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Fotolia - Fotorechte

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Es sollte in der Tat rein nach dt. Rechtsverständnis kein Problem sein. In der Praxis der Microstocks ist es aber sehr wohl eines (iStock wurde ja schon genannt, bei dem man auch z.B. Herstellernamen auf Reisverschüssel entfernen muss).
Zwischen der tatsächlichen Rechtslage (in Deutschland wie anderswo) und den Usancen von Microstock-Agenturen klafft oftmals eine riesengroße Lücke... :D

Dafür leisten sich manche Microstock-Agenturen dann ja auf der anderen Seite auch wieder AGB, die rechtswidrig sind. Polylooks (neuer Telekom-Ableger) mußte erst in einem WWW-Forum darauf aufmerksam gemacht werden, daß es rechtswidrig ist, den Fotografen die "Künstlerabgabe" für die KSK von den ausgeschütteten Honoraren abzuziehen. (Inzwischen sind die AGB dort entsprechend geändert worden; zum Glück, denn nach der ersten nach den alten AGB erfolgten Abrechnung mit den Fotografen hätte den Polylooks-Geschäftsführern ein Strafverfahren wegen "Abgabenhinterziehung" und "Betrug" gedroht...)

Die Microstock-Agentur Pitopia hat seit Geschäftsbeginn rechtswidrige AGB für Fotografen, denn sie verlangt, daß die Fotografen keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben - was laut UrhG nicht geht, auf die entsprechenden Ansprüche kann nicht wirksam vorab verzichtet werden. (Man wünschte sich fast einen Abmahnverein, der denen das mal teuer reinwürgt...)

Usw. usf.

Ich denke, dass die Businesslogik dahinter die ist, dass man als Agentur ja nicht weiß, welchen Ausschnitt des Bildes der Kunde verwendet.
Eben. Und deshalb kann keine Agentur der Welt mehr tun, als dem Kunden korrekte und möglichst vollständige Informationen an die Hand geben.

Ob man das alles für sinnvoll halten muss? Ich stimme Tom zu: eingentlich nein. Aber bis auf weiteres damit leben wird man umgekehrt auch müssen.
Als Fotograf für Microstock-Agenturen muß man damit leben, klar. (Mit rechtswidrigen AGB nicht, die kann man jederzeit der Agentur um die Ohren fliegen lassen... Auch wenn das dann wohl meist das Ende der Zusammenarbeit bedeutet.)

Nur: man sollte klar und deutlich sagen - es handelt sich um die Marotten von einigen (nicht allen!) Bildagenturen. Eine zwingende Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht.
 
Die Agentur kann das Markenrecht genausowenig verletzen wie der Fotograf, weil die Marke nie "markenmäßig" genutzt wird.

Kommt aufs Bild an (siehe mein Bsp. mit dem Champagner). Die Agentur müsste jedes Bild genau anschauen. Es geht ja hier um Fotolia und die können das sicher wegen der Masse nicht.
 
Zitat von TomRohwer
Die Agentur kann das Markenrecht genausowenig verletzen wie der Fotograf, weil die Marke nie "markenmäßig" genutzt wird.


Kommt aufs Bild an (siehe mein Bsp. mit dem Champagner).
Nein.

Es kommt eben nicht "auf's Bild an" - es kommt auf die Art der Nutzung an.

Und da wird es einer Bildagentur ziemlich schwer fallen, eine Marke markenmäßig zu nutzen.
 
Klar. Aber Fotolia muss sich irgendwie absichern. Im Zweifel haften sie.
Nein. Eben nicht. Fotolia haftet nicht dafür, wie die Fotolia-Kunden ein Bild nutzen.

Und bei Marken muss man differenzieren. Es darf die Marke auf dem Foto nämlich nicht in unlauterer Weise ihres guten Names wegen ausgenutzt werden. Dann wäre ich bei einer markenmäßigen Verwendung.
Schulbeispiel wäre das benutzen einer Champagnermarke um Luxus bildlich darzustellen. Das wäre unzulässig.
Nein. Durchaus nicht.

Es ist keine markenmäßige Nutzung, ein Bild einer Champagnerflasche als Illustration für "Luxus" zu benutzen.
Fotolia weiß ja auch nicht was später mit den Bildern gemacht wird.
Das muß Fotolia auch nicht wissen, weil Fotolia für die Nutzung der Bilder rechtlich überhaupt nicht verantwortlich ist.
Ist die Marke nur Beiwerk besteht natürlich kein Problem.
Nein. Im Markenrecht gibt es kein "Beiwerk".
 
Nein. Durchaus nicht.
Es ist keine markenmäßige Nutzung, ein Bild einer Champagnerflasche als Illustration für "Luxus" zu benutzen.
Das muß Fotolia auch nicht wissen, weil Fotolia für die Nutzung der Bilder rechtlich überhaupt nicht verantwortlich ist.
Nein. Im Markenrecht gibt es kein "Beiwerk".

Wenn ich die Marke wie in meinem Beispiel "mißbrauche" dann ist das schon eine markenmäßige Benutzung. Das Beispiel hab ich nicht erfunden, es stammt aus einem Lehrbuch zum Gewerblichen Rechtsschutz (Horst-Peter Götting, Gewerblicher Rechtsschutz). Vgl. in diesem Zusammenhang auch Fezer, Kommentar zum Markenrecht, § 14 Rn. 5ff.

Du hast Recht, wenn du sagst, dass bei einer bloßen Wiedergabe einer Marke auf einem Foto in der Regel keine markenmäßige Benutzung vorliegt. So pauschal wie du das aber sagst ist es einfach falsch. Es gibt kein ja oder nein. Es kommt ganz genau auf den Einzelfall an.

Auch der BGH prüft den Bildinhalt und die Aussage sehr genau bevor er eine markenmäßige Nutzung bejaht oder verneint.
Bsp: BMW in einem nicht sehr netten Zusammenhang (BGH NJW 1986, S. 2951). Die markenmäßige Benutzung der Marke um das Bild zu erstellen wurde bejaht, die Klage aber dennoch wegen der Meinungs- und Kunstfreiheit abgewiesen. Glück gehabt. Immerhin bis zum BGH gegangen. Hat sicher viel Geld und Nerven gekostet.
Warum also soll Fotolia so ein Risiko eingehen?

Denn Begriff "Beiwerk" gibt es rechtlich nur im Urheberrecht. Ich meine den Begriff aber untechnisch. D.h. eine Marke auf einem Foto auf diesem diese überhaupt keine Rolle spielt. Dann ist eine markenmäßige Benutzung klar ausgeschlossen. Nicht aber wenn die Marke (bzw. ihr guter Ruf) dazu benutzt wird eine bestimmte Botschaft zu transportieren.

Ob Fotolia verantwortlich ist oder nicht wage ich so nicht zu beantworten. Dazu kenne ich Fotolia nicht gut genug. Die werden aber schon einen Grund für ihr Verhalten haben. Sicherlich auch wegen der Internationalität.
Fotolia prüft ja jedes Bild. In diesem Fall würde auch ein Forenbetreiber wie hier für eine Rechteverletzung Dritter haften.
 
also ich halte die rechtslage bei solchen anbietern schon für ein problem.
es steht in den agb´s von fotolia, dass nach usa-recht gehandelt wird....

kennen die panoramafreiheit und ähnliche § ???

deshalb habe ich dort noch keine bilder angeboten, denn lust auf ärger habe ich nicht, obwohl alle bilder von mir §59 berücksichtigen.
 
Du sowieso nicht, sondern höchstens der, der ein Foto verwendet.

Fotolia hat da allerdings seine ganz eigenen Vorstellungen, die sich mit der Realität der (deutschen) Rechtslage nicht immer decken. Ich kenne Leute, die warten darauf, daß Fotolia irgendwann ein Property-Release für die Luft haben will, die auf Fotos drauf ist.

Diesem Wunsch wird Frau Zypris dann im "dritten Korb" ganz sicher nachkommen, wenn man sie in der nächsten Legislaturperiode weiterhin ihr unheilvolles Treiben im Justizministerium fortsetzen läßt.
 
Da es hier ja auch irgendwo um Händler / Dienstleister geht mach ich hier mal zu.
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