Wenn das so eindruckslos ist, wieso darf man es dann nicht?
Dir ist aber schon bewusst, dass nicht jeder nur das zurückgibt, was er selber vorher herausgezogen hat?
Dem möchte ich mich in beiden Fällen anschließen.
Ich denke, dass die erstgenannte Widersprüchlichkeit der Argumentation sich aus den aktuellen Gegebenheiten ergibt:
Wenn die Beiträge der User (oder deren Löschung) eindruckslos sind, warum wird dann - zumindest von einigen Moderatoren - so vehement darauf geachtet, beim Thema zu bleiben und warum darf man seine Beiträge dann nicht löschen?
Wenn umgekehrt die Löschung der Beiträge eine Spur der Verwüstung hinterlässt, warum werden dann - ebenfalls von zumindest einigen Moderatoren - Beiträge selbst dann komplett und ohne Vorwarnung gelöscht, wenn sie z.B. nur partiell off-topic sind?
Es wird hier also - zumindest von einigen Moderatoren - eine Taktik gefahren, die in sich selbst unstimmig, widersprüchlich und daraus folgend:
beliebig im Sinne von willkürlich ist. Eine andere Erklärung dafür, dass User mit ihren eigenen Texten nicht tun können, was Moderatoren mit fremden Texten dürfen, erschließt sich mir nicht.
So bleibt bei mir der Eindruck, dass hier ähnlich wie in der Frage "off-topic oder nicht" durch die bewusste Unklarheit in Verbindung mit dem Vorbehalt eigener Privilegien sich ein Vorteil verschafft wird. Im Gegensatz zu "off-topic oder nicht" kann hier aber nicht einfach mit "so sind die Regeln" argumentiert werden, denn die Frage, ob gerade an fachlichen Texten ihre Ersteller nicht doch gewisse Urheberrechte haben, ist aus meiner Sicht noch lange nicht geklärt. Im deutschen Recht sind ja nicht grundlos nur Verwertungs-, nicht aber Urheberrechte abtretbar. Natürlich könnte man nun in die Nutzungsbedingungen hineinschreiben, dass mit dem Schreiben eines Beitrages der Nutzer die Verwertungsrechte daran komplett abtritt, womit er ihn also auch nicht mehr löschen dürfte. Das würde aber so einige Fragen aufwerfen, die sicherlich nicht zufriedenstellend geklärt werden können:
- Ist eine solche Regel nicht überraschend oder stellt eine ungleichmäßige Benachteiligung der Vertragspartei "User" dar und ist damit unwirksam?
- Haftet der Betreiber über die Störerhaftung hinaus, wenn er sich zum alleinigen Verfügungsberechtigten der Beiträge macht?
Insbesondere die letzte Frage dürfte sich auch jetzt schon stellen - spätestens nach 30 Tagen.