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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,

ich werde im August zwei mal ins Ausland verreisen (Frankreich und Holland) und wollte fragen, ob man speziell für diesen Zweck die Ausrüstung (1000-1500€), auch gegen Diebstahl, versichern kann.

Grüße

Morbus

Hallo Morbus,

wie mavvy schon schreibt gilt der Versicherungsschutz weltweit, also auch in Frankreich und Holland. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr.

Zum Diebstahl hätte ich auch ein paar Fragen.
Wann ist die Ausrüstung versichert?
Wenn sie in einem verschlossenen Haus oder Auto ist weiß ich. Was, wenn das Auto offen ist, ich aber in der Nähe bin und nur kurz nicht aufpasse? Oder wenn ich gerade ein Foto mache, den Rucksack mit den anderen Objektiven 5m entfernt liegen habe und den jemand wegnimmt?

Das Auto solltest Du schon abschließen und den Rucksack am Mann haben, sonst wir der Versicherer sicherlich grobe Fahrlässigkeit einwenden und die
Entschädigung kürzen oder ganz verweigern.

Das mit den ungerechtfertigten Mahnungen scheint sich nun nach Wochen endlich geklärt zu haben - inkl. Entschuldigungsbrief der ERGO, das sollte nun also hoffentlich endlich passen :top:

Schön das, dass geklärt werden konnte, allerdings möchte ich anmerken das die Entschuldigungsschreiben schon am 08.06.2012 von der ERGO versandt wurden, also schon vor deinem Post hier im Forum. Trotzdem möchte ich mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen, wie gesagt waren allerdings keine 10 unserer vielen Tausend Kunden betroffen, nicht desto trotz
ist es ärgerlich !

Gruß
Sven
 
Eine Frage zur Berechnung bzw. zum "Neuwert" in folgendem Fall:

Kamera wird 2011 vorgestellt und kostet zur Einführung 1.500 EUR bei allen gängigen Shops, UVP liegt bei rund 1.800 EUR.

Aktuell (Mitte Juni 2012) wird die Kamera weiterhin neu in gängigen Shops verkauft, kostet dort nun ~770-800 EUR.

Welcher Betrag / Wert wird nun bei der Berechnung / Antragsstellung herangezogen? Die ~770 EUR (=derzeitiger Neuwert) oder die 1.500 EUR von der Markteinführung?

Vielen Dank im Voraus :)
 
Hallo Sven / Papagei2000

Ich habe in deiner Thread-Einführung gelesen, dass EU-Bürger die Versicherung nutzen können.
Nun ist es so, dass ich Deutscher Staatsbürger bin aber derzeit keinen festen Wohnsitz innerhalb der EU habe. Ich wohne für die nächsten zwei Jahre in China und habe in Deutschland lediglich eine Postadresse.

Ist es dennoch möglich die Versicherung zu bekommen? Mich interessiert besonders die Versicherung gegen Diebstahl auf Reisen. Wir sind oft in Asien unterwegs und da wäre eine Versicherung eine nette Beruhigung..

Vielen Dank für deine Antwort.

Jeffen

Edit: Eine Postadresse (ohne dortige Meldung) und ein Konto in Deutschland liegen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auf der Suche nach einer guten Versicherung für meine Ausrüstung und habe hier nun etwas gestöbert und habe einige Fragen...

Da ich mein 24-105 4L gebraucht gekauft habe, aber der aktuelle Wert bei den von dir hier erwähnten Internet-Händlern höher liegt, gebe ich dann diesen an? Oder den, den ich damals gezahlt habe?
Und mein 70-200 2.8 L IS USM habe ich glaub ich für 1600 Euro oder so erhalten, mittlerweile ist es dank erneuerter Version aber gesunken im Preis und ist neu ja auch nicht mehr zu bekommen. Also gebe ich den Preis an, den ich gezahlt habe? Denn unter 50% ist der Gebrauchtpreis ja auch noch nicht gesunken... Ähnliches gilt für meine 1D Mk III ... ;)

Und allgemein noch einmal eine Verständnisfrage:
Die Liste auf der Homepage sind ja Gebrauchtpreise - entspricht dies dann dem Zeitwert? Oder woher erhalte ich den Zeitwert?
Und der Neuwert ist das eben der Wert den ICH gezahlt habe (egal ob gebraucht oder neu) oder der, den man bei Händlern aktuell zahlt (zumal da ja acuh die Preise variieren)?

wenn die 50% Grenze unterschritten ist, auch nur noch die Prämie
für den Zeitwert bezahlt werden, so das man für eine alte Ausrüstung nicht unnötig viel Prämie bezahlen muß.

Und in wie weit sinkt die Prämie, die ich jährlich zahle, wenn nur noch der Zeitwert versichert ist?

Habe ich das zudem richtig verstanden, dass nach ein paar "unfallfreien" Jahren, der Jahresbeitrag komplett entfällt?

Sorry für die vielen Fragen, aber bevor ich eine Versicherung abschließe, möchte ich doch gern alles geklärt haben. :angel:
 
Hallo!

Beim Durchstöbern eines Großteils des Threads habe ich leider noch keine Infos zu folgender Frage gefunden: Meine Frau und ich haben zwei Fotoausrüstungen, eine günstige (Unterschreiten der 50 EUR Grenze) und eine teure. Beide Rechnungen laufen ursprünglich auf mich.

A) Kann ich eine gemeinsame Versicherung für beide Ausrüstungen abschließen und somit in Summe günstiger wegkommen?

B) Wenn meine Frau z.B. mit Ihrer Ausrüstung für 3 Monate ins Ausland geht und ich nicht dabei bin, ist dann die Ausrüstung trotzdem normal versichert?

Danke sehr!
 
Eine Frage zur Berechnung bzw. zum "Neuwert" in folgendem Fall:

Kamera wird 2011 vorgestellt und kostet zur Einführung 1.500 EUR bei allen gängigen Shops, UVP liegt bei rund 1.800 EUR.

Aktuell (Mitte Juni 2012) wird die Kamera weiterhin neu in gängigen Shops verkauft, kostet dort nun ~770-800 EUR.

Welcher Betrag / Wert wird nun bei der Berechnung / Antragsstellung herangezogen? Die ~770 EUR (=derzeitiger Neuwert) oder die 1.500 EUR von der Markteinführung?

Vielen Dank im Voraus :)

Hallo,

Du musst den aktuellen Neuwert angeben.


Hallo Sven / Papagei2000

Ich habe in deiner Thread-Einführung gelesen, dass EU-Bürger die Versicherung nutzen können.
Nun ist es so, dass ich Deutscher Staatsbürger bin aber derzeit keinen festen Wohnsitz innerhalb der EU habe. Ich wohne für die nächsten zwei Jahre in China und habe in Deutschland lediglich eine Postadresse.

Ist es dennoch möglich die Versicherung zu bekommen? Mich interessiert besonders die Versicherung gegen Diebstahl auf Reisen. Wir sind oft in Asien unterwegs und da wäre eine Versicherung eine nette Beruhigung..

Vielen Dank für deine Antwort.

Jeffen

Edit: Eine Postadresse (ohne dortige Meldung) und ein Konto in Deutschland liegen vor.

Hallo Jeffen,

für den Abschluss der Versicherung benötigst Du leider einen Wohnsitz innerhalb der EU.
Bin auf der Suche nach einer guten Versicherung für meine Ausrüstung und habe hier nun etwas gestöbert und habe einige Fragen...

Da ich mein 24-105 4L gebraucht gekauft habe, aber der aktuelle Wert bei den von dir hier erwähnten Internet-Händlern höher liegt, gebe ich dann diesen an? Oder den, den ich damals gezahlt habe?
Und mein 70-200 2.8 L IS USM habe ich glaub ich für 1600 Euro oder so erhalten, mittlerweile ist es dank erneuerter Version aber gesunken im Preis und ist neu ja auch nicht mehr zu bekommen. Also gebe ich den Preis an, den ich gezahlt habe? Denn unter 50% ist der Gebrauchtpreis ja auch noch nicht gesunken... Ähnliches gilt für meine 1D Mk III ... ;)

Und allgemein noch einmal eine Verständnisfrage:
Die Liste auf der Homepage sind ja Gebrauchtpreise - entspricht dies dann dem Zeitwert? Oder woher erhalte ich den Zeitwert?
Und der Neuwert ist das eben der Wert den ICH gezahlt habe (egal ob gebraucht oder neu) oder der, den man bei Händlern aktuell zahlt (zumal da ja acuh die Preise variieren)?



Und in wie weit sinkt die Prämie, die ich jährlich zahle, wenn nur noch der Zeitwert versichert ist?

Habe ich das zudem richtig verstanden, dass nach ein paar "unfallfreien" Jahren, der Jahresbeitrag komplett entfällt?

Sorry für die vielen Fragen, aber bevor ich eine Versicherung abschließe, möchte ich doch gern alles geklärt haben. :angel:

Bezüglich deiner umfangreichen Fragen und den sicherlich entstehenden Rückfragen ruf mich am besten einmal unter 0251-789000 an.

Hallo!

Beim Durchstöbern eines Großteils des Threads habe ich leider noch keine Infos zu folgender Frage gefunden: Meine Frau und ich haben zwei Fotoausrüstungen, eine günstige (Unterschreiten der 50 EUR Grenze) und eine teure. Beide Rechnungen laufen ursprünglich auf mich.

A) Kann ich eine gemeinsame Versicherung für beide Ausrüstungen abschließen und somit in Summe günstiger wegkommen?

B) Wenn meine Frau z.B. mit Ihrer Ausrüstung für 3 Monate ins Ausland geht und ich nicht dabei bin, ist dann die Ausrüstung trotzdem normal versichert?

Danke sehr!

Wenn Ihr verheiratet seit könnet Ihr eine gemeinsame Versicherung abschließen, auch wenn deine Frau 3 Monate im Ausland ist besteht weiterhin Versicherungsschutz für euch beiden !

Gruß
Sven
 
Möchte mal ein positives Feedback abgeben. Hatte einen Schadensfall, Objektiv fiel mir aus der Hand, konnte nicht mehr zoomen. Versicherung übernahm die Reparaturkosten schnell und unkompliziert. Der Kontakt über Telefon, e-mail und Fax verlief ebenso.
Kann ich also echt empfehlen.
 
Link zu "Produktinformationsblatt zu Pöpping´s Fotografenversicherung" im ersten Posting funktioniert leider nicht mehr.
 
Hallo,

ich habe auch eine Frage.

Angenommen, die Ausrüstung liegt in meiner Wohnung. Für die Wohnung besteht eine Hausratversicherung. Bei einem Einbruch wird die Ausrüstung nun geklaut.

Wer haftet dann? Die Fotoversicherung? Die Hausrat? Beide? Muss ich die Hausrat über meine Fotoversicherung informieren?

Kann ich mein Handy mitversichern?

Joey
 
Zuletzt bearbeitet:
Möchte mal ein positives Feedback abgeben. Hatte einen Schadensfall, Objektiv fiel mir aus der Hand, konnte nicht mehr zoomen. Versicherung übernahm die Reparaturkosten schnell und unkompliziert. Der Kontakt über Telefon, e-mail und Fax verlief ebenso.
Kann ich also echt empfehlen.

Danke für das positive Featback ! :)

Link zu "Produktinformationsblatt zu Pöpping´s Fotografenversicherung" im ersten Posting funktioniert leider nicht mehr.


Danke für den Hinweiss, den Fehler werde ich Anfang der Woche umgehend beheben !


Hallo,

ich habe auch eine Frage.

Angenommen, die Ausrüstung liegt in meiner Wohnung. Für die Wohnung besteht eine Hausratversicherung. Bei einem Einbruch wird die Ausrüstung nun geklaut.

Wer haftet dann? Die Fotoversicherung? Die Hausrat? Beide? Muss ich die Hausrat über meine Fotoversicherung informieren?

Kann ich mein Handy mitversichern?

Joey

Zunächst springt in diesem Fall meist die Hausrat ein (je nach Bedingungen), sollte diese nicht zahlen oder die Deckungssumme dort nicht reichen übernimmt die Fotoversicherung den Rest.

Handys können leider nicht versichert werden.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,
Habe auch erst die Tage den Antrag für die Versicherung gestellt, alles in Ordnung soweit.
Ich habe aber bei der Hotline angerufen und mir wurde gesagt als neuwrt sei die UVP zu rechnen, und nicht der (aktuelle) Marktpreis. So konnte ich nur ein paar Dinge mit dem Neuwert versichern, und jetzt lese ich, ich hätte doch mit dem aktuellen Neuwert der Gegenstände rechnen sollen?
Bin grad bisschen verwirrt,
LG
Sebi
 
Soweit ich weiß gilt das mit der UVP (genauer: die Preisliste auf der Website) nur, wenn man keinen Kaufbeleg hat. Aber warten wir lieber auf die verbindliche Antwort von papagei2000.
(Übrigens an der Stelle auch von mir ein Danke für die immer sehr schnellen Deckungszusagen! :))
 
Hallo,

ich habe 3 Frage zur Versicherung;

- welchen "Neuwert" muss ich angeben? Der der beim Hersteller als UVP angegeben ist, oder denm den ich tatsächlich bezahlt habe?

- angenommen die Kamera fällt mit beim photogtaphieren an einem fluß / see ins Wasser, weil ist stoplere o.ä. wäre dieser Fall von der Versicherung angedeckt?

- gilt die versicherung weltweit?

lg

kaiman
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,
jetzt hab ich doch noch ne Frage bzgl Ausschließen einiger Gegenstände während der Laufzeit.
Gegenstände kann ich nicht einfach so wieder ausschließen, um für den Rest des Jahres auf eine niedrigere Gesamtversicherungssumme zu kommen, oder?

Also konkret: Meine derzeitige Gesamtversicherungssumme beträgt 2850Euro. Urlaub ist vorbei, Laufzeit noch bis Mai 2013. Kann ich jetzt einfach wieder soviel Gegenstände rausnehmen bis ich auf die Mindestversicherungssumme komme?
Das geht nur wenn ich diese Gegenstände verkaufe, hab ich das richtig verstanden?
Gruß
 
Servus,
Habe auch erst die Tage den Antrag für die Versicherung gestellt, alles in Ordnung soweit.
Ich habe aber bei der Hotline angerufen und mir wurde gesagt als neuwrt sei die UVP zu rechnen, und nicht der (aktuelle) Marktpreis. So konnte ich nur ein paar Dinge mit dem Neuwert versichern, und jetzt lese ich, ich hätte doch mit dem aktuellen Neuwert der Gegenstände rechnen sollen?
Bin grad bisschen verwirrt,
LG
Sebi

Hallo Sebi,

es gilt der aktuelle Marktpreis, der UVP ist nicht von belang.


Antrag ist per E-Mail unterwegs. Hoffentlich ist alles vollständig.

Gruss
aao_scout

Vielen Dank ! :)

Hallo,

ich habe 3 Frage zur Versicherung;

- welchen "Neuwert" muss ich angeben? Der der beim Hersteller als UVP angegeben ist, oder denm den ich tatsächlich bezahlt habe?

- angenommen die Kamera fällt mit beim photogtaphieren an einem fluß / see ins Wasser, weil ist stoplere o.ä. wäre dieser Fall von der Versicherung angedeckt?

- gilt die versicherung weltweit?

lg

kaiman

Hallo Kaiman,

als Neuwert musst Du den aktuellen Marktwert angeben.

Der Verlust im Schadenfall ist ebenfalls versichert.

Die Versicherung gilt weltweit.


Hallo Sven,
jetzt hab ich doch noch ne Frage bzgl Ausschließen einiger Gegenstände während der Laufzeit.
Gegenstände kann ich nicht einfach so wieder ausschließen, um für den Rest des Jahres auf eine niedrigere Gesamtversicherungssumme zu kommen, oder?

Also konkret: Meine derzeitige Gesamtversicherungssumme beträgt 2850Euro. Urlaub ist vorbei, Laufzeit noch bis Mai 2013. Kann ich jetzt einfach wieder soviel Gegenstände rausnehmen bis ich auf die Mindestversicherungssumme komme?
Das geht nur wenn ich diese Gegenstände verkaufe, hab ich das richtig verstanden?
Gruß

Ausrüstungsgegenstände die in deinem Besitz verbleiben kannst Du nur zur Hauptfälligkeit ausschließen, ansonsten hätten die Kündigungsfristen keinen Sinn :)

Gruß
Sven
 
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