Gast_59597
Guest
Zwischen der tatsächlichen Rechtslage (in Deutschland wie anderswo) und den Usancen von Microstock-Agenturen klafft oftmals eine riesengroße Lücke...Es sollte in der Tat rein nach dt. Rechtsverständnis kein Problem sein. In der Praxis der Microstocks ist es aber sehr wohl eines (iStock wurde ja schon genannt, bei dem man auch z.B. Herstellernamen auf Reisverschüssel entfernen muss).
Dafür leisten sich manche Microstock-Agenturen dann ja auf der anderen Seite auch wieder AGB, die rechtswidrig sind. Polylooks (neuer Telekom-Ableger) mußte erst in einem WWW-Forum darauf aufmerksam gemacht werden, daß es rechtswidrig ist, den Fotografen die "Künstlerabgabe" für die KSK von den ausgeschütteten Honoraren abzuziehen. (Inzwischen sind die AGB dort entsprechend geändert worden; zum Glück, denn nach der ersten nach den alten AGB erfolgten Abrechnung mit den Fotografen hätte den Polylooks-Geschäftsführern ein Strafverfahren wegen "Abgabenhinterziehung" und "Betrug" gedroht...)
Die Microstock-Agentur Pitopia hat seit Geschäftsbeginn rechtswidrige AGB für Fotografen, denn sie verlangt, daß die Fotografen keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben - was laut UrhG nicht geht, auf die entsprechenden Ansprüche kann nicht wirksam vorab verzichtet werden. (Man wünschte sich fast einen Abmahnverein, der denen das mal teuer reinwürgt...)
Usw. usf.
Eben. Und deshalb kann keine Agentur der Welt mehr tun, als dem Kunden korrekte und möglichst vollständige Informationen an die Hand geben.Ich denke, dass die Businesslogik dahinter die ist, dass man als Agentur ja nicht weiß, welchen Ausschnitt des Bildes der Kunde verwendet.
Als Fotograf für Microstock-Agenturen muß man damit leben, klar. (Mit rechtswidrigen AGB nicht, die kann man jederzeit der Agentur um die Ohren fliegen lassen... Auch wenn das dann wohl meist das Ende der Zusammenarbeit bedeutet.)Ob man das alles für sinnvoll halten muss? Ich stimme Tom zu: eingentlich nein. Aber bis auf weiteres damit leben wird man umgekehrt auch müssen.
Nur: man sollte klar und deutlich sagen - es handelt sich um die Marotten von einigen (nicht allen!) Bildagenturen. Eine zwingende Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht.