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Fototechnik im Reisegepäck

rarlt

Themenersteller
Das Thema ist sicher schon behandelt worden, aber hier ein aktuelles Beispiel: Bin heute über Memphis und Amsterdam nach Berlin gekommen und wurde beim Zoll angehalten (aus Amsterdam kommend!), ich solle mal meinen Rucksack aufmachen (hatte nur Minitrekker als Handgepäck). Die Dame sieht eine 5D, 24-70L, 70-200L und 580EXII und fragt nach Kaufbelegen. Hm, alles gebraucht gekauft.

Nachdem sie den Kram begutachtet hatte, meine Sie, sie drücke noch mal die Augen zu und ich solle nächste mal Papiere mitnehmen, Überweisungsbelege oder gar eMails mit dem Verkäufer wären auch gut. Gut, dass sie das amerikanische Ladegerät nicht gesehen hat - da hätte sie mir nie geglaubt, dass ich es in Deutschland gekauft habe (auch gebraucht im Nachbarforum, aber wie neu)...

Habt Ihr änhliche Erfahrungen?

Grüße,
Rainer
 
Ja, wenn auch nicht bei einer Kamera. Seither nehme ich für alles was mehr als 500 € wert ist bzw. Elektronik allgemein Rechnungskopien mit - kann ansonsten passieren das sie das Gerät sogar einbehalten.
 
Ja, wenn auch nicht bei einer Kamera. Seither nehme ich für alles was mehr als 500 € wert ist bzw. Elektronik allgemein Rechnungskopien mit - kann ansonsten passieren das sie das Gerät sogar einbehalten.
Dann würde mich mal interessieren, bei wem die Beweislast liegt. Ich hätte jedenfalls ein Problem, wenn Zöllner "wahllos" mein Reisegepäck beschlagnahmen würden und würde das Problem natürlich gern an den Zöllner "weitergeben". Es ist ja schließlich nicht ungewöhnlich, eine Kamera auf Reisen mitzuführen.
 
Genau, das wurde hier schon mehrfach diskutiert! Eine einfache Benutzung der SuFu hätte geholfen!

Empfehle dir den Thread vom Kollegen Brummel:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
Dann sollte es keine Fragen mehr geben!

Es geht hier um das Mitführen von ohne Rechnung gebraucht erworbenen Waren, das wird da leider nicht besprochen (denn auch für die Nämlichkeitsbescheinigung braucht man vorher eine Rechnung). Vielleicht gibt es da schon Erfahrungen?

(Antowrt "nichts Gebrauchtes ohne Rechnung kaufen!" wäre übrigens überflüssig ;)

Grüße,
Rainer
 
Dein Zeug bevor du aus Deutschland raus gehst beim Zoll anmelden und dir so ne Bestärigung holen das du es hier in Deutschland schon hattest. Dürfte auch in dem oben besagten Thread drin stehen ;)

gruß Fllo
 
Dann würde mich mal interessieren, bei wem die Beweislast liegt.
Die Beweislast liegt bei Dir (kurioserweise).
Finde ich schon ein starkes Stück, von den Leuten zu verlangen, dass sie "Kaufnachweise mitführen" müssen. Wie schnell haben Dinge Werte über der Freigrenze: Uhr, Schmuck, Kleidung, etc. Von Technikgeraffel ganz zu schweigen...:grumble:

Gruß
Dirk
 
Dein Zeug bevor du aus Deutschland raus gehst beim Zoll anmelden und dir so ne Bestärigung holen das du es hier in Deutschland schon hattest. Dürfte auch in dem oben besagten Thread drin stehen ;)

gruß Fllo

uns da steht "Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde." - deshalb die frage, wie es mit gebrauchten sachen ist, für die man keine rechnung hat.

inzwischen habe ich für die meisten sachen wenistens die garantiekarte gefunden, auf der 'canon deutschland' und die seriennummer steht; das sollte genügen.

grüße,
rainer
 
Es hieß glaub irgendwo das der Mail verkehr zwischen dir und dem Verkäufer reichen würde, hab ich zumindest irgendwo gehört. Also bei meiner Ausrüstung wollten sie den Beleg für den Body und ein Objektiv sehen und das hat dann gereicht.

gruß Fllo
 
Es hieß glaub irgendwo das der Mail verkehr zwischen dir und dem Verkäufer reichen würde, hab ich zumindest irgendwo gehört.

hmmm, und was ist z.B. mit einem Objektiv, daß man auf einer Fotobörse von privat erstanden hat? Da gibts ja u.U. gar keine Belege die den Kauf hier beweisen könnten.
 
keine Ahnung, ich könnte mir vorstellen das man dann sowas wie nen Kaufvertrag mit dem Verkäufer machen müsste oder sowas in die Richtung, ne Verkaufs Bestätigung. Falls du es irgendwo herausbekommst schreib es in den Thread würde mich auch interresieren.

Gruß Fllo
 
keine Ahnung, ich könnte mir vorstellen das man dann sowas wie nen Kaufvertrag mit dem Verkäufer machen müsste ...

Ein wirksamer Kaufvertrag liegt auch vor, wenn man ihn mündlich abschliesst. Wenn die Zollvorschriften hier allerdings einen schriftlichen Nachweis vorsehen, um eine Fotoausrüstung (eine Armbanduhr, ein Schmuckstück, einen teuren Koffer, einen Stapel Kleidungsstücke, ein Mobiltelefon, ein Notebook, ein PDA, ...), unverzollt wieder einführen zu können, dann wird's eben schwierig -- und das kann für den Einzelnen auch mal einen Nachteil (=Aufwand) bedeuten.

Die vorgeschlagene Methode, die Kaufbelege auf eine Reise mitzunehmen oder vor einer Ausreise mit Rechnungen bei Zoll vorzusprechen, ist wirklichkeitsfremd. Erstens ist der Aufwand unverhältnismässig gross dafür, dass man so gut wie nie kontrolliert wird, zweitens schliesst sich ein Rattenschwanz an weiteren Überlegungen an (Ist ein Original notwendig? Was, wenn dieses unterwegs gestohlen wird? Muss ich Kopien an anderer Stelle hinterlegen?). Da ist die Anfertigung eines wirksamen Berliner Testamentes einfacher!

Im weiter oben erwähnten Thread ist zu lesen:

Brummel schrieb:
Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.

Bei einem Privatkauf ohne schriftlichen Nachweis wird sich nach obiger Prozedur vermutlich irgendwie (Ermittlung des Verkäufers, Zeugen, Kontobewegung, ...) nachweisen lassen, dass das Stück im Inland erworben wurde. Falls nicht, hat man vermutlich Pech gehabt (oder man ficht das durch die Gerichtsinstanzen, und hofft darauf, dass letztlich ein Gericht feststellt, dass eine solche Zollvorschrift beim Privatkauf nicht greift).

Einen passenden Kalenderspruch gibt's in jedem Fall schon: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

-Frank
 
uns da steht "Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde." - deshalb die frage, wie es mit gebrauchten sachen ist, für die man keine rechnung hat.

grüße,
rainer

Da hat, meiner Meinung nach, der Zoll überhaupt nichts mit zu tun!
Denn:
Hier werden zwei! Dinge vermischt.
Zoll und Eigentumsnachweis (erworbene Gebrauchtware) der in Deutschland erworbenen Sachen .
Der Zoll wird keinen Eigentumsnachweis ausstellen. Wie denn auch und wozu?
Selbst für im Ausland erworben Sachen gibt es ein Eigentumsnachweis (Kaufbeleg); der aber nichts über die in Deutschland zu entrichtenden Steuern aussagt.
Der Zoll ist doch "nur" daran interessiert, ob für den einzuführenden Gegenstand schon einmal Steuern im Inland entrichtet worden sind.
Dieses wird auch mit der INF 3 bescheinigt; egal ob diese Gegenstände dem Nachbarn, Tante Frieda oder sonstwem gehören.

Wird jedoch nur das Eigentum oder der vorherige Besitz bescheinigt, ist man trotzdem nicht vor unliebsamen Überraschungen gefeit.
Denn, wenn man es bewerkstelligt hat einen Artikel erfogreich am Zoll vorbei zu schmuggeln oder so einen Artikel erwirbt (Gebrauchtware) und man sich dann auf der sicheren Seite, bei der Aus- und späteren Wiedereinfuhr, fühlt, irrt man gewaltig. Aus- und (Wieder)Einreise ist doch auch ein "Hallo Zoll, schaut mal". Und wer unversteuerte Gegenstände ausführt braucht sich bei der Wiedereinfuhr nicht wundern, wenn es heißt:
Einen passenden Kalenderspruch gibt's in jedem Fall schon: Unwissen schützt vor Strafe nicht.-Frank
und noch einen
"Den letzten beißen die Hunde"

Und statt Kaufbelege mitzunehmen ist die andere Methode doch sicherer. Die Kaufbelege bleiben schön daheim und können im Versicherungsfall vorgelegt werden.
 
Daher lasse ich mir beim Zoll vor der Ausreise so einen Wisch ausfüllen mit allen Geräten u. Seriennummern, somit habe ich bei der Einreise keinerlei probleme, wobei ich noch nie kontrolliert wurde.
 
Immerhin könnte man bei den Dreistelligen Canons argumentieren, dass die im Ausland so garnicht zu kaufen sind, bzw. anders heißen. Das 450D steht ja ganz dick drauf.

Ob das allerdings funktioniert...
 
Daher lasse ich mir beim Zoll vor der Ausreise so einen Wisch ausfüllen mit allen Geräten u. Seriennummern, somit habe ich bei der Einreise keinerlei probleme, wobei ich noch nie kontrolliert wurde.

Ich pendele zur Zeit zwischen den USA und D. Ich habe immer einen Beleg vom Check & Clean dabei, der mit Seriennummern aufführst, dass ich vor Flugantritt das Geraffel schon hatte. Ob es im Härtfall reicht, könnte ich aber nicht mal sagen. Bisher hat micht auch noch niemand kontrolliert...


Viele Grüße,
TomTom
 
Das heißt also ich brauch mein Objektiv welches ich in Dubai gekauft habe und am Zoll vorbei gekriegt habe, nicht mit in den nächsten Urlaub nehmen. Die Rechnung aus Dubai hilft da wohl nicht viel weiter...bräuchte dann wohl noch einen Nachweis für die Verzollung... Es kann also passieren, das ich es doch noch verzollen müsste!?

Grüße
Andy
 
Das heißt also ich brauch mein Objektiv welches ich in Dubai gekauft habe und am Zoll vorbei gekriegt habe, nicht mit in den nächsten Urlaub nehmen. Die Rechnung aus Dubai hilft da wohl nicht viel weiter...bräuchte dann wohl noch einen Nachweis für die Verzollung... Es kann also passieren, das ich es doch noch verzollen müsste!?

Grüße
Andy

Genau so ist es. Außer, es ist verjährt ;)
 
mein kram ist beim canon professional service nebst seriennummern registriert. wenn der zollverein recherchieren möchte, wird er sehen, dass die sachen alle mein eigentum sind. abgesehen davon weiss auch die finanzbehörde natürlich von meinen gerätschaften. sind alle in der abschreibungsliste drin...
 
mein kram ist beim canon professional service nebst seriennummern registriert. wenn der zollverein recherchieren möchte, wird er sehen, dass die sachen alle mein eigentum sind. abgesehen davon weiss auch die finanzbehörde natürlich von meinen gerätschaften. sind alle in der abschreibungsliste drin...
Das "Blöde" (:D) an der Sache ist ja, daß Du nachweispflichtig bist. Und solange der Nachweis von Dir nicht erbracht wurde, "parken" Deine Sachen halt beim Zoll.

Einen Bekannten ist genau das passiert. Und das Beste: Er wohnt kurz vor Hamburg und ist aber von Frankfurt/Main geflogen und auch dort wiedereingereist. Die beschlagnahmte Ausrüstung wurde auch auf Bitten nicht zum Hamburger Zoll überstellt und somit musste er zurück nach Franfurt, um seine Sachen "auszulösen".
 
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