Gast_59597
Guest
Das gleiche könnte der Veranstalter mit rosa Hemden bei Männern oder Schlipsen bei Frauen tun - Hausrecht.
Wie ich schon schrieb: "alles" kann man auf Grundlage des Hausrechts auch nicht machen. Eine ganze Menge Dinge wären schlicht rechtswidrig, sittenwidrig oder würden z.B. als Beleidigung gewertet. Auch der Inhaber einer Disco kann eben nicht unter Berufung auf sein Hausrecht willkürlich den Eintritt verbieten. Und das gilt ebenso für die Veranstalter einer Abi-Feier.
Lassen die keine farbigen Mitbürger rein - Verstoß gegen das AGG.
Oder ein anderes Beispiel, um das rosa Hemd aufzugreifen. Von rosa Hemden steht nichts in der Werbung/Einladung. Ein Besucher reist 500km an, nimmt ein Hotelzimmer, usw. Der Veranstalter will keine Gäste mit rosa Hemden. Daß der Besucher ein rosa Hemd trägt, merkt er aber gar nicht am Eingang, weil da zum Zeitpunkt des Betretens der Besucher einen schwarzen Pullover über dem Hemd trägt.
Nach drei Stunden nun wird es heiß. Der Besucher zieht den Pullover aus, und das rosa Hemd kommt zum Vorschein. Veranstalter: "Ich verweise Sie des Saales - rosa Hemden sind hier nicht geduldet!"
Wenn das vor Gericht geht, wird sich der Veranstalter vom Richter einen Vortrag zum Thema "Bösgläubigkeit", "Willkür" und "Sittenwidrigkeit" anhören müssen und dem Besucher anschließend Fahrt- und Hotelkosten ersetzen dürfen...
Insofern sollte man sehr vorsichtig sein mit einem Satz "Der Veranstalter darf aufgrund seines Hausrechtes alles"... Denn es gibt eine ganze Menge Dinge, die er auch mit Hausrecht nicht darf, und das BGB setzt der Handlungs- und Vertragsfreiheit viele tausend Grenzen, von denen Anwälte sehr gut leben.