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Ein neuer Pentax-Body soll es sein...

Als kleines Dankeschön für die Beratung in diesem Thread gibt's ein wenig Technik ;)

Wow die K-5 mit dem DA 18-135mm macht aber tolle Bilder! :D *troll* :ugly:
 
Tolle Technikbilder - lässt mich sofort wieder sehnsüchtig auf "trocken" hoffen um wieder "offen" unterwegs zu sein ...

Lass uns noch wissen wir Dir die K-5 gefällt - ich habs nicht bereut :)


Gruß,
Nikonfriend
 
Tolle Technikbilder - lässt mich sofort wieder sehnsüchtig auf "trocken" hoffen um wieder "offen" unterwegs zu sein ...

Lass uns noch wissen wir Dir die K-5 gefällt - ich habs nicht bereut :)


Gruß,
Nikonfriend
Sobald sie eingetroffen ist, gebe ich LAUT ;)
... und natürlich dann auch ein bebildertes Feedback - versprochen!
 
Ich bin saaaaaaaaaaaaaaauer :grumble:

Folgende Mail habe ich soeben erhalten...
Guten Tag,

wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen bestellte Artikel
Pentax PENTAX K5 KIT 18-135 - DIGITALE SLR-KAMERA
wegen Angebotsirrtum nicht geliefert werden kann. Aufgrund eines technischen Fehlers in der Software Angebotserstellung und Datenübertragung wurde der Artikel mit dem falschen Preis angeboten.

Wir fechten den Kaufvertrag gemäß §§ 119, 120 BGB hiermit an.

Ihre Bestellung mussten wir leider stornieren und rückabwickeln. Das Geld erhalten Sie selbstverständlich erstattet.

Sie dürfen sich sicher sein, dass uns dieser Vorfall mehr als unangenehm ist und wir möchten uns in aller Form bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
...................
 
Du hattest gemeint, daß der Kontakt zum Verkäufer bisher recht gut verlaufen war... insofern ist anzunehmen, daß ihr auch über den Preis evtl. gesprochen habt. Wenn du den Schriftverkehr aufgehoben hast, würde ich mich nicht mit einem einfachen Angebotsirrtum nach §119 abspeisen lassen.
Es wäre ja dann nicht so, daß der Verkäufer irrtümlich ein Produkt für einen krass niedrigen Preis zum Verkauf anbietet und erst nach dem zustande gekommenen Kaufvertrag (der bei Ebay erst einmal bindend ist für beide Seiten) merkt, daß der Preis falsch war. Sondern ihr habt unter Umständen über den Preis gesprochen - und damit muß ihm VOR dem Kauf der Preis bewußt gewesen sein.
Zumal man in diesem Fall auch nicht von einem erheblichen Preisunterschied zum nächstteureren Anbieter sprechen kann... ist ja nicht so, daß du das Ding für nen Fuffi geschossen hast.

Anders gesagt: Ich würde mich unter Umständen so nicht abspeisen lassen.
 
@ Usul
Ja...
es gab nicht nur Mails (selbstverständlich archiviert), sondern vor gut einer Stunde auch ein Telefonat, in welchem man mir den Zahlungseingang bestätigte und ein baldiger Versand in Aussicht gestellt wurde :grumble:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar überhaupt kein Freund der Gerichtslust, aber in diesem Fall würde ich doch rechtlichen Beistand suchen (sofern Rechtschutz vorhanden ist). Denn 200 Euro sind schon nicht wenig Geld und der Fall ist einfach nicht so, daß man dem Verkäufer einen Irrtum abnehmen könnte... der hat einfach selbst einen niedrigen Preis von seinem Händler gesehen und sofort den Preis auf Ebay weitergegeben. Nur kann er dann nicht wegen Angebotsirrtum einen Rückzieher machen... vor allem nicht, wenn ihr explizit über den Preis gesprochen habt. Also, das denke ich als Rechtslaie. :)
 
Danke für Euren Rat - ich werde ihn heute Abend mit meinem Mann diskutieren!

Ich habe jetzt erst einmal bei ebay den Abbruch der Transaktion abgelehnt.
Die Frechheit bestand ja darin, dass als Begründung zu lesen war, dass ICH kein Interesse mehr an dem Artikel habe :confused:
Ja hat der denn den Knall noch nicht gehört :grumble:
Außerdem habe ich eine leicht angesäuerte Mail an den Anbieter geschrieben :evil:

Vielleicht überlegt er es sich noch einmal anders :D
 
@ Usul
Ja...
es gab nicht nur Mails (selbstverständlich archiviert), sondern vor gut einer Stunde auch ein Telefonat, in welchem man mir den Zahlungseingang bestätigte und ein baldiger Versand in Aussicht gestellt wurde :grumble:

Nachdem Du eine Auftragsbestätigung erhalten hast, kannst Du auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Nachdem das über Verkaufsplattform (Ebay, etc.) lief, besteht ein kleiner Unterschied im Vergleich zum Kauf im Online-Shop.
 
@ murmeltier
Ich habe insgesamt 6 Mails direkt vom Händler erhalten (die letzte habe ich weiter oben angehängt).
Da es zu Beginn der Transaktion einen Irrtum meinerseits zu korrigieren galt (ich hatte versehentlich zweimal den KAUFEN-Button bei ebay gedrückt), gab es eben auch einen intensiveren Mailaustausch.
 
Erstmal abwarten. Die Sache ist ja noch nicht ausgestanden. Bevor nicht das Geld zurück ist. Solte das Geld postwendend zurückkommen, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und sagen: noch mal Glück gehabt. Und nicht vergessen, eine sachliche Schilderung in die Beurteilung schreiben, damit andere gewarnt sind.

Seriöse Angebote sind gerade 240 € teurer. Da lohnt sich keine gerichtliche Auseinandersetzung. Wie lange willst Du auf Deine K-5 warten wegen 240 €?

Und wie soll das weitergehen? Mit einem im Streit erzwungenen Kauf eine mögliche Serviceleistung erwarten? Dann besser neu planen und einen zuverlässigen Händler bemühen. Am großen Fluss kann man Gekauftes ohne Kommentar zurückgeben oder umtauschen. Auch meine Händlerin in Leipzig ist bekannt dafür, dass sie sich großzügig für ihre Kunden einsetzt. Und es gibt noch mehr seriöse Händler.

Aber erstmal muss das Geld zurückfinden. Dafür drückt Dir die Daumen

artur
 
Nachdem Du eine Auftragsbestätigung erhalten hast, kannst Du auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Nachdem das über Verkaufsplattform (Ebay, etc.) lief, besteht ein kleiner Unterschied im Vergleich zum Kauf im Online-Shop.
Sehe ich auch so als langjähriger ebayer ;)! Ich würde mich mal an der Hotline von ebay beraten lassen. Der Händler hatte genug Zeit, um einen evtl. Fehler zu korrigieren. Eine ebay-Auktion ist auch kein Automatismus wie beim Online-Shop. Die Begründung hat er gewählt, weil man im Abbruchsformular nicht so viele Möglichkeiten hat. Ich glaube aber, dass man da nichts machen kann. Das passiert immer wieder bei unseriösen Verkäufern, was wohl eher geduldet wird. Von Seiten ebay müßte man solche Händler eigentlich sanktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre ja durchaus verständnisvoller gewesen, wenn die Stornierung gleich zu Anfang wegen eines Irrtums erfolgt wäre (ich war ja schließlich durch das Forum sensibilisiert).
Spätestens nach der Annahmebestätigung und der Mitteilung des Endpreises - nebst der Kontodaten - war für mich jedoch der Kauf perfekt.
Natürlich habe ich den Betrag unverzüglich überwiesen und der Zahlungseingang wurde mir erst heute, auf telefonische Rückfrage, bestätigt :grumble:
 
Damit ist doch der Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich mich nicht irre. Du könntest höchstens anders herum eine Fall öffnen (Übersicht mein ebay, rechts das Klappfeld), indem Du reklamierst, dass ein bezahlter Artikel nicht geliefert worden ist. Das geht wohl erst ab 7 Tage. Dann erhält der Verkäufer eine offizielle Nachricht von ebay. Lies mal hier (ich habe es nur angelesen):
http://www.juraforum.de/forum/inter...nicht-liefern-kaeufer-besteht-auf-ware-286172
 
Zuletzt bearbeitet:
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