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Erfahrungen im Gebrauchtkauf

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...
Ich will freilich nicht den Verkäufer verteidigen, der möglicherweise unredlich war. Aber so klar sehe ich die Sache nicht.

Generell gebe ich dir da vollkommen recht. Allerdings denke ich schon, dass ein Gutachten welches den Fehler als solchen identifiziert herausstellen kann, dass der Fehler bereits bei der Lieferung vorlag. Da ich das Objektiv ausgepackt hab und sofort bei Blende 8 und 12mm ein Bild gemacht hab und es den Fehler gab. Dann Kamera aus und wieder ein bei 12mm und Blende 4 ging es. Ist es also der besagte Kabelbruch, ist dieser nicht auf dem Weg von V an K entstanden. Das kann durch ein Gutachten ermittelt werden.
Ob V sich des Fehlers bewusst war oder nicht, stellt sich für mich nicht die Frage. Es wurd als "einwandfrei" beschrieben und das ist nicht gegeben. Daher hat er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Auch ein Verkäufer ist in der Pflicht seinerseits sicher zu stellen, dass das versprochene "einwandfrei" auch wirklich zutrifft. Es reicht also nicht nur kurz ein Test-Shot mit 12mm und f4 zu machen, sondern eben auch mal andere Brennweiten und Blenden zu überprüfen. So schaue ich jedenfalls nach, ob alles passt. Ich trage ja schließlich auch die Verantwortung für das, was ich anbiete.
 
@Firstnick: Ich möchte niemandem einen Betrug oder ähnliches vorwerfen. Das ganze wäre dann über eine polizeiliche Anzeige abzuwickeln und ist auch sehr schwer nach zu weisen. Mir geht es vor allem dadrum, dass hier ein Sachmangel vorliegt.

Ob V sich des Fehlers bewusst war oder nicht, stellt sich für mich nicht die Frage. Es wurd als "einwandfrei" beschrieben und das ist nicht gegeben. Daher hat er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Auch ein Verkäufer ist in der Pflicht seinerseits sicher zu stellen, dass das versprochene "einwandfrei" auch wirklich zutrifft. Es reicht also nicht nur kurz ein Test-Shot mit 12mm und f4 zu machen, sondern eben auch mal andere Brennweiten und Blenden zu überprüfen. So schaue ich jedenfalls nach, ob alles passt. Ich trage ja schließlich auch die Verantwortung für das, was ich anbiete.




Ich stimme Dir da vollkommen zu.Ich sehe das auch so.Leider verstecken sich offensichtlich gelegentlich Verkäufer unter dem Deckmantel "Privatverkauf"

Ich hoffe es geht gut für Dich aus.
 
Du gehst von völlig falschen Vorstellungen aus und hast den da >§ 447 BGB
völlig ignoriert.
Dieser Paragraph hat dir den "schwarzen Peter" quasi auf die Stirn getackert...unlösbar übrigens...

Übrigens warne ich davor ,mehr ins Detail zu gehen was Umstände und Namen betrifft. "Üble Nachrede" kann ein Vielfaches dessen kosten ,was die Tokina-Scherbe jemals wert gewesen ist.Anders als bei Geldstrafen üblich (Tagessätze mal X-Prozent deines monatlichen Einkommens), wird die Höhe der Buße nicht an deinem Einkommen errechnet,sondern hängt von der eigenen Einschätzung der Wertigkeit des "Übelnachgeredeten" ab.
 
Du meldest Dich hier neu an und antwortest direkt mal auf so einen heiklen Fall und unterstellst auch noch sowas wie Pech gehabt...:eek:

Solche Sachen kommen mir immer komisch vor.Bist Du der Verkäufer oder ein Bekannter dessen?

Vmtl. ersteres.
 
Du gehst von völlig falschen Vorstellungen aus und hast den da >§ 447 BGB
völlig ignoriert.
Dieser Paragraph hat dir den "schwarzen Peter" quasi auf die Stirn getackert...unlösbar übrigens...

Übrigens warne ich davor ,mehr ins Detail zu gehen was Umstände und Namen betrifft. "Üble Nachrede" kann ein Vielfaches dessen kosten ,was die Tokina-Scherbe jemals wert gewesen ist.Anders als bei Geldstrafen üblich (Tagessätze mal X-Prozent deines monatlichen Einkommens), wird die Höhe der Buße nicht an deinem Einkommen errechnet,sondern hängt von der eigenen Einschätzung der Wertigkeit des "Übelnachgeredeten" ab.

1) §447 bezieht sich dadrauf, dass der Zielort anders wäre als der Erfüllungsort. Außerdem findet der Gefahrenübergang dann mit Abgabe statt, was in diesem Fall auch irrelevant ist, da der Sachmangel nicht nach Abgabe von V an den Spediteur entstanden ist, sondern bereits vorlag.

2) Interessant das du mich warnst... aber wie gesagt, ich weiß was ich tue und bin mir jeder konsequenz bewusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat nun diese Privatfede mit dem Thema zu tun?:rolleyes:
Das es auch mal so ausgehen kann...? Tja...

DAS ist eher selten und eigentlich auch immer etwas ärgerlich.

Am besten trifft man als V alle Maßnahmen und sicher zu gehen, dass es später keine Probleme geben kann, d.h. voller Funktionstest, Bilder vorm Objekt und vom Paket vor dem Versand (wichtige für die Transportversicherung), Ausschluß von Gewährleistung, Garantie und Widerruf.

Als K gucke ich mir den V an und versuche vorab so viel wie möglich zu klären und hole am besten persönlich die Ware ab.

Wenn das nicht geht und beide keinen Blödsinn anstellen klappt das eigentlich sehr gut. :)

P.S: Gerade Objektive die bekannt sind für solche Fehler wie einen möglichen Kabelbruch lasse ich nicht versenden und schaue ich mir immer vorher an bzw. lasse mir div. Bilder senden. Das macht doch so keinen Sinn, denn letztendlich trägt man als K immer ein höheres Risiko bei einem Privatkauf. Somit das mache ich nur bei Objektiven die ich kenne und einschätzen kann. Beispiel MF Linsen.
Ältere AF Linsen kaufe ich lieber über einen Händler wo ein Rückgaberecht besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn etwas kaputt wird, dann ist irgendwann der Zeitpunkt zu dem das passiert und es muss keine raue Behandlung die Ursache dafür sein. Ichglaube nicht, dass es sich lohnt, dafür ein Sachverständigen-Gutachten zu bestellen, was wohl in diesem Fall - wie ich das verstehe - nötig sein dürfte.

Allerdings denke ich schon, dass ein Gutachten welches den Fehler als solchen identifiziert herausstellen kann, dass der Fehler bereits bei der Lieferung vorlag. Da ich das Objektiv ausgepackt hab und sofort bei Blende 8 und 12mm ein Bild gemacht hab und es den Fehler gab.

Ein Gutachten kann doch nur einen Versandschaden ausschließen, nicht aber den Zeitpunkt des Schadenseintritts ermitteln. Insofern würde es gar nichts bringen, es stünde immer noch Aussage gegen Aussage; lediglich das Transportunternehmen wäre raus.

Übrigens warne ich davor ,mehr ins Detail zu gehen was Umstände und Namen betrifft.

:grumble: War das der Grund der Anmeldung? Eine PN an den TO, wer der V denn nun war, scheint angeratener denn je.

Ich habe mein Tokina damals auch verkauft und selbstverständlich habe ich mehr als eine Brennweite und Blende nochmals ausprobiert; immerhin war vom Kabelbruch ja einiges zu lesen. Nur so konnte ich selbst doch sicher sein, einen vollständig funtionierenden Gegenstand zu verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat nun diese Privatfede mit dem Thema zu tun?:rolleyes:
Das es auch mal so ausgehen kann...? Tja...

Das sehe ich genau so, daher werde ich mich dazu nicht mehr im Detail äußern, da die Angelegenheit sowieso von meinem Anwalt weiter geregelt wird. Danke für den Hinweis - manchmal verfäht man sich einfach selbst, weil es einen natürlich in Rage versetzt.
 
... weil es einen natürlich in Rage versetzt.
...sicher ist aber eher selten.
Gibt so ein paar Linsen und Kameras die der Klassiker sind und die würde ich nicht ungesehen privat gebraucht kaufen.

Somit höre ich mich auch gerne im Vorfeld um.:)

Und normalerweise wenn man den Gegenüber einigermaßen vertraut nimmt man seinen Kram auch wenn jur. kein Anspruch besteht einfach wieder zurück.

Ich persönlich handle hier im Forum mit meinem einzigen diesen Account.

Viele machen das anders.
Auch das ist immer ein "Zeichen"...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
...sicher ist aber eher selten.
Gibt so ein paar Linsen und Kameras die der Klassiker sind und die würde ich nicht ungesehen privat gebraucht kaufen.

Sicherlich. Ich bin ja hier noch relativ kurz dabei und hatte aber bereits super Erfahrung mit dem Marktplatz in Bezug auf eine andere Tokina Linse (50-135mm). Sehr netter Kontakt, wir haben uns anschließend sogar einige Tage lang noch Emails über verschiedene Technik hin- und hergeschrieben. Der Kauf/Verkauf war dann eher Nebensache - wurde aber einwandfrei abgewickelt. So soll es auch sein.

Ich bin nur der Meinung wenn einem ein Versäumnis unterlaufen ist (bsp. nicht genügend getestet) sollte man es sich auch eingestehen und nicht behaupten alles wäre i.O. gewesen.

Ich lasse mich davon aber auch nicht weiter abschrecken. Ich denke der Marktplatz ist eine gute Idee und werde ihn auch weiterhin nutzen. Allerdings mit etwas mehr Vorsicht und gehör auf mein Bauchgefühl. Außerdem hast du vollkommen recht, man sollte sich bei manchen Linsen auch einfach ins Auto setzen und diese vorab ausgiebig testen. Dann wäre mir der Schlamassel gar nicht erst passiert... aber gut. Es wird schon seinen Ausweg dazu finden.
 
Ich habe jetzt auch schon das ein oder andere hier verkauft und bin bisher immer sehr gut damit gefahren.

Bis auf den Verkauf meiner A700, da wurde ich einfach ein wenig verarscht. Ich hatte einen Kaeufer der sich im ersten Mailkontakt auch sehr nett gegeben hat, keine grossen Preisverhandlungen und eine erwachsene Schreibe. Seine einzige Bitte war das er das Geld erst in 3 Wochen haette und ob mir das recht waere. Wie gesagt, der Kontakt war nett und ich brauchte die Kohle nicht so dringend, also habe ich mich darauf eingelassen. Tja, nach 3 Wochen gabs weder Geld noch jemals wieder einen Kontakt. Ich versende immer erst nach Geldeingang und da wurde mir wieder deutlich gemacht warum.

Alle anderen Verkaeufe sind sehr gut gelaufen, ich bemuehe mich aber auch aufkommende Fragen durch eine gute, klare und ehrliche Beschreibung schon von Anfang an klein zu halten. Ich versende nur versichert per DHL und der Kaeufer bekommt die Sendungsnummer sofort mitgeteilt. So hat das bisher immer gut geklappt, einmal hatte ich auch einen Selbstabholer, war mir persoenlich am liebsten und biete ich auch immer an, gerade bei grossen Betraegen ist das fuer alle Beteiligten am angenehmsten. Bei teuren Sachen tausche ich auch vorher mal Handynummer, Name und Adresse, dann kann man sich anschauen ob es jemanden mit diesem Namen an dem Ort ueberhaupt gibt.
 
Wie stellst du das fest?
Schon mal die EXIF ausgelesen im Marktplatz und die SN der Kamera mit einem "Kandidaten" überprüft der auch im Forum Bilder hat?

Ach EXIF sind ja sowas von gemein und die Welt ab einer gewissen Kameraklasse so klein...:D:D

P.S. Klar man muß einen gewissen Verdacht haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurd als "einwandfrei" beschrieben und das ist nicht gegeben. Daher hat er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Auch ein Verkäufer ist in der Pflicht seinerseits sicher zu stellen, dass das versprochene "einwandfrei" auch wirklich zutrifft.

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist mit einem Privaten. Es handelt sich ja nicht um einen Fachmann, der das überhaupt beurteilen könnte. Im Grunde kann man von einem Nicht-Fachmann nur eine verlässliche Beschreibung des optischen Zustands erwarten. Also beispielsweise "geringfügige Gebrauchsspuren" etc.

Als Laie probiert man aus ob das Objektiv gut abbildet und stellt fest, dass es unbeschädigt ist. Die Qualität eines Objektivs testet man aber gewöhnlich bei Offenblende.

Es wird wohl nicht möglich sein, dem Verkäufer eine bewußt falsche Angabe zu unterstellen. Und der Zeitpunkt, wann der Schaden eingetreten ist, wird eben auch schwierig feststellbar sein. Damit hast Du also keine Grundlage. Außer einer Einschüchterung, dass das zu Gericht geht - was die Meisten wohl schreckt - wird der Anwalt also nichts Substanzielles dem Verkäufer schreiben können.

Wenn er von dem Fehler nichts gewusst haben sollte sieht es nämlich aus der Warte des Verkäufers so aus, dass das Objektiv ruiniert wurde und er soll nun den Schaden tragen.

Wie bereits von mir gesagt: Der Verkäufer sollte den Verkauf einfach rückwickeln. Es lohnt sich einfach nicht, wegen sowas eine Streiterei zu beginnen. Egal ob er Schuld ist oder nicht.
 
Es wird wohl nicht möglich sein, dem Verkäufer eine bewußt falsche Angabe zu unterstellen. Und der Zeitpunkt, wann der Schaden eingetreten ist, wird eben auch schwierig feststellbar sein. Damit hast Du also keine Grundlage. Außer einer Einschüchterung, dass das zu Gericht geht - was die Meisten wohl schreckt - wird der Anwalt also nichts Substanzielles dem Verkäufer schreiben können.

Als Einschüchterungsversuch reicht u.U. schon eine öffentliche Diskussion und die Androhung rechtlicher Schritte in einem Forum, in dem beide aktiv sind. :evil:
 
Aber nur wenn der "Einschüchternde" was drauf hat oder wenn der zu "Einschüchternde" sich läßt...:cool:

Ich setzte weiterhin einen Hunni auf den Verkäufer....;)
 
Man kann sich ja die Kommentare des Users anschauen.. was der so schreibt, ob er überhaupt was schreibt... da wird oft schon deutlich wer sich hinter dem Nick versteckt. Manche sind ja auch mit eigener Webpräsenz vertreten. Und wenn sich das in etwa mit den Kommentaren Deckt, dann ist das schon glaubwürdig.. Außerdem schickt man ja auch Geld an ein Konto und nicht auf ein schweizer Nummernkonto... :)

Habe bisher paar Sachen für mein Stativ, eine Tasche und paar Objektive (paar m42 u.a. 16mm m42 für 100,- und 50mm 2.5 Macro für 200,-) geholt. Bisher keine Probleme. Bei einem teureren Body würde ich es wohl eher vor Ort abholen.
 

Über 2 Jahre "auf"!:eek::eek::eek:
Und das ohne Nachlass!

Wenn er mit 28 Jahren begonnen hat, ist er jetzt mit diesem "Auf" über 30 Jahre alt geworden!:lol::lol:

Du gehst von völlig falschen Vorstellungen aus und hast den da >§ 447 BGB
völlig ignoriert.
Dieser Paragraph hat dir den "schwarzen Peter" quasi auf die Stirn getackert...unlösbar übrigens...

Übrigens warne ich davor ,mehr ins Detail zu gehen was Umstände und Namen betrifft. "Üble Nachrede" kann ein Vielfaches dessen kosten ,was die Tokina-Scherbe jemals wert gewesen ist.Anders als bei Geldstrafen üblich (Tagessätze mal X-Prozent deines monatlichen Einkommens), wird die Höhe der Buße nicht an deinem Einkommen errechnet,sondern hängt von der eigenen Einschätzung der Wertigkeit des "Übelnachgeredeten" ab.

Du hast einen Kommunitkationsstil und eine/n Umgangsform/Umgangston, die/der gefällt mir ganz und gar nicht, auch wenn es dir egal ist.

.......selbstverständlich habe ich mehr als eine Brennweite und Blende nochmals ausprobiert; immerhin war vom Kabelbruch ja einiges zu lesen. Nur so konnte ich selbst doch sicher sein, einen vollständig funtionierenden Gegenstand zu verkaufen.

Also, die Sachen, die ich verkaufte, waren immer in Benutzung, das ist doch nur nötig, wenn etwas nur rumliegt. Aber dann passiert auch nichts.
Deswegen habe noch nie nochmals alles durchprobiert und bekam auch nie Beschwerden bzw. Reklamationen, im Gegenteil. Und wenn, dann hätte ich das so gelöst, dass Käufer ohne Schaden bleiben, bedeutet Preisnachlass, Rücknahme - je nachdem, was einE KäuferIn bevorzugt.
 
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