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"Entschuldigung, ich hatte nichts Böses im Sinn."

Alexander, ich stimme dir zu.

Schon lustig diese Diskussion.

Viel Spaß auch weiterhin beim diskutieren.

Wolfgang

Ist bei solchen Diskussionen immer wieder das Gleiche. Es wird einfaches fotografieren mit veröffentlichen und sogar mit gewerblich nutzen auf eine Stufe gestellt.

Du hast es hier sachlich und vernünftig dargestellt. Einzig der Begriff "bleibend" ist für mich nicht so wirklich eindeutig.

Schöne Woche!
 
Das Urheberrecht schützt WERKE die eine ANGEMESSENE SCHÖPFUNGSHÖHE aufweisen. Ich vermute, dass sich hier mancher Schmied mit seinem Windspiel schwer verhebt, wenn er darauf verweist. Hier liegt schon einmal das grundsätzliche und beständige Hauptmissverständnis beim Urheberrecht.

Aber das "klick"-Foto des Fotografen hat dann diese "ANGEMESSENE SCHÖPFUNGSHÖHE" (sic!) etwa bereits erreicht, oder wie sieht es aus, wenn dann jemand das Foto dann klaut von deinem Webspace? :lol:
Da frag mal den betreffenden Künstler, wie er die Schöpungshöhe seines Unikats beurteilt, an dem er in der Regel weitaus länger gearbeitet hat, als der Durchschnittsfotograf daran, eine Speicherkarte voll zu bekommen.
 

Gut dann als erstes mal: So wie Du das beschreibst ist das Foto für private Zwecke machen nach dem Urhebergesetz erlaubt. -> Keinerlei Sanktionen zu fürchten.

Bei weiterer Verwertung (zB. Einstellen eines Bildes hier im Forum) besteht allerdings regelmäßig keine Erlaubnisnorm.

Soweit Dich generell die Strafrahmen für Verstöße gegen das Urhebergesetz interssieren lies Dir hier die §§ 106 bis 111a durch.

Tatsächlich scheren sich die Staatsanwälte bisher in der Praxis aber recht wenig um solche Verletzungen. Da werden die Rechteinhaber, außer in wirklich eklatanten Fällen, wo es um richtige Werte geht eigentlich immer auf die Privatklage nach 374 StPO verwiesen. Am Schluss dürft (das ist jetzt aber keine Aussage auf die Du pauschal vertrauen solltest, da jede Sache anders ist) bei solchem Kleinkram Einstellung oder ein paar wenige Tagesätze stehen...

Parallel dazu kann ein Rechteinhaber auch noch zivilrechtlich Unterlassungs- Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist auch deutlich wahrscheinlicher als alles andere. Letztlich wollen die meisten ja doch nur Geld und/oder die Kopie/das Bild weg... Nicht bös gemeint, aber das ist halt meine Erfahrung...

So das wars jetzt für mich. Weiter werd ich in dem Thread nix mehr sagen. Sind mir inzwischen einfach zuviele die freie Rechtsschöpfung ohne Gesetz betreiben...
 
Aber das "klick"-Foto des Fotografen hat dann diese "ANGEMESSENE SCHÖPFUNGSHÖHE" (sic!) etwa bereits erreicht, oder wie sieht es aus, wenn dann jemand das Foto dann klaut von deinem Webspace? :lol:
Da frag mal den betreffenden Künstler, wie er die Schöpungshöhe seines Unikats beurteilt, an dem er in der Regel weitaus länger gearbeitet hat, als der Durchschnittsfotograf daran, eine Speicherkarte voll zu bekommen.

Du hast es gerne schwarz/weiß ... ist einfacher gell :evil:

Nun, klauen darf er vom Webspace, nur gewerblich verwerten nicht.

Die Schöpfungshöhe eines Bildes kann gegen Null gehen oder eben einen Pulitzerpreis gewinnen.

Ein Filzbollen von Beuys kann Kunst sein, ein Filzbollen von mir oder Dir dürfte die Putzfrau unbestraft entfernen.

Die Frage ist ob und wieviel sich jemand dabei "gedacht" und ob er der Kunst damit etwas Neues beschert hat. Oder eben eine oder mehrere der 5 potentiellen Kriterien für Kunst irgendwie eingesetzt hat.

Das allerletzte woran man Kunst messen kann ist, wie lange einer dafür gebraucht hat. Sonst wären alle Faulen große Künstler.

Gruß
Alexander

P.S.
Der Wissenschaftler nutzt [sic] im übrigen um die Kenntis über einen Fehler im Original beim Zitieren anzuzeigen und damit den Verdacht falsch zitiert zu haben von sich zu weisen. Ich habe korrekt zitiert und Du auch. [sic] in Deinem Text hat also keinerlei Funktion. Du bist also offensichtlich weder Künstler noch Wissenschaftler.

P.S. 2
Um noch auf Deine Signatur einzugehen. Fotografieren kann eben sehr wohl in besonderen Fällen große Kunst sein. Dies können, wie jede Kunst, Experten auch sehr leicht erkennen. Kunst ist zu verstehen und zu erklären. Dazu ist aber eine Menge an Wissen notwendig. Nur der Unerfahrene glaubt alles könne Kunst sein, oder andersherum, nichts wäre Kunst. Die Künste sind wie Sprachen die zu erlernen möglich ist, bei denen der Ungebildete aber nichts versteht, vielleicht sogar noch nicht einmal an deren Existenz glaubt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast es gerne schwarz/weiß ... ist einfacher gell :evil:

Diese Betrachtung setzt nur das Niveau der hier geführten (kindischen) Diskussion fort. Auf das Argument, einfach mal umsichtig zu handeln kommt stets die Totschlagkeule "ICH hab aber Recht, das Gesetz, das Gesetz, daaas erlaubt mir das!!!!!!!!!"

P.S.
Der Wissenschaftler nutzt [sic] im übrigen um die Kenntis über einen Fehler im Original beim Zitieren anzuzeigen und damit den Verdacht falsch zitiert zu haben von sich zu weisen. Ich habe korrekt zitiert und Du auch. [sic] in Deinem Text hat also keinerlei Funktion.

Das mag für den Wissenschafler gerne so sein. Der Sinn und Bedeutung von [sic!] ist jedoch viel weiter gefasst und hat beispielsweise auch eine deutliche redaktionelle Bedeutung. Und in diesem Sinne habe ich es ziemlich bewusst eingesetzt.

Du bist also offensichtlich weder Künstler noch Wissenschaftler.

Künstler laut Künstlersozialversicherungsgesetz. Und jetzt kommst du ;)

P.S. 2
Um noch auf Deine Signatur einzugehen. Fotografieren kann eben sehr wohl in besonderen Fällen große Kunst sein. Dies können, wie jede Kunst, Experten auch sehr leicht erkennen. Kunst ist zu verstehen und zu erklären. Dazu ist aber eine Menge an Wissen notwendig. Nur der Unerfahrene glaubt alles könne Kunst sein, oder andersherum, nichts wäre Kunst. Die Künste sind wie Sprachen die zu erlernen möglich ist, bei denen der Ungebildete aber nichts versteht, vielleicht sogar noch nicht einmal an deren Existenz glaubt ;)

Schön das du dir da so ausführliche Gedanken machst, aber Sinn und Zweck meiner Signatur hast du damit nicht einmal ansatzweise erkannt.
 
Na gut, er hat das Recht, das Fotografieren zu verbieten. Wenn er das deutlich macht, würde ich mich dran halten.
Genauso würde ich aber einen weiten Boden in Zukunft um das Geschäft/den Stand machen. Wer dieses Recht für sich einfordert, ist bei mir unten durch, da kaufe ich nur noch (oder zahle Eintritt, z.B. bei Museen), wenn's gar nicht anders geht (ich bleibe u.a. aber durchaus schon mal als einziger einer Gruppe ausserhalb des Museums, wenn die unbedingt das Fotografierne verbieten wollen)
 
Ich hatte vor einigen Jahren mal eine ähnliche Diskussion: ich war für einen Tourismusverband unterwegs um Pressefotos von einem Handwerksmarkt zu erstellen. Es ging in erster Linie um Übersichtsaufnahmen. Ein Händler war furchtbar ungehalten und meinte, ich würde seine Exponate (Vogelhäuschen) nur zu dem Zweck fotografieren, um sie nachher zu kopieren. "Dahaben Sie mich aber auf eine gute Idee gebracht, was kostet so ein Teil?" war meine Gegenfrage.....mit kopierten Vogelhäuschen liesse sich vielleicht mehr Geld machen, als mit einem Pressefoto, vorallem könne man von einem Häuschen, das man um 30,- Euro erwirbt, viel leichter die Maße abnehmen als von einem Foto.....er wollte mir dann das Häuschen trotzdem nicht verkaufen, als er meine böse Absicht erahnte, kam aber dann doch ganz schön ins grübeln....
 
[...]
Das mag für den Wissenschafler gerne so sein. Der Sinn und Bedeutung von [sic!] ist jedoch viel weiter gefasst und hat beispielsweise auch eine deutliche redaktionelle Bedeutung. Und in diesem Sinne habe ich es ziemlich bewusst eingesetzt.
[...]

Dann erklär mit doch einfach den Sinn, bitte. Bin gespannt. Weder meinem Duden noch Wikipedia fällt dazu was anderes ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Sic

[...]
Schön das du dir da so ausführliche Gedanken machst, aber Sinn und Zweck meiner Signatur hast du damit nicht einmal ansatzweise erkannt.

Du meinst weil fotografieren mit ph mehr nach Kunst klingt? Erklär doch einfach was Du meinst und schreib nicht nur, dass man Dich nicht verstehen würde.
 
Ich kann nicht sagen auf welchen Kunstmarkt du warst und welcher Stand es war. Beim Hertner Kunstmarkt gab es einen Stand mit Skulpturen dort war ein ca. A3 großes Schild das eine durchgestrichene Kamera zeigte. Sollte doch dann eindeutig sein.

Gruß Wolf
 
Hallo zusammen!
Ich melde mich mal wieder zum Thema. Mittlerweile ist meine Meinung über diese Situation so weit gereift, dass ich in Zukunft erst garnicht meine Kamera zu solchen Veranstaltungen mehr mitschleppen werde. Den Usern die sagen, dass ich ja hätte fragen können gebe ich natürlich Recht. Ebenso gebe ich denen Recht die Paragraphen zitieren, soweit deren Inhalt der Sache den richtig entspricht. Da ich mich selbst aber eher nicht als Paragraphenreiter bezeichnen würde, verzichte ich eher auf das Bild eines rostigen Löffels in gutem Licht, als dass ich mich mit nem Schmied mit den kompakten Maßen von 2m x (geschätzte) 1m anlege.

Grüße
 
Ich kann nicht sagen auf welchen Kunstmarkt du warst und welcher Stand es war. Beim Hertner Kunstmarkt gab es einen Stand mit Skulpturen dort war ein ca. A3 großes Schild das eine durchgestrichene Kamera zeigte. Sollte doch dann eindeutig sein.

Gruß Wolf

Ist es nicht!

Der einzelne Stand unterliegt im Zweifelsfall der Vorgabe des Hausherren. Dieser bestimmt am Eingang oder durch sonstige Kenntnisgabe ob fotografiert werden kann oder nicht.
Wenn er teilnimmt unterliegt er den Regeln und den Verträgen des Veranstalters und kann nicht selbst "beschildern".

Öffentlicher Raum ist wieder anders. Aber auch hier heißt ein persönliches Schild nichts. Auch ein Privatvertrag dar nicht gegen Gesetze verstoßen und einseitige Wünsche gelten überhaupt nichts.

Auch das ist Grundlage des Rechtsstaates. Es gilt nicht nur das Recht der Nichtfotografiertwerdenwoller.
 
Viper, es ging hier um dieses:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
Und er hat zu recht auf §53 UrhG hingewiesen...

Es hilft nichts: Fotografieren auf von Ausstellungsstücken auf dem Kunsthandwerkermarkt ist verboten.
Das ist falsch. Für private Zwecke ist es zulässig. Das erlaubt nämlich genau §53 UrhG.

"Einzelne Vervielfältigungen zu ausschließlich privaten Zwecken" sind zulässig - und diesen Rahmen überschreitet eine Aufnahme immer erst durch eine anders geartete Verwendung.

Fotografieren ist in diesem Zusammenhang eine rechtswidrig hergestellte Vorlage.
Unfug.

Das Kunstwerk ist ja wohl keine rechtswidrig hergestellte Vorlage, davon können wir mal ausgehen. Und durch das Fotografieren entsteht auch keine - wie auch?
 
Aber das "klick"-Foto des Fotografen hat dann diese "ANGEMESSENE SCHÖPFUNGSHÖHE" (sic!) etwa bereits erreicht, oder wie sieht es aus, wenn dann jemand das Foto dann klaut von deinem Webspace?
Ein Foto braucht keine Schöpfungshöhe. Es ist immer als "einfaches Lichtbild" (§72 UrhG) geschützt. Hat es auch noch die nötige Schöfungshöhe, wird es zum "Lildbildwerk" (§2 UrhG).
 
Alternativ kann man sich auch noch auf die Pressefreiheit berufen, das ist ja dank Christo und seinem Rechstag schon Höchstinstanzlich entschieden. :top:

???

Höchstinstanzlich wurde bestätigt, daß Fotos von Christos Reichstagsverpackung nicht veröffentlicht werden dürfen, da das Werk nicht dauerhaft angebracht war.

Zulässig war lediglich die Wiedergabe des geschützten Christo-Werkes in der aktuellen Tagesberichterstattung (§50 UrhG):

§ 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zuläss


Dazu brauchte es aber keine Gerichtsurteile, das steht schon so im Gesetz. Der BGH hat es aber bestätigt, mit Urteil vom 24. Januar 2002, Az. I ZR 102/99.

Fotos vom verpackten Reichstag zu veröffentlichen, wird zweifellos Regressansprüche von Christo und ggf. auch von Wolfgang Volz nach sich ziehen, der hat nämlich die Exklusivrechte auf Fotos von Christo-Werken.
 
Die Frage ist ob und wieviel sich jemand dabei "gedacht" und ob er der Kunst damit etwas Neues beschert hat. Oder eben eine oder mehrere der 5 potentiellen Kriterien für Kunst irgendwie eingesetzt hat.
Nein, die Frage ist allein, ob die erforderliche "Schöpfungshöhe" erreicht wurde. Dann und nur dann ist etwas ein "Werk" im Sinne des UrhG.

Keine "Schöpfungshöhe" brauchen Fotos, die immer zumindest als "einfache Lichtbilder" geschützt sind, sowie Software und Datenbanken, da gibt es einen Leistungsschutz, der auf anderen Kriterien beruhrt.
 
Ich kann nicht sagen auf welchen Kunstmarkt du warst und welcher Stand es war. Beim Hertner Kunstmarkt gab es einen Stand mit Skulpturen dort war ein ca. A3 großes Schild das eine durchgestrichene Kamera zeigte. Sollte doch dann eindeutig sein.
Nein. Ob ein Verbot überhaupt wirksam ist, hängt immer von zwei Dingen ab:

1. ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt und 2. ob auch der Richtige aufgrund dieser Rechtsgrundlage das Verbot ausspricht.
 
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