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Geklautes Foto im Programmheft abgebildet - Was kann ich machen?

rouleur77: die suchfunktion ist nicht allmächtig und dein fall kann man nicht direkt nach gesetz klären, da es viele weiter möglichkeiten neben der klage bestehen. aber ich würde schon auf ein honorar bestehen oder zumindest als abfindung für das diesjährige fest eine fotografeneinstellung mit honorar vordern. somit wäre für beide seiten eine lösung gefunden.

und das mit dem anwalt... hohes honorar, langes verfahren (allg. zeitaufwand) und schlecht für dein ruf.
 
Ich würde eine normale Rechnung anhand der MFM-Empfehlung schreiben. Natürlich mit allen Strafen, die daraus resultieren das er die Bilder geklaut hat (doppelter Honorarsatz).
Du hast zwei möglichkeiten:
eine angemessene rechnung + netten brief: du kannst dir ein neues objektiv kaufen, wirst aber nie wieder eine foto anfrage von dem typen bekommen ;-)
Ich würde mit Leuten, die mich beklauen, nicht zusammenarbeiten wollen. Das ist keine Geschäftsbasis, da ich immer damit rechnen muss, dass er mich wieder beklaut.
Das würde ich nicht machen. Du bist zwar im Recht, aber der Anwalt will auch Geld sehen, außerdem vergiftet es die Atmosphäre. Vielleicht kommt man für zukünftige Veranstaltungen auch ins Geschäft.
Die Anwaltskosten würde ich ihm eiskalt ebenfalls draufdrücken. Um mein Recht durchzusetzen kann ich mir einen Anwalt nehmen, muss der den nicht sogar auch bezahlen?
Für die Zukunft: Copyright-Vermerk dick über das ganze Bild als Wasserzeichen vermerken, wenn Du Bilder ins Netz stellst.
Bringt überhaupt nix und verschandelt nur die Bilder
 
RoZis: danke für den link, war interessant (nur) die posts des klägers zu lesen! :D

MrJudge: da muss ich dir recht geben, eine solche person ist nicht als arbeitsgeber zu empfehlen. aber da richtliche verfahren so viel zeit in anspruch nehmen würde man besser direkt einen ausgleich suchen und mit dem gericht bei nichtkooperation drohen.
 
aber da richtliche verfahren so viel zeit in anspruch nehmen würde man besser direkt einen ausgleich suchen und mit dem gericht bei nichtkooperation drohen.
Mit Gericht drohen funktioniert auch deutlich besser wenn der Brief von einem Anwalt kommt. Dann weiß der Herausgeber gleich, das man's ernst meint, da man schon beim Anwalt war.
 
das war ok. die bekommen öfters fotos. auch einige radfahrer bekommen diese für ihre seite (aber auch nur mit namensnennung).

wenn der radclub / veranstalter die bilder gut findet, freue ich mich natürlich.

Moment, Nachthimmel meinte die Veröffentlichung auf DEINER Seite. Haben die bereits deine Bilder auf Ihrer Seite, mit deiner Einwilligung?
 
Also, wenn du keine Einwilligung gegeben hast für DIESE Veröffentlichung, dann kann ich mich nur MrJudge anschliessen. Passende Rechnung schreiben, Honorar*1.5 oder *2, und dabei natürlich freundlich bleiben.

NICHT mit einem Anwalt drohen, darauf stehen die meissten garnicht! Entweder kommt der Brief direkt VOM Anwalt, oder du erwähnst Anwälte und Gerichte garnicht. Viele Menschen schalten bei Aussagen wie "sonst schalte ich meinen Anwalt ein" nämlich direkt auf Stur.

Ich warte ehrlich gesagt nur auf sowas. Ich verdien ja mit meinen Bildern kein Geld, aber so ein kleines Zubrot, und das ganz ohne das man Werbung gemacht hätte für seine Fotokünste - das hätte schon was :ugly:

Deswegen ist mein Copyright auf den Bildern auch nicht groß und fett als Wasserzeichen quer übers Bild, sondern - wenn auch sichtbar - klein in einer Ecke. Ganz nach der Devise: klaut's doch - ist euer Geld :)

Und wenn ichs nicht mitbekomme, sei's drum. Ich muss ja nicht davon leben, daher... und ich denke auch nicht, dass das dann Fotografen ihre Jobs kostet, bevor damit einer kommt ;)
 
natürlich sollte man erstmal klären, was die fotografierten radfahrer dazu sagen; ob man die überhaupt fotografieren durfte (ich weiß ja nicht wo/wie/wann/weshalb dieses rennen stattfand und man sollte, bevor man rechnungen schreibt, das erstmal mit seinem steuerberater unter vier augen klären.

zudem denke ich, dass es hier viele viel zu ernst sehen. die paar bilder.. und? er war ja nicht der einzige der fotografiert hat. ein bild, das gestohlen wird, weil es einzigartig und begehrt ist, hat einen anderen wert, als eine 0815-straßenrand aufnahme...
es sieht ja wohl so aus: hätte der typ für die bilder bezahlen müssen, hätte er sie wo anders geholt. irgendwo bekommt er sie schon umsonst. vielleicht von seinem spezl oder von tante ilse. wieviel willst du also verlangen? andererseits könnte er dir auch wieder in rechnung stellen, dass du mit bildern seiner veranstaltung geld verdienen willst. (vielleicht stand auch irgendwo ein entsprechender hinweis am verstaltungsgelände???)

sagen wir mal die bilder haben einen wert von, wenn überhaupt 250,-?.
da hast du jetzt gut und gerne mal nach einigem schriftverkehr 150,-? anwaltskosten (keine ahnung, wird wohl so in etwa hinkommen?), ca. 4 stunden arbeit wegen dem zeug, was bei einem angenommenen stundenlohn von 17,-?/stunde etwas weniger als 70? macht. dazu nebenkosten 30,-? und eine menge ärger.
der typ zahlt also nicht, die sache geht vor gericht. durch die überzogene forderung kommt die klage nicht durch und du hast nochmal einige hundert euro mehr zu bezahlen, weil du ja nichts bekommst.

und was bleibt? verlust von 500? oder mehr und ein haufen ärger, darunter auch der nette brief vom finanzamt, bei dem dich der beklagte angeschwärzt hat, weil du überhaupt kein gewerbe diesbezüglich angemeldet hast. am nächsten tag räumt der zoll dir dann die bude aus... :eek: :lol:

ok, das ist schon seeeeeeeeeeeeeeeehr überspitzt - aber so in der art könnte es schon passieren. niemand sagt, dass du den prozess sicher gewinnst. das risiko des draufzahlens ist halt immer vorhanden.

mir persönlich wäre das zuviel heckmeck. lass dir lieber mal paar aufs maul hauen und hol dir dann 2000,-? schmerzensgeld. das ist effektiver und der verklagte hat die strafe dann wirklich verdient.


wenn von mir jmd. irgendwelche fotos haben will, dann kann er sie ruhig haben. (solange er nicht allein durch meine bilder kohle verdienen will, im vorliegenden fall dienen die bilder ja nur zur dekoration, bzw. als nebensache). fotografieren ist mein hobby. wollte ich geld damit verdienen, hätte ich ein gewerbe angemeldet.

wenn ich wirklich mal was als gegenleistung verlange, dann vielleicht einen schweinshaxen und ein kühles weizen, oder die kopie einer spendenbescheinigung von ärzte ohne grenzen oder csi schweiz...
 
Oh, wenn das ne einmalige Sache ist, darf er sogar als Privatmann ne Rechnung schicken, ganz ohne Gewerbe. Das geht, solange es keine "erwerbsmässige" Tätigkeit ist, also z.B. die Wiederholung nicht eintritt.

Und ich sehe da auch weder hohe Kosten noch Aufwand. Sicher es sind "nur" 250? (ich hätte je nach Anzahl und Größe auf 300? getippt, aber das hängt natürlich vom Material ab), das mal 1.5 oder 2 wg. "klauens" - ich finde das kann sich für einen Brief schon sehen lassen. Zum Anwalt würde ich garnicht gehen.

Vielleicht würde ich sogar erstmal anrufen und gucken, was die so meinen. 100? freiwillig fänd ich besser als Streiten um 300 *g*

Viel Streß würd' ich mir auch nicht machen, aber auf dem Geld beharren, das kann man ruhig, finde ich.

Einzig sollte man darauf achten, dass die Bilder keine Rechte anderer, wie Veranstalter oder Radler, verletzen. Dann kann sowas natürlich schnell "zurückschlagen" :)
 
Ich würde anrufen und freundlich (!) darauf hinweisen, dass ich etwas überrascht wäre, die Bilder in dem Prospekt zu sehen. Dann würde ich sagen, dass ich in so einem Fall üblicherweise eine Rechnung schreiben würde, die in dem Fall so in der Größenordnung xy liegen würde (hier würde ich normale und keine extra hohen Straf-Preise ansetzen). Dann würde ich nett fragen, wie es denn zu der Verwendung der Bilder ohne Rückfrage kommen konnte und auch fragen, wie man sich denn nach Meinung der Gegenseite jetzt am Besten einigen könnte.

Dann würde ich mir anhören, was die Antworten. So erfährt man auf relativ unverbindliche Weise, wie die andere Seite "tickt", ohne sich in irgendeiner Weise festgelegt zu haben.

Wenn die Gegenseite ein freundliches Angebot macht (z.B. bezahlter Fotoauftrag bei der laufenden Veranstaltung und Freikarten für die Familie) würde ich das annehmen. Von so etwas profitiert man mehr als von einer anwaltlich durchgesetzten Rechnung (Du verdienst an dem neuen Auftrag, Du kannst gute Bilder machen, Du hast eine offizielle Referenz, Deine Familie hat Spass und im nächsten Jahr gibt's vielleicht wieder einen Auftrag).

Wenn man auf der anderen Seite ratlos erscheint, würde ich obiges von mir aus anregen.

Wenn sie dagegen kein Schuldbewusstsein zeigen und pampig werden ("Was stellen Sie sich denn so an?"), würde ich das Gespräch kurz fassen und ihnen sagen, dass es meiner Ansicht nach wohl für beide Seiten am einfachsten wäre, wenn ich ihnen eine Rechnung zukommen liesse (nicht mit dem Anwalt drohen). Die würde ich dann einfach schicken, ggf. mahnen und erst wenn darauf nicht angemessen reagiert wird, einen Anwalt kontaktieren.

Wenn die Gegenseite in dem Gespräch sofort irgendwelche stichhaltigen Einwände gegen Dein Anliegen vorbringt, wäre ich sehr vorsichtig. Wie einige andere hier habe ich nämlich auch Rest-Bedenken in Bezug auf Deine Rechte an den Bildern. Wenn die Fahrer nicht allzu bekannt sind, kratzt man schnell mal am Recht am eigenen Bild, und wenn die Fahrer dann entsprechende Verträge mit den Veranstaltern haben, stehst Du plötzlich in der Defensive.

Insofern ist ein Sondierungs-Anruf meiner Meinung nach die einfachste und geschickteste Methode, um erst einmal die Risiken und Möglichkeiten auszuloten.
 
natürlich sollte man erstmal klären, was die fotografierten radfahrer dazu sagen; ob man die überhaupt fotografieren durfte (ich weiß ja nicht wo/wie/wann/weshalb dieses rennen stattfand und man sollte, bevor man rechnungen schreibt, das erstmal mit seinem steuerberater unter vier augen klären.

zudem denke ich, dass es hier viele viel zu ernst sehen. die paar bilder.. und? er war ja nicht der einzige der fotografiert hat. ein bild, das gestohlen wird, weil es einzigartig und begehrt ist, hat einen anderen wert, als eine 0815-straßenrand aufnahme...
es sieht ja wohl so aus: hätte der typ für die bilder bezahlen müssen, hätte er sie wo anders geholt. irgendwo bekommt er sie schon umsonst. vielleicht von seinem spezl oder von tante ilse. wieviel willst du also verlangen? andererseits könnte er dir auch wieder in rechnung stellen, dass du mit bildern seiner veranstaltung geld verdienen willst. (vielleicht stand auch irgendwo ein entsprechender hinweis am verstaltungsgelände???)

sagen wir mal die bilder haben einen wert von, wenn überhaupt 250,-?.
da hast du jetzt gut und gerne mal nach einigem schriftverkehr 150,-? anwaltskosten (keine ahnung, wird wohl so in etwa hinkommen?), ca. 4 stunden arbeit wegen dem zeug, was bei einem angenommenen stundenlohn von 17,-?/stunde etwas weniger als 70? macht. dazu nebenkosten 30,-? und eine menge ärger.
der typ zahlt also nicht, die sache geht vor gericht. durch die überzogene forderung kommt die klage nicht durch und du hast nochmal einige hundert euro mehr zu bezahlen, weil du ja nichts bekommst.

und was bleibt? verlust von 500? oder mehr und ein haufen ärger, darunter auch der nette brief vom finanzamt, bei dem dich der beklagte angeschwärzt hat, weil du überhaupt kein gewerbe diesbezüglich angemeldet hast. am nächsten tag räumt der zoll dir dann die bude aus... :eek: :lol:

ok, das ist schon seeeeeeeeeeeeeeeehr überspitzt - aber so in der art könnte es schon passieren. niemand sagt, dass du den prozess sicher gewinnst. das risiko des draufzahlens ist halt immer vorhanden.

mir persönlich wäre das zuviel heckmeck. lass dir lieber mal paar aufs maul hauen und hol dir dann 2000,-? schmerzensgeld. das ist effektiver und der verklagte hat die strafe dann wirklich verdient.


wenn von mir jmd. irgendwelche fotos haben will, dann kann er sie ruhig haben. (solange er nicht allein durch meine bilder kohle verdienen will, im vorliegenden fall dienen die bilder ja nur zur dekoration, bzw. als nebensache). fotografieren ist mein hobby. wollte ich geld damit verdienen, hätte ich ein gewerbe angemeldet.

wenn ich wirklich mal was als gegenleistung verlange, dann vielleicht einen schweinshaxen und ein kühles weizen, oder die kopie einer spendenbescheinigung von ärzte ohne grenzen oder csi schweiz...

hallo,
ich sehe das genauso - fotografieren ist eines meiner hobbys. zum glück muss ich kein geld damit verdient.
ich will bestimmt auch kein geld für bilder (geschweige mit dem anwalt drohen, etc) - ich bin eh bei den sportveranstaltungen und habe meinen spass, mir reicht das.

aber auch bei 0815-bildern kann man wenigstens fragen und nicht mit einer selbstverständlichkeit (wie es leider heutzutage viel zu häufig vorkommt) sich an "fremden" sachen ohne "respekt" zu bedienen.
allein diese tatsache nervt mich.
 
Wenn die pampig werden, würde ich mich an den übergeordneten Verband wenden.

Die dürften ganz üblen Ärger bekommen, weil kein Sportverband solchen Mißkredit mag ...
 
Moment, Nachthimmel meinte die Veröffentlichung auf DEINER Seite. Haben die bereits deine Bilder auf Ihrer Seite, mit deiner Einwilligung?

Hier ist oft davon die Rede, ob man Fotos (eines z. B. in diesem Fall Rennfahrers) ungefragt veröffentlichen darf.
Das meinte ich: ob Sportler X einverstanden sein muß, wenn er auf der Homepage von Herrn Y zu sehen ist. Und vielleicht unterschieden wird zwischen Weltmeisterschaft und Kreisklasse?
 
Hier mal ein Fall, der bisher sehr gut ausgegangen ist für den Kläger:
http://www.digitale-slr.net/showthread.php?t=451295
Nunja der Fall ist ja noch gar nicht abgeschlossen (Berufungsverhandlung im November) ... wenn man die ganze Zeit und den Stress mal dazurechnen, der für so einen Rechtsstreit draufgeht, dazu noch die Tatsache, dass sicht deutsche Gerichte m.M. nach viel zu oft mit solchen "Belanglosigkeiten" beschäftigen müssen (nicht falsch verstehen, ich meine damit, dass wirklich wichtigte, dringende Sachen damit verschleppt werden) - also ich würde diese Keule nicht direkt auspacken. Dass Deutsche bei jedem Furz gleich vor Gericht ziehen finde ich einfach nur :stupid: :grumble:
Ich würde höflich, aber bestimmt dein Missfallen über die Copyrightverletzung zum Ausdruck bringen und eine angemessene. moderate Rechung schreiben.
 
Bring mal über die Auflage in Erfahrung, Größe des Drucks haste ja ?!
Wieviele Bilder wurden von Dir gedruckt? Mit diesen Daten kannste in der MFM Liste (oder http://www.bildhonorare.com/) ausrechnen, was für ein Wert die Bilder haben und ihnen eine Rechnung schicken. Ach ja und durch das Mißachten des Urheberrechts kommen nochmal 100% Zuschlag drauf. Ich denke mal das die nicht mehr als 500 Hefte druckt haben oder ?! Kann nicht sein das sich einfach an den Bildern kostenlos bedient wird. In Zukunft ein dickes Copyright in die Bilder, bevor du sie ins Web stelltst..
 
Nunja der Fall ist ja noch gar nicht abgeschlossen (Berufungsverhandlung im November) ... .............. dass sicht deutsche Gerichte m.M. nach viel zu oft mit solchen "Belanglosigkeiten" beschäftigen müssen (...........Dass Deutsche bei jedem Furz gleich vor Gericht ziehen finde ich einfach nur :stupid: :grumble:
Ich würde höflich, aber bestimmt dein Missfallen über die Copyrightverletzung zum Ausdruck bringen und eine angemessene. moderate Rechung schreiben.


Deshalb schrieb ich ja "bisher", Michael hatte dort ja auch erst auf Einsicht des Verantwortlichen gehofft,
nur hat der Entsprechende eben nicht eingelenkt.
Jetzt nehmen wir mal an, dass viele die Fotos anderer ungefragt veröffentlichen und mit der Tatsache pokern,
dass kaum einer wegen 100EUR zum Anwalt laufen wird.
Ich sehe dass anders, für gerade sollche Fälle sollte es Schnellgerichte geben, Arbeitsplätze kann man doch wohl
auch im juristischen Raum schaffen und da es um Zivilstreitigkeiten geht, tragen die Kosten ja letztendlich die Streitparteien,
man wir sind doch nicht in Russland wo sowas evtl. noch normal ist :grumble:
 
In Zukunft ein dickes Copyright in die Bilder, bevor du sie ins Web stelltst..

Wieso eigentlich? Den Betrachter nervts, dem Besitzer bringts nix ausser das er den Betrachter nervt, und die Chance das mal einer das Bild klaut und man Geld verdient ohne eine Agentur bemühen zu müssen, ist auch weg.

Ne mal ehrlich, dickes Copyright auf's Bild find ich albern. Fast lieber unauffällig, per EBV tief ins Bild integriert, so das es keiner sofort findet, aber die Herkunft klar ist im Zweifel :lol:

Nein, wirklich. Für Privatleute ist es doch mehr oder weniger egal, wenn mal jemand ein Bild von uns verwendet, es schadet uns ja beruflich nicht. Natürlich ist das rechtlich nicht OK, aber ich verschandel doch nicht ALLE meine Bilder die online stehen, nur damit nicht *vielleicht* mal *eines* ohne meine Erlaubnis und meinen Namen abgedruckt wird.

Ich fotografiere schliesslich für mich, und freu mich wenn mal einer ein Bild von mir gut findet. Wenn ich's nicht weiss, ist gut, und wenn ich's rausfinde, kommt halt ne Rechnung.

WICHTIG: Ich will den Diebstahl von Bildern nicht verharmlosen, das ist und bleibt ein Urheberrechtsverstoß schwerster Güte! Dagegen sollte man, bei bemerken, auch vorgehen. Aber wie gesagt: das es Leute gibt die dass nicht einsehen, reicht mir nicht, um alle meine Bilder zu "verschandeln".
 
Bereits die erste Antwort hat's auf den Punkt gebracht:
Rechnung schreiben. Standardhonorar *2
Das Ganze ohne Floskeln, ohne Drohung - nur mit einer Kopie der Honorartabelle (MFM) und AGB (z.B. von Freelens)

Kommt keine Reaktion:
Eine Mahnung samt Mahngebüren und falls erneut keine Reaktion kommt, einen Mahnbescheid erwirken. Der ist vollstreckbar und Gerichts-, Anwalts- und ggf. Vollstreckungskosten werden dem Schuldner berechnet.

Nicht vergessen: ein Belegexemplar sichern, Falls die Gegenseite es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.

Es ist im Übrigen völlig egal, ob es 08/15 Bilder sind oder nicht. DIE Bilder wurden genutzt und sind somit zu bezahlen.

Nachtrag:
Ich würde den Herausgeber der Form halber noch auf das fehlende Modelrelease aufmerksam machen.
Fotos von derartigen Veranstaltungen dürfen i.d.R. nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden.
 
Bereits die erste Antwort hat's auf den Punkt gebracht:
Rechnung schreiben. Standardhonorar *2
Das Ganze ohne Floskeln, ohne Drohung - nur mit einer Kopie der Honorartabelle (MFM) und AGB (z.B. von Freelens)

Kommt keine Reaktion:
Eine Mahnung samt Mahngebüren und falls erneut keine Reaktion kommt, einen Mahnbescheid erwirken. Der ist vollstreckbar und Gerichts-, Anwalts- und ggf. Vollstreckungskosten werden dem Schuldner berechnet.

Nicht vergessen: ein Belegexemplar sichern, Falls die Gegenseite es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.

Es ist im Übrigen völlig egal, ob es 08/15 Bilder sind oder nicht. DIE Bilder wurden genutzt und sind somit zu bezahlen.

Ganz genau! :top:

Andreas
 
Gestern war ich auf Fortbildung und saß neben einem "Grafiker" also wir so in Gesprach kamen und ich meine Dienste anbot, meinte er nur "Fotografen brauchen wir keine, sofern wir Fotos brauchen klauen wir die aus dem Web, die werden ja schließlich leicht verändert, dann dürfen wir das :confused: :wall: " Also ich war ziemlich sprachlos, er meinte nur, da kommt eh nix ... ziemlich ärgerlich für Leute, die Ihre Ausrüstung und Ihren Unterhalt mit Fotografie verdienen wollen.. :stupid:
 
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