scorpio schrieb:ich zitiere mal die c't (05/2006, seite 98):
"Hilfestellung bieten hier das BGB und die zugehörigen Kommentare. Gewerblich tätig ist demnach, wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgeld anbietet. Unter Umständen ist also jemand, der (noch) kein Gewerbe angemeldet hat und nur Überflüssiges aus dem eigenen Haushalt über Internet-Auktionshäuser veräußert, schon als planmäßig und auf Dauer handelnder Unternehmer einzustufen. Ob dies dem eigentlichen Willen des Verkäufers entspricht, ist hierbei genauso unerheblich wie dessen Kenntnis über seine mögliche gewerbliche Tätigkeit. Lediglich der objektive Eindruck eines Dritten, also eines potenziellen Käufers oder eben eines Mitbewerbers, vom Gesamtangebot des Verkäufers ist hier ausschlaggebend. Ebenfalls unerheblich ist die immer wieder zitierte "Gewinnerzielungsabsicht". Schließlich kann auch ein Gewerbetreibender eine Zeit lang mit Verlusten arbeiten, ohne dass ihn das Finanzamt zum Hobbyisten degradiert."
bei dem entgeld ist es übrigens irrelevant, ob es die kosten deckt oder nicht![]()
das ist IMO auch nicht richtig, schon wiederlegt, dass leute die künstlerisch tätig sind, kein gewerbe anmelden müssen, obwohl sie eine gewinnabsicht haben.
OT: aber den rest des absatzes finde ich sehr interessant. kann ich also von einem bucht-verkäufer, der auf privat macht, aber umsätze von 1000€/monat macht, dann einfach sagen "ey du bist gewerblich" und meine gewährleistung einfordern?


gibt ja genug leute bei bay, die 2000-5000 artikel als privat verkaufen
