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Gewerbeamt hat sich gemeldet und nun?

Ich habe nur die ersten paar Posts auf Seite 1 gelesen (Sorry, bin etwas in Eile) und mir fällt auf die Schnelle v.a. eines ein:

Es dürfte dir nicht schwerfallen, dem Gewerbeamt klarzumachen, dass hier ien eindeutiger Fall von Liebhaberei anfällt. Allerdings wäre es wirklich sinnvoll, die anfallenden Obuli in Naturalien zu tarnen.. weil dann können einen selbst falsche Freunde nicht anschwärzen..

€dit: Na super. Jetzt seh ich erst, wie alt das Topic ist... :ugly: Leichenfledderer!
 
So ein M... kann mir mal einer sagen warum mir die Forensoftware diesen Beitrag als aktuell angezeigt hat :ugly:

Sorry fürs ausgraben :angel:
 
So ein M... kann mir mal einer sagen warum mir die Forensoftware diesen Beitrag als aktuell angezeigt hat :ugly:
Die Gewerbeaufsicht hat ihn wieder hervorgeholt :D

...und so einfach, wie hier in einigen Beiträgen dargestellt, ist es nicht.

- um ein Gewerbe zu haben müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (eingerichteter Geschäftsbetrieb z.B.), die auch für die Gewerbeaufsicht (besser gesagt: Ordnungsbehörde) verbindlich ist;
- die Ordnungsbehörde hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Nach Finanzamt kann es Liebhaberei sein, trotzdem fallen für Einkünfte Steuern an, auch wenn man Aufwendungen dann nicht geltend machen kann;
- der beste Ausweg ist immer die freiberufliche Tätigkeit. Dann ist es nämlich kein Gewerbe. Wie die definiert werden kann steht in vielen Kommentaren, Durchführungsverordnungen und internen Anweisungen, die jeder Steuerberater oder Rechtsanwalt besorgen kann.

Aber das Zitat von der Hompepage ist schon der Hammer, selten so einen glatten Schuss ins eigene Knie gesehen *lol*
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja, Krötenwanderung von deiner Tasche in die Tasche des Staates. Oh man, diese Verbrecher haben nix besseres zu tun, als die kleinen Leute zu ärgern, hammerhart :top::ugly::ugly::ugly:
 
Da sich hier einige gewundert haben, dass Privatleute von der Behörde angerufen wurden, ich habe eine (freiwillige) Gewerbeanmeldung (ohne Kleinunternehmerregelung) hinter mir, die problemlos durchging.

Ein guter Freund von mir hat einige Tage nach mir im selben Rathaus die Anmeldung exakt gleich gemacht, nur wurde bei ihm der Kram nicht kommentarlos bearbeitet und er bekam die Unterlagen per Post - NEIN; es stand unangekündigt eine Mitarbeiterin (ich sage jetzt nicht von welcher Behörde/Abteilung/..., da die Geschichte schon 2 Jahre her ist und ich mich irren könnte) vor seiner Tür, die ihm unterstellte, er würde das Gewerbe nur anmelden wollen, um an der USt vorbei Dinge einkaufen zu können. Letztendlich hat sie ihn dazu forciert, sich als Kleinstunternehmer anzumelden, was für ihn aber unpassend war, da er ausschließlich für Firmen arbeiten wollte.

Das ist auch nicht einem Freund einer Bekannten meines Halbonkels passiert, sondern einem guten Freund, mit dem ich mich sozusagen gleichzeitig selbstständig gemacht habe.

Da habe ich mich schon gefragt, ob das nicht ein bisschen seltsam ist. Besonders, weil mein Nachname ziemlich deutsch klingt und seiner nicht, aber das gehört ja nicht in einen sowieso schon etwas älteren Thread :ugly:

Gruß
Tobias
 
Jaja, Krötenwanderung von deiner Tasche in die Tasche des Staates. Oh man, diese Verbrecher haben nix besseres zu tun, als die kleinen Leute zu ärgern, hammerhart :top::ugly::ugly::ugly:

Schon mal daran gedacht, dass DU der Staat bist? "Der Staat" ist kein böser Geldschinder, der seine Arbeiter ausbeutet, sondern der (gewählte) Vertreter aller.

Ohne diese "Verbrecher" würde jeder machen, was er wollte.
 
Das Gewerbeamt müsste Dir schon nachweisen können, das Du Geld bekommen hast (Zeugen, Quittungen o.ä.) und nicht nur als Freundschaftsdienst die entwickelten Bilder weitergereicht hast. Wenn Du allerdings einen Aufschlag genommen hast und den nicht versteuerst, ist es Schwarzarbeit. Da ist es völlig egal, wie hoch Deine Kosten für das Studio sind. Umsatz ist Umsatz! Egal ob der Ertrag positiv oder negativ ist.

Ohne Nachweis werden die es allerdings schwer haben.
 
Ich verstehe die Welt nicht mehr..
1. Rechnung ohe USt schreiben mit dem Datum
2. Bei der Steuererklärung abgeben
3. sich freuen dass keine Sau mehr einem was anhaben kann;
wenn der Betrag nicht mehr als 7500 pro Jahr (glaube ich ) beträgt ist es völlig legitim.

Jimmy
 
Die Kleinunternehmerregelung gillt bis 17.500 € UMSATZ im Jahr. Solange man unter dieser Grenze bleibt muss man keine USt ausweisen (Diese Rechnung ist MwSt befreit gemäß §19 (1) UStG)
Genauer: Die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann man, wenn der VorjahresUMSATZ 17.500€ nicht überstiegen hat und der voraussichtliche Brutto UMSATZ des laufenden Jahres 50.000€ nicht übersteigt. (Also zwei Jahre hintereinander 50.000 € Umsatz geht nicht!)
Liegt man über diesen Grenzen, muss man ganz normal mit Umsatzsteuer arbeiten. Wichtig ist im ersten Jahr, dass man monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgibt (kann man auch zukünftig so machen, ist aber nur im ersten Jahr Pflicht), also jeden Monat die Umsatzsteuer die eingenommen und bezahlt wurde meldet.
Gemäß §19 (2) UStG und § 247 UStR kann ein Wechsel zwischen den beiden verschiedenen Besteuerungen nur zum neuen Kalenderjahr erfolgen. Wie es in Sonderfällen aussieht kann ich aber nicht sagen! (Also Vorjahresumsatz bis 17.500 und Brutto Umsatz des laufenden Jahres über 50.000)
Hat man sich einmal für die normale Besteuerung entschieden, ist man daran 5 Jahre gebunden, erst danach kann man wenn gewünscht zur Kleinunternehmerbesteuerung zurück.
Ob man USt ausweist oder nicht muss jeder für sich selber entscheiden, einerseits ist es mehr Aufwand, andererseits spart man Geld beim Einkauf und hat Vorteile gegenüber Geeschäftskunden.


Steuern sind nicht alles! Sofern man nicht schon BG Mitglied ist oder aber keine BG Pflicht Besteht, kommen hierfür noch die Kosten hinzu (für Angestellte sowieso) und die IHK oder die Handwerkskammer wollen auch nochmal Geld sehen. Wieviel oder ab welchem Umsatz/Gewinn) ist regional unterschiedlich; z.T ist das erste Mitgliedsjahr auch kostenlos.
 
Ich verstehe die Welt nicht mehr..
1. Rechnung ohe USt schreiben mit dem Datum
2. Bei der Steuererklärung abgeben
3. sich freuen dass keine Sau mehr einem was anhaben kann;
wenn der Betrag nicht mehr als 7500 pro Jahr (glaube ich ) beträgt ist es völlig legitim.

Jimmy


Bis auf die unangenehme Kleinigkeit, das man für die Beträge der Rechnungen
Steuern bezahlen muss und demgegenüber wohl keine Kosten stehen.
Ansonsten wäre eine E/A Auflistung fällig.

Aber damit kennt der Tehmenstarter sich als Unternehmer sicher aus - und DARUM
geht es ihm auch gar nicht.


Gruss Börnie

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