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Gewerbeamt hat sich gemeldet und nun?

Doris schrieb:
ob du als Künstler / Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, legt das Fa fest. Das liegt nicht in deinem Wunschbereich. Für Fotografen und Models z.B. besteht Gewerbepflicht
lg. Doris

das legt da gar nix fest, das glaubt einem erstmal was man ihm sagt. und ich kenne durchaus leute, die künsler sind, und auch als solche seit jahren geführt werden, obwohl sie mit einem fotoapparat künstlerisch tätig sind. wer will dir auch was anderes beweisen?

wenn du natürlich angibst du machst passfoddos ohne jeden künstlerischen anspruch, biste bissle selber schuld :D (nicht "du", ich meine "man")

achja für die schlaumeier hier: also ich bin selbstständig und hätte ohne jedes problem die kleinstunternehmenregelung in anspruch nehmen können, und ich habe KEIN gewerbe. :rolleyes:

und die ganzen spitzfindigkeiten sind sowieso egal, bis wir wissen ob es sich hier um einen "echten" anruf gehandelt hat :D
 
Ist schon lustig, wie hier einige in der Anonymität des Internets von sich geben. Die Anmeldung eines Gewerbes bedeutet die unabdingbare Absicht, Gewinn zu erwirtschaften. Die Absicht, Verluste zu machen ist und bleibt Betrug und damit ein Straftatbestand.

Für wie doof halten manche hier eigentlich Finanzbeamte? Das sind nahezu alles Leute mit Abitur und vielfach einem Studium an der FH oder Uni. Mit denen kann man sogar reden, einen Termin vereinbaren, abklären, was sinnvoll ist. Das ist allemale besser, als jemandem zu raten, in betrügerischer Absicht ein Scheingewerbe einzurichten, um das eigene Hobby auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren.
 
Teichfischer schrieb:
[...]und mache da für Bekannte und deren Bekannte ab und zu ein paar erotische Fotos für ihre Freunde oder Männer[...]
Was kann da jetzt auf mich zukommen die Dame erzählte[...]

...frag sie doch, ob Du nicht auch mal ein paar Fotos von ihr machen sollst...:top:

Gruß,

Friedhelm
 
-Silvax- schrieb:
Da meldet sich das FA, Ordungsamt, Polizei, BGS, ggf. Gericht und sowas. Aber was will das Gewerbeamt ? :ugly:

Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.

Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden, sondern wenden sich direkt an ihr Finanzamt. Die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung dauert in der Regel nur wenige Tage.

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, bei denen Sie auch angemeldet sein müssen: Finanzamt, zuständige Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), Amtsgericht (Handelsregister), das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden; überprüft z. B. Öfen, Getränkeausschank). Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie nach, ob alle genannten Stellen auch tatsächlich informiert wurden.
(Auszug von: http://www.existenzgruender.de/01/02/01/06/00665/index.php)

Und noch etwas zur IHK: Gründer sind in der Regel die ersten drei Jahre von der Beitragszahlung befreit. Auch danach muss schon ein ordentlicher Umsatz vorliegen, um überhaupt beitragspflichtig zu werden. Ein sehr hoher Prozentsatz der IHK-Mitglieder sind beitragsbefreit, also keine Panik und bei der regionalen IHK einfach das Informations- und Beratungsangebot nutzen.

Snerz
 
scorpio schrieb:
*g
dass die vermeintliche kommisarin der kripo, die letztens bei mir anrief, ein fake war, hatte ich schnell raus.
sachen gibt's ... tztztz ...

deswegen auch meine Frage, ob er den Namen und Tel-Nummer des Amtmannes oder der Amtsfrau hat... :-)
 
palooza schrieb:
das legt da gar nix fest, das glaubt einem erstmal was man ihm sagt. und ich kenne durchaus leute, die künsler sind, und auch als solche seit jahren geführt werden, obwohl sie mit einem fotoapparat künstlerisch tätig sind. wer will dir auch was anderes beweisen?

wenn du natürlich angibst du machst passfoddos ohne jeden künstlerischen anspruch, biste bissle selber schuld :D (nicht "du", ich meine "man")

achja für die schlaumeier hier: also ich bin selbstständig und hätte ohne jedes problem die kleinstunternehmenregelung in anspruch nehmen können, und ich habe KEIN gewerbe. :rolleyes:

und die ganzen spitzfindigkeiten sind sowieso egal, bis wir wissen ob es sich hier um einen "echten" anruf gehandelt hat :D

Wir gehen jetzt mal vom ehrlichen Vorgehen aus (alles andere gehört nicht hierher...):
Jede Art von selbstständiger Arbeit musst du beim FA anmelden und erklären, was du in dieser Tätigkeit machst. Die Art der Arbeit, Branche etc.. und danach legt das FA fest, ob du freischaffend arbeiten darfst oder ein Gewerbe anmelden musst. So war es bei mir (in Essen). Aber nicht alle FA´s regeln das gleich... ich bin seit 18 selbstständig und mir wäre lieber gewesen, wenn ich ohne Gewerbeschein ausgekommen wäre... Bei mir kommt aber das Modeln noch dazu. Ist auch gewerbescheinpflichtig. Wollten mir den Künstler im Sinne von Actor / Schauspieler/Darsteller auch nicht abnehmen...

Die Tätigkeit als Fotograf ist vom Grundsatz her ja ein Handwerksberuf, nicht ein künstlerischer. Es ist schwer, trotz des künstlerischen Aspektes, den er eindeutig hat, als Künstler durchzugehen. Eindeutig wird die Beurteilung aber nicht gehandhabt. Liegt zum großen Teil auch an der "Willkür" des jeweiligen FA´s, u.U. auch des einzelnen Beamten...
das sind meine Erfahrungen... in Essen glauben die leider erstmal gaaaarnix ... :-(((
 
hallo

ja klar hab ich den Namen und die Telefonnummer und für Heute Nachmittag einen Termin ich hoffe mal das da sich einiges klärt.

ICH WILL IMMER NOCH KEIN GEWERBE, ich habe einfach nur das Fotografieren als Hobby.

Der Teichfischer
 
Wieviel Bilder verkaufst du eigentlich so im Schnitt, bzw. bekommst du als Honorar?

Und an alle anderen (oder auch die Dame vom Amt) ab wann muss man den nun eigentlich ein Gewerbe anmelden? Wenn ich bei meinen Nachbarn die Blumen gieße und dafür 5 Euro bekomme melde ich doch auch nicht gleich ein Gewerbe als Landschaftsgärtner an :D

Gruß
Thomas
 
Ja, das ist echt so ne Sache...
Es gibt sogar die Meinung, dass man sich sobald man Umsätze mit Fotos macht (Höhe absolut egal)
in die Handwerksrolle eintragen muss, womit dann auch die Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschft einergeht.
Das werden dir zumindest die Damen und Herren bei Handwerkskammer und BG sagen.
 
Doris schrieb:
ob du als Künstler / Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, legt das Fa fest. Das liegt nicht in deinem Wunschbereich. Für Fotografen und Models z.B. besteht Gewerbepflicht und Gewerbesteuer fällt erst an, wenn eine bestimmte Grenze an Einkommen überschritten wird.
lg. Doris


Nein!

Ob ein Gewerbe vorliegt bestimmt immer das Gewerbeamt, das Finanzamt prüft nach ein paar jahren ob die GEwinnerzielungsabsicht besteht und stuft, falls man diese nicht nachweisen kann das Ganze als Liebhaberei ein.

Meine damalige Gewerbeanmeldung wurde vom Gewerbeamt zurückgewiesen, da ich kein gelernter Fotograf sei. (Damals wäre das ohne Ausbildung auch schwer gewesen...der Umweg hiess früher immer "Lichtbildner" ;) )

Ich rechne meine (geringen) Einnahmen aus fotografischer Arbeit immer im Rahmen meines normalen Gewerbes ab...
 
ich zitiere mal die c't (05/2006, seite 98):

"Hilfestellung bieten hier das BGB und die zugehörigen Kommentare. Gewerblich tätig ist demnach, wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgeld anbietet. Unter Umständen ist also jemand, der (noch) kein Gewerbe angemeldet hat und nur Überflüssiges aus dem eigenen Haushalt über Internet-Auktionshäuser veräußert, schon als planmäßig und auf Dauer handelnder Unternehmer einzustufen. Ob dies dem eigentlichen Willen des Verkäufers entspricht, ist hierbei genauso unerheblich wie dessen Kenntnis über seine mögliche gewerbliche Tätigkeit. Lediglich der objektive Eindruck eines Dritten, also eines potenziellen Käufers oder eben eines Mitbewerbers, vom Gesamtangebot des Verkäufers ist hier ausschlaggebend. Ebenfalls unerheblich ist die immer wieder zitierte "Gewinnerzielungsabsicht". Schließlich kann auch ein Gewerbetreibender eine Zeit lang mit Verlusten arbeiten, ohne dass ihn das Finanzamt zum Hobbyisten degradiert."

bei dem entgeld ist es übrigens irrelevant, ob es die kosten deckt oder nicht ;)
 
scorpio schrieb:
ich zitiere mal die c't (05/2006, seite 98):

"Hilfestellung bieten hier das BGB und die zugehörigen Kommentare. Gewerblich tätig ist demnach, wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgeld anbietet. Unter Umständen ist also jemand, der (noch) kein Gewerbe angemeldet hat und nur Überflüssiges aus dem eigenen Haushalt über Internet-Auktionshäuser veräußert, schon als planmäßig und auf Dauer handelnder Unternehmer einzustufen. Ob dies dem eigentlichen Willen des Verkäufers entspricht, ist hierbei genauso unerheblich wie dessen Kenntnis über seine mögliche gewerbliche Tätigkeit. Lediglich der objektive Eindruck eines Dritten, also eines potenziellen Käufers oder eben eines Mitbewerbers, vom Gesamtangebot des Verkäufers ist hier ausschlaggebend. Ebenfalls unerheblich ist die immer wieder zitierte "Gewinnerzielungsabsicht". Schließlich kann auch ein Gewerbetreibender eine Zeit lang mit Verlusten arbeiten, ohne dass ihn das Finanzamt zum Hobbyisten degradiert."

bei dem entgeld ist es übrigens irrelevant, ob es die kosten deckt oder nicht ;)



Der Artikel ist leider falsch, die Gewinnerzielungsabsicht ist imanenter Bestandteil des Gewerbebegriffs.

Nur weil man Verluste macht bedeutet das ja nicht, dass man nicht die Absicht hat Gewinn zu machen.


Bitte werft hier auch nicht immer Finanzamt und Gewerbeamt durcheinander, die haben verschiedene Aufgaben und verschiedene Prüfbegriffe.

Die Gewerbeordnung enthält einen Prüfkatalog, in dem ist festgelegt welche Bedingungen man erfüllen muss um Gewerbetreibender zu sein, ob man das will oder nicht ist irrelevant.


Ich würde mit dem Gewerbeamt reden, auf künstlerische Tätigkeit plädieren und eventuelle Gewinne aus diesem Gewerbe mit der normalen Steuererklärung abrechnen (das sollte man immer machen, denn egal ob mit oder ohne Gewerbeschein, die Steuerpflicht besteht trotzdem)
 
...ich klinke mich mal ein:

um gleich mit der illusion der "Künstlerischen" Tätigkeit aufzräumen: Künstlerische

Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung und des FA ist sehr schwierig anerkannt zu bekommen.

Künstlerisch tätig wäre in diesem fall z.B. ein Maler, der einmalig 1 Bild erschafft und

dieses verkauft. Sollte es von diesem Bild reproduktionen geben, ist dieses auch schon keine

Künstlersiche Tätigkeit mehr. Einzige "Ausnahme" die ich kenne, sind Webdesigner.

Generell zum Thema: im Grunde ist das ganz einfach: Sobald Du (man) Geld für Deine Tätigkeit

nimmst und nicht Angestellter bei einem Fotografen bist, (sondern eben auf eigene Rechnung

arbeitest) wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und damit musst Du dich mindestens

beim FA anmelden.

Das einzige, was zu diskutieren ist: ist Deine Tätigkeit Gewerbepflichtig? (in aller Regel

ja, es sei denn es ist ein "Freier Beruf". In Deinem Fall: nein

Das nächste, was man klären kann: Mußt Du Mitglied einer der Kammern sein? (HWK, IHK) Hier

gibt es Berufe, die nicht "Kammerpflichtig" sind. Bsp.: Digitale Bildbe- und verarbeitung.

ABER: Das Ordnungsamt (Gewerbeamt), bei dem Du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast,

meldet das automatisch ans FA und an die Kammern. Diese schicken Dir in jedem Fall einen

Fragebogen, den du dann ausfüllen must. Anhand Diese Fragebogen wird dann im Zweifelsfall entschieden, ob Du Mitglied sein musst. Für das o.g. Beispiel: Digitale Bildbe- und verarbeitung: Jemand bringt seine Fotos zu Dir und sagt: mach' mal die roten Augen weg. Du darfst keine Aufnahmen selbst erstellen.

Fazit: soll alles seinen geregelten und legalen Gang gehen, bleibt nur TFP...

HTH

Christian
 
snerz schrieb:
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.

Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden, sondern wenden sich direkt an ihr Finanzamt. Die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung dauert in der Regel nur wenige Tage.

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, bei denen Sie auch angemeldet sein müssen: Finanzamt, zuständige Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), Amtsgericht (Handelsregister), das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden; überprüft z. B. Öfen, Getränkeausschank). Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie nach, ob alle genannten Stellen auch tatsächlich informiert wurden.
(Auszug von: http://www.existenzgruender.de/01/02/01/06/00665/index.php)

das ist richtig, das Gewerbeamt hat eine Informationspflicht den "Behörden" gegenüber, aber was mir neu ist, ist dass das GA "Privatleute" anruft und diese auffordert ein Gewerbe anzumelden. Das ist weder deren Aufgabe noch Ihre Plicht so wie ich das sehe. Davon ab höre ich sowas auch das erstemal.
 
Teichfischer schrieb:
ja klar hab ich den Namen und die Telefonnummer und für Heute Nachmittag einen Termin ich hoffe mal das da sich einiges klärt.
ICH WILL IMMER NOCH KEIN GEWERBE, ich habe einfach nur das Fotografieren als Hobby.
Bitte berichte dann mal. Interessiert mich auch, wo ich nun den ganzen Thread gelesen habe :-).
Kann es sein, dass man gewisse Dinge, die zu berufsähnlich sind, einfach gar nicht als Hobby ausüben darf, selbst, wenn man keinen Gewinn macht, also einfach, weil die Profis darunter leiden?
Woanders las ich mal, dass man als Hobbyfotograf Geld für eigene Fotos verlangen soll, wenn diese gewerblich genutzt werden können (z.B. auf gewerblichen Internetseiten), weil man Profis sonst schädigt, wenn man die kostenlos gibt. Andererseits zwingt Gewinn dann zum Gewerbeanmelden, wenn es häufiger vorkommt... Ganz schöne Zwickmühle, scheint mir.
j.
 
-Silvax- schrieb:
das ist richtig, das Gewerbeamt hat eine Informationspflicht den "Behörden" gegenüber, aber was mir neu ist, ist dass das GA "Privatleute" anruft und diese auffordert ein Gewerbe anzumelden. Das ist weder deren Aufgabe noch Ihre Plicht so wie ich das sehe. Davon ab höre ich sowas auch das erstemal.

Das habe ich so auch noch nicht gehört. Könnte mir nur vorstellen, dass bei denen tatsächlich einer "gepetzt" hat und dass das Gewerbeamt dann zur Überprüfung gesetzlich verpflichtet ist. Schließlich obliegt ihnen die Überwachung der Gewerbeordnung und dazu müsste dann eigentlich auch die Kontrolle von Meldungen über mögliche Unregelmäßigkeiten zählen - ist aber nur eine Vermutung von mir.:confused:

Ich denke/hoffe, der Gesprächstermin wird unkomplizierte Klärung bringen. Ich drücke die Daumen!

Snerz
 
Ääähm .. ohne jetzt wirklich jeden Beitrag des doch mittlerweile recht langen Threads gelesen zu haben, aber Fotografie ist schon eine künstlerische Tätigkeit. Ich selbst kenne einige, die auch bei der Künstlersozialkasse geführt werden, und das will schon etwas heißen, die sind da nämlich echt pingelig. Und der Fotograf ist ein freier Beruf und laut neuem Handwerksrecht nicht Kammerpflichtig! Guckst Du hier.

Meiner Meinung spricht also nichts dagegen, als freiberuflicher Fotograf weiterhin Deine Fotos zu schießen und Deinen Euro zu kassieren. Am Ende des Jahres machst Du dann einfach eine extrem einfache Einnahme-Überschußrechnung und gut ists. Dabei sollte auch keine Rolle spielen, ob Du bereits ein anderes Gewerbe ausführst, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Es grüßt der Waldmeister#2
 
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