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Foto verbot in mode läden

....Ich habe jedenfalls nichts dagegen, wenn jemand in der Öffentlichkeit fotografiert und ich da zufällig drauf bin..... ich hätte nicht verstanden, was Hausrecht bedeutet.)

eben wars noch die Freundin beim Anprobieren im Laden, jetzt ist es das "zufällige Foto" in der Öffentlichkeit.
 
Wir waren letztes in Berlin und im KaDeWe wird schon gleich am Eingang mit einem Schild darauf hingewiesen, dass das knipsen verboten ist. Es war jammerschade, denn mir ging es nicht um die Kleider sondern die einzigartige Innenarchitektur dieses Gebäudes.
Gruss : 16000

Eigenartig. Ich war vor wenigen Wochen in Paris und war im Kaufhaus "Galeries Lafayette" und wollte die große Kuppel fotographieren. Ich habe einfach "losgeballert", von unten, von den Emporen aus, von oben. Niemand hatte sich daran gestört und viele andere Touristen ließen es in diesem Bereich ebenfalls "blitzen".
 
@Hagen:
Mein Schuh is, dass ich Privatgespräche auch durchaus "in der Öffentlichkeit" führe wenn ich ein Anliegen hab, welches aus irgendwelchen Gründen nicht warten kann bis ich meine Ruhe hab zum telefoniern oder mich persönlich mitteilen kann. Da isses mal grad egal ob das "Mutti" oder sonstwer is mit dem man dann redet.
Ich frag mich nur manchmal, ob Leute wie du glauben, dass sie durch das Diffamieren anderer bzw. irgendwelcher Personengruppen irgendwas gewinnen. :confused:
Wenn sich jemand mit "Wah Chicka guggst du in Linse" ausdrücken will/muss, dann soll er doch... wenn dat Mädel dann aunoch drauf hört ham sich 2 gefunden...
Du kannst damit nix anfangen? Schön... ich auch net, aber was solls? Es gibt Leute die können...

Fotografiern zu verbieten um Leuten, die sich durch ihre Einkäufe (einschließlich Kamera) profiliern wollen (bzw. meinen sich profilieren zu können), den Boden zu nehmen is für mich frei von jeglichem Sinn.
 
1. na ja, mit der gleichen Begründung könnte der vorgebliche Kunde ja auch auf den Teppich pinkeln, ;-)
das ist auch ungleich weniger Aufwand, als die nächste Toilette aufzusuchen und erspart obendrein sicherlich nicht wenigen das ihnen viel zu lästige Händewaschen.

Du scheinst nie zu fragen.

Häufige Antworten sind vom Typ "Das habe ich nicht zu entscheiden, da müssen Sie meinen Chef fragen". Als Kontaktmöglichkeiten werden eMail und Mobiltelefon angegeben. 14 Tage später hat man die Antwort, die einem nichts nützt, weil man schon längst wieder zu Hause ist.

Anfragen führen außerdem häufig zu Mißverständnissen, da sie häufig implizieren, daß man die Bilder explizit kommerziell nutzen will, obwohl man explizit von privater Nutzung geschrieben hat.

Spiielt das Spiel bitte selbst mal mit Institutionen der Kategorie "Verteilte Entscheidungsträger" durch, es ist amüsant. Nehmt mal 2 bis 3 Museen eurer Heimatstadt und versucht eine "Fotoerlaubnis für rein private Zwecke, die nicht primär die Ausstellungsstücke, sondern die Innenräume zeigen" zu bekommen mit dem Angebot, diese Bilder dem Museeum kostenlos für die eigene Nutzung zu überlassen. Man merkt dann, daß diese Anfragen so selten kommen, daß die Museen selbst erst mal klären müssen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist und wer zuständig ist. Sobald Leihgaben im Museum sind, wird das ganze so unübersichtlich, daß abgelehnt wird. Die Entscheidung liegt dann nicht mehr beim Museum allein, sondern auch bei allen Rechteinhalbern aller Leihgaben.
 
1. Du scheinst nie zu fragen.

2.... mit Institutionen der Kategorie "Verteilte Entscheidungsträger" durch....Museen ...Rechteinhalbern aller Leihgaben.

1. Interessanter Rückschluss, nur woher nimmst du den?
Ich bin im Gegensatz zur "AllesRausnehmenFraktion" noch nicht aus Läden rauskomplementiert worden weil ich dort auch fotografiert habe.
Höflich fragen ist der Weg, schreibe ich (nicht nur) hier und du behauptest das Gegenteil.

2. Vom Foto-im-Modeladen-Fred zur Fotoerlaubnis-in-Museen ist ein Schritt, der hier nicht so recht hinpasst.
 
...ich Privatgespräche auch durchaus "in der Öffentlichkeit" .....

Diffamieren ....

wenn du das machst ist das deine Entscheidung.
Wer sich so unhöflich verhält, muss damit leben, dass er das gesagt bekommt.

Was das mit Diffamieren und Personengruppen fertigmachen zu tun hat, siehe "der passende Schuh".
 
wenn du das machst ist das deine Entscheidung.
Wer sich so unhöflich verhält, muss damit leben, dass er das gesagt bekommt.

Was das mit Diffamieren und Personengruppen fertigmachen zu tun hat, siehe "der passende Schuh".
Du schreibst hier von Höflichkeit, die Du offenbar alleine gepachtet hast.
Und gleichzeitig bist Du der Ansicht, andere User beleidigen zu dürfen, denn die sind selber schuld dran ("den Schuh anziehen").
Super. :top:
 
Du schreibst hier von Höflichkeit, die Du offenbar alleine gepachtet hast.
Und gleichzeitig bist Du der Ansicht, andere User beleidigen zu dürfen, denn die sind selber schuld dran ("den Schuh anziehen").
Super. :top:

Du kannst dir den Schuh bis zum Hals ziehen. Das liegt bei dir.
Ich habe hier keinen damit direkt angesprochen.
 
2. Vom Foto-im-Modeladen-Fred zur Fotoerlaubnis-in-Museen ist ein Schritt, der hier nicht so recht hinpasst.

Warum nicht? Beim Museum kommt noch das Urheberrecht dazu, aber beides betrifft das Hausrecht.

Noch sind wir nicht im Kommunismus wo alles jedem gehört. Die Gründe müssen nicht logisch sein, noch muss ich sie jedem daher gelaufen Max Mustermann mit seiner DSLR erklären. Auch ist es doch egal ob ich in Frankreich im Kaufhaus fotografieren darf, ich darf ja auch im Petersdom fotografieren, aber nicht im Lamakloster in Peking. So what?

Bei den meisten Konzerten bezahlt ihr sogar Eintritt und dürft trotzdem nicht fotografieren, aber so ein Hansel von der Lokalzeitung darf es.
 
Warum nicht? Beim Museum kommt noch das Urheberrecht dazu, aber beides betrifft das Hausrecht.

Noch sind wir nicht im Kommunismus wo alles jedem gehört. Die Gründe müssen nicht logisch sein, noch muss ich sie jedem daher gelaufen Max Mustermann mit seiner DSLR erklären. Auch ist es doch egal ob ich in Frankreich im Kaufhaus fotografieren darf, ich darf ja auch im Petersdom fotografieren, aber nicht im Lamakloster in Peking. So what?

Bei den meisten Konzerten bezahlt ihr sogar Eintritt und dürft trotzdem nicht fotografieren, aber so ein Hansel von der Lokalzeitung darf es.

jetzt wirst du gleich gesteinigt, wenn sich einer nur den Max Mustermann anzieht.

Back to Musuem: Dort habe ich i.d.R. keinen Verantwortlichen vor Ort, die sind irgendwo in den Tiefen der Verwaltung und werden sich schwer tun, überhaupt irgendwas konkretes zu sagen, geschweige denn sowas ultrakonkretes wie eine Fotografier- und/oder Veröffentlichungserlaubnis und das dann auch noch schriftlich damit der Pförtner die Kamera Kamera sein lässt. Ohjotojotojotnäääää. Kommse morgen wieder, besser nächste Woch.

In einem Modeladen dagegen habe ich i.d.R den Verantwortlichen direkt im Laden und es geht auch gar nicht groß um Veröffentlichungen.
 
Dann sollte man das Fotografieren in der Öffentlichkeit doch besser per Gesetz verbieten. Man wird immer einen finden der sich gestört fühlt.

Es scheint hier einige zu geben ,die es einfach nicht kapieren oder kapieren wollen.

Läden, Kaufhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, etc. sind keine Öffentlichkeit. Dass die Türen offen stehen und jeder da rein kann heißt nicht dass die Örtlichkeit öffentlich ist. Dort gilt das Hausrecht des Eigentümers und man muß fragen wenn man die Örtlicheit zu etwas anderem Nutzen möchte als den eigentlichen Zweck zu dem der Eigentümer die Örtlichkeit zur Verfügung stellt.

Grüßle Michel
 
....
Läden, Kaufhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, etc. sind keine Öffentlichkeit.....Hausrecht des Eigentümers und man muß fragen wenn man die Örtlicheit zu etwas anderem Nutzen möchte als den eigentlichen Zweck zu dem der Eigentümer die Örtlichkeit zur Verfügung stellt....

aus diesem Grunde braucht eben der, der in einem Hotel ein Modell fotografiert das Einverständis des Modells und des Hotels zur Veröffentlichung.
Denn ein Hotel ist zum Beherbergen, nicht zum Fotografieren.

Das gilt zB auch für Mietwagen.
 
Es scheint hier einige zu geben ,die es einfach nicht kapieren oder kapieren wollen.
Warum kann man einen Post nicht sachlich beginnen, sondern muss immer gleich rumpöbeln?
Läden, Kaufhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, etc. sind keine Öffentlichkeit. Dass die Türen offen stehen und jeder da rein kann heißt nicht dass die Örtlichkeit öffentlich ist.
Doch, genau das heisst es in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht. Öffentlichkeit herrscht, wo mehr oder weniger jeder rein kann, im Gegensatz zur Privat- und Intimsphäre.
Das Hausrecht hingegen knüpft an die Eigentumsverhältnisse an.
Öffentlichkeit und Hausrecht schliessen sich somit nicht aus. Ein privates Gebäude kann also im persönlichkeitsrechtlichen Sinne zur öffentlichen Sphäre gehören, wie die von Dir genannten Beispiele (auch Gaststätten gehören dazu).
Im übrigen hat hier niemand nach der Rechtslage gefragt. Wie oft muss man das noch schreiben?
 
dann gibts in deinem besondern Fall eben eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und dazu noch eine wegen Beleidigung.
Dazu dann noch eine Abmahnung samt strafbewährter Unterlassungserklärung. Und die Kamera, tja, was könnt man da schickes mit machen? Ob die auf dem Weg aus dem Laden runterfällt? Und die Speicherkarte ist auch weg? Nein, das wäre sicher nicht sehr schicklich. Aber die Kamera beim ersten Mal im Fundbüro abgeben, oder beim AG hinterlegen, ist auch sehr lustig.

Ist ja nicht so, dass gegen verzogene uneinsichtige Zeitgenossen nur der Knigge zur Verfügung stünde.

Beleidigungsklagen werden in der Praxis nur verfolgt, wenn sie Vollzugsbeamte (zb Polizisten) betreffen oder im Straßenverkehr stattfinden.
Klagen wg. Sachbeschädigung (zb teure Fotogeräte herunterwerfen, weil man das "schick" findet) oder Diebstahl bzw Raub von Raub von Elektronikgeräten (zb Speicherkarte) werden jedoch verfolgt...
 
...
Klagen wg. Sachbeschädigung (zb teure Fotogeräte herunterwerfen, weil man das "schick" findet) oder Diebstahl bzw Raub von Raub von Elektronikgeräten (zb Speicherkarte) werden jedoch verfolgt...

....Und die Kamera, tja, was könnt man da schickes mit machen? Ob die auf dem Weg aus dem Laden runterfällt? Und die Speicherkarte ist auch weg? Nein, das wäre sicher nicht sehr schicklich. Aber die Kamera beim ersten Mal im Fundbüro abgeben, oder beim AG hinterlegen, ist auch sehr lustig.

interessante Subsumptionstechnik aus
"nicht schicklich" ein "schick" zu machen.
Noch interessanter ist die Gleichsetzung von Diebstahl/Raub mit Fundbüro und Amtsgericht.
Wo lernt man das?
 
Noch interessanter ist die Gleichsetzung von Diebstahl/Raub mit Fundbüro und Amtsgericht. ?

Ich habe Diebstahl/Raub nicht mit "Fundbüro oder Amtsgericht" gleichgesetzt, sondern mit dem Ansichbringen von fremdem Eigentum, namentlich der Speicherkarte durch Ladeninhaber/Angestellte, ohne sie käuflich (inklusive aller benötigten übereinstimmender Willenserklärungen) erworben zu haben...
 
Ich habe Diebstahl/Raub nicht mit "Fundbüro oder Amtsgericht" gleichgesetzt, sondern mit dem Ansichbringen von fremdem Eigentum, namentlich der Speicherkarte durch Ladeninhaber/Angestellte, ohne sie käuflich (inklusive aller benötigten übereinstimmender Willenserklärungen) erworben zu haben...

"Ansichbringen von fremdem Eigentum, durch XYZ ohne käuflichen Erwerb"
was soll das denn werden wenns fertig ist?
Falls du damit die Definition des Diebstahls (242) meinst, die geht so:
Fremde bewegliche Sache, die unter Bruch fremden Gewahrsams weggenommen wird und Begründung neuen Gewahrsams, vorsätzlich und in der Absicht rechtswidriger Zueignung.

Selbst wenn tatsächlich eine Wegnahme vorläge, fehlt es doch an der Zueignung wenn sich das Zeugs unversehens zur freien Verfügung des Eigentümers beim Fundbüro oder dem AG wiederfindet, meinst du nicht?

Mal abgesehen davon, dass da steht, dass die Wegnahme eben nicht schicklich ist.
 
"Ansichbringen von fremdem Eigentum, durch XYZ ohne käuflichen Erwerb"
was soll das denn werden wenns fertig ist?
Falls du damit die Definition des Diebstahls (242) meinst, die geht so:
Fremde bewegliche Sache, die unter Bruch fremden Gewahrsams weggenommen wird und Begründung neuen Gewahrsams, vorsätzlich und in der Absicht rechtswidriger Zueignung.

Selbst wenn tatsächlich eine Wegnahme vorläge, fehlt es doch an der Zueignung wenn sich das Zeugs unversehens zur freien Verfügung des Eigentümers beim Fundbüro oder dem AG wiederfindet, meinst du nicht?

Mal abgesehen davon, dass da steht, dass die Wegnahme eben nicht schicklich ist.

Mit anderen Worten: wenn ich deine CF-Karte, Autoschlüssel, Handy gegen deinen Willen am mich bringe, es aber nicht verkaufe oder selbst nutze, sondern zum Fundbüro trage, dann ist das deiner Meinung nach rechtlich einwandfrei?
 
Kommt mal wieder was zum Thema?

Im Erzgebirge sind mal "Touris" aus Fernost eingefallen und haben fleißig die Einheimische Handwerkskunst fotografiert - bei der nächsten Messe gab es plötzlich gaaaanz viele ähnliche Produkte aus Fernost . . .

Es gibt durchaus Bereiche, wo ich (unabhängig vom Hausrecht) gut verstehen kann, daß der Inhaber lieber keine Fotos will . . . . .:mad:
 
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