Doris schrieb:ob du als Künstler / Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, legt das Fa fest. Das liegt nicht in deinem Wunschbereich. Für Fotografen und Models z.B. besteht Gewerbepflicht
lg. Doris
das legt da gar nix fest, das glaubt einem erstmal was man ihm sagt. und ich kenne durchaus leute, die künsler sind, und auch als solche seit jahren geführt werden, obwohl sie mit einem fotoapparat künstlerisch tätig sind. wer will dir auch was anderes beweisen?
wenn du natürlich angibst du machst passfoddos ohne jeden künstlerischen anspruch, biste bissle selber schuld

achja für die schlaumeier hier: also ich bin selbstständig und hätte ohne jedes problem die kleinstunternehmenregelung in anspruch nehmen können, und ich habe KEIN gewerbe.

und die ganzen spitzfindigkeiten sind sowieso egal, bis wir wissen ob es sich hier um einen "echten" anruf gehandelt hat
