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Also ich würde mir die AGB mal genau durchlesen. Es kann doch nicht sein, das in der Überschrift, in der Beschreibung, im Lieferumfang und auch auf der Rechnung das IS angegeben ist und die sich einfach rausreden. Zumal das Angebot immernoch so steht. Wenn ich bei Sport1.de bin (ist meine Startseite), dann kommt oben auch noch schön ein Werbebanner, der mich direkt zum 1000D Kit mit IS für 479€ leitet. Wenn Conrad sich querstellt, würde ich einen Anwalt einschalten. Sowas darf einem Konzern wie Conrad nicht passieren, das ist reine Abzocke. Wenn sie wenigstens einen Gutschein von 50€ geben würdenSchwierig, einerseits sollten die das ausliefern, was ausgeschrieben steht, andererseits haben die sicher entsprechende AGBs.
Und was soll in solchen AGB drínstehen? "Egal was Sie bestellen, wir liefern was wir haben"? Nee, nee, die sind an ihr Angebot gebunden, mit Lieferung und Rechnungsstellung haben die das Geschäft ja rechtlich verbindlich abgeschlossen. Und wenn ich nicht irre hat in solchen Fällen (die dem Thema Gewährleistung zuzuordnen sind) der Kunde das Recht den Weg der Regulierung auszuwählen (Ersatz, Wandlung oder Nachlass), nicht der Verkäufer. Will heissen: Conrad muss das Objektiv liefern. Ausnahmen gibt es nur wenn dies eine unzumutbare Härte für den VK darstellen würde, davon kann aber aufgrund der geringen Preisdifferenz zwischen NonIS und IS keine Rede sein.Schwierig, einerseits sollten die das ausliefern, was ausgeschrieben steht, andererseits haben die sicher entsprechende AGBs.
1. sollte er damit sehr gute Chancen haben und 2. gibt es für sowas eine RechtsschutzversicherungTja, jetzt darfst du dich entscheiden: Geld für die Kamera oder für den Anwalt ausgeben.
Wenn ich dreimal da anrufe und jedesmal wird mir eine andere Ausrede serviert, dann fackel ich nicht lange und fahre schwerere Geschütze auf. Erst drohen und wenn das nichts hilft, dann wird der Anwalt auch eingeschaltet. Das ist leider oftmals die einzige Sprache die Unternehmen verstehen. Dabei ist es mir egal ob es sich um ein IS/non IS Kit geht oder um eine Sache die 100.000€ kostet. Das ist mein gutes Recht, oder?Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.
*kopfschüttel*
Zumal genau dieses Kit noch im Shop als lieferbar angeboten wird, das ist letztlich der Knackpunkt bei dem mit Sicherheit jedes Gericht zugunsten des Käufers entscheiden würde. Wenn Printkataloge erstmal draussen sind hat man keine Möglichkeit mehr zu reagieren, da kann man sogar Verständnis aufbringen. Die Artikelbeschreibung in einem E-Shop kann man aber locker innerhalb eines Tages korrigieren, davon ist hier aber nicht im Ansatz die Rede. Daher erfüllt das für den Fall dass der 'Blaue Claus' immer ohne IS liefert für meinen Geschmack durchaus den Tatbestand der arglistigen Täuschung, die Diskrepanz zwischen Angebotstext und Lieferumfang ist ja im Haus längst bekannt.Verweise auf ... "ist nicht mehr im Katalog" ziehen da nicht
Da gehts ums Prinzip, ein Brief mag bewirken dass er zu seinem Objektiv kommt...nur wird die Artikelbeschreibung auch geändert? Zweifel sind erlaubt, andere Kunden werden da womöglich auch noch hereinfallen.Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.
Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.
Es geht hier ja auch nicht um die Leute, die irgendwo in einem Webshop für 100 Euro einen 1000 Euro - Artikel finden und dann bestelllen, nur um nach der Stornierung wegen eines Fehlers gleich zu klagen.
Sondern um einen geschlossenen Kaufvertrag, in dem der TO das Geld bezahlt und der Händler die Ware versandt hat, also auch nach dessen AGB ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nur wurde nicht das geliefert, was laut Vertrag gekauft wurde - nämlich ein IS-Objektiv, wie man immer noch auf der Homepage sehen kann.
Um diesen Mangel geht es allein. Warum man dort die kalte Schulter des Händlers akzeptieren sollte, verstehe ich nicht. Er hat den ganzen Ärger, und bisher wenig Entgegenkommen erfahren.
Da Conrad aber angeblich gar keine IS Optiken hat, kann man davon ausgehen, das wieder das falsche Paket ankommt. Also hat er nicht auf seinen Fehler reagiert, sondern nur den Fehler ein weiteres mal begangen.Ja und nun ist doch ein neues Paket unterwegs, oder? Könnte der Versandhändler besser reagieren auf seinen Fehler?
Jetzt hat sie veranlasst, dass mir nochmals eine Kamera zugesandt wird und das Paket wird, weil ich ja bereits bezahlt habe, morgen schon rausgeschickt.
Na da bin ich mal gespannt
Und tatsächlich, nach einem Gespräch mit der Technik weiß ich, das IS-Objektiv wird nicht mehr von denen angeboten. Nur das normale IIer.
Entschuldige mal, wenn ich etwas bestelle, dann will ich auch genau das haben. Das hat nun rein gar nichts mit Streit anfangen zu tun. Nur weil Herr Conrad meint er könne seine Kunden für dumm verkaufen (denn so sieht es aus, wenn 3x am Telefon etwas anderes erzählt wird bzw das Angebot immernoch so steht und die aber klipp und klar sagen das dieses Objektiv gar nicht vorrätig ist.), soll ich klein bei geben? Nö, würde ich nicht machen.Wer Recht hat muss auch Streit anfangen?
Ich eher nicht. Ich hätte mehr Lust darauf mein Objektiv, das ich bestellt habe, auch zu erhalten und endlich fotografieren zu gehen.ICh glaube ich hätte Lust, mir das Objektiv so ca. 10 Mal schicken zu lassen und dann wieder zurück zugeben und dann jedesmal sagen, dass es nicht das richtige sei, das müssten die dann doch merken.