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Falsches Objektiv gelifert...umtauschen?

Status
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Warum bestehst Du nicht einfach auf Deinen Vertrag mit Conrad?
 
Schwierig, einerseits sollten die das ausliefern, was ausgeschrieben steht, andererseits haben die sicher entsprechende AGBs.
Also ich würde mir die AGB mal genau durchlesen. Es kann doch nicht sein, das in der Überschrift, in der Beschreibung, im Lieferumfang und auch auf der Rechnung das IS angegeben ist und die sich einfach rausreden. Zumal das Angebot immernoch so steht. Wenn ich bei Sport1.de bin (ist meine Startseite), dann kommt oben auch noch schön ein Werbebanner, der mich direkt zum 1000D Kit mit IS für 479€ leitet. Wenn Conrad sich querstellt, würde ich einen Anwalt einschalten. Sowas darf einem Konzern wie Conrad nicht passieren, das ist reine Abzocke. Wenn sie wenigstens einen Gutschein von 50€ geben würden
 
Schwierig, einerseits sollten die das ausliefern, was ausgeschrieben steht, andererseits haben die sicher entsprechende AGBs.
Und was soll in solchen AGB drínstehen? "Egal was Sie bestellen, wir liefern was wir haben"? Nee, nee, die sind an ihr Angebot gebunden, mit Lieferung und Rechnungsstellung haben die das Geschäft ja rechtlich verbindlich abgeschlossen. Und wenn ich nicht irre hat in solchen Fällen (die dem Thema Gewährleistung zuzuordnen sind) der Kunde das Recht den Weg der Regulierung auszuwählen (Ersatz, Wandlung oder Nachlass), nicht der Verkäufer. Will heissen: Conrad muss das Objektiv liefern. Ausnahmen gibt es nur wenn dies eine unzumutbare Härte für den VK darstellen würde, davon kann aber aufgrund der geringen Preisdifferenz zwischen NonIS und IS keine Rede sein.
Davon abgesehen: In der Bucht und auch gelegentlich hier gibts doch massenhaft neue 18-55IS z.B. aus Kits für ~100EUR und darunter, was hast du immer mit deinen 170EUR?

Gruss
Toenne
 
Tja, jetzt darfst du dich entscheiden: Geld für die Kamera oder für den Anwalt ausgeben.

Rechtlich sind deine Chancen vielleicht gar nicht mal so schlecht, weils auch auf der Rechnung draufstand (rausreden mit Schreibfehler im Katalog/Onlineangebot ist dann nicht mehr). Aber was nützt dir das Recht, wenn du n Anwalt brauchst? Lohnt sich doch nicht. Zudem willst du ja fotografieren.

Ich würde nochmals insistieren (Cheffe verlangen) und wenn dann immer noch kein Rabatt, das Ganze zurückschicken, Geld retour und woanders kaufen.

Einfach behalten und zuviel dafür bezahlt haben würde ich mir nicht bieten lassen.

IS brauchste auf 18-55mm übrigens nicht zwingend, aber ist gut zu haben.

Übrigens, apropos Budget: In der Schweiz gibts das Kit 1000D mit 18-55 IS noch en masse für 600 Franken (= ca. 385 Euro). Aber ob die Shops nach D liefern und wie das mit dem Zoll ist - keine Ahnung. Wenn du schauen willst: www.toppreise.ch
 
Nochmals danke für eure rege Beteiligung an dem Thema. Ich werde mich nochmals mit denen in Verbindung setzen und auch auf dem Laufenden halten...vielleicht bekomm ich bei ner anderen Mitarbeiterin ja einen Nachlass oder einen Gutschein...

Viele Grüße,
buc
 
Sagt mal könnte ich den Auszug der AGBs verwenden, um denen das zu verklickern?

Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung


Sollte Conrad Electronic SE nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Conrad Electronic SE verfügbar ist, kann Conrad Electronic SE eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten bzw. erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.
 
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Ich würde Conrad diesen Paragraphen unter die Nase reiben und dabei deutlich darauf hinweisen dass das noch immer online geschaltete Angebot 952112-62 bei Nichtlieferung des IS als Irreführung und Täuschung zu bewerten ist und du dir die Einschaltung eines Anwalts Zwecks Abmahnung vorbehälst.
Mal schauen ob sie dann beweglicher werden, das kann die nämlich ganz schön Geld kosten wenn im Haus längst bekannt ist dass die Fehlerbeschreibung falsch ist (dem ist ja aufgrund deiner Mängelanzeige so), der Artikel aber weiterhin so beworben wird... ;)

Gruss
Toenne
 
Ich hab der Beschwerdeabteilung nun eine E-Mail geschickt. Werde euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße,
buc
 
Es gab erst vor kurzem einen Fall (da gings glaub ich um Quelle), die haben Plasma Fernseher (ziemlich große) um 400€ im Internet angeboten. Einer hat sich gedacht cool, kauf ich, aber gleich zwei, weils so billig ist. Im Kaufvertrag stand dann auch drinnen 400€/Stk.. Kurz vor Auslieferung sind die dann bei Quelle drauf gekommen und wollten die Fernseher nicht her geben, da es sich ja offensichtlich um einen Druckfehler gehandelt hat. Der Käufer hat geklagt und Recht bekommen, weils im Kaufvertrag stand und er in "haushaltsüblichen" Mengen gekauft hat.

Prinzipiell folgendes: Du hast ein Recht auf die Ware, die im Kaufvertrag steht.

Wie das jetzt genau mit dem Paragrafen in den AGB's aussieht weiß ich nicht, aber es steht doch so drinnen: "Sollte Conrad Electronic SE nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Conrad Electronic SE verfügbar ist, kann Conrad Electronic SE eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten bzw. erbringen." - nun ist das non IS aber in der Qualität nicht gleichwertig!

Ich hoff ich kann mich noch so halbwegs an das erinnern was wir zu diesem Thema in der Schule gelernt haben.
Du kannst die im Vertrag ausgemachte Ware ohne Preisänderung verlangen! Sollte die Ware aus irgendeinem Grund nicht mehr Verfügbar sein (wie auch immer), so kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten (das geht auf jeden Fall, wenns ein schwerwiegender Mangel ist) oder du kannst eine Preisminderung fordern bei einem leichten Mangel (und da würde ich mal den Unterschied zwischen Neupreis non IS und Neupreis IS als Anhaltspunkt nehmen)!

Das was oben beschrieben ist sind deine Rechte! Da könnens dir noch so viel Erzählen! Ich würde aber gleich mal mit einem Anwalt drohen, weiters einen Screenshot von dem Angebot machen (wurde anscheinend immer noch nicht umgestellt) und dann mal so richtig Gas geben, wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages, sowie irreführender Werbung.

So, ich hoffe, ich hab da jetzt nicht zu viel geschrieben ;)
 
Falls die AGB nicht dagegen sprechen, muss der Anbieter die Ware liefern, wenn es ihm nicht unmöglich ist. Da die Ware auf dem Markt verfügbar ist, ist es ihm möglich. Notfalls muss er die Ware von anderen beziehen und dem Kunden liefern. Soviel hab ich in meinen Vorlesungen zum Vertragsrecht gelernt. Verweise auf "ist nicht auf Lager" oder "ist nicht mehr im Katalog" ziehen da nicht, wenn die Bezahlung bereits angenommen wurde.
 
Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?:grumble:
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.

*kopfschüttel*
 
Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?:grumble:
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.

*kopfschüttel*
Wenn ich dreimal da anrufe und jedesmal wird mir eine andere Ausrede serviert, dann fackel ich nicht lange und fahre schwerere Geschütze auf. Erst drohen und wenn das nichts hilft, dann wird der Anwalt auch eingeschaltet. Das ist leider oftmals die einzige Sprache die Unternehmen verstehen. Dabei ist es mir egal ob es sich um ein IS/non IS Kit geht oder um eine Sache die 100.000€ kostet. Das ist mein gutes Recht, oder?
 
Verweise auf ... "ist nicht mehr im Katalog" ziehen da nicht
Zumal genau dieses Kit noch im Shop als lieferbar angeboten wird, das ist letztlich der Knackpunkt bei dem mit Sicherheit jedes Gericht zugunsten des Käufers entscheiden würde. Wenn Printkataloge erstmal draussen sind hat man keine Möglichkeit mehr zu reagieren, da kann man sogar Verständnis aufbringen. Die Artikelbeschreibung in einem E-Shop kann man aber locker innerhalb eines Tages korrigieren, davon ist hier aber nicht im Ansatz die Rede. Daher erfüllt das für den Fall dass der 'Blaue Claus' immer ohne IS liefert für meinen Geschmack durchaus den Tatbestand der arglistigen Täuschung, die Diskrepanz zwischen Angebotstext und Lieferumfang ist ja im Haus längst bekannt.
Daher:
Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.
Da gehts ums Prinzip, ein Brief mag bewirken dass er zu seinem Objektiv kommt...nur wird die Artikelbeschreibung auch geändert? Zweifel sind erlaubt, andere Kunden werden da womöglich auch noch hereinfallen.

Gruss
Toenne
 
Den Anwalt für so ein Kicki einschalten!?:grumble:
Ihr seid doch erwachsene Menschen. Eine ordentliche E-Mail oder ein Brief wird das bestimmt regeln können.

Es geht hier ja auch nicht um die Leute, die irgendwo in einem Webshop für 100 Euro einen 1000 Euro - Artikel finden und dann bestelllen, nur um nach der Stornierung wegen eines Fehlers gleich zu klagen.

Sondern um einen geschlossenen Kaufvertrag, in dem der TO das Geld bezahlt und der Händler die Ware versandt hat, also auch nach dessen AGB ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nur wurde nicht das geliefert, was laut Vertrag gekauft wurde - nämlich ein IS-Objektiv, wie man immer noch auf der Homepage sehen kann.
Um diesen Mangel geht es allein. Warum man dort die kalte Schulter des Händlers akzeptieren sollte, verstehe ich nicht. Er hat den ganzen Ärger, und bisher wenig Entgegenkommen erfahren.
 
Es geht hier ja auch nicht um die Leute, die irgendwo in einem Webshop für 100 Euro einen 1000 Euro - Artikel finden und dann bestelllen, nur um nach der Stornierung wegen eines Fehlers gleich zu klagen.

Sondern um einen geschlossenen Kaufvertrag, in dem der TO das Geld bezahlt und der Händler die Ware versandt hat, also auch nach dessen AGB ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nur wurde nicht das geliefert, was laut Vertrag gekauft wurde - nämlich ein IS-Objektiv, wie man immer noch auf der Homepage sehen kann.
Um diesen Mangel geht es allein. Warum man dort die kalte Schulter des Händlers akzeptieren sollte, verstehe ich nicht. Er hat den ganzen Ärger, und bisher wenig Entgegenkommen erfahren.

Ja und nun ist doch ein neues Paket unterwegs, oder? Könnte der Versandhändler besser reagieren auf seinen Fehler?
 
Ja und nun ist doch ein neues Paket unterwegs, oder? Könnte der Versandhändler besser reagieren auf seinen Fehler?
Da Conrad aber angeblich gar keine IS Optiken hat, kann man davon ausgehen, das wieder das falsche Paket ankommt. Also hat er nicht auf seinen Fehler reagiert, sondern nur den Fehler ein weiteres mal begangen.

Jetzt hat sie veranlasst, dass mir nochmals eine Kamera zugesandt wird und das Paket wird, weil ich ja bereits bezahlt habe, morgen schon rausgeschickt.

Na da bin ich mal gespannt

Und tatsächlich, nach einem Gespräch mit der Technik weiß ich, das IS-Objektiv wird nicht mehr von denen angeboten. Nur das normale IIer.
 
Wer Recht hat muss auch Streit anfangen?
ICh glaube ich hätte Lust, mir das Objektiv so ca. 10 Mal schicken zu lassen und dann wieder zurück zugeben und dann jedesmal sagen, dass es nicht das richtige sei, das müssten die dann doch merken.
 
Wer Recht hat muss auch Streit anfangen?
Entschuldige mal, wenn ich etwas bestelle, dann will ich auch genau das haben. Das hat nun rein gar nichts mit Streit anfangen zu tun. Nur weil Herr Conrad meint er könne seine Kunden für dumm verkaufen (denn so sieht es aus, wenn 3x am Telefon etwas anderes erzählt wird bzw das Angebot immernoch so steht und die aber klipp und klar sagen das dieses Objektiv gar nicht vorrätig ist.), soll ich klein bei geben? Nö, würde ich nicht machen.
ICh glaube ich hätte Lust, mir das Objektiv so ca. 10 Mal schicken zu lassen und dann wieder zurück zugeben und dann jedesmal sagen, dass es nicht das richtige sei, das müssten die dann doch merken.
Ich eher nicht. Ich hätte mehr Lust darauf mein Objektiv, das ich bestellt habe, auch zu erhalten und endlich fotografieren zu gehen.
 
Letzten Endes muss jeder selbst wissen, was er tut....nur darf man sich hinterher halt nicht aufregen und jammern...

Ich hatte vor etwas mehr als einem Jahr einen Versicherungsfall an meinem Auto (so eine Art automatische Schranke ist auf mein Auto drauf), da gings um ca. 500€. Zuerst hab ich versucht das auf "normalem" Weg zu erledigen - ohne Erfolg. Dann hab ich den Anwalt eingeschaltet, hat zwar ein halbes Jahr gedauert, aber dann hatte ich das Geld am Konto und etwas später dann mein Makro Objektiv :cool:
Und manchmal verstehen die halt keine andere Sprache als die, die in einem Anwaltsbrief drinnen steht...
 
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