natürlich sollte man erstmal klären, was die fotografierten radfahrer dazu sagen; ob man die überhaupt fotografieren durfte (ich weiß ja nicht wo/wie/wann/weshalb dieses rennen stattfand und man sollte, bevor man rechnungen schreibt, das erstmal mit seinem steuerberater unter vier augen klären.
zudem denke ich, dass es hier viele viel zu ernst sehen. die paar bilder.. und? er war ja nicht der einzige der fotografiert hat. ein bild, das gestohlen wird, weil es einzigartig und begehrt ist, hat einen anderen wert, als eine 0815-straßenrand aufnahme...
es sieht ja wohl so aus: hätte der typ für die bilder bezahlen müssen, hätte er sie wo anders geholt. irgendwo bekommt er sie schon umsonst. vielleicht von seinem spezl oder von tante ilse. wieviel willst du also verlangen? andererseits könnte er dir auch wieder in rechnung stellen, dass du mit bildern seiner veranstaltung geld verdienen willst. (vielleicht stand auch irgendwo ein entsprechender hinweis am verstaltungsgelände???)
sagen wir mal die bilder haben einen wert von, wenn überhaupt 250,-?.
da hast du jetzt gut und gerne mal nach einigem schriftverkehr 150,-? anwaltskosten (keine ahnung, wird wohl so in etwa hinkommen?), ca. 4 stunden arbeit wegen dem zeug, was bei einem angenommenen stundenlohn von 17,-?/stunde etwas weniger als 70? macht. dazu nebenkosten 30,-? und eine menge ärger.
der typ zahlt also nicht, die sache geht vor gericht. durch die überzogene forderung kommt die klage nicht durch und du hast nochmal einige hundert euro mehr zu bezahlen, weil du ja nichts bekommst.
und was bleibt? verlust von 500? oder mehr und ein haufen ärger, darunter auch der nette brief vom finanzamt, bei dem dich der beklagte angeschwärzt hat, weil du überhaupt kein gewerbe diesbezüglich angemeldet hast. am nächsten tag räumt der zoll dir dann die bude aus...
ok, das ist schon seeeeeeeeeeeeeeeehr überspitzt - aber so in der art könnte es schon passieren. niemand sagt, dass du den prozess sicher gewinnst. das risiko des draufzahlens ist halt immer vorhanden.
mir persönlich wäre das zuviel heckmeck. lass dir lieber mal paar aufs maul hauen und hol dir dann 2000,-? schmerzensgeld. das ist effektiver und der verklagte hat die strafe dann wirklich verdient.
wenn von mir jmd. irgendwelche fotos haben will, dann kann er sie ruhig haben. (solange er nicht allein durch meine bilder kohle verdienen will, im vorliegenden fall dienen die bilder ja nur zur dekoration, bzw. als nebensache). fotografieren ist mein hobby. wollte ich geld damit verdienen, hätte ich ein gewerbe angemeldet.
wenn ich wirklich mal was als gegenleistung verlange, dann vielleicht einen schweinshaxen und ein kühles weizen, oder die kopie einer spendenbescheinigung von ärzte ohne grenzen oder csi schweiz...