das hat er so ja nicht gesagt. Zumindest so weit ich ihn verstanden habe, argumentiert er mit DSGVO Art. 2 Abs. 2 (der ja aber eben Bestandteil des DSGVO ist).
Ich könnte mir, bei entsprechenden Voraussetzungen und ebensolcher Gestaltung, sehr wohl vorstellen, dass der hier prinzipiell Anwendung finden könnte.
Voraussetzung wäre, dass sich die (Teil)Klasse/Gruppe auf gemeinsame Bilder einigt. Diejenigen, die nicht mit drauf sein wollen, werden nicht mitfotografiert.
Die Bilder werden außerhalb der üblichen Klassen/Gruppenzeiten gemacht und am besten auch außerhalb der Schule/Kindergartens. In der Freizeit also an einem Ort, wo man sich für die gemeinschaftlichen Bilder verabredet hat.
DAS möchte ich noch einmal kurz aufnehmen ... und einfach nur verschiedene Gedanken dazu aufschreiben.
1. Gedanke: Zunächst ... wo kein Kläger, da kein Richter:
Sollte man meinen. Allerdings kann es sich im Nachhinein herausstellen, dass bei z. B. einem Bild etwas "nicht stimmte".
Ein Beispiel: Ich hab' letztes Jahr die gesamte Grundschule auf einem Bild gehabt - da ging es um die fotografische Darstellung eines erreichten Spendenbeitrages - also ... alle Kinder auf dem Schulhof und mit den Kindern eine große Zahl dargestellt. War ne tolle Aktion, das Bild war super ... alle glücklich.
Am Abend vor der Veröffentlichung ruft mich eine Lehrerin an, dass bei einem Kind die Hose beim Knien "etwas" heruntergerutscht ist. Ich muss sagen, das wäre für das betroffene Kind nicht so ganz glücklich geworden. Ich hab' das dann noch ein wenig retuschiert - und alles war wieder gut.
Aber ... was denn nun, wenn das niemand bemerkt hätte. Wie gesagt - vorher waren alle glücklich mit den Bildern, zumindest die die es gesehen haben ... aber im Nachhinein kann das nicht mehr der Fall sein.
2. Gedanke - schließt sich daran an:
Die Einwilligung ALLER Eltern einzuholen ist bei so etwas schlichtweg unmöglich und macht den Sinn des Bildes auch kaputt.
3. Gedanke - praktisch ist so ein "ich find' die Bilder in Ordnung" eigentlich nur online möglich. Ich kann ja nicht mal eben jedes Bild per Beamer in der Turnhalle auf eine Leinwand werfen und dann per Handzeichen abstimmen lassen. Allerdings - indem ich jedem die Bilder online zur Verfügung stelle (auch mit Wasserzeichen versehen), hab' ich ja schon die Bilder veröffentlicht ...
4. Gedanke - genau das (Eltern die nicht einverstanden waren, möchten nicht, dass ihr Kind fotografiert wird)soll ja mit der Einverständniserklärung erreicht werden.
Hört sich theoretisch toll an, ist praktisch aber so gut wie nicht machbar. Zum einen verliere ich ab einer gewissen Anzahl von Kindern den Überblick, wer den nun fotografiert werden darf und wer nicht. Zum anderen ist es schwer möglich die Kinder in Gruppen einzuteilen:
"So Kinder, hier auf der linken Seite spielen alle die zusammen, die vom Fotografen fotografiert werden dürfen, rechts spielen die mit den doofen Eltern - äh..." Na, ich denke man versteht, was ich sagen möchte.
Oder ich muss halt nachträglich übelst retuschieren, sofern dies überhaupt möglich ist.
5. Gedanke - die Presse darf das übrigens - die ist mit der Auslegung "Große Gruppe" aus dem Schneider ... (es gibt Sonderrechte für Pressearbeit)
Vielleicht sollte man per se alles in Zeitungen abdrucken ...
6. Gedanke - Bilder werden außerhalb der Schule gemacht ... naja, möglich ... aber versuch dann mal alle zusammen zu bekommen, inkl. Lehrer ...
Wenn nun niemand solche Bilder selber machen kann oder will, kann man als private Gruppe doch jemand beauftragen, der das für jemanden macht (wie man auch als Pärchen gerne mal jemand fragt, ob der nicht ein Bild von einem machen könnte).
Bei einem Pärchen hast Du genau ZWEI Personen - die sind einfacher zu fragen. Zudem können die für sich selbst sprechen und (sofern Ü18) auch unterschreiben.
Wenn die Bilder nun innerhalb dieser Beteiligten getauscht werden und auch ansonsten nur innerhalb des persönlichen und familiären Umfeldes verbleiben, wüsste ich nicht, wieso das nicht vom DSGVO Art. 2 Abs. 2 gedeckt sein sollte.
Erster Gedanke: Wie werden die getauscht? Per Online-link - hipp hipp hurra !
Zweiter Gedanke: Lieschen Müller weiss dann, dass der Peter Meier Bilder von Tochter Lisa hat. Das möchte Lieschen Müller aber nicht, da der Peter immer so komisch guckt. (etwas überspritzt dargestellt, aber die Problematik kommt - denke ich - rüber)
Ich bin ja einer derjenigen, die eine zu weite Ausdehnung der Haushaltsausnahme kritisch gegenüber steht- auch und weil gerade das dem Sinn der DSGVO entgegen steht- hier aber sehe ich genau das nicht- ganz im Gegenteil. Die Bilder bleiben unter denjenigen, die hier dann zu diesem Zeitpunkt IMHO sehr wohl zum persönlichen Umfeld gezählt werden können.
Was anderes wäre es, wenn die Bilder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würden- dann verstößt aber diese Person gegen die DSGVO und nicht der Fotograf.
Du machst es nicht besser, wenn Du andere - die sich noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben - auf gut deutsch voll in die Sch... rennen lässt. Das will man doch eigentlich auch nicht.
Ist aber natürlich auch nur (m)eine Meinung- meinen Arm drauf verwetten oder es als Fakt zu bezeichnen, würde ich mich nicht trauen.
vg, Festan
Tja, das genau ist das Problem von sehr sehr vielen Menschen derzeit, nicht nur den Fotografen ... und genau die Situation finde ich persönlich einfach so (sorry) Sch...