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Gebrauchte Kamera erhalten - gekauft in Hong Kong

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Ich habe mal einen ähnlich gelagerten Fall verloren und saß dann auch noch auf den fetten Gerichtskosten mit allem Drum und Dran.
...

Dann sagt der Gegenanwalt sofort:

"Herr Richter, schauen sie sich in Zeiten der Globalisierung doch einmal den Kameramarkt an.
...

Es könnte aber qauch ganz anders ausgehen, da mann/frau bei einer in DE gebraucht gekauften Ware, sofern im Angebot nicht anders deklariert, davon ausgegangen werden kann dass die Ware in ihren Spezifikationen und Eigenschaften einer in DE gekauften Waren entspricht.

1. Garantie - ist ja wohl Essig
2. Gewährleistung - ebenso, oder nur erschwert durchsetzbar, Händler in HK
3. Menüsprache - jo Englisch ist Schulfach, Amtssprache ist aber in DE immer noch Deutsch, in DE für DE bestimmte Ware hätte also deutsche Menüführung gehabt
4. Zoll - ist unklar ...

Insofern gebe ich dem Grauen Kater recht.
Nach jetzigen Erkenntnissen aus dem Thread hat die Ware Mängel die so nicht im Angebot standen, daher steht eine arglistige Täuschung im Raum.

Lösen kann das nur der TO.

Ich an seiner Stelle würde dem VK allerdings schon gewaltig vor den Sa** hauen, und sei es dass ich im die Zollfahndung auf den Hals hetze, würde mi5r nichts nutzen, aber er hätte genau den Betrag an EUST los den er hätte weniger erzielen müssen wenn er die Cam mit all diesen Fakten angeboten hätte. Vieleicht kommt sogar der gleiche Betrag noch als Strafe hinzu.

All diejenigen die hier so fröhlich schreiben, man solle doch keinen Terz machen und sich über die Cam freuen möchte ich erleben wenn sie so übervorteilt werden.
Träumt weiter dass Fotoequipment nicht altert und nicht an Wert verliert, nennt mir aber bitte gleich den Preis den ihr gewillt seid von mir einen HK Import eures Wunschmodelles, 3 Tage alt und max 50 Auslösungen unter Angabe des Modells zu zahlen.

Aha

Scheint dann wohl doch relevant zu sein. :evil:
 
Das weiß in diesem speziellen Fall immer noch niemand!

Oder hat der TO geschrieben "Es geht nicht!"? Der letzte Hinweis des TO stammt aus #117 und seit dem wird hier nur theoretisiert.

Davon abgesehen, dass dieser Thread langsam surreale Züge annimmt ist der TO offenbar drauf aus euch alle mal so richtig zu ver.......en, ganz offenbar.
Wie er eingangs schrieb, stammt die Kamera aus Hongkong. Wenn das stimmt, dann KANN er auf deutsch umstellen. Nur wenn sie direkt aus JAPAN stammt, dann geht es nicht. Ich weiss wovon ich rede, meien 550D stammt ebenfalls aus Hongkong. Kein Wunder, dass der TO es nicht versucht - er würde sich so langsam extremst blamieren...
 
Hallo,

Nur ganz kurz zum Thema Zoll.

Wenn der VK in Hong Kong gelebt hat (z.b. Aus beruflichen Gründen) und die Ware dort mind. Drei Monate genutzt wurde, also quasi gebraucht ist, muss er bei Rückzug keine EUSt zahlen. Die Ware wurde dann nicht verzollt, ist aber dennoch zollrechtlich legal in D.
Daher hat der Zoll in der Regel auch kein Interesse daran, bei gebrauchten Waren zu prüfen wo sie den gekauft wurden, da die Sachlage nur noch sehr schwer nachvollziehbar ist. Und am ende gilt 'in dubio pro reo'.

Also ganz locker bleiben.
Dennoch ist es nicht die feine Art einen Grauimport ohne Hinweis darauf zu verkaufen.

Gruß,
Daniel
 
Das dieses Forum kein Schnäppchenmarkt-Hilfeforum oder eine Rechtsberatung ist, schließe ich mal ab.
Klick.
 
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