Gast_338619
Guest
Heisst das, dass ich verkaufte Dinge auch vorher herausnehmen kann? Welche Nachweise braucht ihr dann - reicht ein Screenshot der erfolgreichen Auktion o.ä.?Ausrüstungsgegenstände die in deinem Besitz verbleiben kannst Du nur zur Hauptfälligkeit ausschließen, ansonsten hätten die Kündigungsfristen keinen Sinn![]()
Hintergrund der Frage: Ich will mich von einiger Ausrüstung trennen, habe inzwischen aber auch ein komplett neues System, welches ich noch versichern möchte. Ich tu mich nur schwer damit, meine Versicherungssumme durch die neue Ausrüstung noch weiter hoch zu treiben, wenn sie bei der nächsten Hauptfälligkeit durch Verkauf des alten Systems eh wieder fällt.