Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. Was genau bedeutet das "vorsteuerabzugsberechtigt" in der Praxis? Nehmen wir an, ich habe eine Ausrüstung im Wert von 1000 EUR netto, also 1190 brutto. Wenn ich das ankreuze, zählen nur die 1000 EUR, was 25 EUR Versicherung (2,5% mit 100 EUR SB) + 19% kosten würde.
Im Schadenfall sende ich die Ausrüstung nun ein, bekomme einen Kostenvoranschlag, z.B. 500 EUR + 95 EUR Mwst. Ihr gebt die Zusage.
Nun kommt die reparierte Ausrüstung mit Rechnung zurück, ich reiche dies ein. Ihr zahlt 500 EUR.
Wie komme ich an die restlichen 95 EUR für die Vorsteuer? Wenn ich die Werkstattrechnung einreiche, steht da ja die Gesamtsumme (inkl. Mwst) drauf. Raffen die vom Finanzamt das? Wie ist da Eure Erfahrung?
Habe ich das ganze richtig wiedergegeben?
2. Ich war kürzlich im Urlaub und hatte erst ein paar Tage vorher von dieser Versicherung gehört. Es war mir zu knapp, sie abzuschließen und dann passierte, was passieren musste: Meine Kamera fiel herunter. Schaden knapp 600 EUR. Sie funktioniert jetzt wieder einwandfrei, allerdings hat sie eine Macke (Kerbe).
Da die Kamera älter als 3 Monate ist, muss ich sie ja fotografieren, auf diesen Fotos wird die Macke zu erkennen sein. Wie umgehe ich da jetzt das Risiko, dass in einem erneuten Schadensfall (keine Angst, das war mein erste Unfall in den 7 Jahren, seit ich fotografiere) die Versicherung sagt, dass die Kamera schon bei Abschluss kaputt war? Ich könnte sie beim Fotografieren einschalten, so dass man das funktionierende Display erkennen kann... langt das? Reparaturrechnung kurz vor Versicherungsbeginn hätte ich auch. Versicherungswert bleibt der Neuwert, oder? Schließlich ist sie ja wieder (bis auf die Macke) in einwandfreiem Zustand.
Anmu