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Fujifilm X-E1

Die Aussage, dass Fuji die Händler zwingt, Kundendaten zu melden und Kameras auf deren Namen zu registrieren, ist definitiv Quatsch. Das würde zudem nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, und da verstehen die Wettbewerber sicher keinen Spaß.

...meine wenige Tage alte X-E1 konnte ich dort auch ohne Probleme gegen die nächste die im Regal lag umtauschen als ich feststellte, dass der AF-Knopf ohne Funktion war.

Hast du dafür dann auch eine neue Rechnung erhalten? Denn wenn die ID auf der Rechnung von der deiner E1 abweicht, wirst du mit dem Garantieanspruch sicher Probleme bekommen! Oder steht auf deiner Rechnung gar keine Identnummer?

Hatte soeben noch ein sehr ernsthaftes und interessantes Gespräch mit dem Inhaber des betr. Fotofachgeschäftes:

Fakt ist wohl, dass die Händler per Vertrag verpflichtet sind, den Verkauf von Produkten der X-Serie (Ausnahme X10) unter Angabe der Identnummer und der Rechnungskopie mittels eines entsprechenden Formulares an Fuji-Deutschland zu melden.
Somit ist das jeweilige Gerät (mittels Identnummer) ab diesem Zeitpunkt bei Fuji als "verkauft" registriert, mit sofortigem Beginn der Garantielaufzeit!
Ergo ist klar, dass der Händler eine einmal verkaufte X-.... nicht einfach gegen eine neue mit anderer ID austauschen kann, sonst müsste er hierfür zusätzlich eine neue Rechnung mit der neuen ID ausstellen oder es gibt später Probleme mit dem Garantieanspruch!

Dies betrifft wohl auch einzelne, hochwertige Sony-Produkte, nicht aber die gesamte Produktpalette.

Der Inhaber hatte mir auch Einsicht in die Dokumente gewährt und das Fuji-Formular zur Registrierung gezeigt!!!

Auf Rückfrage bei unserem Datenschutzbeauftragten (Juristen) ist dieses Procedere bei hochwertigen Geräten mit ID wohl gängige Praxis und datenschutzrechtlich unbedenklich.

Nochmals, das betrifft nur einzelne, hochwertige Produktserien diverser Hersteller und erklärt auch, weshalb z. B. nicht alle Fotohäuser und Elektromärkte die hochwertigen X-Produkte im Sortiment haben.

Wer das anzweifelt, kann das gerne tun....aber das ist nun einmal FAKT!!! :evil:
 
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Hast du dafür dann auch eine neue Rechnung erhalten? Denn wenn die ID auf der Rechnung von der deiner E1 abweicht, wirst du mit dem Garantieanspruch sicher Probleme bekommen! Oder steht auf deiner Rechnung gar keine Identnummer?

Auf meiner Orginalrechnung wurde handschriftlich der Umtausch mit der neuen Seriennummer vermerkt und vom Ladeninhaber abgestempelt und Unterschrieben.
 
Auf meiner Orginalrechnung wurde handschriftlich der Umtausch mit der neuen Seriennummer vermerkt und vom Ladeninhaber abgestempelt und Unterschrieben.

Klar, nachdem deine "alte" ja erst wenige Tage alt war, hatte der Ladeninhaber dessen Verkauf wohl auch noch nicht bei Fuji gemeldet, sonst wäre aus dem "Umtausch" ein "Garantiefall" geworden.

Aber so ist dann ja alles i.O.! :top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe damals nur den Body bei Foto Gregor in Köln gekauft --> keine Registrierung.
Da die das XF35 nicht hatten, bin ich zu Lambertin in Köln gegangen und habe es dort gekauft --> keine Registrierung.

Wie läuft das mit der Registrierung, wenn man die Kamera z.B. als Geschenk kauft? Oder wenn man sie wieder verkauft?

Hört sich für mich nach einer Masche der Händler an, um an die Daten der Kunden zwecks Spam zu kommen.


Updates für Body und XF35 habe ich nun drauf, aber keine großartige Möglichkeit sie zu testen. Wobei ich mich frage, nach welchen Kriterien Fuji die Verbesserungen für das Update ausgewählt hat. Einige davon finde ich (und vermutlich die meisten anderen Besitzer) als eher vernachlässigbar. Dafür wären einige andere Verbesserungen, wie z.B. bessere ISO-Automatik mit einstellbaren Verschlusszeiten viel interessanter.
 
Ich habe damals nur den Body bei Foto Gregor in Köln gekauft --> keine Registrierung.
Da die das XF35 nicht hatten, bin ich zu Lambertin in Köln gegangen und habe es dort gekauft --> keine Registrierung.

Wie läuft das mit der Registrierung, wenn man die Kamera z.B. als Geschenk kauft? Oder wenn man sie wieder verkauft?

Hört sich für mich nach einer Masche der Händler an, um an die Daten der Kunden zwecks Spam zu kommen.


Updates für Body und XF35 habe ich nun drauf, aber keine großartige Möglichkeit sie zu testen. Wobei ich mich frage, nach welchen Kriterien Fuji die Verbesserungen für das Update ausgewählt hat. Einige davon finde ich (und vermutlich die meisten anderen Besitzer) als eher vernachlässigbar. Dafür wären einige andere Verbesserungen, wie z.B. bessere ISO-Automatik mit einstellbaren Verschlusszeiten viel interessanter.

Wenn du die Kamera verschenkst oder weiter verkaufst, gehen ja mit der Rechnung die Garantieansprüche auf den Käufer bzw. Beschenkten über.

Das ist keine Masche der Händler sondern vielmehr ein Maßnahme der Hersteller dem Schwarz- bzw. Graumarkt und der Helerei mit Diebesgut von hochwertigen und teuren Produkten entgegen zu wirken. ;)

Du kaufst ja auch kein Auto anonym und ohne Vertrag beim Vertragshändler. Und auch ein Auto kann man verschenken oder weiter verkaufen! ;)
 
Klar, nachdem deine "alte" ja erst wenige Tage alt war, hatte der Ladeninhaber dessen Verkauf wohl auch noch nicht bei Fuji gemeldet, sonst wäre aus dem "Umtausch" ein "Garantiefall" geworden.

Hm naja...wenn der Händler dir ein mangelhaftes Produkt verkauft, dann ist es Aufgabe des Händlers, es zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Der Hersteller und die Garantie haben damit erst mal nichts zu tun. Du hättest in deinem Fall sogar darauf bestehen können, dass der Händler dir sofort ein neues 18-55 gibt, wenn er es vorrätig hat. Dass er dein Objektiv jetzt zu Fuji zur Reparatur einschickt und dich damit vertröstet, dass es nur so ginge, weil die Sachen bei Fuji registriert sind, ist meines Erachtens fragwürdig.
 
Du hättest in deinem Fall sogar darauf bestehen können, dass der Händler dir sofort ein neues 18-55 gibt, wenn er es vorrätig hat.

Wo hast du das her? Kunde hat nach 2 *erfolglosen* Reparaturversuchen Anspruch auf Rückerstattung/ Wandelung, aber sofortiger Umtausch? Das wäre mir absolut neu.
 
Hm naja...wenn der Händler dir ein mangelhaftes Produkt verkauft, dann ist es Aufgabe des Händlers, es zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Der Hersteller und die Garantie haben damit erst mal nichts zu tun. Du hättest in deinem Fall sogar darauf bestehen können, dass der Händler dir sofort ein neues 18-55 gibt, wenn er es vorrätig hat. Dass er dein Objektiv jetzt zu Fuji zur Reparatur einschickt und dich damit vertröstet, dass es nur so ginge, weil die Sachen bei Fuji registriert sind, ist meines Erachtens fragwürdig.

Naja, das wäre wohl ungefähr so, als wenn mir mein Kfz-Händler bei einem schadhaften Neuwagen (was ja bekanntlich auch vorkommen soll) im Austausch einfach ein anderes vor die Tür stellen und mein altes zur Reparatur zum Hersteller zurück senden würde. :confused:
 
Wo hast du das her? Kunde hat nach 2 *erfolglosen* Reparaturversuchen Anspruch auf Rückerstattung/ Wandelung, aber sofortiger Umtausch? Das wäre mir absolut neu.

§439 Satz 1 BGB: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Sprich: Der Käufer kann entscheiden, ob er sich auf eine Reparatur einlässt oder eine neue Sache haben will.

Der Händler kann das nur ablehnen, wenn z.B. die Lieferung einer neuen Sache mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre und eine Reparatur deutlich einfacher ist. Aber wenn er ein neues Objektiv eh am Lager hat, dann muss sich der Kunde meines Erachtens nicht darauf einlassen, dass sein mangelhaftes Objektiv eingeschickt wird und er einen Monat auf die Reparatur warten muss.
 
Sprich: Der Käufer kann entscheiden, ob er sich auf eine Reparatur einlässt oder eine neue Sache haben will.

Habe mal nachgesehen: Es scheint wirklich so zu sein, keine Ahnung seit wann, da ich elektronische Geräte und Foto- Equipment seit Jahren zu praktisch 95% im Online- Handel kaufe. Wegen des Preises und des Rückgaberechts.
 
§439 Satz 1 BGB: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Sprich: Der Käufer kann entscheiden, ob er sich auf eine Reparatur einlässt oder eine neue Sache haben will.

Das steht doch außer Zweifel!! Und ich setze ja auch voraus, dass nun Fuji das Teil unverzüglich repariert oder ein neues an meinen Händler schickt (=Beseitigung des Mangels/Lieferung einer mangelfreien Sache).
Der §439 besagt doch nicht, dass dir der Händler sofort ein anderes (neues) aushändigen muss. :confused:
 
Genauso sieht es aus. Einfach mal auf wikipedia das Wort "Gewährleistung" (oder auch gesetzliche Mängelhaftung) eingeben. Unter dem Punkt Nacherfüllung lässt sich alles nachlesen.
Garantie ist wiedrum eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Muss er nicht, allerdings gehört eine Garantie mitlerweile überall standardmässig dazu.

Und NUR aufgrund Unkenntnis des Kunden geben die Händler gerne ihre Vertragspflicht, unter dem Deckmantel der Garantie, an den Hersteller weiter.
 
Der §439 besagt doch nicht, dass dir der Händler sofort ein anderes (neues) aushändigen muss. :confused:

Doch, genau das sagt der §439 aus. Du darfst entscheiden, ob du ein neues Objektiv haben willst (Nachlieferung) oder der Händler reparieren darf (Nachbesserung). Wenn du ein neues Objektiv haben willst und der Händler hat es vorrätig, dann ist es dem Händler sicherlich zuzumuten, dir das sofort auszuhändigen. Mit Fuji und Garantie hat das alles erst mal gar nichts zu tun. Relevant ist nur der Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler.

Ich bin kein Jurist, aber dem Händler wäre es beispielsweise wahrscheinlich sogar zuzumuten, dass er zu einem anderen Händler in der Stadt gehen muss und dort ein neues Objektiv kauft, dass er dir dann aushändigt. Nicht zuzumuten wäre es ihm, wenn er dafür 500km fahren müsste oder die Reparatur am Objektiv sehr einfach ist (z.B. irgendwo eine Schraube festziehen). :)
 
ich hab das update gerade eben installiert (xe1, 35mm) und muss sagen dass ich gar nix merke. gerade bei glatten dunklen flächen (iphone, rokkor objektive) versagt der autofokus nach wie vor - vielleicht geht er etwas engagierter als vorher zu werke (mehr versuche) aber das resultat ist ca. das selbe wie vorher. also kein weltbewegendes update.

denke es geht primär um das 14er bei diesem update. nachdem ich von der x-e1 mit dem hervorragenden 18-55 komme muss ich sagen dass ich schon etwas von der low light AF performance des 35ers enttäuscht bin. neulich beim fasching hatte es doch arge probleme beim fokussieren.

schade, da das objektiv großartig ist und die kamera sowieso. mir wär auch ein schneller fokus egal, aber zumindest treffen sollte er und das ist häufig nicht der fall :mad:
 
Wenn du die Kamera verschenkst oder weiter verkaufst, gehen ja mit der Rechnung die Garantieansprüche auf den Käufer bzw. Beschenkten über.

Ja, aber registriert wäre sie trotzdem auf mich. Ich kann ja keinen zwingen sich bei Fuji zu melden und die Kamera umzuregistrieren.

Du kaufst ja auch kein Auto anonym und ohne Vertrag beim Vertragshändler. Und auch ein Auto kann man verschenken oder weiter verkaufen! ;)

Hier geht es um den Schutz des Käufers. So kann der Händler nicht behaupten, dass ich das Auto gestohlen habe. Hat aber keine Auswirkung gegenüber dem Hersteller des Autos.
Und bei einem Auto-Kauf geht es meist um höhere Summen als 900 €.

Aber ist ja auch egal. Ich habe nichts registriert und das ist auch gut so. Dafür habe ich einen Kassenbeleg mit dem ich meine Gewährleistung einfordern könnte.

ich hab das update gerade eben installiert (xe1, 35mm) und muss sagen dass ich gar nix merke. gerade bei glatten dunklen flächen (iphone, rokkor objektive) versagt der autofokus nach wie vor

Bei einem Kontrast-AF sind einfarbige Flächen, vor allem Dunkle, nicht gerade optimal zum Fokussieren. Es fehlt halt der Kontrast.
 
ich hab das update gerade eben installiert (xe1, 35mm) und muss sagen dass ich gar nix merke. gerade bei glatten dunklen flächen (iphone, rokkor objektive) versagt der autofokus nach wie vor - vielleicht geht er etwas engagierter als vorher zu werke (mehr versuche) aber das resultat ist ca. das selbe wie vorher. also kein weltbewegendes update.

Ohne Kontrastkanten kein Kontrast-AF. Da wird kein Firmware Update etwas dran ändern.
 
Das mit dem kontrast af weiß ich. Ärgerlich nur dass es die 5n von meiner holden hinkriegt. Ich hatte beide nebeneinander bei f4.5 und 35mm bei mehreren unterschiedlichen abständen (aber gleich für beide kameras) und versuchen hat es die sony leider immer hinbekommen (manchmal nach ein paar mal pumpen) und die fuji mit dem 35er gar nicht. Daher mein post..

Ps: ich habe die selben nicht-kontrast-punkte (schwarze flächen) anvisiert.
 
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