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Fototechnik im Reisegepäck

Der Zoll akzeptiert auch Ausdrücke von E-Mails (z.B. von PayPal) als Nachweise. Ein derartige Ausdruck ist auch für Laien sehr leicht zu nachzumachen. Wer also keine Belege hat, kann sie sich selber machen. Auch für das Objektiv aus Dubai gilt das. In dem Fall ist es aber Betrug. Das ist aber nur relevant wenn es auffliegt.

Daniel
 
Kann da vielleicht meine Erfahrungen kurz mitteilen.
Bin vor 6 Wochen auch in den Urlaub.
Hab davor aber den Thread hier im Forum ausgiebig gelesen und hab dann mal bei unserem Zollamt um die Ecke angerufen. Hab auch gleich gesagt, dass ich teilweise keine Rechnungen vorliegen habe, da Gebrauchtkauf.
Ich bin dann Abends schnell zum Zollamt, hab so nen INV3-Wisch ausgefüllt (schön mit Bezeichnung und Seriennummern), der nette Herr vom Zoll hat schnell alles kontrolliert, seinen Stempel und Unterschrift drunter gehängt und fertig war. Das ganze hat 10 Minuten gedauert.
Bei der Einreise in Stuttgart wurde ich auch kontrolliert und die Jungs waren ganz erstaunt, dass ich so gut vorbereitet war und ließen mich direkt durch. Nur Schade, dass das Dokument immer nur ein mal gilt....
Aber um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen..... :top:
 
Nein sowas nennt man Anstiftung zur einer Straftat. Das bezieht sich auf https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=3275737&postcount=21


Ansonsten Zollbeamte sind auch Menschen, mit ihnen kann man reden, sie haben oft Ahnung von der Materie und sind nicht Geistig behindert.

Also wenn man Fotokopien der Rechnungen oder Kassenbons seiner Ausrüstung dabei hat, ist es kein Problem wenn mal ein Teile ohne dabei ist. Voraussetzung ist selbstverständlich das es wirklich ein gebrauchtes Teil ist was zur Ausrüstung passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "Blöde" (:D) an der Sache ist ja, daß Du nachweispflichtig bist. Und solange der Nachweis von Dir nicht erbracht wurde, "parken" Deine Sachen halt beim Zoll.
Was ist nur aus den guten alten Grundsatz geworden, daß Dir ein Vergehen erstmal nachgewiesen werden muß? Im Zweifel schuldig? Die nächste Stufe wäre dann, daß der Zoll die Sachen gleich ohne Quittung einbehält. Aber das ist ja undenkbar, oder?
 
Was ist nur aus den guten alten Grundsatz geworden, daß Dir ein Vergehen erstmal nachgewiesen werden muß? Im Zweifel schuldig? Die nächste Stufe wäre dann, daß der Zoll die Sachen gleich ohne Quittung einbehält. Aber das ist ja undenkbar, oder?

Auch wenn ich Dir im Grundsatz Recht gebe, so bin ich doch hier (und heute*) auf Seiten des Zolls. (Auch wenn ich dem nicht angehöre)
(* = in den Zeiten der Telefon- und Internetflatrate)
Bei der Menge an Gegenständen, die täglich nach Deutschland verbracht wird, sollte es recht schwierig bis unmöglich sein, jeden Gegenstand auf rechtmäßige Versteuerung zu überprüfen. Und das sind alle Gegenstände!
Aus einem Gespräch mit dem Zoll weiß ich, daß es selbst die Kleidung, die man trägt, betrifft.:eek:

Auch sollte jeder Urlauber, der die EU-Grenzen überschreitet, in der Lage sein, sich über Freimengen und Steuerhinterziehung zu informieren.
Bei den Freimengen geht es doch:) Fast Jeder weiß, was er an Tabak und Alkohol einführen darf - der Rest scheint uninteressant zu sein.

Dabei macht es der Zoll dem Reisenden doch auch einfach. Inf3 - und fertig.
Kostet nichts :top: und nimmt weniger Zeit in Anspruch, als die Prophylaxe-Spritze vom Doktore:D
 
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