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Eos 7D vom Pferd gefallen!

Joann1998

Themenersteller
Hallo! Meine Freundin hat sich meine EOS 7D ausgeborgt und sie zu einem ausflug mitgenommen.......per pferd! unterwegs hat sie ein schönes motiv entdeckt....und da ist ihr die kamera aus der hand gerutscht! Das Objektiv ist völlig kaputt, daran ist nix mehr zu machen! Bei der kamera bin ich mir nicht sicher und hab gleich mit nem anderen objektiv ein paar fotos geknipst...ich bin mir einfach nicht sicher ob die bilder unscharf sind oder ob das aufgrund der bedinungen normal ist (konnt nur noch bei sonnenuntergang ein paar machen) ...ich möchte euch ein paar fotos anhängen (meine tochter musste herhalten) und eure meinung dazu hören! Das objektiv möcht sie ihrer versicherung melden, und ich möcht wissen ob ich die kamera mitdazu tun soll oder ob sie eh in ordnung ist!
Bitte um eure meinungen! die bilder sind nur verkleinert ansonsten OOC - mit dem Automatikprogramm aufgenommen !

Danke schon mal!
 
außer die Sonne ist alles Unscharf.:(

vielleicht ein Fehlfokus? (manuell fokussiert?)
Vielleicht ist auch das Bajonett etwas verschoben/verdellt, sodass der Abstand von Objektiv-Sensor anders ist ?

am besten (wenn es eben um Versicherung geht; aber welche Versicherung zahlt bei Selbstverschulden?) die Kamera mitschicken und vom Service checken lassen, bevor in 3 Monaten ein Defekt auftritt.
 
Hallo Joann1998!

Ich würde in der Situation nicht lange fackeln, und die Kamera mit der Bitte um Überprüfung an den Canon-Service geben. Die können das Ding auf die optische Bank schnallen und beurteilen, ob sie (ggf. mit Nachjustierung) innerhalb der Toleranzen arbeitet, oder eben doch was kaputt ist und was das ggf. an Reparaturkosten bedeuten würde.

Andernfalls bleibt immer ein ungutes Gefühl zurück - und Du würdest Dich vermutlich bei jedem 'Wehwehchen' Deiner Kamera fragen, ob Dir nicht doch Spätfolgen des Sturzes einen Streich spielen...

Gruß, Graukater
 
Wenn es das Objektiv zerlegt hat, dann war der Sturz wohl nicht ohne.
Den Body zum Check in die Werkstatt schicken, vorher den Ablauf mit der Versicherung klären, um evtl. entstehende Kosten zu decken.

Eventuell entstandene Schäden müssen sich nicht unbedingt sofort zeigen.
Ein Haarriss im Spiegelkasten, leicht gelöster Spiegel...
Vielleicht ist auch das Gehäuse verzogen, oder das Bajonett hat nen Schlag weg, was auf diesen Bildern nicht unbedingt ersichtlich sein muss.
 
Ich schließe mich den Vorrednern an. Mit der Haftpflichtversicherung Deiner Freundin in Verbindung setzten und die Formalitäten abklären, dann das ganze zum Service schicken und durch checken lassen.
 
Mit welcher AF-methode hast Du denn wo hin fokussiert?
Mir kommen die Karos schärfer vor als das Gesicht, aber auch nicht richtig scharf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schließe mich den Vorrednern an. Mit der Haftpflichtversicherung Deiner Freundin in Verbindung setzten und die Formalitäten abklären, dann das ganze zum Service schicken und durch checken lassen.

Moin ,

Schäden an geliehenen Dingen sind grundsätzlich in Versicherungsverträgen

ausgeschlossen .


Um Ersatzleistungen von einer Haftpflichtversicherung zu erhalten,

müßte in diesem Falle eine plausible Geschichte erfunden werden.

Und das wäre defacto Versicherungsbetrug .



Also erst überlegen, bevor man falsche Tipps in die Tastatur hämmert.


Grüße aus HI
Peter

.
 
Wäre mir neu, da wir so einen Fall mal hatten und da ging das anstandslos. Vielleicht vom Versicherungsvertrag abhängig? Vor allem weil ich ja schrieb, dass man sich erst mit der Versicherung in Verbindung setzten soll.

Daher war der Tipp nicht verkehrt.
 
Meine Freundin hat sich meine EOS 7D ausgeborgt

Mit der Haftpflichtversicherung Deiner Freundin in Verbindung setzten und die Formalitäten abklären

Schäden an geliehenen Dingen sind grundsätzlich in Versicherungsverträgen ausgeschlossen .

Um Ersatzleistungen von einer Haftpflichtversicherung zu erhalten, müßte in diesem Falle eine plausible Geschichte erfunden werden. Und das wäre defacto Versicherungsbetrug .

Hallo,

auch wenn ich kein Versicherungsexperte bin .. die Grauzone ist hier tatsächlich sehr breit.

Zunächst ist die Haftpflicht der Freundin der einzige mögliche Ansprechpartner - sofern keine spezielle Elektronikversicherung greift.

Die Haftpflicht zahlt a) nur bei - wie der Name sagt - Haftung des Schädigers und b) nicht bei geliehenen Sachen.

Zu a) kommt es auf die Sachverhaltsschilderung an. Man muß ein Verschulden darlegen, darf aber nicht ins grob Fahrlässige abdriften. So wie ich es hier verstanden habe: Kamera auf dem Pferd ohne Kameragurt um den Hals .. evtl. eine unerwartete Bewegung des Pferdes .. das dürfte passen.

zu b): "Ausgeborgt" ist hier vermutlich nicht als juristischer Bergriff, sondern umgangssprachlich gemeint. Es kommt hier tatsächlich drauf an, ob Du ihr die Kamera explizit gehliehen hast, oder ob sie sich die Kamera einfach mitgenommen hat (Umgangssprachlich immer noch "ausborgen", Du würdest sie ja wohl kaum wegen Diebstahl anzeigen.)

Fazit: Eine regulierung durch die Haftpflicht ist nicht ganz abwegig, aber auch nicht einfach. Ein guter Versicherungsmakler kann hier helfen, ansonsten mal im Internet kramen.

Auf jeden Fall erst mal Schadensmeldung machen (ohne Schadenshergang, den kannst Du nachreichen) und das Vorgehen bzgl. Kostenvoranschlag etc. kären.

Mit Versicherungsbetrug hat das ganze nichts zu tun, eher mit Spitzfindigkeiten.

Noch mal an den TO: Ja, lass die Kamera auf jeden Fall prüfen! Sonst geht evtl. im Laufe der Zeit noch mehr kaputt .. und kauf Deiner Freundin einen Kameragurt :rolleyes:

Grüße,
Scooby
 
So bald hier jemand einen Schaden vermeldet, geht sofort das Spekulieren über die Reaktion einer vielleicht vorhandenen Versicherung los - mit angelesenem Halbwissen.

Dieses Thema kann der TO mit einem kurzen Telefonat mit seinem Versicherungsvertreter klären, dazu braucht er kein Forum.
 
Für ooc Bilder welche auch noch verkleinert wurden sind die extrem unscharf. Der Fokus sitzt auf jeden Fall nicht da wo er sein sollte. Schade eigentlich weil die Bilder sind vom Motiv extrem schön, gefällt mir sehr.
 
Hallo,

[...] .. die Grauzone ist hier tatsächlich sehr breit.
Es gibt bei Versicherungen keine Grauzone. Entweder die Versicherung greift oder eben nicht.
[...]

Zu a) kommt es auf die Sachverhaltsschilderung an. Man muß ein Verschulden darlegen, darf aber nicht ins grob Fahrlässige abdriften. So wie ich es hier verstanden habe: Kamera auf dem Pferd ohne Kameragurt um den Hals .. evtl. eine unerwartete Bewegung des Pferdes .. das dürfte passen.


zu b): "Ausgeborgt" ist hier vermutlich nicht als juristischer Bergriff, sondern umgangssprachlich gemeint. Es kommt hier tatsächlich drauf an, ob Du ihr die Kamera explizit gehliehen hast, oder ob sie sich die Kamera einfach mitgenommen hat (Umgangssprachlich immer noch "ausborgen", Du würdest sie ja wohl kaum wegen Diebstahl anzeigen.)

Fazit: Eine regulierung durch die Haftpflicht ist nicht ganz abwegig, aber auch nicht einfach. Ein guter Versicherungsmakler kann hier helfen, ansonsten mal im Internet kramen.
Es ist völlig egal, ob ausgeliehen, geborgt oder gar ungefragt genutzt. In jedem Fall ist die Nutzung der Kamera so zu betrachten, als ob es zu dem Zeitpunkt ihre eigene Kamera gewesen ist. Und genau aus diesem Grunde sind fast alle Versicherungen mit dem Ausschluß an geliehenen oder gemieteten Dingen wieder zu finden. Anders wäre der Fall, wenn ich durch eine völlig andere Handlung die Kamera unabsichtlich runtergeschmissen habe. Beim Staubwischen im Regal des Besitzers unachtsam gewesen und die Kamera runtergeschmissen. Auf dem frisch gewischten Parkett des Kamerabesitzers ausgerutscht und beim Versuch sich noch irgendwo festzuhalten, hat man die Kamera aus dem Regal mit runtergezogen. Bierflasche unabsichtlich umgekippt und ist über den Laptrop des Bekannten gelaufen. Beim Laufen gestolpert und auf ein Auto gefallen und dabei die Frontscheibe zertrümmert. Das wären Fälle, wo ich jemanden Schaden zugefügt habe. Es geht also darum, dass ich durch mein Fehlverhalten eine Kettenreaktion ausgelöst habe. Und dafür sind Haftpflichtversicherungen da. Nicht für den eigenen Schaden.
[...]

Mit Versicherungsbetrug hat das ganze nichts zu tun, eher mit Spitzfindigkeiten.
Du kannst das nennen, wie du willst. Gebe ich einen anderen Tathergang an, als er tatsächlich gewesen ist, um mir einen Vorteil zu veraschaffen, ist dass ganz eindeutig Betrug.
 
Für ooc Bilder welche auch noch verkleinert wurden sind die extrem unscharf. Der Fokus sitzt auf jeden Fall nicht da wo er sein sollte.

Wenn die Kamera aufs Objektiv gefallen ist (hört sich dem Zustand des Objektivs nach so an), dann ist vermutlich das ganze Auflagemass der Kamera neben der Spur (Rahmen des Bodies eingedrückt (und seien es nur Zehntel Millimeter..) --> Auflagemass stimmt nicht mehr)

Könnte ein sehr teurer Spass werden, falls die Versicherung nicht zahlt...
(wenn ich so etwas lese muss ich immer dran denken unbedingt mal eine Kameraversicherung abzuschliessen... *notier*)
 
Du kannst das nennen, wie du willst. Gebe ich einen anderen Tathergang an, als er tatsächlich gewesen ist, um mir einen Vorteil zu veraschaffen, ist dass ganz eindeutig Betrug.

Klar, den Vorgang anders zu beschreiben, als er war, ist Betrug. Aber eine Formulierung zu finden, die zum Ziel führt, ist kein Betrug. Zumindest nicht mehr, als die Versuche der Versicherung irgendeine Kleinigkeit zu finden (und sei es in der Formulierung), einer Zahlung zu entgehen.
 
Danke für eure zahlreichen antworten!
Hauptsächlich wollt ich ja wissen ob ich einen knick in der optik habe und die bilder unscharf sehe oder ob es tatsächlich so ist...ich hab sie auch nach dem verkeinern absichtlich nicht nachgeschärft damit ihr euch ein "bild" darüber machen könnt!

Aufjedenfall werd ich die kamera einschicken um sie zu überprüfen! Kann mir da noch jemand einen tipp geben wohin ich sie schicke? ich hab sie über amazon gekauft ... Leg ich da einen text dazu mit "bitte um überprüfung" ? ein Garantiefall wirds wohl nicht sein in dem fall, oder? die kamera ist erst ein halbes jahr alt? Ich sprech jetzt nur vom body, das objektiv brauch ich nicht überprüfen lassen, das sieht ein blinder dass das hinüber ist :(
Tja, und der Kameragurt ist eh serienmässig :p nur sie hat sie wohl gerade aus dem rucksack geholt und wollt sichs gerade umhängen als das pferd meinte es müsse losdüsen. sie wollt mit einer hand um die zügel greifen .... tja und da ist es passiert....

Meine Freude hält sich natürlich in Grenzen, zu mal ich wirklich kein geld übrig habe und lange darauf gesparrt habe! Aber passiert ist passiert und jetzt schau ma halt dass wir das beste daraus machen.
Also vorher der versicherung melden und dann erst einschicken, wohin auch immer :rolleyes: ???

Lg cony
 
Hi Cony!

Klärt das am besten mit ihrem Versicherungsmakler - der sollte die richtige Vorgehensweise kennen und Euch ggf. Rat geben können. Autorisierte Canon-Reparaturwerkstätten findest Du hier: http://www.canon.de/Support/Consumer_Products/services_locator/index.aspx ("Digital SLR Camera" auswählen und "Search" klicken).

Der Service solltest Du auf jeden Fall über den Sturz aus größerer Höhe informieren, dann werden die entsprechend genau hinschauen und z.B. das Gehäuse auf Risse untersuchen und das Bajonett/Auflagemaß prüfen. (Mit Garantie ist bei so einem 'selbst' verursachten Schaden / Gewalteinwirkung von außen selbstverständlich nichts zu wollen.)

Gruß, Graukater
 
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