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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Und als berechtigt gilt jeder, dem ich die Kamera in die Hand drücke?

Richtig, aber Kleinkinder und unbekannte Leute in dunklen Gassen solltest Du
davon ausnehmen ;-)


Ich hab jetzt net alles durchgelesen.
Nur die erste Seite.

Hab das System nicht verstanden, kann man sich da den Beitrag aussuchen :confused:
Wie wird das berechnet, muss ich da jetzt alles angeben, was ich vers. möchte
und wenn ja, welchen Wert, den Neukaufswert bei neukauf und den gebrauchtkaufswert bei gebrauchtkauf?

Den ganzen Tread musst Du Dir auch nicht durchlesen, schau aber bitte mal in den ersten Beitrag, dort werden in der FAQ all deine Fragen beantwortet :)

Gruß
Sven
 
Den ganzen Tread musst Du Dir auch nicht durchlesen, schau aber bitte mal in den ersten Beitrag, dort werden in der FAQ all deine Fragen beantwortet :)


Meinst du das hier:
Wie hoch ist der Mindestbeitrag ?
Der Mindestbeitrag beträgt für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland 50 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer, insgesamt also 59,50 EUR. Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland beträgt der Mindestbeitrag 75 EUR zzgl. der im jeweiligen Land geltenden Versicherungssteuer.

Heisst das, ich kann für 59,50€ meine komplette Ausrüstung versichern, egal welchen Wert diese hat?
Ist das ein Monats oder Jahresbeitrag?
 
Gewünschter Prämiensatz und Selbstbeteiligung (Mindestzahlbeitrag , auch für Teilzahlungen: 50 €**)
3,25 %** der Versicherungssumme (VS) ohne Selbstbeteiligung wenn in den Bedingungen nicht anders geregelt.
2,50 %** der VS mit 100 € Selbstbeteiligung je Schadenfall, wenn in den Bedingungen nicht höher geregelt.
2,00 %** der VS mit 250 € Selbstbeteiligung je Schadenfall, wenn in den Bedingungen nicht höher geregelt.
1,60 %** der VS mit 1.000 € Selbstbeteiligung je Schadenfall, wenn in den Bedingungen nicht höher geregelt

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist (Neuwert = Verkaufspreis bei Markteinführung) , muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Du suchst also den Wert deiner zu versichernden Ausrüstung zusammen und nimmst dabei je nach Alter den Neupreis oder den Zeitwert. Dann suchst du dir die Selbstbeteiligung aus, woraus sich der zu zahlende Prozentsatz ergibt. Liegt die Summe, die zu zahlen ist, dann unter 50€, wird auf 50€ aufgerundet. Und am Ende kommen noch die 19% Steuer oben drauf. Der Betrag ist der jährliche Betrag.
 
Du suchst also den Wert deiner zu versichernden Ausrüstung zusammen und nimmst dabei je nach Alter den Neupreis oder den Zeitwert. Dann suchst du dir die Selbstbeteiligung aus, woraus sich der zu zahlende Prozentsatz ergibt. Liegt die Summe, die zu zahlen ist, dann unter 50€, wird auf 50€ aufgerundet. Und am Ende kommen noch die 19% Steuer oben drauf. Der Betrag ist der jährliche Betrag.

Besser hätte ich es nicht erklären können :)

Danke !

Gruß
Sven
 
Ich hab da noch einmal eine Frage :)

- Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird
Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen meine aufgelisteten Gegenstände am Versicherungsformular repräsentieren einen Wert von 3.000,- Euro. Wenn ich mir nun ein Objektiv für 1.000,- Euro dazukaufe, ist dieses dann in voller Höhe mitversichert?

Falls ja, dann hieße dass, das ich Neuanschaffungen bis zu 3.000,- Euro anschaffen könne, ohne diese beim Versicherungsvertrag extra angeben zu müssen? Heisst das dann auch, dass ich dann auf insgesamt 6.000,- Euro schaden versichert bin?
 
Ich hab da noch einmal eine Frage :)


Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen meine aufgelisteten Gegenstände am Versicherungsformular repräsentieren einen Wert von 3.000,- Euro. Wenn ich mir nun ein Objektiv für 1.000,- Euro dazukaufe, ist dieses dann in voller Höhe mitversichert?

Falls ja, dann hieße dass, das ich Neuanschaffungen bis zu 3.000,- Euro anschaffen könne, ohne diese beim Versicherungsvertrag extra angeben zu müssen? Heisst das dann auch, dass ich dann auf insgesamt 6.000,- Euro schaden versichert bin?

Maximal 10% der Versicherungssumme! Die Angabe maximal 3000 Euro bezieht sich wohl auf eine Versicherungssumme >30.000 Euro.

Das heißt bei einer Versicherungssumme von 3000 Euro sind Neuanschaffungen im Wert von 300 Euro mitversichert, aber auch nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit soweit ich weiß.
 
Ich hab da noch einmal eine Frage :)


Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen meine aufgelisteten Gegenstände am Versicherungsformular repräsentieren einen Wert von 3.000,- Euro. Wenn ich mir nun ein Objektiv für 1.000,- Euro dazukaufe, ist dieses dann in voller Höhe mitversichert?

Falls ja, dann hieße dass, das ich Neuanschaffungen bis zu 3.000,- Euro anschaffen könne, ohne diese beim Versicherungsvertrag extra angeben zu müssen? Heisst das dann auch, dass ich dann auf insgesamt 6.000,- Euro schaden versichert bin?


Maximal 10% der Versicherungssumme! Die Angabe maximal 3000 Euro bezieht sich wohl auf eine Versicherungssumme >30.000 Euro.

Das heißt bei einer Versicherungssumme von 3000 Euro sind Neuanschaffungen im Wert von 300 Euro mitversichert, aber auch nur bis zur nächsten Hauptfälligkeit soweit ich weiß.

So ist es, natürlich kannst Du jederzeit neugekaufte Gegenstände auch zu einem höheren Wert in die Versicherung einschließen, dazu benötigen wir dann einen entsprechenden Änderungsantrag von Dir. Die Vorsorgeklausel ist nur ein kostenloser Service damit Du nicht jede Kleinigkeit (z.B. eine Fototasche, oder nen einfaches Objektiv) sofort mit einem Änderungsantrag einschließen musst.

Gruß
Sven
 
ok, danke für die Erklärung.

Dann müsste der Leistungstext ja eigentlich so aussehen:
Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis max. 3.000 EUR
beziehungsweise 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird

Falls nein, würde mich das zur nächsten Frage führen:
Warum max. 10% der VS? Das hieße ja dann, dass mir bei einer Versicherungssumme von 3.000,- Euro, unter Umständen auch weniger als 300,- "Zusatzversicherungssumme" zustehen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Text für dich unverständlich ist, dann würde meiner Meinung nach nur folgende Änderung der Sinn nicht verfälschen:

"Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR aber max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird"

Ein "oder" oder ein "beziehungsweise" schließt finde ich nicht aus, dass bei 40.000 Euro Verischerungssumme 4.000 Euro mitversichert sind. Die absolute Höchstgrenze von 3.000 Euro darf durch den Zusatz nicht wieder aufgeweicht werden.

Falls nein, würde mich das zur nächsten Frage führen:
Warum max. 10% der VS? Das hieße ja dann, dass mir bei einer Versicherungssumme von 3.000,- Euro, unter Umständen auch weniger als 300,- "Zusatzversicherungssumme" zustehen könnte.
Das "max." bezieht sich nicht nur auf die "10%" sondern auf "10% der VS". Was du nun im Ernstfall ersetzt bekommst hängt davon ab in welcher Höhe du Rechnungen vorlegen kannst. Die maximale Erstattung ist aber eben auf 10% der VS gedeckelt.

Man kann auch jedes Wort auf die Goldwaage legen :rolleyes:
 
Es hat nichts mit Goldwaage zu tun wenn ein Text mißverständlich bzw. unterschiedlich ausgelegt werden kann.

So etwas ist nicht unwesentlich und das was du "findest" ist hier völlig irrelevant.

Also nix für ungut, aber mach dich hier nicht wichtig und lass denjenigen die Frage beantworten, an den sie auch gerichtet war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nix für ungut, aber mach dich hier nicht wichtig und lass denjenigen die Frage beantworten, an den sie auch gerichtet war.

Es tut mir leid, dass ich mir die Zeit genommen habe, um dir deine Frage zu beantworten. Ich werde es ganz sicher nicht mehr tun.
Wenn du deine Fragen nicht in einem offentlichen Forum postest, sondern per E-Mail oder Telefon stellst, kannst du eine solche Unverschämtheit übrigens von vornherein ausschließen. (y) (Achtung Ironie!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe zwei Fragen:

1. Was genau bedeutet das "vorsteuerabzugsberechtigt" in der Praxis? Nehmen wir an, ich habe eine Ausrüstung im Wert von 1000 EUR netto, also 1190 brutto. Wenn ich das ankreuze, zählen nur die 1000 EUR, was 25 EUR Versicherung (2,5% mit 100 EUR SB) + 19% kosten würde.
Im Schadenfall sende ich die Ausrüstung nun ein, bekomme einen Kostenvoranschlag, z.B. 500 EUR + 95 EUR Mwst. Ihr gebt die Zusage.
Nun kommt die reparierte Ausrüstung mit Rechnung zurück, ich reiche dies ein. Ihr zahlt 500 EUR.
Wie komme ich an die restlichen 95 EUR für die Vorsteuer? Wenn ich die Werkstattrechnung einreiche, steht da ja die Gesamtsumme (inkl. Mwst) drauf. Raffen die vom Finanzamt das? Wie ist da Eure Erfahrung?
Habe ich das ganze richtig wiedergegeben?

2. Ich war kürzlich im Urlaub und hatte erst ein paar Tage vorher von dieser Versicherung gehört. Es war mir zu knapp, sie abzuschließen und dann passierte, was passieren musste: Meine Kamera fiel herunter. Schaden knapp 600 EUR. Sie funktioniert jetzt wieder einwandfrei, allerdings hat sie eine Macke (Kerbe).
Da die Kamera älter als 3 Monate ist, muss ich sie ja fotografieren, auf diesen Fotos wird die Macke zu erkennen sein. Wie umgehe ich da jetzt das Risiko, dass in einem erneuten Schadensfall (keine Angst, das war mein erste Unfall in den 7 Jahren, seit ich fotografiere) die Versicherung sagt, dass die Kamera schon bei Abschluss kaputt war? Ich könnte sie beim Fotografieren einschalten, so dass man das funktionierende Display erkennen kann... langt das? Reparaturrechnung kurz vor Versicherungsbeginn hätte ich auch. Versicherungswert bleibt der Neuwert, oder? Schließlich ist sie ja wieder (bis auf die Macke) in einwandfreiem Zustand.

Anmu
 
ok, danke für die Erklärung.

Dann müsste der Leistungstext ja eigentlich so aussehen:


Falls nein, würde mich das zur nächsten Frage führen:
Warum max. 10% der VS? Das hieße ja dann, dass mir bei einer Versicherungssumme von 3.000,- Euro, unter Umständen auch weniger als 300,- "Zusatzversicherungssumme" zustehen könnte.

Ich denke der Terminus

"Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
MAXIMAL 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird"

ist eindeutig und gut Verständlich, so das wir da nischt ändern müssen :)


Hallo,

ich habe zwei Fragen:

1. Was genau bedeutet das "vorsteuerabzugsberechtigt" in der Praxis? Nehmen wir an, ich habe eine Ausrüstung im Wert von 1000 EUR netto, also 1190 brutto. Wenn ich das ankreuze, zählen nur die 1000 EUR, was 25 EUR Versicherung (2,5% mit 100 EUR SB) + 19% kosten würde.
Im Schadenfall sende ich die Ausrüstung nun ein, bekomme einen Kostenvoranschlag, z.B. 500 EUR + 95 EUR Mwst. Ihr gebt die Zusage.
Nun kommt die reparierte Ausrüstung mit Rechnung zurück, ich reiche dies ein. Ihr zahlt 500 EUR.
Wie komme ich an die restlichen 95 EUR für die Vorsteuer? Wenn ich die Werkstattrechnung einreiche, steht da ja die Gesamtsumme (inkl. Mwst) drauf. Raffen die vom Finanzamt das? Wie ist da Eure Erfahrung?
Habe ich das ganze richtig wiedergegeben?

2. Ich war kürzlich im Urlaub und hatte erst ein paar Tage vorher von dieser Versicherung gehört. Es war mir zu knapp, sie abzuschließen und dann passierte, was passieren musste: Meine Kamera fiel herunter. Schaden knapp 600 EUR. Sie funktioniert jetzt wieder einwandfrei, allerdings hat sie eine Macke (Kerbe).
Da die Kamera älter als 3 Monate ist, muss ich sie ja fotografieren, auf diesen Fotos wird die Macke zu erkennen sein. Wie umgehe ich da jetzt das Risiko, dass in einem erneuten Schadensfall (keine Angst, das war mein erste Unfall in den 7 Jahren, seit ich fotografiere) die Versicherung sagt, dass die Kamera schon bei Abschluss kaputt war? Ich könnte sie beim Fotografieren einschalten, so dass man das funktionierende Display erkennen kann... langt das? Reparaturrechnung kurz vor Versicherungsbeginn hätte ich auch. Versicherungswert bleibt der Neuwert, oder? Schließlich ist sie ja wieder (bis auf die Macke) in einwandfreiem Zustand.

Anmu

Die Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung musst Du mit Ja beantworten wenn Du selber Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellst und diese beim Finanzamt abführst. In diesem Fall musst Du im Antrag auch nur die Nettowerte angeben und sparst entsprechend Prämie. Die Vorsteuer bekommst Du in diesem Fall mit deiner Vorsteueranmeldung vom Finanzamt erstattet.

Alle anderen Nichtunternehmer können die Frage mit Nein beantworten und die Bruttowerte im Antrag angeben. In diesem Fall wird auch die Mwst. im Schadenfall vom Versicherer erstattet.

Zur 2. Frage, wenn die Kamera repariert ist und Du dies durch Rechnungen nachweisen kannst, kannst Du die Kamera ganz normal versichern.

Gruß
Sven
 
Ich denke der Terminus

"Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
MAXIMAL 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird"

ist eindeutig und gut Verständlich, so das wir da nischt ändern müssen :)
Finde ich nach wie vor nicht. Wo ein Maximum ist, muss es ja auch ein Minimum geben. ;)

Was bedeuten würde, dass einem unter Umständen weniger als 10% der Versicherunngssumme ersetzt wird (mal abgesehen von der 3.000,- Obergrenze, die im ersten Teil klargestellt wird und somit das "Maximum" überflüssig machen würde).

Und Genau um diese Umstände geht es mir - sofern es sie gibt - denn das "Maximum" impliziert, dass solche Umstände vorhanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man gebrauchte Gegenstände etc. kauft - reicht es wenn man die Fotos per E-Mail schickt oder braucht es noch Zeit für die Verarbeitung.
Ergo die Frage: Wenn ich in den Urlaub fahre, wie spät kann ich Objektive etc. spätestens anmelden?

MFG
 
Finde ich nach wie vor nicht. Wo ein Maximum ist, muss es ja auch ein Minimum geben. ;)

Was bedeuten würde, dass einem unter Umständen weniger als 10% der Versicherunngssumme ersetzt wird (mal abgesehen von der 3.000,- Obergrenze, die im ersten Teil klargestellt wird und somit das "Maximum" überflüssig machen würde).

Und Genau um diese Umstände geht es mir - sofern es sie gibt - denn das "Maximum" impliziert, dass solche Umstände vorhanden sind.

Aber was ist an der Formulierung denn so schwer zu verstehen ?
Über die Vorsorgeklausel sind neugekaufte Gegenstände kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Die Höchstsumme liegt bei 3.000 EUR wobei 10% der Versicherungssumme die Grenze bilden.

Das heisst:

Hast Du eine Versicherungssumme von 5.000 EUR sind maximal 500 EUR = 10% der VS kostenlos versichert.

Hast Du eine Versicherungssumme von 20.000 EUR sind maximal 2.000 EUR = 10% der VS kostenlos versichert.

Hast Du eine Versicherungssumme von 100.000 EUR greift die Summenmaximierung und es sind maximal 3.000 EUR kostenlos versichert.

Ist doch einleuchtend oder ?

Hier nochmals der Wortlaut der Vorsorgeklausel:

-------------
Klausel PF2010-002 – Vorsorgeklausel
Für nicht gemeldete Fotoausrüstung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit ein Vorsorgebetrag in Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme höchstens jedoch 3.000 €. Der Kauf der Geräte muss durch Kaufquittung eines Händlers die auf Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist nachgewiesen werden. Spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit müssen die Geräte gemeldet und in den Vertrag eingeschlossen werden.
-----------------

Wenn man gebrauchte Gegenstände etc. kauft - reicht es wenn man die Fotos per E-Mail schickt oder braucht es noch Zeit für die Verarbeitung.
Ergo die Frage: Wenn ich in den Urlaub fahre, wie spät kann ich Objektive etc. spätestens anmelden?

MFG

Fotos per Mail reichen aus, die Deckung können wir für gewöhnlich innerhalb von einem Arbeitstag bestätigen.

Gruß
Sven
 
Es ist nicht schwer zu verstehen, es ist einfach nicht eindeutig formuliert:

Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird
Das ist nicht eindeutig! Das lässt die Möglichkeit offen, dass auch weniger als 10% möglich sind (abgesehen von der 3.000,- EUR Obergrenze). Darum gings. ;)


Klausel PF2010-002 – Vorsorgeklausel
Für nicht gemeldete Fotoausrüstung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit ein Vorsorgebetrag in Höhe von 10% der Gesamtversicherungssumme höchstens jedoch 3.000 €. Der Kauf der Geräte muss durch Kaufquittung eines Händlers die auf Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist nachgewiesen werden. Spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit müssen die Geräte gemeldet und in den Vertrag eingeschlossen werden.
DAS ist eindeutig und somit meine Frage beantwortet. Danke.
 
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