Nikon hat mir die Garantie versagt weil ich keine Quittung hatte und die Kamera Regestriert war diese aber nicht gelöscht. Woraus schicht weg erkentlich war das ich kein Erstbesitzter gewesen bin.
Bist Du sicher, daß Du hier nicht Dinge verbindest, die nichts miteinander zu tun haben?
1. Nikon hat die Garantie versagt, weil es keinen Erstkaufbeleg mehr gab.
Selbstverständlich, denn dann kann ja niemand prüfen, ob überhaupt noch Garantie besteht. Abgesehen davon steht die Forderung nach dem Kaufbeleg auch in den
Garantiebestimmungen.
2. Nikon hat die Garantie versagt, weil die Kamera (auf einen Anderen) registriert war.
Erscheint zumindest denkbar, Du hast vermutlich auch keinen Nachweis über den Kauf vom Erstbesitzer, er ist als Besitzer registriert, insofern darf Nikon davon ausgehen, daß die Kamera gar nicht Dein Eigentum ist, sondern Du sie möglicherweise zu Unrecht erworben hast (Diebstahl, Hehlerei). Ist aus meiner Sicht eher ein vorgeschobenes Argument (frag die Juristen)
3. Nikon hat die Garantie versagt, weil ich ich kein Erstbesitzter bin.
Das glaube ich nach wie vor nicht. Bei Digitalprodukten mit europäischer Nikongarantie (DSLRs und DX-Objektive) wird in den Garantiebestimmungen die Übertragbarkeit nicht ausgeschlossen, das Garantierecht wird dem VERBRAUCHER (nicht: dem Käufer) gewährt.
Bei Objektiven, Blitzgeräten etc. hat Nikon andere Garantiebestimmungen, die Garantie kann weltweit in Anspruch genommen werden, die Übertragung ist aber in den Garantiebestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Also bitte unterscheiden.