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Garantiefrage - gebrauchte D80

Die Registrierung ändert nichts an der Tatsache, dass es nur 12 Monate sind - im Gegensatz zu Pentax, da sind es nach der Registrierung 24 Monate.

Ich belasse dir deine Ansicht und erfreue mich am Kleber auf meinem D90 Karton, auf dem das Gegenteil steht. WHR hat ja schon alles weitere gesagt. Ansonsten nochmal an den TO:

Frag den Verkäufer nach einem Kaufbeleg und bitte ihn, im Reklamationsfall gegen Portoübernahme durch dich für dich tätig zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten keine Panik wegen der Übertragung, DSLRs haben bei Nikon eine einjährige übertragbare Garantie, die wird also auch dem Zweitkäufer gewährt (vielleicht einfach mal nachlesen, was auf der Garantiekarte steht? :evil:). Auch wenn der Erstkäufer registriert hat.
Es gibt hier ein eindeutiges, schriftliches Statement seitens Nikon Deutschland, dass das nicht so ist - bemühe mal die Forumssuche. Dieses Statement gibt es übrigens auch von Canon und Pentax, auch hier gibt es keine Übertragung der (freiwilligen) Herstellergarantie.
 
Die Gelbe Garantie Karte ist nur ein Nachweis mit der passenden Seriennummer für ein nicht Grauimport. Die hat nix auszusagen wan die Kamera gekauft worden ist es sein den sie ist ausgefüllt. Dan hat aber nur der Erstbesitzter anspruch auf Garantie.

Merke

Quittung Ohne Namen
Gelbe Garantie Karte Unausgefüllt
Richtige Seriennummer auf Body und Garantiekarte
keine gerregte Cam bei Nikon



So sah mein Fall aus.
Ich habe bei ebay darmals eine Nikon D60 gekauft. Nagelneu und nicht ausgepackt. Alles war da nur keine Quittung. Der Verkäufer hatte diese Kamera über eine Handyvertrag bekommen und dan verkauft. Kurze Zeit Später lass die Cam keine SD Karten mehr. Nikon lehnte eine Garantie ab aufgrund fehlenden Nachweiss des Kaufdatums und weil ich nicht Erstbesitzter war. Ich bin dan zum Rechtsanwalt geganngen und diese ganze nummer hat sich ca 1 Jahr hingezogen. Der Verkäufer hatte aber in der Aktion eine Garantie erwähnt über Nikon.

Urteil Verkäufer musste die Kamera zurücknehmen und mir die Auslagen für Porto, Rechtsanwaltkosten und natürlich den Preis der Kamera zurückerstatten.
 
So sah mein Fall aus.
Ich habe bei ebay darmals eine Nikon D60 gekauft. Nagelneu und nicht ausgepackt. Alles war da nur keine Quittung. Der Verkäufer hatte diese Kamera über eine Handyvertrag bekommen und dan verkauft. Kurze Zeit Später lass die Cam keine SD Karten mehr. Nikon lehnte eine Garantie ab aufgrund fehlenden Nachweiss des Kaufdatums und weil ich nicht Erstbesitzter war. Ich bin dan zum Rechtsanwalt geganngen und diese ganze nummer hat sich ca 1 Jahr hingezogen. Der Verkäufer hatte aber in der Aktion eine Garantie erwähnt über Nikon.
Urteil Verkäufer musste die Kamera zurücknehmen und mir die Auslagen für Porto, Rechtsanwaltkosten und natürlich den Preis der Kamera zurückerstatten.
Der Verkäufer hatte also jedweden Nachweis über den Kauf verschlampt? Den sonst hätte ja die Händlergewährleistung gegriffen (Nagelneu => kurze Zeit später, also noch keine Beweislastumkehr?). Und lehnte Nikon die Garantie wegen komplett fehlendem Kaufnachweis (was ich für legitim halte), oder weil du nicht der Erstbesitzer warst ab(was ich für ein grobes Foul halten würde)?
 
Der Verkäufer hatte aber in der Aktion eine Garantie erwähnt über Nikon.

Urteil Verkäufer musste die Kamera zurücknehmen und mir die Auslagen für Porto, Rechtsanwaltkosten und natürlich den Preis der Kamera zurückerstatten.

Das sollte sich jeder merken, der in seinen Verkaufstext irgendwas von "Restgarantie" reinschreibt. :top:
 
Ja, deshalb schreibe ich z.B. sowas in meine Auktionen rein: "Die Originalrechnung lege ich bei, somit haben Sie noch über 21 Monate Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler."

Was widerum auch nicht stimmt, da Gewährleistung nur zwischen aktuellem Verkäufer und Käufer besteht, und somit nicht übertragbar ist. Muss man also wieder hoffen, dass man als Erstkäufer anerkannt wird.
 
Nach meinen Kenntnisstand ist die gesetzliche Gewährleistung an den Kaufgegenstand gebunden und somit vom "Folgekäufer" auch beanspruchbar.
 
Nach meinen Kenntnisstand ist die gesetzliche Gewährleistung an den Kaufgegenstand gebunden und somit vom "Folgekäufer" auch beanspruchbar.

Kannst dir ja das mal durchlesen: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=232861

Da kommt dann irgendwann raus, dass das so sicher nicht ist. Selbst Juristen sind sich da nicht einig. Egal wen man fragt, jeder hat ne andere Meinung. Und deshalb gilt auch hier: Achtung sonst gehts wie beim Fall von Faktorx2.
 
Ich habe neulich beim Service in Hamburg angerufen und nach der Garantieleistung wg. eines Pixelfehlers gefragt. Ich habe auch gesagt, dass ich der Zweitbesitzer bin, aber eine Rechnungskopie habe.
Die sagten mir am Telefon, "kein Problem, schicken sie Kamera, Garantiekarte und Kopie des Kaufbelegs her und wir beheben den Fehler im Rahmen der Garantiebedingungen."
Ich habe sie jetzt noch nicht eingeschickt, weil noch ein halbes Jahr lt. Händler Garantie drauf ist und ich sie noch brauche bis ich meinen Zweitbody habe, aber für mich klang das jetzt alles klar.
 
Nikon hat mir die Garantie versagt weil ich keine Quittung hatte und die Kamera Regestriert war diese aber nicht gelöscht. Woraus schicht weg erkentlich war das ich kein Erstbesitzter gewesen bin.
 
Nikon hat mir die Garantie versagt weil ich keine Quittung hatte und die Kamera Regestriert war diese aber nicht gelöscht. Woraus schicht weg erkentlich war das ich kein Erstbesitzter gewesen bin.
Bist Du sicher, daß Du hier nicht Dinge verbindest, die nichts miteinander zu tun haben?

1. Nikon hat die Garantie versagt, weil es keinen Erstkaufbeleg mehr gab.
Selbstverständlich, denn dann kann ja niemand prüfen, ob überhaupt noch Garantie besteht. Abgesehen davon steht die Forderung nach dem Kaufbeleg auch in den Garantiebestimmungen.

2. Nikon hat die Garantie versagt, weil die Kamera (auf einen Anderen) registriert war.
Erscheint zumindest denkbar, Du hast vermutlich auch keinen Nachweis über den Kauf vom Erstbesitzer, er ist als Besitzer registriert, insofern darf Nikon davon ausgehen, daß die Kamera gar nicht Dein Eigentum ist, sondern Du sie möglicherweise zu Unrecht erworben hast (Diebstahl, Hehlerei). Ist aus meiner Sicht eher ein vorgeschobenes Argument (frag die Juristen)

3. Nikon hat die Garantie versagt, weil ich ich kein Erstbesitzter bin.
Das glaube ich nach wie vor nicht. Bei Digitalprodukten mit europäischer Nikongarantie (DSLRs und DX-Objektive) wird in den Garantiebestimmungen die Übertragbarkeit nicht ausgeschlossen, das Garantierecht wird dem VERBRAUCHER (nicht: dem Käufer) gewährt.

Bei Objektiven, Blitzgeräten etc. hat Nikon andere Garantiebestimmungen, die Garantie kann weltweit in Anspruch genommen werden, die Übertragung ist aber in den Garantiebestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Also bitte unterscheiden.
 
Fakt war das der Verkäufer darmals das alles Verschiegen hatte und ich musste dan mit Anwalt und Gericht hinterher. Also sollte man aufpassen was man in den Verkäufen schreibt. Den Garantie heisst nicht gleich Garantie !

Und willst Du mir jetzt meine Erfahrungen die ich machen musste jetzt wiederlegen. Egal ich habe mein Geld zurück bekommen und konnte mir ne Nagelneue bei Händler um die Ecke kaufen. AUs diesem Grund würde ich auch schon keine Cam mehr bei Ebay oder hier kaufen.
 
Es gibt hier ein eindeutiges, schriftliches Statement seitens Nikon Deutschland, dass das nicht so ist - bemühe mal die Forumssuche. Dieses Statement gibt es übrigens auch von Canon und Pentax, auch hier gibt es keine Übertragung der (freiwilligen) Herstellergarantie.


OK, Wenn auf der garantiekarte aber was anderes steht, dann müssen sie vielleicht nicht Garantie leisten, sind aber wegen arglistiger Täuschung dran. Ist 'ne Straftat, d.h. man braucht keinen Anwalt, sondern kann einfach 'ne Anzeige machen...
 
Ich hab jetzt nen Ausschnitt der Rechnung als jpg erhalten. Ich denke mal damit verbessert sich meine Lage in Hinsicht auf die Garantie nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AUs diesem Grund würde ich auch keine Cam hier kaufen.

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Das muß man aber nun nicht unbedingt verstehen!
 
Hats vergessen zu schreiben das ich bei Ebay auch keine Kaufen würde !!!!! Das meinete ich allgemein. Nach meiner Erfahrung mit Gebrauchtgekaufen sachen von Nikon !
 
Laut Datum der Rechnung sind es jetzt auch keine 12 Monate Garantie, sondern "nur" noch 9 Monate. Ich werd das jetzt mal bei Ebay melden.
 
Ich hab jetzt nen Ausschnitt der Rechnung als jpg erhalten. Ich denke mal damit verbessert sich meine Lage in Hinsicht auf die Garantie nicht.

Natürlich nicht - könnte ja das Datum manipuliert sein! Ebenfalls würde mir keine Foto-Kopie ausreichen. Nur der Originalbeleg kann auf etwaige Manipulation(en) hin überprüft werden. Ohne Originalbeleg kann die tatsächliche Nutzungsdauer/Alter der Sache nicht einwandfrei überprüft werden. Auch stand auf meiner Rechnung die Seriennummer der Kamera - meiner Meinung nach auch nicht unwichtig - gibt auch Leute mit 2 D80, eine älter, die andere relativ neu gekauft ...
 
Hallo,

da ich selbst viel über ebay kaufe und auch verkaufe (auch in höheren Preissegmenten), möchte ich nur sagen, das es immer wieder das selbe ist:

Stellt Eure Fragen bzgl. des Artikels doch einfach VOR dem Kauf bzw. der Ersteigerung, dann habt Ihr hinterher in den seltensten Fällen Ärger damit.

Gruss

Schnuffibaerbunny
 
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