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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Die Daten hast du bereits mit dem Anfertigen des Bildes erhoben.;)

DSG-VO hat nichts mit Veröffentlichung zu tun, sondern um die Erhebung und Verarbeitung von Daten(sätzen)

De jure darf man also künftig nur noch auf den Auslöser drücken, wenn man vorher alle relevanten Zustimmungen der Abgebildeten schriftlich und rechtssicher eingeholt hat.

De facto müsste ja, solange Bilder nicht veröffentlicht werden, erstmal jemand wissen, was der Fotograf nach einem Termin auf seine Festplatte lädt ... :)
 
@: KomischerTyp:

Ne, das täuscht, da brauchst du dir keine Hoffnung machen.

Es sind zwar hier einige die denken, dass man Menschen nicht mehr fotografieren dürfe, aber die Allermeisten haben nie was von dieser Verordnung gehört.

Das heißt, egal wer recht hat, es werden auch weiterhin täglich Menschen Millionenfach fotografiert. :cool:

Die Diskussion hier find ich voll lustig, echt abgefahrene Szenarien hier die sich ausgedacht werden, aber die DSVGO ist mir schnuppe :evil:
 
und darf ich das dann erheben?

Ja, was ich eben schrieb, bezieht sich auf die gesamte Verarbeitung – und dazu gehören "das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung". (Art. 4 Abs. 2 DSGVO)
 
ohne genehmigung der personen darf ich sie trotzdem fotografieren (als beiwerk)?
 
Die DSGO trifft uns als privatleute eh nicht.

erzähl doch bitte so was nicht. Maximal ist das strittig/unklar- wobei da ansonsten außerhalb des Forums hier überwiegend Aussagen zu genau der gegenteiligen Ansicht gibt.

Scheint bei vielen einfach der Wunsch Mutter des Gedankens zu sein- bis auf /bd/ wurde noch nicht mal ansatzweise von jemandem eine auch nur irgendwie nachvollziehbare Begründung gebracht, wieso das so sein sollte.

Da sind mir ja sogar noch die Aussagen derjenigen lieber, die einfach nur zugeben, geltendes Recht ignorieren zu wollen- die wiegen einen zumindest nicht in falscher Sicherheit.

vg, Festan
 
ohne genehmigung der personen darf ich sie trotzdem fotografieren (als beiwerk)?

In der Regel ja – zumindest ist das meine Interpretation, die ebenso von dem hier mehrfach zitierten Herrn Seiler (m. E. gut begründet) vertreten wird sowie (ebenfalls sehr ausführlich begründet) vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Abwägung zwischen der berechtigten Interessen des Fotografen und den schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten dürfte sich dabei ziemlich genau an den Regeln orientieren, die auch bisher schon für das Recht am eigenen Bild galten.

Wenn keine Personen erkennbar sind, hast du mit der DSGVO vermutlich ohnehin nichts zu tun (ja, es gibt Ausnahmen: beispielsweise eine auf der Kölner Domplatte herumliegende Kreditkarte, die du fotografierst, stellt natürlich ebenfalls personenbezogene Daten dar). Und wenn du das Bild nur als persönliches Erinnerungsfoto angefertigt hast, das du nur im persönlichen oder familiären Umfeld herumzeigst, hast du ebenfalls nichts mit der DSGVO zu tun. Aber deine Frage zielte ja auf den Verkauf eines Bildes, das erkennbare Personen als Beiwerk zeigt, sowie die Erstellung eines Bildes für eben diesen Zweck.
 
Fotografieren immer. Die DSGO trifft uns als privatleute eh nicht.
Nein, es geht - und das wurde ja hier schon wiederholt geschrieben - um die Datenerfassung. Und erfasst werden die Daten schon, wenn Du auf den Auslöser drückst. Und die DSGVO bezieht alle möglichen Daten ein. Da geht u.a. schon um den Zeitstempel und GPS-Daten - damit lassen sich ja Rückschlüsse ziehen, wann eine Person wo war.

WER die Aufnahme macht, ist deshalb völlig egal. Auch Amateure sind als Fotografen betroffen, weil sie ja die gleichen Daten erfassen wie "Profis".

Das ist die Rechtslage. Es bleibt aber die Grauzone: Wer weiß schon, welche Fotos jemand aufnimmt und was davon auf der Festplatte landet. Ein wirkliches faktisches Risiko wird sich also erst bei einer Veröffentlichung ergeben. Ich glaube nicht, dass es bald DSGVO-Sondereinheiten geben wird, die private Datenträger durchforsten ...
 
Nein, es geht - und das wurde ja hier schon wiederholt geschrieben - um die Datenerfassung. Und erfasst werden die Daten schon, wenn Du auf den Auslöser drückst. Und die DSGVO bezieht alle möglichen Daten ein. Da geht u.a. schon um den Zeitstempel und GPS-Daten - damit lassen sich ja Rückschlüsse ziehen, wann eine Person wo war.

WER die Aufnahme macht, ist deshalb völlig egal. Auch Amateure sind als Fotografen betroffen, weil sie ja die gleichen Daten erfassen wie "Profis".
.

Da muss ich Dir widersprechen. Laut BMI sind Privatleute die Daten zu rein privaten Zwecken verarbeiten ausgenommen:

-------------------------------------------------------------------------------------
Ausnahmen gelten insbesondere

für natürliche Personen, die personenbezogene Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeiten - beispielsweise privater Schriftverkehr, Adressbücher oder die Nutzung sozialer Netzwerke und Online-Tätigkeiten im Rahmen persönlicher oder familiärer Zwecke;
-------------------------------------------------------------------------------------

Das heisst für mich, eine Aufnahme darf ich immer machen, nur nicht immer veröffentlichen. Das galt im Übrigen früher schon so.

Für Menschen die Beiwerk bei Bildern sind gilt ja weiterhin KuG. Für rein private Fotografen bleibt mehr oder weniger alles beim Alten.
 
Das ist die Rechtslage. Es bleibt aber die Grauzone: Wer weiß schon, welche Fotos jemand aufnimmt und was davon auf der Festplatte landet. Ein wirkliches faktisches Risiko wird sich also erst bei einer Veröffentlichung ergeben. Ich glaube nicht, dass es bald DSGVO-Sondereinheiten geben wird, die private Datenträger durchforsten ...

wahrscheinlich, aber nicht sicher:

https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/kinder-auf-spielplatz-fotografiert_aid-16943053

Man muss nur an den/die "Richtigen" kommen- und mal ehrlich- eine Hausdurchsuchung halte ich selber bereits für einen Schaden, ich wollte das zumindest nicht riskieren.

vg, Festan
 
Da muss ich Dir widersprechen. Laut BMI sind Privatleute die Daten zu rein privaten Zwecken verarbeiten ausgenommen:
(...)
---------------------------------------------------------------------------------.
Hat kein Sinn zu widersprechen oder was vom BMI, echte Juristen oder gut recherchierte TV Beiträge zu verlinken/zitieren, wird hier nämlich ignoriert. Hier im Thread geht es um Panikmache, um FakeNews. Und diese Neuigkeiten verbreiten sich im Netz wesentlich schneller als die langweilige Wahrheit. Selbst der hessische Datenschutzbeauftragte sagt, das sich rein gar nichts für Hobbyfotografen ändert.

Warum so viele rund um das tolle Hobby Fotografie immer wieder so ein Mist hier runter beten, ist mir ein Rätsel.

Jedem der sich irgendwie hat verunsichern lassen kann ich nur raten, lasst euch nicht verrückt machen.
 
auch hier gehen die meinungen weit auseinander. ich warte dann einfach auf die erste abmahnung, die wegen personen als beiwerk auf verkauften bildern kommt :(
 
Da muss ich Dir widersprechen. Laut BMI sind Privatleute die Daten zu rein privaten Zwecken verarbeiten ausgenommen.
O.k., das sehe ich auch so. Ich hatte es oben nur so verstanden, als ginge es um Fotos von Amateuren zu einer "Nutzung", also bspw. Veröffentlichung auf Websites o.ä. (Und das geht ja via Facebook, Instagram & Co. auch im privaten Kontext sehr schnell.)

Eine zu 100% rein private Nutzung per DSGVO zu regeln, schiene mir dann auch reichlich abwegig.
 
auch hier gehen die meinungen weit auseinander. ich warte dann einfach auf die erste abmahnung, die wegen personen als beiwerk auf verkauften bildern kommt :(

Es scheint für dich tatsächlich schwierig zu sein. Wenn man über PRIVATE Nutzung von NATÜRLICHEN PERSONEN redet, dann schließt das einen Verkauf per se aus, denn das hat nichts mit privater Nutzung zu tun. Das ist es aber, worüber dein Vorredner gesprochen hat.
Jetzt habe ich mich ja doch eingemischt, verdammt...
 
Scheint bei vielen einfach der Wunsch Mutter des Gedankens zu sein-
Ebenso bei den "Panikmachern"
bis auf /bd/ wurde noch nicht mal ansatzweise von jemandem eine auch nur irgendwie nachvollziehbare Begründung gebracht, wieso das so sein sollte.
Da wäre der verlinkte Beitrag des Rechtsanwalts in der Fotocommunity, der vollständig herleitet und begründet und am Ende auf das BIM linkt, weil die zum gleichen Schluss kamen.

geltendes Recht ignorieren zu wollen
"Evtl. geltendes Recht", meintest Du doch auch vorher.
Wichtig ist das gelebte Recht, aber dafür müssen eben ein paar Klagen durch, denn den Eindruck, dass es so sicher ist, dass keiner einen Anwalt zum klagen findet, scheint es ja nicht zu sein.

Mal noch ein anderer Aspekt bei dem das DSGVO auf jeden Fall zutrifft
Wenn ihr hier Fotos im Forum hochladet, dann sind die Eurer Person zuzuordnen.
Enthalten ggf. Euren Namen im Exif, die Position, welche Objektive ihr habt.
Auf dem Foto sieht man, wann ihr wo wart usw.

Die von uns hochgeladenen Bilder sind und enthalten auf jeden Fall personenbezogenen Daten.
Nämlich die des Fotografen und das Forum muss sich entsprechend DSGVO verhalten, denn das ist gewerblich und bietet eine Dienstleitung an. Auch wenn diese ggf. nur durch Werbung und Affiliate bezahlt wird.

Klar habe ich auch gesehen, dass der Button sich unter dem Beitrag verändert hat, aber die vermutlich neuen Bedingungen habe ich noch nicht gelesen.
 
Wichtig ist das gelebte Recht, aber dafür müssen eben ein paar Klagen durch, denn den Eindruck, dass es so sicher ist, dass keiner einen Anwalt zum klagen findet, scheint es ja nicht zu sein.
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Anwalt alleine reicht nicht. Man muss persönlich Betroffener, Kontrollbehörde oder gemeinnütziger Verein (Verbraucherzentrale) sein um überhaupt im Sinne des DSGVO Klagen/Abmahnen zu können.
 
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