Ich habe mal einen ähnlich gelagerten Fall verloren und saß dann auch noch auf den fetten Gerichtskosten mit allem Drum und Dran.
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Dann sagt der Gegenanwalt sofort:
"Herr Richter, schauen sie sich in Zeiten der Globalisierung doch einmal den Kameramarkt an.
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Es könnte aber qauch ganz anders ausgehen, da mann/frau bei einer in DE gebraucht gekauften Ware, sofern im Angebot nicht anders deklariert, davon ausgegangen werden kann dass die Ware in ihren Spezifikationen und Eigenschaften einer in DE gekauften Waren entspricht.
1. Garantie - ist ja wohl Essig
2. Gewährleistung - ebenso, oder nur erschwert durchsetzbar, Händler in HK
3. Menüsprache - jo Englisch ist Schulfach, Amtssprache ist aber in DE immer noch Deutsch, in DE für DE bestimmte Ware hätte also deutsche Menüführung gehabt
4. Zoll - ist unklar ...
Insofern gebe ich dem Grauen Kater recht.
Nach jetzigen Erkenntnissen aus dem Thread hat die Ware Mängel die so nicht im Angebot standen, daher steht eine arglistige Täuschung im Raum.
Lösen kann das nur der TO.
Ich an seiner Stelle würde dem VK allerdings schon gewaltig vor den Sa** hauen, und sei es dass ich im die Zollfahndung auf den Hals hetze, würde mi5r nichts nutzen, aber er hätte genau den Betrag an EUST los den er hätte weniger erzielen müssen wenn er die Cam mit all diesen Fakten angeboten hätte. Vieleicht kommt sogar der gleiche Betrag noch als Strafe hinzu.
All diejenigen die hier so fröhlich schreiben, man solle doch keinen Terz machen und sich über die Cam freuen möchte ich erleben wenn sie so übervorteilt werden.
Träumt weiter dass Fotoequipment nicht altert und nicht an Wert verliert, nennt mir aber bitte gleich den Preis den ihr gewillt seid von mir einen HK Import eures Wunschmodelles, 3 Tage alt und max 50 Auslösungen unter Angabe des Modells zu zahlen.
Aha
Scheint dann wohl doch relevant zu sein.
