpfel sind in der Regel leckerer als Birnen?

Der Status der Freiberuflichkeit ist für jeden einzelnen schwer zu erkämpfen, vor allem weil die Finanzämter und vor allem die Kommunen nicht grade erpicht auf Freiberufler sind. Der Hauptunterschied zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe ist nämlich nicht der Gewerbeschein (der 30? kostet oder sowas) sondern die GEWERBESTEUER, die man als Gewerbetreibender zahlt (ab ca. 22k? Umsatz oder Gewinn oder so pro Jahr - also im "Nebenjob" egal). Deswegen werden vom FA "Freiberufler" unterhalb der 22k? gerne ignoriert - macht nämlich nix. Erst oberhalb diesen Betrages kann es ausgesprochen unangenehm werden. Da wurden schon Leuten nachträglich für 6 Jahre die Freiberuflichkeit aberkannt, unter Nachforderung der gesamten Gewerbesteuer für diese Zeit. Nicht schön.

Das Kreativ-Argument ist im Grunde nicht korrekt, es gibt Berufe die "von Haus aus" Freiberufler sind, dazu zählen auch Ärzte und Anwälte, Beispielsweise. Generell ist aber das Problem darin begründet festzumachen, ob die betreffende Person tatsächlich genau diesen freiberuflich auszuübenden Job hat, oder einen andern. Bei Ärzten ist das leicht zu erkennen (auch ohne Kreativität), nämlich am erfolgreich abgeschlossenen Studium, aber bei allen Berufen mit Grauzonen ist das schon anders. Ich habe ehrlich gesagt keinen Schimmer wie die Regelung bei Fotografen genau ist. Webdesign übrigens ist eigentlich keine freiberufliche Tätigkeit.


Ansonsten schöne Abhandlung über Mehrwertsteuer (ja, Umsatzsteuer? ;)).

Man beachte nur: ab dem dritten Jahr wird man vom Finanzamt im vorraus veranlagt, d.h. die wollen je nach Laune des Sachbearbeiters dann Anfang 2008 die gesamten Umsatz- und Einkommenssteuer die für 2008 zu erwarten ist bereits *vorher* cash auf dem Konto haben. Weiterhin wird eine regelmässige Umsatzsteuererklärung fällig.

Hier werden fast zwanghaft die tollen Vorteile erklärt, wieviel Geld man von Papa Staat abzwacken kann damit. Stimmt auch (demnächst sogar 3% mehr, wie es scheint). Aber das damit auch erhebliche Verpflichtungen ggü. dem Finanzamt einher gehen, wird einfach übergangen. :grumble:
 
LGW schrieb:
ohohohoh...

Der Thread entwickelt sich zur Dauerwiederholung "Gefährlichen Halbwissens" (nettes Album übrigens).
...

(ab ca. 22k€ Umsatz oder Gewinn oder so pro Jahr - also im "Nebenjob" egal).

....

Das zum Thema Halbwissen.....
Es kann sich natürlich nur um Gewinn handeln. Ab 24.500,00 Euro Gewinn.

LGW schrieb:
Der Status der Freiberuflichkeit ist für jeden einzelnen schwer zu erkämpfen, vor allem weil die Finanzämter und vor allem die Kommunen nicht grade erpicht auf Freiberufler sind. ....
Da wurden schon Leuten nachträglich für 6 Jahre die Freiberuflichkeit aberkannt, unter Nachforderung der gesamten Gewerbesteuer für diese Zeit. Nicht schön.

Ich sgte ja auch, das es eine Grauzohne ist, was aber nicht heisst, das man sich da so durchmogeln kann. Auch sagte ich nicht, das man nur als kreativer als Freiberufler gilt. Es gibt viele Berufe, bei denen die Sachlage geregelt ist. Wenn es keine eindeutige Zuordnung gibt, dann hilft der Ansatz mit der Kreativität weiter! Und der ist hier eindeutig gegeben. Und wenn das Finanzamt auf die Gewerbesteuer scharf ist, so man in diese (finanziellen) Höhen emporsteigt, ist man trotzdem nicht der Willkür des FA ausgeliefert, da gibt es durchaus rechtliche möglichkeiten der Anfechtung. Sicher gibt es Leute, denen das aberkannt wurde... Es soll ja sogar Leute geben die Steuern hinterziehen... Wenn man sich als Freiberufler anmeldet, aber keiner ist, um sich an Steuern vorbeizumogeln, dann ist das auch rechtens. Ich gebe auch keine illegalen tipps. Hier geht es um reale Möglichkeiten.

Ich habe übrigens mein Gewerbe 7 Jahre rückwirkend abgemeldet und habe für 7 Jahre IHK Beiträge zurückerstattet bekommen.

LGW schrieb:
...Ich habe ehrlich gesagt keinen Schimmer wie die Regelung bei Fotografen genau ist. ...

Na das ist doch mal ne konkrete Aussage.


Ich habe bewusst nur von MwSt gesprochen, da die jeder kennt. Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer ist im Grunde das "selbe".

LGW schrieb:
Hier werden fast zwanghaft die tollen Vorteile erklärt, wieviel Geld man von Papa Staat abzwacken kann damit. Stimmt auch (demnächst sogar 3% mehr, wie es scheint). Aber das damit auch erhebliche Verpflichtungen ggü. dem Finanzamt einher gehen, wird einfach übergangen.

Da Du die 3% nennst, meinst Du sicher die MwSt und die kann ich gerade nicht abzwacken. Die wird auf alles was ich kaufe draufgeschlagen, wodurch die nächste Kamera um 3% teurer wird. Und die (dann 19%) bekomme ich fom FA wieder. Also bleibt es in dem Fall doch gleich oder? Auch die 19% die ich auf meine Rechnungen draufschlagen muss, muss ich ans FA weiterleiten. Von der MwSt hab ich garnix, im Gegenteil. Denn für jeden Auftraggeber (z.B. Privatleute) der die MwST nicht abziehen kann werde "ich" auf diese Weise um 3% teurer.

Einziger trost, das ich die MwSt für alles, was ich für meinen Job brauche, nicht zahlen muss.

Im übrigen habe ich, wenn ich Arbeite und Geld verdiene immer erhebliche Verpflichtungen ggü. dem Finanzamt, egal ob Gewerbetreibend oder Freiberufler. Das ist doch klar.

Auch sagte ich deutlich, das es Vorteile gibt, aber auch den Nachteil, das man sich mit den ganzen Sterererklärungen rumschlagen muss.

JörgH schrieb:
Für mich überwiegen die Vorteile.... wenn man mal von der Verpflichtung der Steuererklärungen absieht. (kosten auch einige Nerven).

Natürlich bezahlt man unterm Strich auch seine Steuern! Am Anfang kann es sein das man etwas rausbekommt, was auch hilfreich ist, aber dann ist man insgesamt im Minus, was eh nicht der Sinn der Sache ist (und ja auch vom FA nicht ewig akzeptiert wird).
Vorteil: die Investitionen sind deutlich günstiger... Und wer viel Steuern bezahlen muss, der hat auch viel Geld verdient, ...so das auch was übrig bleibt.

Ich bin jetzt seit 15 Jahren Selbstständig und werde NICHT im Voraus veranlagt! Weder für Umsatz, noch Einkommensteuer. Halte ich für blanken unsinn.

Vielleicht sollten sich hier vorwiegend Leute äussern, die eigene Erfahrung haben und nicht mal irgendwo, irgendwas, gehört haben.


Gruß

Jörg

P.S. Ich mag tatsächlich lieber Äpfel, als Birnen, woher wusstetest Du das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag sein das die Veranlagung zur Vorsteuer wahlweise vom Wohnort/Bundesland oder von der Tätigkeit abhängt. Faszinierend.

In meinem Fall sieht das anders aus, nach 3 Jahren ist schluss mit "lustig" (hinterher bezahlen). Das ist dann wohl auch ... nächstes Jahr *schluck* - aber wie gesagt, das ist IT, nicht Fotokunst.

Wenn es statt 22.000€ inzwischen 24500 sind zeigt das nur wie sehr es einem der Steuerberater erspart, sich um Details noch kümmern zu müssen ;) :top:
 
ich war so nett, noch mal in die ESt-Richtlinien zu schauen (und Leute, jetzt kommen Fakten - kein Halbwissen!):
In H 136 EStH steht:
Beispiele für Gewerbebetrieb:Fotograf, der Werbeaufnahmen macht; Werbeaufnahmen macht auch, wer für Zeitschriften Objekte auswählt und zum Zweck der Ablichtung arrangiert, um die von ihm oder einem anderen Fotografen dann hergestellten Aufnahmen zu veröffentlichen.

ergo, selbst wenn man sich mit seinen Werbeaufnahmen künstlerisch betätigt ist man ganz schnell im Gewerbe.

nocheinmal zur Umsatzbesteuerung:
Die Umsatzsteuer wird immer erst nachträglich fällig, die muss niemand vorauszahlen. grundsätzlich ist der Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr. Spätetens 10 Tage NACH Ablauf des Voranmeldezeitraums gibt man eine sog. Voranmeldung ab, auf der man Umsätze und Aufwendungen (bzw. Ausgaben und Einnahmen) auflistet und die Ust-Zahllast bzw. den Vst-Erstattungsanspruch berechnet. Zum Jahresende macht man dann noch mal eine Ganzjahresanmeldung und zahlt/bekommt einen Restbetrag.
Je nach Höhe der Steuern kann man auch in eine monatliche Voranmeldepflicht rutschen oder das FA befreit einen von der Voranmeldepflicht und man gibt nur einmal im Jahr ab.
Lediglich wenn man die sog. Dauerfristverlängerung beantragt (dh, man hat einen Monat mehr Zeit zur Abgabe), muss man 1/11 vorschießen.
(wer nachlesen will: § 18 UStG - ist gar nicht so schwer!)

Bei der Einkommensteuer ist das anders:
Für die Einkommensteuer sind (sobald man nicht überwiegend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit --> da gilt ja, dass die Lohnsteuer vom Lohn/Gehalt direkt abgezogen wird) vierteljährlich (nicht am Jahresanfang!) Vorauszahlungen zu leisten. Die ermitteln sich nach der ESt des Vorjahres und werden nur festgesetzt, wenn sie mind 200 EUR im Kalenderjahr und 50 EUR für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.
Auch hier gern wieder nachzulesen: § 37 EStG.

und nochmal: NIEMALS ESt und USt in einem Atemzug nennen. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Steuerarten mit eigenen Gesetzen. Grundsätzlich gilt das eine nicht für das andere. Es könnte zB sein, dass man USt-pflichtig ist, obwohl man WEDER ein Gewerbe hat NOCH freiberuflich tätig ist. Das hat miteinander NICHTS zu tun!
 
80% von dem was hier so geschrieben wurde, ist ja völlig grausam !
Bei dem was hier so teilweise verbreitet wird, frage ich mich eigentlich nur noch, warum es nicht noch viel mehr Insolvenzen in Deutschland gibt.
:stupid:

Leute, informiert Euch bei der IHK, event. auch bei Berufsgenossenschaften und Verbänden, sowie beim Steuerberater und Fotograf eures Vertrauens und schreibt vorher auf, was genau Ihr machen wollt und mit welchem Ziel.

Ein Gewerbe, wie groß auch immer, oder die Tätigkeit als Freiberufler, ist nun mal keine "Kegelkasse" !
 
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