Das wäre wohl eine Frage guter Anwälte und eines langen Atems. Ganz SO klar dürften Gerichte das nicht sehen. Wohin soll das führen? Alles was man besitzt, eigentlich alles in dieser Welt wurde von irgendwelchen Firmen designed und gebaut. Kann ich mein Wohnzimmer mit Designermöbeln auch nicht mehr 'Schöner Wohnen' anbieten? Wie ist es mit dem gut gekleideten Model, in Designerklamotten natürlich? Muss ich Nike inzwischen einen Obulus zahlen, wenn ich einen Sportler in ihren Schuhen ablichte??
Nee, ich glaube so einfach wie Ford das sieht, ist es nicht. Aber wie gesagt, im Moment haben sie wohl die größere Rechtsabteilung ... leider ...
Beim Erlkönig auf öffentlichen Straßen sehe ich gar kein Problem, da ja gerade das urhebrechtlich geschützte Design inkl. Logos etc. NICHT zu sehen ist.
So sehr schwierig ist es eigentlich in Wirklichkeit gar nicht, wenn man sich eingehend informiert und lieber vorsichtig, als leichtsinnig ist.

Prinzipiell ist erst einmal immer mit entscheidend, ob die Bilder ausschließlich für redaktionelle Verwendungen verwendet werden sollen oder auch für Werbung etc. In letzterem Fall ist halt vieles nicht möglich und erlaubt, was für redaktionelle Verwendungen unkritisch wäre. Dann muss halt schon eniges beachtet und ggf. auch retuschiert werden, wobei das bloße Entfernen von Markenlogos, Schriftzügen etc. oft noch gar nicht ausreicht.

Natürlich würde kein Fotograf für werbliche Verwendungen ohne Retusche z.B. das Bild eines Läufers einsetzen, auf dem die Nike-Schuhe deutlich und groß zu erkennen sind und er womöglich noch ein Shirt mit den drei Streifen trägt.

Andreas