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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich wollte mal nachfragen ob ich auch ein Hand GPS-Gerät mitversichern kann. Ich hab das beim Fotografieren meistens dabei, aber es ist ja kein klassisches "Fotozubehör".
 
Ich habe eine Frage zum Thema "Krisengebiete": fällt Ägypten unter "Krisengebiet" im Bereich der touristischen Orte am Roten Meer? Auf dieser Seite des Ausw. Amtes gibts keine Reisewarnung (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Reisewarnungen-Liste_node.html). Bei den Länderinfos wird für Ägypten nur allgemein zur Vorsicht geraten (Menschenansammlungen meiden etc.). Also kein "echtes" Krisengebiet mit Ausschluss des Versicherungsschutzes, oder?

Ich frag, weil es im März auf Tauchsafari nach Ägypten mit Überwasser- und Unterwasserkamera-Ausrüstung geht...

Gruß
AJ
 
Laut Versicherungsklauseln ist die Ausrüstung auch gegen Feuer versichert.
Greift das auch in Brandfall in der eigenen Wohnung?
Ähnlich einer Hausratsversicherung?

Auch in der eigenen Wohnung besteht natürlich Versicherungsschutz.


Ich wollte mal nachfragen ob ich auch ein Hand GPS-Gerät mitversichern kann. Ich hab das beim Fotografieren meistens dabei, aber es ist ja kein klassisches "Fotozubehör".

Spezielle GPS-Logger für die Fotografie sind versicherbar, Navigationsgeräte allerdings nicht.


Ich habe eine Frage zum Thema "Krisengebiete": fällt Ägypten unter "Krisengebiet" im Bereich der touristischen Orte am Roten Meer? Auf dieser Seite des Ausw. Amtes gibts keine Reisewarnung (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Reisewarnungen-Liste_node.html). Bei den Länderinfos wird für Ägypten nur allgemein zur Vorsicht geraten (Menschenansammlungen meiden etc.). Also kein "echtes" Krisengebiet mit Ausschluss des Versicherungsschutzes, oder?

Ich frag, weil es im März auf Tauchsafari nach Ägypten mit Überwasser- und Unterwasserkamera-Ausrüstung geht...

Gruß
AJ

Wenn das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen hat und es für das bereiste Gebiet keine entsprechenden Reisehinweise gibt, besteht Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Hab auch noch schnell eine Frage...Habe eine 500d, die gibts ja neu glaub ich gar nicht mehr. Die würde ich dann einfach gemäß Liste mit 280€ angeben, oder? Und das 15-85 von Oktober mit dem Neupreis (679€ Foto Koch), auch wenn bei warehouse deals für 580€ gekauft, oder? Und der Speedlite 430 EXII, der ein Jahr alt ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal eine Frage für den Fall einer Vertragsänderung.

Mal angenommen, ich schließe jetzt einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung mit entsprechend hoher Prämie ab: Kann ich dann in 4 Jahren auf eine niedrigere Versicherungsprämie wechseln und ab dann durch den Schadensfreiheitsrabatt trotzdem weiterhin ohne Selbstbeteiligung versichert sein (wenn natürlich in den 4 Jahren kein Schaden eintritt) oder verfällt der gesammelte Schadensfreiheitsrabatt bei einer Vertragsänderung?

Im Moment macht es für mich wegen der Versicherungssumme bzw. der Mindestprämie nämlich ohnehin gar keinen Sinn, einen niedrigen Prämiensatz mit Selbstbeteiligung zu wählen.
 
@dadri: ja, die Freiheitsklassen können übernommen werden. Ich meine, da gibt es nur ein Problem, wenn du gleichzeitig den Versicherer wechselst (Generali/Ergo/Nürnberger). Wenn du aber nicht gerade zwingend wechseln musst, weil du z.B. ohne Geräteliste möchtest (geht nur bei Nürnberger) oder nicht mehr in Deutschland wohnst (geht dann meine ich nur noch mit Ergo?), gibt es ja keinen Grund den Versicherer zu wechseln und dann kannst du deine angesammelten schadensfreien Jahre mitnehmen.
 
Jetzt muss ich mal saudumm fragen. Hängt bei der Fotoversicherung die Nürnberger drin? Denn dann wäre für mich dies sowieso erledigt, weil deren Schadensabwicklung einfach das Letzte ist.
 
Hab auch noch schnell eine Frage...Habe eine 500d, die gibts ja neu glaub ich gar nicht mehr. Die würde ich dann einfach gemäß Liste mit 280€ angeben, oder? Und das 15-85 von Oktober mit dem Neupreis (679€ Foto Koch), auch wenn bei warehouse deals für 580€ gekauft, oder? Und der Speedlite 430 EXII, der ein Jahr alt ist?

Das hast Du richtig gesehen, für den 430 EX II gilt das selbe, ist der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gib den Zeitwert an, ansonsten den Neuwert.


Ich habe mal eine Frage für den Fall einer Vertragsänderung.

Mal angenommen, ich schließe jetzt einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung mit entsprechend hoher Prämie ab: Kann ich dann in 4 Jahren auf eine niedrigere Versicherungsprämie wechseln und ab dann durch den Schadensfreiheitsrabatt trotzdem weiterhin ohne Selbstbeteiligung versichert sein (wenn natürlich in den 4 Jahren kein Schaden eintritt) oder verfällt der gesammelte Schadensfreiheitsrabatt bei einer Vertragsänderung?

Im Moment macht es für mich wegen der Versicherungssumme bzw. der Mindestprämie nämlich ohnehin gar keinen Sinn, einen niedrigen Prämiensatz mit Selbstbeteiligung zu wählen.

Wie Cuco schon schreibt, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten solange Du beim gleichen Versicherer bleibst.

Jetzt muss ich mal saudumm fragen. Hängt bei der Fotoversicherung die Nürnberger drin? Denn dann wäre für mich dies sowieso erledigt, weil deren Schadensabwicklung einfach das Letzte ist.

Bei uns kannst Du deinen Lieblingsversicherer zwischen der Generali, der Ergo und der Nürnberger frei wählen, ein Kreuzchen im Antrag reicht !

Allerdings hatten wir bisher noch keinerlei Probleme mit der Schadenabwicklung bei der Nürnberger. Wir als Versicherungsmakler vertreten
dich ja gegenüber dem Versicherer und achten schon darauf das alles gut läuft ! :)

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich habe noch ein paar Fragen.
Zu den Kleinteilen zählen ja NICHT die Kamerataschen.
Wie sieht es denn mit Stativtaschen aus? Ich habe mir von Manfrotto eine gekauft für ca 50€. Muss die denn mit angegeben werden, oder zählt diese als Kleinteil?

Und wie sieht das mit Artikeln aus, die man bei Amazon Warehouse Deals gekauft wurden? Da bekommt man ja keine richtige Rechnung, weil die ja quasi gebraucht sind. Sollte ich davon dann auch eher Bilder machen mit der Tageszeitung?

Bei Kleinteilen steht ja, dass man wenn denn erst die Rechnung benötigt, wenn der Schadenfall eintritt. Dort dann die gleiche Frage bezüglich Amazon Warehouse Deals, bzw generell gebrauchter Kauf. Die Kleinteile dann auch vorher fotografieren?

Laptop kann ja auch mitversichert werden, wie sieht es mit einem Ipad aus? Das benutze ich auch recht oft, wenn ich unterwegs bin.

Zählen Gegenlichtblenden zu Kleinteilen?

Können die Preise für die Versicherung auch von Amazon kommen, oder muss ich mich da an die erwähnten Fachhändler aus dem Internet halten? (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )

Das Canon 100-400 kostet bei Amazon z.B. 1378,99€
und bei Foto-Koester --> 1469,00€

Ich will Anfang März für 4 Wochen nach Mosambik.
Laut dem Auswärtigem Amt
wird dort vor Piraterie gewarnt.

Es steht dort auch, dass es in Mosambik eine erhöte Kriminalität gibt. Es ist immerhin das 5. Ärmste Land der Welt. Besteht da dann ein Versicherungsschutz? Die Antwort auf diese Frage ist essentiell, da ich eigentlich nur aufgrund dieser Reise nach einer Versicherung ausschau halte. ;)

Danke schon mal für die Antworten!

Beste Grüße
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe noch ein paar Fragen.
Zu den Kleinteilen zählen ja NICHT die Kamerataschen.
Wie sieht es denn mit Stativtaschen aus? Ich habe mir von Manfrotto eine gekauft für ca 50€. Muss die denn mit angegeben werden, oder zählt diese als Kleinteil?

Und wie sieht das mit Artikeln aus, die man bei Amazon Warehouse Deals gekauft wurden? Da bekommt man ja keine richtige Rechnung, weil die ja quasi gebraucht sind. Sollte ich davon dann auch eher Bilder machen mit der Tageszeitung?

Bei Kleinteilen steht ja, dass man wenn denn erst die Rechnung benötigt, wenn der Schadenfall eintritt. Dort dann die gleiche Frage bezüglich Amazon Warehouse Deals, bzw generell gebrauchter Kauf. Die Kleinteile dann auch vorher fotografieren?

Laptop kann ja auch mitversichert werden, wie sieht es mit einem Ipad aus? Das benutze ich auch recht oft, wenn ich unterwegs bin.

Zählen Gegenlichtblenden zu Kleinteilen?

Können die Preise für die Versicherung auch von Amazon kommen, oder muss ich mich da an die erwähnten Fachhändler aus dem Internet halten? (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )

Das Canon 100-400 kostet bei Amazon z.B. 1378,99€
und bei Foto-Koester --> 1469,00€

Ich will Anfang März für 4 Wochen nach Mosambik.
Laut dem Auswärtigem Amt
wird dort vor Piraterie gewarnt.

Es steht dort auch, dass es in Mosambik eine erhöte Kriminalität gibt. Es ist immerhin das 5. Ärmste Land der Welt. Besteht da dann ein Versicherungsschutz? Die Antwort auf diese Frage ist essentiell, da ich eigentlich nur aufgrund dieser Reise nach einer Versicherung ausschau halte. ;)

Danke schon mal für die Antworten!

Beste Grüße
Robert

Hallo Robert,

Taschen gelten leider nicht als Kleinteil, egal ob Du diese für die Kamera oder das Stativ nutzt. Wenn Du keine Rechnung auf deinen Namen mit eingetragener
Serien Nr. hast benötigen wir die im Antrag beschriebenen Bilder. Kleinteile für die Du keine Rechnung hast musst Du, wenn Sie versichert gelten sollen im Antrag angeben.

Ein iPad kannst Du gerne mitversichern.

Als Wert nimmst Du den mittleren Neuwert, es muß nicht der Preis eines bestimmten Händlers sein.

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes müssen natürlich beherzigt werden, das solltest Du auch im eigenen Interesse machen, denn das hinterher die Kamera fehlt ist in solchen Ländern meist das kleinere Problem, wir haben schon Kunden gehabt die nach einem Überfall Monate im Krankenhaus lagen oder getötet wurden. Oft wird nämlich nicht erst freundlich nach der Kamera gefragt sondern erst zugeschlagen und dann geraubt, nicht überall auf der Welt wird einem Menschenleben soviel Wert beigemessen wie wir es hier gewohnt sind. Ansonsten besteht aber Versicherungsschutz, wenn das AA
nicht ausdrücklich vor Reisen warnt.

Gruß
Sven
 
Hallo Robert,
[...]
Kleinteile für die Du keine Rechnung hast musst Du, wenn Sie versichert gelten sollen im Antrag angeben.

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes müssen natürlich beherzigt werden, das solltest Du auch im eigenen Interesse machen, denn das hinterher die Kamera fehlt ist in solchen Ländern meist das kleinere Problem, wir haben schon Kunden gehabt die nach einem Überfall Monate im Krankenhaus lagen oder getötet wurden. Oft wird nämlich nicht erst freundlich nach der Kamera gefragt sondern erst zugeschlagen und dann geraubt, nicht überall auf der Welt wird einem Menschenleben soviel Wert beigemessen wie wir es hier gewohnt sind. Ansonsten besteht aber Versicherungsschutz, wenn das AA
nicht ausdrücklich vor Reisen warnt.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

heißt also, dass Kleinteile, für die ich keine Rechnung habe auch nicht unter die Kleinteileregelung fallen?

Wie verhält sich das mit Amazon Warehouse Deals?

Was Mosambik angeht, reisen wir in einer Gruppe von über 20 Personen und sind offizielle Gäste des Landes. Dementsprechend sind wir in der Regel in bewachten Gebieten.
Meine Frage ist nur, ob in meinem Fall ein Versicherungsschutz besteht?
In dem Link zum AA stehen zwar Hinweise zur Kriminalität, aber es wird nicht ausdrücklich davor gewarnt.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht, werde ich wohl in dem Fall auf eine Versicherung verzichten.

Danke schon mal für deine Antworten

Beste Grüße
Robert
 
Hallo was muss ich genau machen, um weitere Fotoausrüstung versichern zu wollen?
-EDIT: hat sich erledigt! Habe das Änderungsformular gefunden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

heißt also, dass Kleinteile, für die ich keine Rechnung habe auch nicht unter die Kleinteileregelung fallen?

Wie verhält sich das mit Amazon Warehouse Deals?

Was Mosambik angeht, reisen wir in einer Gruppe von über 20 Personen und sind offizielle Gäste des Landes. Dementsprechend sind wir in der Regel in bewachten Gebieten.
Meine Frage ist nur, ob in meinem Fall ein Versicherungsschutz besteht?
In dem Link zum AA stehen zwar Hinweise zur Kriminalität, aber es wird nicht ausdrücklich davor gewarnt.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht, werde ich wohl in dem Fall auf eine Versicherung verzichten.

Danke schon mal für deine Antworten

Beste Grüße
Robert

Hallo Robert,

wenn Du keine Rechnung hast musst Du die entsprechenden Kleinteile mit Wert in die Liste der versicherten Gegenstände eintragen.

Wenn Du von Warehousedeals eine entsprechende Rechnung hast reicht das aus.

Die Frage zu Mosambik hatte ich ja schon in meinem vorigen Tread beantwortet.

Gruß
Sven
 
Ab dem 01.02.2013 halbieren wir die Mindestprämie für die Deklarationsverzichtsklausel

auf 119 EUR Brutto !

Mit der Deklarationsverzichtklausel müsst Ihr keine Geräteliste mehr führen,
einfach den Wert eurer Ausrüstung angeben und alles ist versichert !

Die allgemeine Mindestprämie von Brutto 59,50 EUR bleibt erhalten.

Gruß
Sven


 
Eine Frage habe ich noch.

Ich habe ein Kleingewerbe als Fotograf angemeldet.
Ich mach überwiegend privat Bilder aber in unregelmäßigen Abständen auch mal was gegen Bezahlung.

Welchen Unterschied macht das in der Versicherung aus?

Beste Grüße
Robert
 
Eine Frage habe ich noch.

Ich habe ein Kleingewerbe als Fotograf angemeldet.
Ich mach überwiegend privat Bilder aber in unregelmäßigen Abständen auch mal was gegen Bezahlung.

Welchen Unterschied macht das in der Versicherung aus?

Beste Grüße
Robert

Hallo,

Prämien- und Bedingungsmässig macht das keinen Unterschied, Du kannst also ruhig Berufsfotograf angeben wenn Du Dir unsicher bist. Wenn Du allerdings regelmäßig Einkünfte durch die Fotografie erzielst, wäre es sinnvoll eine Fotografenhaftpflicht abzuschließen, nähere Infos dazu findest Du unter folgenden Links:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1159618

&

www.fotohaftpflicht.com

Gruß
Sven
 
Ab dem 01.02.2013 halbieren wir die Mindestprämie für die Deklarationsverzichtsklausel

auf 119 EUR Brutto !

Mit der Deklarationsverzichtklausel müsst Ihr keine Geräteliste mehr führen,
einfach den Wert eurer Ausrüstung angeben und alles ist versichert !

Die allgemeine Mindestprämie von Brutto 59,50 EUR bleibt erhalten.

Gruß
Sven




Hallo Sven,

ist es unkompliziert möglich die bisherige Versicherung auf diese Form umzustellen? Falls ja, wäre das Vorgehen (Mail, Anruf ...) für mich von Interesse, sowie der frühstmögliche Umstiegs-Zeitpunkt (Gemeint ist innerhalb bestehender Vertragslaufzeit oder nach Ablauf der bisherigen Versicherung).

Danke und Gruß
Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Versichert ist ja auch der Schutz gegen versehentliches Fallenlassen.

Bin ich dazu verpflichtet, einen Kameragurt zu benutzen?
 
Hallo Sven,

ist es unkompliziert möglich die bisherige Versicherung auf diese Form umzustellen? Falls ja, wäre das Vorgehen (Mail, Anruf ...) für mich von Interesse, sowie der frühstmögliche Umstiegs-Zeitpunkt (Gemeint ist innerhalb bestehender Vertragslaufzeit oder nach Ablauf der bisherigen Versicherung).

Danke und Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

um festzustellen ob ein Wechsel für dich sofort möglich ist, müsste ich in deinen Vertrag schauen, sende uns doch bitte eine Mail oder ruf kurz an.

Zur Hauptfälligkeit ist ein Wechsel aber jeden Fall möglich.



Versichert ist ja auch der Schutz gegen versehentliches Fallenlassen.

Bin ich dazu verpflichtet, einen Kameragurt zu benutzen?

Nein, eine Pflicht zur Nutzung eines Kameragurtes gibt es nicht. Allerdings gibt es viele Situationen wo die Nutzung sehr Sinnvoll.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich habe gerade euer Formular ausgefüllt und habe ein paar Fragen:

1. Muss ich Rechnungen im Original oder als Kopie zuschicken?
2. Wenn ich 120 Euro Jahresprämie habe, lohnt es sich dann vierteljährlich zu zahlen oder muss ich pro Quartal dann 59 Euro zahlen?


mfg
 
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