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Ich will freilich nicht den Verkäufer verteidigen, der möglicherweise unredlich war. Aber so klar sehe ich die Sache nicht.
Generell gebe ich dir da vollkommen recht. Allerdings denke ich schon, dass ein Gutachten welches den Fehler als solchen identifiziert herausstellen kann, dass der Fehler bereits bei der Lieferung vorlag. Da ich das Objektiv ausgepackt hab und sofort bei Blende 8 und 12mm ein Bild gemacht hab und es den Fehler gab. Dann Kamera aus und wieder ein bei 12mm und Blende 4 ging es. Ist es also der besagte Kabelbruch, ist dieser nicht auf dem Weg von V an K entstanden. Das kann durch ein Gutachten ermittelt werden.
Ob V sich des Fehlers bewusst war oder nicht, stellt sich für mich nicht die Frage. Es wurd als "einwandfrei" beschrieben und das ist nicht gegeben. Daher hat er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Auch ein Verkäufer ist in der Pflicht seinerseits sicher zu stellen, dass das versprochene "einwandfrei" auch wirklich zutrifft. Es reicht also nicht nur kurz ein Test-Shot mit 12mm und f4 zu machen, sondern eben auch mal andere Brennweiten und Blenden zu überprüfen. So schaue ich jedenfalls nach, ob alles passt. Ich trage ja schließlich auch die Verantwortung für das, was ich anbiete.