• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich empfehle mal folgende Lektüre von Peter Schaar, dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten:

https://www.heise.de/newsticker/mel...-notwendige-Zumutung-Datenschutz-4057260.html

Habe ich gerade gelesen, passt für mich.

Dort auch wieder. Datenverarbeitung notwendig zu Vetragserfüllung.
Ich glaube nicht, dass ein Modell nach einem Shoiting mit Vertrag sich einfach eine Löschung wünschen kann.

Vielfach resultieren Ängste auch aus erkennbar falschen Behauptungen. So trifft es nicht zu, dass man zukünftig bei jeder Datenerhebung stets eine Einwilligung benötige. Tatsächlich ist die Einwilligung nur eine - und nicht immer die beste - Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unternehmen, die nur die personenbezogenen Daten verarbeiten, die für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, brauchen keine Einwilligung. Unternehmen, die sich ausschließlich auf die Einwilligung der Kunden verlassen, bekommen ein Problem, wenn diese widerrufen wird. Die Einwilligung wäre in einem solchen Fall eher ein Risiko als eine zusätzliche Sicherung.
 
Wichtig ist auch noch die Beachtung des Kopplungsverbotes, was hier schon mal erwähnt wurde.
Ich darf z.B. nicht das „Betreten‟ meines Fotoblogs an die Zustimmung des Besuchers koppeln,
dass er im Gegenzug damit einverstanden ist, dass dort Facebook-Like-Buttons aktiv sind.

Das betrifft z.B. auch das Setzen von Cookies, abgesehen von Sessioncookies, die für technische Zwecke notwendig sind.
Die häufig noch zu sehende „OK‟-Infoleiste, dass Cookies oder Google Analytics verwendet werden, reicht nicht aus.

Streng genommen benötigt man einen der DSGVO genügenden informed consent.
 
Wichtig ist auch noch die Beachtung des Kopplungsverbotes, was hier schon mal erwähnt wurde.
Ich darf z.B. nicht das „Betreten‟ meines Fotoblogs an die Zustimmung des Besuchers koppeln,
dass er im Gegenzug damit einverstanden ist, dass dort Facebook-Like-Buttons aktiv sind.

Das betrifft z.B. auch das Setzen von Cookies, abgesehen von Sessioncookies, die für technische Zwecke notwendig sind.
Die häufig noch zu sehende „OK‟-Infoleiste, dass Cookies oder Google Analytics verwendet werden, reicht nicht aus.

Streng genommen benötigt man einen der DSGVO genügenden informed consent.

Es gibt tatsächlich eine Aussage des Düsseldorfer Kreise von Anfang Mai, nach der vor dem Erfassen personenbezogener Daten darüber informiert werden muss und man die Option haben muss, das abzulehnen, ehe die Daten erfasst werden.
Die Konsequenz wäre dann, dass man bei Webseiten, die Cookies setzen und Tracking eingebunden haben, zuerst mal auf einer davon völlig freien Seite landen müsste, z.B. auf der mit der Datenschutzerklärung und von dort wenn man dann noch möchte, auf die eigentliche Webseite.
Da die DSGVO aber auch immer wieder die technische und wirtschaftliche Machbarkeit bei der Umsetzung erwähnt, hoffe ich, dass uns das in Zukunft erspart bleibt.
Die Cookie Banner sollten meiner Meinung nach allerdings keinen OK Button haben, sondern einen auf dem „Verstanden“ steht, da es sich um eine Information handelt und nicht um eine Einwilligung.
Ein Banner mit einem Hinweis auf den schnellsten Weg zu einem Google Analytics Opt Out ist nun mal der schnellste Weg zum Ziel wenn man als Seitenbetreiber nicht auf Analysemöglichkeiten, gutes Ranking und zielgruppenorientierte Werbung verzichten und die Benutzer trotzdem informieren möchte.

Was die Cookies angeht:
Man kann Session Cookies setzen, die jede Menge Daten sammeln und deren Inhalt schon während der Session regelmäßig weiterleiten.
Ich kann andererseits ein völlig harmloses Cookie setzen, das für ein Jahr oder bis zum Löschen von Cookies stehen bleibt. Es ist also falsch, Session Cookies pauschal als die guten zu betrachten und die anderen als die schlechten. Informieren muss man als Betreiber der Seite über beide.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich teile die Ansicht von Dirk Müller, der in der neuen DSGVO ein politisches Instrument sieht. Es ist ja durchaus so, dass viele Skandale etwa von Bloggern oder auch nur von Privatleuten die zB. bei Demos gefilmt oder fotografiert haben aufgedeckt worden sind, ich meine hier auch im Speziellen Vorfälle von Polizeigewalt bei Demos etc. Diese Fotos und Filme kann man mit der neuen DSGVO wunderbar verbieten und unterdrücken, da "man ja fremde Menschen mit auf den Bildern hat".......... Bisher war dies nicht so einfach möglich. Man konnte auf Demos und so fotografieren und diese Bilder auch hochladen. Personen galten ja nur als "Beiwerk"......... JETZT könnte schon das Auslösen des Fotos mit dem Auslöser der Kamera als "Datenerhebung" gewertet werden.........

Das andere was Herr Müller noch gesagt hat stimmt auch, passt aber hier nicht ins Forum und wird daher hier von mir nicht angesprochen....
 
I Es ist ja durchaus so, dass viele Skandale etwa von Bloggern oder auch nur von Privatleuten die zB. bei Demos gefilmt oder fotografiert haben aufgedeckt worden sind, ich meine hier auch im Speziellen Vorfälle von Polizeigewalt bei Demos etc. Diese Fotos und Filme kann man mit der neuen DSGVO wunderbar verbieten und unterdrücken, da "man ja fremde Menschen mit auf den Bildern hat"..........

In China vielleicht, nicht in Deutschland.

Das ist eine der vielen falschen Informationen die zur Panikmache dienen.

Auf Demos kannst du fotografierern wie immer und darfst sie auch zeigen! Du stehst auf der ANDEREN Seite der DSVGO. Deine Fotos werden nun besser geschützt, bzw. Unternehmen, Vereine und Behörden müssen klarer darlegen, was sie mit deinen Fotos/Daten machen.

Du darfst fotografieren wie immer.
 
Das ist eine der vielen falschen Informationen die zur Panikmache dienen.

Leider gibt es eine Menge an Panikmache. Ich selbst bin ja auch verunsichert, auch wenn ich mir das Fotohobby nicht vermiesen lassen will. Jedoch sind manche Sachen eben nicht mehr so einfach möglich............. Was ist mit Bildern von der Domplatte in Köln, die ich ja schon öfter als Beispiel hatte oder eine Stadtansicht allgemein, wo auch Menschen als "Beiwerk" mit dabei sind? Dieses "Beiwerk" gibt es ja quasi nicht mehr.....

Bei Demos mag da schon ein "besonderes Interesse" vorliegen, aber bei normalen Fotos?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist also falsch, Session Cookies pauschal als die guten zu betrachten und die anderen als die schlechten. Informieren muss man als Betreiber der Seite über beide.

Okay. Jedenfalls- nachdem ich mir die an die DSGVO angepaßten Datenschutzbestimmungen einiger "Datenkraken" wie FB, Google, Music.ly u.a. angesehen habe, haben die überhaupt kein Problem mit der DSGVO. Sie müssen den Nutzer nur informieren, nicht sein Einverständnis einholen. Für so eine Anpassung ist auch keine Legion von Rechtsanwälten nötig, die ist an einem verregneten Wochenende fertig.

Das Problem haben Dienstleister, Contentersteller, Hersteller von irgendwas überhaupt. So muß die berühmte Friseuse (oder der Tischler) ihre Kunden informieren, was sie mit deren Daten anstellt, wie und was sie wo wie lange speichert, ob sie sie weitergibt und wenn ja, an wen (Wella?) und was der damit macht.

Im hier speziellen Fall die freien und Hobbyfotografen und -Filmemacher.
 
Habe ich gerade gelesen, passt für mich.

Dort auch wieder. Datenverarbeitung notwendig zu Vetragserfüllung.
Ich glaube nicht, dass ein Modell nach einem Shoiting mit Vertrag sich einfach eine Löschung wünschen kann.

Wie das von dir zitierte eben auch aussagt.

Solange man ausschließlich die Daten erhebt, die man zum erfüllen des Dienstes braucht, ist alles gut. Man muß den Nutzer nur davon in Kenntnis setzen.
Eine seperate Einwilligung ist nicht notwendig - was für mich auch heißt, Hochzeiten und andere Veranstaltungen sind dahingehend kein größeres Thema als davor auch.
 
(...)........... Was ist mit Bildern von der Domplatte in Köln, die ich ja schon öfter als Beispiel hatte oder eine Stadtansicht allgemein, wo auch Menschen als "Beiwerk" mit dabei sind? Dieses "Beiwerk" gibt es ja quasi nicht mehr.....
?

Kannst beruhigt sein auch dort darfst du natürlich genau so weiter fotografieren und die Fotos zeigen wie bisher.

Ist auch völlig klar, dort entstehen täglich tausende Fotos. Selbst wenns nicht mehr erlaubt wäre,dagegen kann man gar nicht angehen.

Ich finds schade dass so viele so ein Quatsch verbreiten. Viele sympathische Hobbyfotografen lassen sich verunsichern nur weil es ne Menge Leute gibt, die mit volle Absicht so ein Schrott verbreiten.

Wir sind Hobbyfotografen und das bleibt so. Wir stehen auf der ANDEREN Seite der DSVGO und nicht als Datenverarbeiter.

Schau dir mal mein Beitrag #661 an.
 
man sollte die hochzeitsgäste in kenntnis setzen, wenn man nur fotografiert. für die veröffentlichung braucht es aber eine genehmigung.
ich habe mal eine sehr gute zusamenfassung einer anwaltskanzlei gelesen, die es es ganz gut in verständlicher sprache verfasst hat. dort heißt das ganz klar, dass diese bilder nicht ohne weiteres aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen. sie empfehlen eine klausel im vertrag aufzunehmen, dass das brautpaar die hochzeitsgäste vor der hochzeit informiert. man delegiert so zu sagen diese aufgabe, weil es meist nicht möglich ist, von jedem einzelnen gast eine (am besten) schriftliche genehmigung einzuholen.

ich habe schon mal eine krasse reaktion eines hochzeitsgasts mir gegenüber erlebt, als ich ein bild von ihm aufnehmen wollte. das werde ich nie vergessen.
erst später habe ich vom brautpaar erfahren, dass er sich aufgrund seines berufs nicht so sehr zeigen darf. aber woher konnte ich das wissen, wenn niemand vorher was gesagt hat? :confused::rolleyes:
 
Kannst beruhigt sein auch dort darfst du natürlich genau so weiter fotografieren und die Fotos zeigen wie bisher.

Ist auch völlig klar, dort entstehen täglich tausende Fotos. Selbst wenns nicht mehr erlaubt wäre,dagegen kann man gar nicht angehen.

Ich finds schade dass so viele so ein Quatsch verbreiten. Viele sympathische Hobbyfotografen lassen sich verunsichern nur weil es ne Menge Leute gibt, die mit volle Absicht so ein Schrott verbreiten.

Wir sind Hobbyfotografen und das bleibt so. Wir stehen auf der ANDEREN Seite der DSVGO und nicht als Datenverarbeiter.

Schau dir mal mein Beitrag #661 an.

Zumal ich auf der Domplatte oder in Städten sowieso nur mit Weitwinkel, so um 24 oder 28mm fotografiere. Mehr (Tele) nehme ich nur wenn da keine Personen "größer" ins Bild kommen......... Ich denke man muss halt immer darauf achten, dass die Personen nicht zu "bildmitgestaltenden Motiven" werden. Aber das musste man vor der DSGVO auch schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du den Heise Artikel gelesen?

Imho hat Peter Schaar durchaus Ahnung vom Datenschutz…
es gibt viele, die ahnung haben, aber sie alle meinen es oft anders. kug hat ja die veröffentlichung der aufnahmen ohne genehmigung schon immer verboten. ausnahmen waren personen der zeitgeschichte, personen als beiwerk, personen des öffentlichen lebens etc. also fast alles, was öffentlich ist. für alles andere brauchte man schon immer eine genehmigung.
im falle eine hochzeit greift ebenso das kug. dieses besagt, dass jede person vor der veröffentlichung der bilder nach einer einwilligung gefragt werden muss. denn eine hochzeit ist keine öffentliche veranstaltung. ich weiß, ich weiß, nur sehr wenige haben es bis jetzt gemacht. das bedeutet aber nicht, dass sie es dürfen oder durften. man durfte es schon immer nicht, durch die neue dsgvo wird man in dieser richtung wieder sensibilisiert.

ich fand diesen artikel sehr interessant und schlüssig. er ist von einer anwaltskanzlei verfasst worden.
 
Kannst beruhigt sein auch dort darfst du natürlich genau so weiter fotografieren und die Fotos zeigen wie bisher.
...
Wir sind Hobbyfotografen und das bleibt so. Wir stehen auf der ANDEREN Seite der DSVGO und nicht als Datenverarbeiter.
Wobei die Einschränkung "wie bisher" wesentlich ist.

Dass die DSVGO für private/familiäre Tätigkeiten nicht anwendbar ist bedeutet ja nicht dass damit andere geltende Rechte (Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild - so wie bisher!) außer Kraft gesetzt sind, und nicht zum Trugschluss verleiten sollte dass man ein lustiges Bild auch immer ohne Einverständnis des Abgebildeten verbreiten könne.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich fand diesen artikel sehr interessant und schlüssig. er ist von einer anwaltskanzlei verfasst worden.

Den finde ich gut.
KUG und DSGVO werden zitiert und Fallbeispiele genannt. Auch verschiedene Vorgehensweisen.

Auch hier wird die Sache mit dem Vertrag so gesehen, wie von mir gestern diskutiert:

Gehen wir ab auch mal kurz davon aus, dass das KUG nicht mehr gilt…
Dann benötigen wir genau wie zuvor eine Einwilligung, ABER die Person kann jederzeit
sagen, dass das Bildmaterial nicht mehr veröffentlicht werden darf. Na super. „Das geht
doch gar nicht!“ denkst du gerade, oder?
Genau, und darum gibt es natürlich auch für diesen Fall Lösungen:
Das könnte man z.B. darüber entkräften, in dem man, wenn man die Bilder als Testimonial
etc. verwenden möchte, eine gesonderte Lizenzvereinbarung schließt. Denn dann liegt ein
Vertrag vor, der genau regelt wofür ihr die Bilder nutzen dürft. Ihr könntet z.B. die Bilder
dann vergünstigt überlassen.
Ähnliches könnte man ebenfalls umsetzen indem ihr als „Bezahlung“ zusätzliche Bilder
übergebt etc.
Dann wäre ein Vertrag geschlossen und die Veröffentlichung / Verwendung der Bilder
wäre primärer Vertragszweck und da kann man dann als Fotografierter nicht einfach sagen:
„Ab heute möchte ich nicht mehr das meine Lichtbilder veröffentlicht werden.“ Denn
damit würde man vertragsbrüchig.

edit Moderation: Unzulässiges entfernt!
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1358351
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(...)bedeutet ja nicht dass damit andere geltende Rechte (Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild - so wie bisher!) außer Kraft gesetzt sind, und nicht zum Trugschluss verleiten sollte dass man ein lustiges Bild auch immer ohne Einverständnis des Abgebildeten verbreiten könne.

Ja natürlich.

Ich gehe aber davon aus, dass in diesem Forum das alle wissen.

Wer ungefragt im Alltag Menschen als Hauptmotiv fotografiert und veröffentlicht, muss selber wissen, ob er das verantworten möchte. Das sollte in diesem Thread eigentlich kein Thema sein.
 
Das wäre ein Kopplungsvertrag. Damit kann man die DSGVO nicht aushebeln.
Das ist kein Kopplungsvertrag.

Mit einem Kopplungsvertrag ist im DSGVO das gemeint:
Dass ich als Kunde für eine Dienstleistung Daten hergeben soll, die nicht notwendig sind um die Dienstleitung zu erbringen.
Freiwillig und optional darf ich dann auch hergeben, was ich will. Es muss aber auch möglich sein, die Dienstleistung mit nur dem wirklichen Notwendigen zu bekommen.

Das ist speziell gemünzt auf das Übliche wie Facebook usw.:
"Stimme allem zu oder Du kommst hier nicht rein."

Oder auch bei Autos: "Sie können dieses Auto nur kaufen, wenn wir alle ihre Daten immer abgreifen dürfen."
Letzteres gibt es wohl nur bei Tesla.

Bei Model und Fotograf geht um einfach einen Vertrag für ein gegenseitiges Abkommen zwischen 2 Geschäftspartnern.
Es geht da nicht mal direkt um Daten. Das hat mit dem DSGVO erstmal nix so direkt zu tun.
Den Absatz zu dem Thema aus Anwaltssicht, hatte ich gerade zitiert.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten