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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ausrüstungsgegenstände die in deinem Besitz verbleiben kannst Du nur zur Hauptfälligkeit ausschließen, ansonsten hätten die Kündigungsfristen keinen Sinn :)
Heisst das, dass ich verkaufte Dinge auch vorher herausnehmen kann? Welche Nachweise braucht ihr dann - reicht ein Screenshot der erfolgreichen Auktion o.ä.?
Hintergrund der Frage: Ich will mich von einiger Ausrüstung trennen, habe inzwischen aber auch ein komplett neues System, welches ich noch versichern möchte. Ich tu mich nur schwer damit, meine Versicherungssumme durch die neue Ausrüstung noch weiter hoch zu treiben, wenn sie bei der nächsten Hauptfälligkeit durch Verkauf des alten Systems eh wieder fällt.
 
Heisst das, dass ich verkaufte Dinge auch vorher herausnehmen kann? Welche Nachweise braucht ihr dann - reicht ein Screenshot der erfolgreichen Auktion o.ä.?
Hintergrund der Frage: Ich will mich von einiger Ausrüstung trennen, habe inzwischen aber auch ein komplett neues System, welches ich noch versichern möchte. Ich tu mich nur schwer damit, meine Versicherungssumme durch die neue Ausrüstung noch weiter hoch zu treiben, wenn sie bei der nächsten Hauptfälligkeit durch Verkauf des alten Systems eh wieder fällt.

Jepp, dass geht, als Verkaufsnachweis benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrages, eine ebay-Abrechnung oder einen Geldeingangsnachweis auf deinem Konto mit entsprechendem Verwendungszweck.

Gruß
Sven
 
Dann sollte ich mich doch langsam mal ransetzen. Danke für die schnelle Info! :)
 
Mal eine Frage zur Fahrzeugklausel, insbesondere Cabrios:
Wie ist dass bei einem originalem Metallverdeck? Muss man da alles auch zwangsläufig in den Kofferraum packen?

Danke, Michael
 
Ich lese die Bedingungen nun hoch und runter, aber so richtig komme ich mit den Versicherungswerten nicht klar.

Man unterscheidet den Neuwert (zum Zeitpunkt des Schadenseintritts) und den Zeitwert. Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes sinkt, dann ist der Zeitwert versichert.

Beispiel:
Kaufpreis von 635,-€ in der Versicherung berücksichtigt
aktueller Neupreis 789,-€
Zeitwert lt. Ebayliste: 561,-€ (Durchschnitt der Verkaufspreise 2011)

=>Zeitwert > 50% Neuwert
Die Versicherung wurde mir also den Neukauf zum Preis von 789,-€ im Schadensfall zahlen? Muß ich hier einen höheren Versicherungsbeitrag anmelden oder nicht?

Greift hier die Unterversicherungsklausel mit den 10% zusätzlich?

In der Hausratversicherung würde ich bei Diebstahl die 789,-€ erhalten, ohne dass ich irgendeine Nachmeldung machen muss.

=> Zeitwert < 50% Neuwert
Wäre der Zeitwert jetzt bei 300€, bekäme ich nur diesen Betrag ersetzt. Mein auf Basis von 635,-€ ermittelter Versicherungsbeitrag wäre zu hoch. Ich könnte zur nächsten Hauptfälligkeit die Werte absenken.

Hinweis zur Ergänzung.
Man merkt hier im Forum an den Fragen deutlich, dass es hilfreich wäre, diesen Punkt inder Erläuterung der Versichtung einmal etwas klarer zu fomulieren bzw. mit Beispielen zu untermauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst Danke, dass die Versicherung bei mir so schnell geklappt hat. Mein Koffer im Flugzeug ist uebrigens gut am Ziel angekommen.

Paar Fragen zu Ihrer "rot geschriebene Bemerkungen" die ich vorher nirgends auf Ihrer Homepage finden konnte.
1. Da steht, dass die Bilder die Exif vorhanden soll. Diese habe ich nicht.
2. Ein extra Bild von der Zeitung. Diese habe ich auch nicht. Ich habe ein Tisch vorher mit mehrere Zeitungblaetter aus der Tageszeitung zugedeckt. Ist das auch korrekt?
3.Da der Wert meiner Ausstattung ueberwiegend aus Mittelformat besteht und gebraucht gekauft wurde, ist oft schwer ein Marktwert zu ermitteln.
Da ich Beispielsweise die Objektive unter die 50% des Neuwertes gekauft habe, nahm ich diesen Wert als Marktwert. Ist es so in Ordnung? Einen Kaufvertrag habe ich nicht dazu. Bzw. auch nicht uebers Ebay gekauft.
4. Gilt die Praemie auch bei Pauschalversicherung? Wenn ja, wie funktioniert das nach Jedes Jahr?

Danke schon mal im Voraus!
 
Paar Fragen zu Ihrer "rot geschriebene Bemerkungen" die ich vorher nirgends auf Ihrer Homepage finden konnte.

Bin auch gerade darüber gestolpert. Auf der Homepage habe ich die Infos nicht gefunden. Zusätzlich gab es noch unterschiedliche Angaben in den Mails (da unterschiedliche Personen geantworten haben). Ich habe nun die Besitznachweise ingesamt 3x neu zusammengestellt und ergänzt. Ich hoffe, dass es nun passt.
 
Mal eine Frage zur Fahrzeugklausel, insbesondere Cabrios:
Wie ist dass bei einem originalem Metallverdeck? Muss man da alles auch zwangsläufig in den Kofferraum packen?

Danke, Michael

Hallo Michael,
da in den Bedingungen nicht zwischen Cabrios mit Stoff- und Hartdach unterschieden wird müsstest Du in dieser Fahrzeugklasse die Ausrüstung im Kofferraum verstauen.

Ich lese die Bedingungen nun hoch und runter, aber so richtig komme ich mit den Versicherungswerten nicht klar.

Man unterscheidet den Neuwert (zum Zeitpunkt des Schadenseintritts) und den Zeitwert. Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes sinkt, dann ist der Zeitwert versichert.

Beispiel:
Kaufpreis von 635,-€ in der Versicherung berücksichtigt
aktueller Neupreis 789,-€
Zeitwert lt. Ebayliste: 561,-€ (Durchschnitt der Verkaufspreise 2011)

=>Zeitwert > 50% Neuwert
Die Versicherung wurde mir also den Neukauf zum Preis von 789,-€ im Schadensfall zahlen? Muß ich hier einen höheren Versicherungsbeitrag anmelden oder nicht?

Greift hier die Unterversicherungsklausel mit den 10% zusätzlich?

In der Hausratversicherung würde ich bei Diebstahl die 789,-€ erhalten, ohne dass ich irgendeine Nachmeldung machen muss.

=> Zeitwert < 50% Neuwert
Wäre der Zeitwert jetzt bei 300€, bekäme ich nur diesen Betrag ersetzt. Mein auf Basis von 635,-€ ermittelter Versicherungsbeitrag wäre zu hoch. Ich könnte zur nächsten Hauptfälligkeit die Werte absenken.

Hinweis zur Ergänzung.
Man merkt hier im Forum an den Fragen deutlich, dass es hilfreich wäre, diesen Punkt inder Erläuterung der Versichtung einmal etwas klarer zu fomulieren bzw. mit Beispielen zu untermauern.

Die Regelung ist doch eigentlich ganz einfach, solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt wird der aktuelle Neuwert ersetzt, dieser muß dann auch
versichert werden. Liegt der Zeitwert unter 50% des Neuwertes wird nur der Zeitwert ersetzt und muß auch nur versichert werden.


Zuerst Danke, dass die Versicherung bei mir so schnell geklappt hat. Mein Koffer im Flugzeug ist uebrigens gut am Ziel angekommen.

Paar Fragen zu Ihrer "rot geschriebene Bemerkungen" die ich vorher nirgends auf Ihrer Homepage finden konnte.
1. Da steht, dass die Bilder die Exif vorhanden soll. Diese habe ich nicht.
2. Ein extra Bild von der Zeitung. Diese habe ich auch nicht. Ich habe ein Tisch vorher mit mehrere Zeitungblaetter aus der Tageszeitung zugedeckt. Ist das auch korrekt?
3.Da der Wert meiner Ausstattung ueberwiegend aus Mittelformat besteht und gebraucht gekauft wurde, ist oft schwer ein Marktwert zu ermitteln.
Da ich Beispielsweise die Objektive unter die 50% des Neuwertes gekauft habe, nahm ich diesen Wert als Marktwert. Ist es so in Ordnung? Einen Kaufvertrag habe ich nicht dazu. Bzw. auch nicht uebers Ebay gekauft.
4. Gilt die Praemie auch bei Pauschalversicherung? Wenn ja, wie funktioniert das nach Jedes Jahr?

Danke schon mal im Voraus!

Um deine Fragen beantworten zu können solltest Du mir unter info@fotoversicherung.com eine Mail mit deinem Namen senden damit ich deine Unterlagen prüfen kann. Ich werde Dir dann da es um spezielle Fragen zu
deinen Unterlagen per Mail antworten.

Bin auch gerade darüber gestolpert. Auf der Homepage habe ich die Infos nicht gefunden. Zusätzlich gab es noch unterschiedliche Angaben in den Mails (da unterschiedliche Personen geantworten haben). Ich habe nun die Besitznachweise ingesamt 3x neu zusammengestellt und ergänzt. Ich hoffe, dass es nun passt.

Auf unserer Homepage ist die Info allgemein gehalten, also das wir Besitznachweise in Form von Rechnungen oder Fotos benötigen. Wenn die Versicherung abgeschossen wird, wird Dir mit der Deckungsbestätigungsmail explizite gesagt wie diese Nachweise aussehen müssen, dann kannst Du diese nachreichen. In unseren neuen Anträgen die etwa im August herauskommen werden, werden diese Anforderungen auch dort genau dargestellt damit eine Übersendung schon mit dem Antrag erfolgen kann.

Gruß
Sven
 
Frage:

Bin nächste Tage für 3 Wochen in Nordafrika.

Versicherungswert, ca 20.000,-

Was könnte das bei euch kosten?

Danke.

(Kairo hat mir dann doch gereicht:cool:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage:

Bin nächste Tage für 3 Wochen in Nordafrika.

Versicherungswert, ca 20.000,-

Was könnte das bei euch kosten?

Danke.

(Kairo hat mir dann doch gereicht:cool:)

Hallo,

die Antwort habe ich Dir per PN geschickt.

Gruß
Sven

P.S.
Deine PN-Funktion scheint nicht zu funktionieren, sende mir mal deine Mailadresse damit ich Dir ein Angebot zusenden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Hätte noch eine Frage zu den Fotos von Objektiven: wie viele Fotos braucht ihr für den Zustand von den Objektiven? Frontlinse, Rücklinse, Seriennummer, und eines vom Ganzen ist so weit klar. Muss ich zusätzlich auch noch alle Seiten des Objektivs abfotografieren?

Danke für die Antwort!
Bernhard
 
Ich hab ein gesamtes, eins wo man die Seriennummer gut sieht und eins auf einer Zeitung mit aktuellem Datum (natürlich erkenntlich) geschossen. Hat bis jetzt immer nobel gereicht :)
 
Interessanter Punkt. Ich habe bisher immer meine Objektive auf Zeitung mit nach vorn/oben gedrehter Seriennummer fotografiert. Wenn mir jetzt ein Objektiv runterfallen und einen Schaden an einer im Bild nicht ersichtlichen Stelle (z.B. Front/Rücklinse) haben sollte: Ist das trotzdem versichert oder gilt dann "könnte ja schon beim Kauf kaputt gewesen sein", insbesondere bei gebraucht gekauften Objektiven?
 
ich würde grundsätzlich davon ausgehen dass bei bestätigter deckung angenommen wird, dass das objektiv funktionstüchtig ist. ich selber mache zwei bilder, einmal die seriennummer und einmal der blick durch die linse, so dass erkennbar ist dass zumindest kein offensichtlicher oder grösserer defekt vorliegt.

verlässlich ist aber nur eine antwort von sven...
 
Wie ist es denn, wenn ein fremder einen Schaden verursacht und nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann?
Normalerweise wäre dafür ja die Haftpflichtversicherung zuständig, aber wenn der Verursacher abhaut, dann geht das ja nicht.
Wie ich darauf komme? Einer Freundin ist es kürzlich passiert, dass sie angerempelt wurde und zack lag das iPhone auf dem Boden und war futsch. Der Mensch der sie angerempelt hatte ist in die gerade angekommene Ubahn gesprungen und war weg... Den kann sie jetzt natürlich nicht zur Rechenschaft ziehen und bleibt auf dem Schaden sitzen!

Wie wäre das jetzt wenn mir ähnliches mit meiner versicherten DSLR passiert? Also ich nicht grob fahrlässig handle, aber jemand anders mich anrempelt und ich die Cam fallen lasse oder mir etwas über die Camera schüttet und dann verschwindet? Wäre so ein Fall gedeckt?
(ich weiß sehr hypothetisch, aber das mit dem iphone hat mich echt zum grübeln gebracht).

Außerdem noch eine andere Frage: Was ist denn eine "geeignete Fototasche"? Muss die bestimmte Bedingungen erfüllen oder ist eine normale Cameratasche als geeignet anzusehen?
 
Hallo!
Hätte noch eine Frage zu den Fotos von Objektiven: wie viele Fotos braucht ihr für den Zustand von den Objektiven? Frontlinse, Rücklinse, Seriennummer, und eines vom Ganzen ist so weit klar. Muss ich zusätzlich auch noch alle Seiten des Objektivs abfotografieren?

Danke für die Antwort!
Bernhard

Moin,

dazu zitiere ich mal direkt aus unserer Deckungsbestätigung, eigentlich ist die Aussage dort ganz klar:

----
Von Gegenständen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir zur Dokumentierung des Zustandes
Fotos im eingeschalteten Zustand, von allen Seiten ohne Deckel, sowie der Serien Nr. auf einer aktuellen Tageszeitung ! Bei Kameras/Objektiven zusätzlich ein Foto der
Tageszeitung das mit der Kamera/dem Objektiv gemacht wurde ! Bitte achten Sie darauf das die Fotos die EXIF-Daten enthalten, damit diese den
versicherten Gegenständen zugeordnet werden können !
-----

Das heisst also, bei älteren Gegenständen müssen wir den gesamten Zustand erkenne können. Mit einem Foto ist das schwierig, mit 3-5 sollte das aber zu erreichen sein.


Wie ist es denn, wenn ein fremder einen Schaden verursacht und nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann?
Normalerweise wäre dafür ja die Haftpflichtversicherung zuständig, aber wenn der Verursacher abhaut, dann geht das ja nicht.
Wie ich darauf komme? Einer Freundin ist es kürzlich passiert, dass sie angerempelt wurde und zack lag das iPhone auf dem Boden und war futsch. Der Mensch der sie angerempelt hatte ist in die gerade angekommene Ubahn gesprungen und war weg... Den kann sie jetzt natürlich nicht zur Rechenschaft ziehen und bleibt auf dem Schaden sitzen!

Wie wäre das jetzt wenn mir ähnliches mit meiner versicherten DSLR passiert? Also ich nicht grob fahrlässig handle, aber jemand anders mich anrempelt und ich die Cam fallen lasse oder mir etwas über die Camera schüttet und dann verschwindet? Wäre so ein Fall gedeckt?
(ich weiß sehr hypothetisch, aber das mit dem iphone hat mich echt zum grübeln gebracht).

Außerdem noch eine andere Frage: Was ist denn eine "geeignete Fototasche"? Muss die bestimmte Bedingungen erfüllen oder ist eine normale Cameratasche als geeignet anzusehen?

Der von Dir geschilderte Fall wäre über die Fotoversicherung abgedeckt. Natürlich solltest Du immer zuerst versuchen den Verursacher irgendwie zur Rechenschaft zu ziehen.

In welchem Zusammenhang fragst Du das mit Fototasche ? Falls es um die Witterungseinflüsse, also z.B. Regen geht, muß die Tasche eine entsprechende AW (All Weather) Kennzeichnung tragen, eine Stofftasche reicht also im Regen nicht aus :)

Gruß
Sven
 
Wieso funktioniert die Kommunikation hier in einem öffentlichen Forum besser als per Email?

Ich hab jetzt schon 3 Emails im Zeitraum von mehreren Wochen geschrieben und immer nur eine Standard Email mit den entsprechenden Bestätigungen bekommen. Leider nie eine persönliche Email auf meine Fragen:


- Bis 500 EUR sind ja Kleinteile mitversichert, brauchen sie von den Sachen auch eine Liste/Fotos? Da ich die Sachen gebraucht gekauft habe, habe ich keine Rechnung davon.

- Die Kamera ist ist ja auch beim Camping Versichert. Im dslr-forum.de habe ich gelesen, dass das Zelt mit einem Vorhängeschloss gesichert sein muss. Ich bin im Sommer in einem Zeltlager, dort haben wir für Wertsachen in den Zelten große schwere stabile Eisenboxen, die an einem Baum mit Kette und einem Schloss gesichert sind. Reicht das aus, oder muss das Zelt trotzdem mit einem Vorhängeschloss gesichert sein?


Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Pauli
Eine persönliche Antwort auch gerne an: Olli.Pauli@googlemail.com
 
Der von Dir geschilderte Fall wäre über die Fotoversicherung abgedeckt. Natürlich solltest Du immer zuerst versuchen den Verursacher irgendwie zur Rechenschaft zu ziehen.

In welchem Zusammenhang fragst Du das mit Fototasche ? Falls es um die Witterungseinflüsse, also z.B. Regen geht, muß die Tasche eine entsprechende AW (All Weather) Kennzeichnung tragen, eine Stofftasche reicht also im Regen nicht aus :)

Danke fuer die schnelle Antwort!
Natuerlich wuerde ich erstmal versuchen den Verursacher zur Kasse zu bitten. Das muesste ja eigentlich dessen Haftpflich uebernehmen. Aber es gibt ja immer wieder unehrliche Personen, die sich einfach aus dem Staub machen!

Genau, wegen der der Witterungseinfluesse frage ich nach der Fototasche. Ich habe eine hochwertige Fototasche von Crumpler mit einem Regenschutzueberzug. Ist das als geeignete Tasche zu werten
Und wenn die tasche baden geht bzw man im Regen versinkt und die Camera dann trotzdem nass wuerde, ist es dann gedeckt
 
Habe meine (DSLR)Antrag heute per Fax abgeschickt. :top:
Hoffe ich hab alles richtig gemacht.

Noch eine kurze Frage: Diebstahl ist ja die eine Sache, aber ist Raub auch mitversichert?


Danke! :top:
 
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