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Grosses Problem mit der Selbstständigkeit- benötige dringend Hilfe!!

Default schrieb:
Mich k**zt es auch an... Vor allem lassen die einen komplett im Regen stehen mit seinen Sorgen und Fragen. Wahnsinn.

Tja, das ist der harte Wind der Realitaet. Die Schule ist vorbei und die Zeiten, in denen andere alles fuer einen gesorgt haben gehen zu Ende. Als Student hat man es noch leicht, und dann faengt das Leben an: Beruf, Existenz, Familie, ...

Default schrieb:
Gott sei dank will ich hier nicht ewig wohnen...

Glaub mir, anderswo ist es auch nicht einfacher. Ich lebe selber im Ausland.
 
noch mal ganz kurz ein paar erklärende, allgemeine Hinweise:

trennen wir doch erst einmal ein paar Sachen:

A) Einkommensteuer:
es gibt steuerlich gesehen zwei Sachverhalte, die in Frage kommen:
A.1. man ist gewerblich (§ 15 EStG) selbständig tätig: das ist grob gesagt, dann der Fall, wenn man eher handwerklich arbeitet. wäre für mich so, wenn man zB einen Auftrag bekommt, einen bestimmten Hund zu fotografieren und der Kunde ganz feste Vorstellungen hast (welcher Hintergrund, welche Position, wie ausbelichtet usw) --> dann zahlt man Einkommensteuer und muss sich auch bei der IHK anmelden und zahlst eventuell sogar noch Gewerbesteuer
A.2. man freiberuflich (§18 EStG) selbständig tätig: das ist dann der Fall, wenn man eher künstlerisch arbeitet. also wenn man zB frei nach Deinem Willen Fotos macht (eben Kunstwerke) und sich die Leute so ein Werk aussuchen und es kaufen. keiner sagt einem also, wie und was man fotografierst.
--> dann zahlst Du Einkommensteuer, musst Dich aber NICHT bei der IHK anmelden und die Gewerbesteuer entfällt auch
A.3. sog "Liebhaberei" - um in eine der Kategorien A.1. und A.2. zu fallen, muss die "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt werden. Die ESt-Hinweise (H134b EStH) sagen dazu "Beweisanzeichen für das Vorliegen einer GEwinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art der Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten". wenn man also davon ausgehen kann, dass Du insgesamt eher Verluste machst (die Kamera hat Geld gekostet, das Fotografieren führt zu Kosten für Entwicklung, CDs, die zu brennen sind usw), dann fällt man gar nicht erst in solche Kategorien und muss auch keine Steuern zahlen.

grundsätzlich gibt es dabei aber keine Freibeträge, sondern alle Einkünfte werden zusammengerechnet. dh wenn man zB 5000 EUR als Angestellter verdient und vielleicht 2500 EUR Kapitalerträge hat (jeweils nach Werbungskosten und Sparerfreibetrag), dann hat man zusammen 7500 EUR und liegt unter der Bemessungsgrundlage für zu versteuerndes Einkommen iHv 7664 EUR. hat man dann noch einen Gewinn aus seiner Fotografie iHv 250 EUR, dann liegt man drüber und muss plötzlich Einkommensteuern zahlen!

B. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist völlig unabhängig von dem oben gesagten zu betrachten!
Um die Umsatzsteuer hat sich jeder Unternehmer (§1 UStG) zu kümmern. Unternehmer ist gem § 2 UStG, wer "eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltig (dh, mehrfach ausgeübte) Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (! also der Verkauf von Fotos), auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt"
Grundsätzlich unterliegt also jeder, der öfter mal Fotos verkauft, der Umsatzsteuer! Glücklicher Weise gibt es da noch die sog. "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG. Die besagt, dass jeder, der im vorangegangen Jahr weniger als EUR 17.500 und im aktuellen Jahr weniger als EUR 50.000 Umsatz (! nicht etwa Gewinn) macht, nicht der USt unterliegt. Wenn man dann auf diese Ausnahmeregelung nicht verzichtet, dann muss man auf jeder Rechnung bemerken, dass man unter § 15 UStG fällt!

ob diese allgemeinen Aussagen hier auf Dich zu treffen, kann ich Dir natürlich nicht sagen. das war mehr oder weniger nur die Wiederholung dessen, was im Gesetz steht. für alle detailliertere und wenn Du ganz sicher gehen willst, rate auch ich Dir dringend, einen StB aufzusuchen!
 
Jörg H schrieb:
Für das Finanzamt ist es bis zu einer gewissen Grenze auch egal, da ich natürlich meinen Gewinn versteuern muß und ebenso die Vorsteuer (MwSteuer) abgeben muß. Erst wenn ich eine gewisse Summe Gewinn im Jahr übersteige müsste ich auch Gewerbesteuer zahlen, wenn ich denn Gewerbetreibender wäre. Da Du aber, genau wie ich eher kreativ arbeitest und nicht z.B. Fliessen verlegst, ist das eher künstlerische Arbeit und damit Selbstständig!

grundsätzlich nah dran, aber da fliegt einiges durcheinander!
die Vorsteuer gibt man nicht ab, die zahlt man immer an denjenigen, der einem etwas liefert. die kann man sich später vom FA zurückholen. die selbst in Rechnung gestellte USt muss man dagegen abführen. dazu sind dann die USt-Erklärungen da!
das ist mit dem Fotografieren, kann durchaus auch Handwerk sein! je nach dem wie künstlerisch und wie unabhängig das vom Auftraggeber ist.

Jörg H schrieb:
Und einemal im Jahr dann den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) versteuern, sofern Du nicht über den Freibetrag kommst, bleibt das Kostenlos, muss aber trotzdem gemacht werden. Du kannst also in den ersten Jahren damit rechnen, das DU vom Finanzamt mehr Geld bekommst, als die von Dir!

als selbständig Tätiger hast Du keinen Gewinn sondern einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Das ist etwas anderes!
Freibeträge gibt es für Selbständige nicht.
Und Du bekommst auch niemals mehr Geld vom Finanzamt als umgekehrt!!! Du bekommst höchstens zu viel gezahlte Steuern zurück. zB wenn Du als Angestellter Steuern zahlst und als Selbständige die Ausgaben Deine Einnahmen übersteigen. wenn Du das allerdings mehrere JAhre machst, kann es sein, dass das FA das nicht mehr anerkennt und die Liebhaberei unterstellt. also damit wäre ich vorsichtig!

Jörg H schrieb:
ABER: Wenn das so bleibt wird das Finanzamt irgendwann kommen und sagen, das Du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast und wird das Ganze als Hobby einstufen.... mit dem Ergebniss, das Du wieder alle zurückbekommene Mehrwertsteuer zurückzahlen darfst. Aber das dauert und wahrscheinlich wirst Du auch mal so viel verdienen, das das nicht eintreten wird.

grundsätzlich nicht verkehrt. NUR: mit der Mehrwertsteuer hat das überhaupt nichts zu tun. im Gegenteil, für die Umsatzbesteuerung muss gar keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen!

Jörg H schrieb:
Auf jedenfall rate ich Dir zu einem Steuerberater, ansonsten kann man da zu viel Falsch machen.

das rate ich Dir auch, Jörg! wie man sieht, ist das STeuerrecht äußerst komplex und von einem Fachfremden leider fast nicht durchschaubar. es klingt hart, aber jeder, der irgendwie anders Geld verdient, als als Angestellter ist schon fast leichtsinnig, wenn er sicht nicht von einem Steuerberater beraten lässt (und nein, ich gehöre nicht dazu!).
 
wie man sieht haben sich hier jedenfalls viele Leute damit (notgedrungen) beschäftigt, alle ein, sagen wir, 80%iges Verständnis entwickelt, und kommen damit über die Runden.

Trotzdem, allein weil sich die Rechtslage ständig ändert:

Steuerberater :)

Aber ich glaube man kann jetzt erstmal ne Rückantwort des Erstposters abwarten, nach diesem Informations-Overrun... ;)
 
ich hab nicht alles gelesen.
Aber:
- Du kannst auch ohne Gewerbe legal Dinge verkaufen. Du stellst eine Rechnung als Privatperson aus. Da muss ein bestimmter Satz drauf (von wg. §19.2 glaube ich - ich kann nachgucken wenn es Dich interessiert) und Deine Steuernummer. Außerdem darf KEINE MwSt. ausgewiesen werden. Diese Rechnung reichst Du dann mit der Einkommenssteuerklärung 1x im Jahr ein.

Das kannst Du machen, solange Du einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreitest - aber auch dann zeigt Dich noch keiner an. Es dürfte Dir höchstens nahegelegt werden, nun doch ein Gewerbe anzumelden. Diese Gefahr sollte bei Dir jedoch nicht wirklich bestehen.

Und zuletzt gibt es auch noch einen Unterschied, ob Du im Jahr 40 Euro oder 4000 Euro verdienst. Ich glaube, wenn Du zwei oder drei mal Rechnungen im Gesamtwert von 40 Euro einreichst, dann wird Dich das Finanzamt davon befreien und es als "Liebhaberei" oder ähnliches einsortieren. Das kannst Du u.U. auch vorher direkt mit dem Finanzamt klären.

Das Gewerbe jedenfalls würde ich komplett abmelden - auch wenn es jetzt erstmal was kostet (haste halt was gelernt ;))

Hättest Du jetzt gesagt, dass Du im Monat einen Umsatz von ein paar hundert Euro machen möchtest, dann wäre das Gewerbe sicher sinnvoll. Du könntest bei der Rechnung die Mwst ausweisen und Du könntest Deine Aufwendungen (Kamera, Ausstattung, Fahrtkosten etc.) absetzen... das geht zwar auch bei der Privatrechnung ohne Gewerbe, aber IMHO ist es mit Gewerbe und exakter Steuerangabe genauer und besser.
 
das ist schon wieder sehr ungenau. Niemand darf einfach so für irgendwas irgend welche Rechnungen schreiben, egal ob man MwSt nach 19.2 ausweist oder nicht. Das hat da mal nix mit zu tun.

Zur Rechnung als "Privatperson": Das hängt auch von dem Inhalt (!) der Rechnung ab. Schreibt mal "Klemptnerarbeiten" rein und wartet ab. Das gibt Ärger mit der Gewerbeaufsicht, mit der zuständigen Handwerkskammer, etc.pp.

Was bei "Photoarbeiten" passiert, kann ich nicht genau sagen, weil ich mich nur in der IT auskenne. IT-Tätigkeiten sind entweder Freiberuflich oder gewerblich je nach Tätigkeit. In keinem Fall schreibt man als "Privatperson" eine Rechnung. Wahlweise als Freiberufler, oder als Gewerbetreibender.

Steuerlich läuft das zu 100% auf das selbe raus, Anlage S, Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit.

Ich empfehle wirklich *schonwieder*:

Unbedingt mit einem Fachmann sprechen.
 
Es gibt auch noch einen Freibetrag für Nebeneinkünfte, der um die 450,- Euro im Jahr liegt. (Ich hoffe den gibt es noch, so schnell wie sich die Dinge immer ändern). Wenn deine Nebeneinkünfte (also auch die vom Rasenmähen und Fensterputzen ;) ) den Betrag nicht übersteigen, musst du sie nicht mal bei Steuer angeben. (Ich beziehe mich dabei auf die Aussage eines Steuerprüfers)

Gruß
Thomas
 
Default schrieb:
Hallo,

ich bin wirklich gerade am verzweifeln, also bitte postet nicht, dass ich die Suche anschmeissen soll, weil es irgendwo schonmal etwas ähnliches gab...

Ich habe vor 2 Monaten ein Nebengewerbe angemeldet und zwar als "Tierfotografie" unter "Handwerk".

Ich dachte mir, wenn ich schonmal das ein oder andere Bild verkaufe, dann sollte ich das auch auf legalem Wege tun.

Nun hab ich Post von der Handwerkskammer bekommen, dass ich mich ins Verzeichnis eintragen lassen muss, was mich 160 Euro kosten würde.

Bisher hab ich mit den Bildern gerade mal 40 Euro verdient. :ugly: Auf lange Sicht hätte ich dadurch also mehr Verlust als Ertrag. Und das nur, weil ich nix tun wollte, was nicht rechtens ist.

Ich war heute beim Finanzamt um mich in der Sache mal beraten zu lassen. Dort fragte ich natürlich nach dem Freiberuflerstatus, und man sagte mir, dass ich Freiberufler werden könnte, wenn ich nicht via Auftrag arbeite, sondern meine Arbeiten ohne diesen mache.

Dann war ich beim Gewerbeamt, um mich nach einer Ummeldung zu erkundigen, nämlich zum "Fotodesigner" unter "sonstiges" und nicht mehr unter Handwerk. Es würde theoretisch gehen, aber nur wenn ich das Gewerbe vorher ab- und dann das neue anmelde. Kostenpunkt: 45 Euro...
Sie sagten mir, ich solle mich bei der Handwerkskammer erkundigen, ob das Sinn machen würde.

Ich rief dann bei der HWK an. Und schilderte den Sachverhalt, von wegen Fotodesign kein Handwerksberuf, usw. Die Dame sagte mir nun, dass ich dann trotz allem Post bekommen würde, wo ich "Fotodesign" definieren müsste, und es liefe im Endeffekt aufs selbe raus.

Ich weiss nicht mehr weiter, und ich weiss auch nicht, wo ich mich sonst noch schlau machen könnte, bzw. wer mir da jetzt helfen kann.

Ich drehe komplett am Rad, und ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hier irgendwer Auskunft geben könnte, was für mich jetzt sinnvoll wäre.

Danke im Voraus.
Wenn du zwischenzeitlich doch mal Zeit bekommst solltest du dir
diese Info doch mal anschauen:
https://www.dslr-forum.de/search.php?searchid=2473580

Finde es gut, dass du das von Anfang an ordentlich machen willst.
Daher ist es wirklich um so ärgerlicher, dass dieser Weg meist recht umständlich ist.
Von Seiten der Handwerkskammer kann ich nur sagen, dass es Fakt ist, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen musst
(du bekommst dann eine Handwerkskarte), wenn du regelmäßig mit Tierfotos Geld verdienen möchtest.
Damit sind wie schon erwähnt eine einmalige und eine Jahresgebühr fällig.
Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung wird auch auf dich zukommen (auch Pflicht).
Zum Thema Rechnungen, etc. kann ich mich auch nur dem Rat anschließen einen Steuerberater aufzusuchen.
Eine Erstberatung gibt es entweder kostenlos oder für eine geringe Gebühr.
Viel Erfolg trotzdem!
 
scorpio schrieb:
das bringt nichts, weil suchanfragen nur temporär gespeichert werden ;)
Ups. Müsste man also auf die einzelnen Threads verweisen?
Gibt ja wirklich schon einige gute Infos und in der Richtung,
vielleicht wäre da ja noch was für den Fragesteller dabei.
@Thomas: Jepp, danke. So kommt man auch zu der Auswahl.
 
Puh, Leute- ihr habt euch ja noch ganzschön ins Zeug gelegt. Ich hab mich ehrlich gesagt bis heute nicht mehr getraut, in diesen Thread zu schauen... :ugly:
Aber es war doch gut, ihn nochmals durchzulesen.

Ich kann garnicht sagen, wie sehr ich euch für eure ausführlichen Auskünfte danke!

ich habe das Gewerbe heute abgemeldet- ja, es waren verschwendete 55 Euro, aber ich hab halt wirklich was dazugelernt.

Nun hab ich aber eben noch das Problem, dass ich ja andauernd neue Fotos auf Turnieren mache... aber nun werde ich morgen erstmal zum FA und mir eine Steuernummer holen, und sehr bald werde ich auch einen StB aufsuchen. Einer von euch hatte ja hier den Link zu einer Firma gesetzt, und da die auch in meinem Wirkungskreis arbeiten, werd ich da mal anrufen und einen Termin vereinbaren. Hoffentlich denken die dann dran, das Erstgespräch günstiger zu machen... :o

Ich habe noch viele, viele Fragen und Probleme damit, aber ich denke, alles wird sich klären, sobald ich den Steuerberater aufgesucht habe.

Schönen gruss,

Tina
 
Wenn du HBBN meinst, die haben mich auch erstmal "so" beraten, ohne Unterschrift und alles. Folglich hätten sie allein dafür auch kein Geld nehmen können ;)

Aber die machen derzeit auch meine Steuererklärungen, kostet ne Stange Geld, aber sie rechnen sehr fair ab (immer nur das rechtlich zulässige Minimum bei den Pauschalsachen und bei Arbeitsaufwand nie den tatsächlichen Gesamtaufwand). Ich wurde dort zwar auch von einer Bekannten hin-empfohlen, so daß ich direkt einen Ansprechpartner habe, aber da wir beide nicht die Wahnsinnsverdiener sind, lag es wohl nicht daran.

Klar, ich würd's alleine hinbekommen, mit der Steuererklärung, aber da bin ich faul. Einmal hingehen, Rechnungen und Quittungen abgeben, und warten bis der Steuerbescheid kommt. Find ich gut so :)

In sofern hat sich die Umsonst-Erstberatung in meinem Fall für beide gelohnt.
 
@Default (cooler Nick mal so ganz nebenbei)
Der Gang zum Steuerberater ist auf jedenfall das beste.

Für die Übergangszeit. Du darst auf den Turniere problemlos Bilder machen und auch verkaufen (soweit der Veranstatllter nix dagegen hat ;) ). Du solltest nur keine Werbung dafür machen (z.B. Visitenkarten auslegen), denn dann ist (wohl) ohne Gewerbe nicht wirklich erlaubt (zumindest war das die Aussage in einem anderem Thread)...

Auf jedenfall bis interessiert dran, was bei der Sache rauskommt.

Gruß
Thomas
 
also das mit dem verkaufen ohne Werbung und so klingt schonwieder seeeeehr nach Halbwissen ;)

Naja grundsätzlich gilt eh bei allem, wenn's nur kleine Beträge sind und nicht über längere Zeit, dann beschwert sich eh keiner. Wie auch. Da gibt's weitaus krassere Schwarzarbeiter ;)

Aber wenn man z.B. Rechnungen schreibt, sieht das anders aus... aus der Richtung weht wohl auch der Wind mit der Werbung.

Naja wenn es ernsthaft sein soll mit dem Knippsen und dem Verkaufen, dann hilft eh nur der SB wirklich weiter.
 
LGW schrieb:
also das mit dem verkaufen ohne Werbung und so klingt schonwieder seeeeehr nach Halbwissen ;)

Nein nur nach Faulheit ;) Aber bitte, dann suche ich doch mal die Quelle für meine Aussage raus Klick mich und dort den Beitrag von Teichfischer...

Und zum Thema Rechnungen, die darst du munter schreiben auch als Privatmann, das hat nix mit Schwarzarbeit zu tun. Du musst es nur bei Steuererklärung angeben (wenns nen gewissen Betrag übersteigt). Du darfst nur auf keinen Fall die Mehrwertsteuer ausweisen.

Aber wie ja geschrieben hab, der Gang zum Steuerberater ist das Beste und sicherste...

Gruß
Thomas
 
eben. man kann *nicht* einfach so Rechnungen schreiben.

Und "keine MwSt ausweisen" reicht auchnicht. Das wurde alles schon besprochen, auf den letzten X Seiten, und bis zum umfallen. Aber ich finde man sollte Default nicht noch weiter verwirren mit Dingen wie "schreib ruhig Rechnungen das darf man". Grade wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist für die man schreibt, darf man das eben nicht, insbesondere wenn es etwas ist wofür eine Handelskammer zuständig ist. :grumble:

Ich hab hier noch die ca. 8-Seitige Broschüre von meinem Steuerberater, was auf ner Rechnung drauf sein muss damit der BFH einem das Ding nicht um die Ohren haut.

Ich hab meine Rechnung einfach zur Prüfung abgegeben. Sicher ist sicher ;)
 
bitte Leute,

schreibt zu diesem Thema nicht so etwas wie:
"ich hab da mal gehört..."
"irgendwo stand..."
"ich glaube..."

das Steuerrecht in Deutschland ist leider zu schwierig, als dass da ein Nicht-Fachmann irgend jemanden beraten sollte (mal ganz davon abgesehen, dass die Steuerberatung auch nur Berufsträgern erlaubt ist!)
außerdem ändert es sich einfach zu häufig, wer da nicht ständig am Ball bleibt, kann eh nicht mehr mitreden.

also wenn es Fragen zum Thema STeuern gibt, ist das hier der ungeeignetste Ort. geht zum Steuerberater. eine ausführliche Beratung kostet nun auch nicht die Welt und ihr seid auf der sicheren Seite.
(der hat nämlich ne Haftpflichtversicherung, falls er Euch was falsches erzählt...)
 
Default schrieb:
Nun hab ich Post von der Handwerkskammer bekommen, dass ich mich ins Verzeichnis eintragen lassen muss, was mich 160 Euro kosten würde.
...
Es würde theoretisch gehen, aber nur wenn ich das Gewerbe vorher ab- und dann das neue anmelde. Kostenpunkt: 45 Euro...

Sorry, wenn ich mal ganz naiv frage (bin nicht von D): Sind das monatliche Kosten? Denn wenn nicht, würde ich diese 45 Euro einfach bezahlen und es hat sich erledigt. Du regst dich doch so auf und rennst in der Gegend rum, telefonierst etc. - ist es das wert? Bezahl doch den Betrag, dann bist du sauber angemeldet und brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. Ich mein, in der Zeit, die du aufwendest, um das Geld NICHT zu bezahlen, könntest du ja auch ein paar Bilder verkaufen, hast das Geld wieder drin und erst noch Kontakte für weitere Verkäufe geschaffen.
 
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