• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Gewerbeamt hat sich gemeldet und nun?

scorpio schrieb:
ich zitiere mal die c't (05/2006, seite 98):

"Hilfestellung bieten hier das BGB und die zugehörigen Kommentare. Gewerblich tätig ist demnach, wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgeld anbietet. Unter Umständen ist also jemand, der (noch) kein Gewerbe angemeldet hat und nur Überflüssiges aus dem eigenen Haushalt über Internet-Auktionshäuser veräußert, schon als planmäßig und auf Dauer handelnder Unternehmer einzustufen. Ob dies dem eigentlichen Willen des Verkäufers entspricht, ist hierbei genauso unerheblich wie dessen Kenntnis über seine mögliche gewerbliche Tätigkeit. Lediglich der objektive Eindruck eines Dritten, also eines potenziellen Käufers oder eben eines Mitbewerbers, vom Gesamtangebot des Verkäufers ist hier ausschlaggebend. Ebenfalls unerheblich ist die immer wieder zitierte "Gewinnerzielungsabsicht". Schließlich kann auch ein Gewerbetreibender eine Zeit lang mit Verlusten arbeiten, ohne dass ihn das Finanzamt zum Hobbyisten degradiert."

bei dem entgeld ist es übrigens irrelevant, ob es die kosten deckt oder nicht ;)

das ist IMO auch nicht richtig, schon wiederlegt, dass leute die künstlerisch tätig sind, kein gewerbe anmelden müssen, obwohl sie eine gewinnabsicht haben.

OT: aber den rest des absatzes finde ich sehr interessant. kann ich also von einem bucht-verkäufer, der auf privat macht, aber umsätze von 1000€/monat macht, dann einfach sagen "ey du bist gewerblich" und meine gewährleistung einfordern? :D wär cool, glaub ich aber nicht :D

gibt ja genug leute bei bay, die 2000-5000 artikel als privat verkaufen :rolleyes:
 
Ich war vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Situation, auch wenn es nicht um Fotographie ging. Zu dritt haben wir regelmäßig (ca. 15-20 Auftritte pro Jahr) gegen Entgelt auf Hochzeiten, Familienfeiern etc. für die musikalische Unterhaltung gesorgt.

Irgendwann ist das Finanzamt auf uns zugekommen und hat von uns verlangt, dass ganze gewerberechtlich und steuerlich auf legale Beine zu stellen.

Nachdem wir uns zunächst erfolglos dagegen gewehrt haben, sind wir mit viel Mühe, Zeit und Unterstützung eines Steuerberaters den Forderungen des Finanzamtes nachgekommen mit dem Ergebnis, dass wir untern Strich ein negatives Ergebnis erwirtschaften, da wir auf einmal so ziemlich alles was mit unserer Musik in engeren Zusammenhang stand (Miete für Proberaum, neu angeschaffte Instrumente, Fahrtkosten zu den Auftritten, Notenblätter etc.) absetzen konnten.

Und plötzlich hatte das Finanzamt uns eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen :o und meinte, wir hätten unser Hobby (was es auch war) nur "legalisiert" um die Kosten hierfür steuerlich abzusetzen:confused:
 
also da bin ich wieder und ich lebe noch.

wie schon gestern gesagt hatten wir nun gestern einen Termin bei der guten Dame vom Gewerbeamt. die gibt es also wirklich und sie hat mir erklärt das sie verpflichtet ist hinweisen wie z.B. Zeitungsanzeigen Wurfwerbung oder ähnliches nachzugehen und zu prüfen ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht.
Ich hatte in einem Fitnessstudio ein paar Visitenkarten ausgelegt.
Da darauf meine Adresse und die Worte Fotodesign, Bildbearbeitung Digitalfotografie und auf der Rückseite was von erotischer Fotografie nach ihren Wünschen und Vorstellungen geschrieben habe ist die Dame davon ausgegangen das ich eine Dienstleistung anbiete.

Ergebnis ist also so das ich keinerlei Werbung für ein Hobby machen darf und auf meinen Visitenkarten nur noch mein Name Adresse und Tel. drauf steht.

Grüße der Teichfischer
 
Aber Geld darfst du mit deinem Hobby verdiehnen soviel du willst/kannst? Nur halt ohne (gedruckte) Werbung?

[OT]
Weiß jemand wie das im PC gewerbe steht, sprich Design von Homepages und Wartung von PC?
[/OT]

Gruß
Thomas
 
palooza schrieb:
das ist IMO auch nicht richtig, schon wiederlegt, dass leute die künstlerisch tätig sind, kein gewerbe anmelden müssen, obwohl sie eine gewinnabsicht haben.:

Es gibt eine Unterscheidung zw. gewerblicher und selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit. Anzumelden ist jedenfalls ALLES was Geld einbringt.

palooza schrieb:
OT: aber den rest des absatzes finde ich sehr interessant. kann ich also von einem bucht-verkäufer, der auf privat macht, aber umsätze von 1000?/monat macht, dann einfach sagen "ey du bist gewerblich" und meine gewährleistung einfordern? :D wär cool, glaub ich aber nicht :D

gibt ja genug leute bei bay, die 2000-5000 artikel als privat verkaufen :rolleyes:

Das Problem läuft bei einem Bekannten grade über eine Anzeige beim Finanzamt. Der hatte sich bei einem "privaten" Anbieter einen Verstärker als "gebraucht" gekauft, der wie ALLE anderen ca. 840 Artikel/HiFi-Produkte des Verkäufers als "2 Wochen alt, einmal ausgepackt... deshalb gebraucht und ohne Garantie..blabla" angeboten wurde. Verstärker ist nach 7 Monaten defekt... der Verkäufer verweigert jegliches Entgegenkommen.

Dafür darf er jetzt für ALLE Verkäufe Steuern nachzahlen, hat ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals und muss bei ALLEN verkauften Artikeln für 2 volle Jahre Gewährleistung aufkommen, falls jemand was zu bemängeln hat :evil:
Deshalb: Bei e*** Käufen immer schon ALLES dokumentieren falls mal etwas kaputt gehen sollte :angel:
 
devilstorm schrieb:
Auch als Privatmann muss man Gewinne aus ebay-Artikel versteuern...z.B. wenn man noch nen ollen Golf vom Papa hat :D

Nö - gerade die Erlöse aus dem Verkauf eines privaten Fahrzeuges muß man nicht versteuern, da der Verkauf von der Gesetzgebung als mehr oder weniger einmalige Sache angesehen wird und ein "Gewinn" in dem Sinne ja meist kaum erzielt wird (Kaufpreis dürfte, wenn alles redlich zugeht, meist höher sein als der Verkaufspreis!)...

Grundsätzlich gilt nämlich: Wenn sie innerhalb der so genannten Spekulationsfrist von einem Jahr aus ihren Privatverkäufen einen Gewinn erzielen, müssen sie dafür Steuern zahlen. Wenn der Ertrag die Freigrenze von 512 Euro übersteigt müssen sie das in der Steuererklärung angeben. Das gilt freilich nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Möbel, Kleidung oder Haushaltsgeräte. Wer also nur ab und zu seinen Keller entrümpelt und über eBay versteigert muss sich keine Sorgen machen. Auch der Gewinn aus einem privaten Autoverkauf ist steuerfrei. Anders ist es, wenn man Dinge nicht zum persönlichen Bedarf, sondern zum baldigen Wiederverkauf anschafft.
 
Die musst du wohl versteuern, wenn du daraus einen (signifikanten) Gewinn erzielst, siehe den Ratzinger Golf
*EDIT* Okay, ich hab grad nochmal nachgelesen, bei dem Golf trat wohl eine Ausnahmeregelung in Kraft... *EDIT*

Wie schon gesagt, es geht um richtige Gewinne und die dürften bei "normalen" Umständen nicht oder nur sehr gering anfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ging ja um die Frage, ob ein angeblich privater Anbieter der massig Ware anbietet, die kein normaler Mensch in diesen Stückzahlen im Haushalt hat, als gewerblich anzusehen ist und er durch Sprüche wie "Privatverkauf, keine Garantie.." nicht um die gesetzliche Gewährleistung herum kommt und diese für den Käufer einforderbar ist.

Sollte in dem Fall sogar 2 Jahre sein, da er die 2 jährige Gew.leistung für Gebrauchtwaren nicht auf 1 Jahr begrenzt?

Mich würde in dem Zusammenhang vor allem mal Interessieren, ob eine vom Verkäufer fälschlich angenommene und im Angebotstext angegeben "Restgarantie" eine zugesicherte Eigenschaft darstellt und zur Rückgabe bzw. deutlichen Preisminderung berechtigt.

Gibt ja Hersteller, die eine Garantie nur dem Erstkäufer (auf Rechnung oder Garantiekarte vermerkt) gewähren, die gesetzl. Gewährleistungspflicht besteht auch nur zwischen Händler und dem Erstkäufer. Bedeutet: Ich hätte bei Gebrauchtwarenkauf KEINEN Anspruch gegenüber Dritten wie Hersteller oder Händler = falsche Angabe im Angebotstext. Eine Restgarantie würde ich als eine sehr ernst zu nehmende zugesicherte Eigenschaft ansehen, die ich auf den Warenwert auswirkt..? :stupid:
 
Ich glaub so langsam driften wir vom Thema ab :)

Also ich wüsste jetzt auf anhieb kein Produkt, dass ich gekauft habe, bei dem die Garantieansprüche Personenbezogen wären.

Und noch was am Rande, vergesst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht! Mit letzterem ist nämlich quasi nix anzufangen. Aber dafür und für die restlichen ebayfragen sollten wir einen neuen Thread aufmachen
 
devilstorm schrieb:
Also ich wüsste jetzt auf anhieb kein Produkt, dass ich gekauft habe, bei dem die Garantieansprüche Personenbezogen wären.

Schon mal ne Garantiekarte beim Kauf ausfüllen lassen?

devilstorm schrieb:
Und noch was am Rande, vergesst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht!

Für beide gibt es Bestimmugen die durch den "privaten VErkauf" umgangen werden sollen.:angel:
 
Ich raff das nicht ganz. Ein Gewerbe muss doch erst angemeldet werden, wenn man mit einer selbstständigen Tätigkeit monatlich mehr als 325 Euro umsetzt. Also machst du monatlich mehr als 325 Euro Umsatz mit deinen Fotos?
Naja, da würde ich erstma noch nen Blick ins HGB und BGB werfen, wo auch immer die Info drinsteht ...
 
Waldmeister#2 schrieb:
Und der Fotograf ist ein freier Beruf und laut neuem Handwerksrecht nicht Kammerpflichtig! Guckst Du hier.

Meiner Meinung spricht also nichts dagegen, als freiberuflicher Fotograf weiterhin Deine Fotos zu schießen und Deinen Euro zu kassieren.

Das ist so leider falsch.
Bzw. nur bei künstlerischer oder journalistischer Fototätigkeit der Fall.
Sobald du mit klassischen Aufnahmen (Portrait, Hochzeit, Produkt, etc.)
Geld verdienen willst musst du dich bei der Handwerkskammer anmelden,
um davor gefeit zu sein, dass dir jemand blöd kommt.
Damit verbunden ist wie gesagt auch die Berufsgenossenschaft.
 
Also die Sache mit dem Gewerbe ist doch mal wieder typisch deutsch :wall:

Wenn man mit seinem Hobby ein bischen was nebenbei verdiehnen will, muss man gleich ein Gewerbe anmelden um nach ein paar Jahren das Gewerbe wieder aberkannt zu bekommen, weil es ja nur Liebhaberei ist :stupid:

Mal noch eine Frage. Ich melde jetzt ein Gewerbe an, es wird mir in ein paar Jahren wieder aberkannt wegen Liebhaberei. Darf ich danach dann Werbung für mein Hobby machen und mir etwas dazu verdiehen :confused:
 
Ich hatte vor Jahren bis zu 3 völlig unterschiedliche Gewerbe gleichzeitig angemeldet. Davon eins bis zu 7 Jahre ohne Unterbrechung und ohne auch nur eine DM Steuern zahlen zu müssen. Das FA hat jedes JAhr die Steuererklärung bekommen und nie Probleme gemacht ;)

Nebenher was "dazu verdienen" udn auch noch Werbung dafür zu machen sagt doch schon aus, dass du damit Gewinne machen willst. Ob zum Kostendecken oder den Verschleiss der Hardware abzudecken ist ja wohl egal. Ein "Hobby" ist das nicht mehr. Melde es an und gut ist :-)
 
Wenn dein Umsatz gering ist und Du ein Gewerbe oder eine Erweiterung deines jetzigen Gewerbes durchziehst dann kannst du all die Kosten die du hast.
- Strom
- Zeit
- Studiomiete
- Fahrkosten
gegen deinen regulären Gewinn rechnen.
Außerdem kannst du die
- Studioausrüstung und
- Fotoausrüstung
In dein Firmenvermögen übernehmen und abschreiben.
So holst du noch deutlich mehr raus!
 
Du bist schon selbstständig und fotografierst nebenbei, während dieser Teil ein Verlustgeschäft ist??? - Dann bist du aber wirklich auch selber schuld, nimm die Fotografie mit in dein Unternehmen rein und verbuche die entstehenden Verluste, besser geht's doch nun wirklich nicht ... andere müssen dicke Autos fahren um den Unternehmensgewinn zu drücken du kannst es quasi mit deinem Hobby machen!
 
Hallo,

gibt es so wenig interessante Themen dass Ihr Beiträge von 03.03.2006, 16:03 ausgraben müsst ?
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten