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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Danke für die Info.
 
Wie verhält sich das zu:

-> Ist das keine grobe Fahrlässigkeit?

Das ist zwar nach Definition "grobe Fahrlässigkeit", da wir es aber geschafft haben den Schutz in unbewachten Zelten ausdrücklich in die Klauseln aufzunehmen gilt es trotzdem versichert :)


Das ist übrigens Raub und kein einfacher Diebstahl

Nein, Raub ist wenn Dir eine Waffe vorgehalten oder einfach nur so Gewalt angedroht wird damit Du Wertsachen rausgibst.

Einfaches entreissen ist einfacher Diebstahl ! :)

Gruß
Sven
 
Hi!

Anfang nächsten Monat - also Anfang Dezember?
Das klappt in jedem Fall - ich hatte meine Deckungszusage nach weniger als 20 Stunden nach Zusendung des Antrages per Fax oder E-Mail.

Bei mir waren es auch nur drei Wochen bis zum Urlaub....

Grüße

Jochen
 
Hey, wie schnell kann der Versicherungsschutz in kraft treten?
Ich fliege Anfang nächsten Monats weg.. greift die da schon?

Wie Jochen schon schreibt, können wir den Versicherungsschutz für gewöhnlich innerhalb von einem Arbeitstag bestätigen. Für den Fall das Rückfragen entstehen solltest Du die Versicherung aber nicht auf den letzten Drücker beantragen !

Gruß
Sven
 
Da das Wetter grade nicht zur Outdoorfotografie taugt, habe ich mal ein wenig Schrott aus den letzen Monaten auf den Tisch getragen :) :

Schadenberg-AusschnittD8H_7409-2000pix.jpg


Da kommen einem die Tränen, oder ? Und das ist noch lange nicht alles :ugly:

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Na hoffentlich wirkt sich das nicht negativ auf unsere Versicherungsprämien aus.
Das tut echt weh, wenn man es so komprimiert präsentiert bekommt. (Übrigens fällt auf, dass in der Stichprobe mehr Nikons als Canons sind?)
 
Ist das 'natürlicher' Verschleiß - oder sind die Leute so tollpatschig?

Wie gesagt, dass sind lange nicht alle Totalschäden der letzten Monate, dazu kommen noch die Diebstahl- und Reparaturschäden !

Das Risiko ist schon recht hoch, aber da wir auch eine sehr hohe Zahl an Kunden haben relativiert sich das.


Na hoffentlich wirkt sich das nicht negativ auf unsere Versicherungsprämien aus.
Das tut echt weh, wenn man es so komprimiert präsentiert bekommt. (Übrigens fällt auf, dass in der Stichprobe mehr Nikons als Canons sind?)

Nunja, das sind nur ein paar zufällig ausgewählte Stücke, ich habe grade mal durchgezählt das Verhältnis Nikon:Canon auf dem Foto ist 5:4, dass ist aber reiner Zufall, grundsätzlich hält sich das die Waage.

Gruß
Sven
 
Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Abdeckung bei Unfällen. Steht hier sicher schon irgendwo drinnen, aber ich kann mir schlecht alle Beiträge durchlesen:



Bin vor einiger Zeit mit der Kamera in der Hand gestürzt. Passiert ist das als ich einen Mountainbiker gefilmt habe. Ich selbst bin mit der Kamera in der Hand den Berg runtergerannt, wurde dabei zu schnell, bin gestolpert und heftig gestürzt.

Der Kamera ist nichts passiert, aber wäre diese in einem solchen Fall versichert? Oder zählt das unter grobe Fahrlässigkeit?

Gruß
David
 
Bin vor einiger Zeit mit der Kamera in der Hand gestürzt. Passiert ist das als ich einen Mountainbiker gefilmt habe. Ich selbst bin mit der Kamera in der Hand den Berg runtergerannt, wurde dabei zu schnell, bin gestolpert und heftig gestürzt.
Durchaus interessante Frage, die hoffentlich noch beantwortet wird: wo beginnt grobe Fahrlässigkeit bzw. was ist beim normalen Gebrauch eigentlich abgesichert? Also, bei der Benutzung der Kamera/Objektive (Fallenlassen und Verkratzen habe ich gesehen).
 
Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Abdeckung bei Unfällen. Steht hier sicher schon irgendwo drinnen, aber ich kann mir schlecht alle Beiträge durchlesen:



Bin vor einiger Zeit mit der Kamera in der Hand gestürzt. Passiert ist das als ich einen Mountainbiker gefilmt habe. Ich selbst bin mit der Kamera in der Hand den Berg runtergerannt, wurde dabei zu schnell, bin gestolpert und heftig gestürzt.

Der Kamera ist nichts passiert, aber wäre diese in einem solchen Fall versichert? Oder zählt das unter grobe Fahrlässigkeit?

Gruß
David

Hallo David,

das vorliegen einer groben Fahrlässigkeit wird immer im Einzelfall vom Versicherer geprüft. Wenn Du allerdings mit der Kamera vorm Auge, rückwärts einen steilen Abhang hinunter rennst und dann stürzt kann man schon davon ausgehen das der Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit sehen wird. Denn, wenn Du so etwas machst, muß Dir der gesunde Menschenverstand sagen das Du dich zu 99,9% auf die Nase legen wirst !

Also nochmals zusammengefasst :
Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn man durch einfaches nachdenken zum dem Schluss hätte kommen müssen, das, dass eintreten eines Schadens sehr wahrscheinlich ist und es trotzdem tut. :)

Gruß
Sven
 
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