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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich glaube, dass ich schon ganz gut informiert bin...

:top:

Ich möchte dafür um Entschuldigung bitten, dass ich mich hier nur noch mit kurzen Anmerkungen beteiligen werde. Der Nutzer tewahipounamu hat aus meiner Sicht hier sehr gute Erläuterungen zu nahezu alle Themen geschrieben, die hier diskutiert werden.

Im wesentlichen habe ich in dem Beitrag #62 geschrieben, was ich zu dem Thema zu sagen hatte.

Die Suchfunktion hilft weiter.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Entgegen dem Eindruck vieler haben sich mit der DSGVO gegenüber dem BDSG Alt vor allem drei Sachverhalte geändert:

- Die Möglichkeiten einer rechtskonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurde erheblich ausgeweitet.
- Der Aufwand zur Erfüllung der Dokumentationspflichten und der Durchführung von technisch-organisatorischen Maßnahmen wurde durch die Verankerung eines Aufwandsvorbehalts, der sich an den Risiken der Art und des Umfangs der Verarbeitung orientiert, im Durchschnitt wesentlich gesenkt.
- Der Haftungsrahmen wurde wesentlich erweitert.

Aus unzähligen Diskussion in den letzten Wochen kann ich für mich Schlussfolgern: Es sind vor allem die Verantwortlichen, die sich zuvor überhaupt nicht um die bereits seit Jahren bestehende Gesetzeslage gekümmert haben, eben weil der Haftungsrahmen de facto nicht existent war, die nun das Gegenteil annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Blick in Artikel 21 DSGVO (1) hilft weiter...

es wäre schön, wenn Du genauer spezifizieren würdest, mit was genau und warum Du argumentierst. Dann müsste man nicht so viel vermuten.

Ich vermute also mal, dass Du darauf abzielst, dass man diesem Widerruf in einigen Fällen dann nicht entsprechen muss, wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

Das ändert aber wiederum gar nichts daran, dass man eine Einwilligung jederzeit und ohne Begründung einfach widerrufen kann- nichts anderes habe ich gesagt.
Klarer wird das in Art. 7 Abs. 3 formuliert. Erster Satz daraus:

"Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen."

Dass dem, in Einzelfällen, dann wiederum Gründe entgegen stehen können, ändert an dem Grundsatz ja nichts- und davon abgesehen, dass es da nur weniger Dinge gibt, die unter diese Ausnahmen fallen, muss das nun nachgewiesen/begründet werden- lässt sich also notfalls auch gerichtlich überprüfen.

Auf jeden Fall wurde die Hürde, eine Einwilligung zu widerrufen, sehr, sehr viel niedriger gelegt.

Deshalb ist man gut beraten, sich eben wann immer möglich, nicht auf eine Einwilligung einzulassen, sondern statt dessen auf eine der Ausnahmen zu setzen, unter denen man personenbezogene Daten verarbeiten darf.

vg, Festan
 
Oder hat hier jemand wirklich schon mal die Datenschutzkommission im Haus gehabt?

es geht aber nicht nur um die Datenschutzkommission


Interessant ist es immer, dass die Leute, die bisher ganz wenig oder gar nichts mit dem Datenschutz zu tun hatten,

musst man als (Amateur)Fotograf auch nur in sehr, sehr geringem Maße

Dass Bilder personenbezogene Daten sind, das ist wohl jedem klar,

ach, plötzlich also doch?

nur das hat nichts im geringsten mit den EXIF oder sonstwas zu tun
.

doch, auch


Sobald ich Bilder von Menschen aufnehme..., sind sie personenbezogen.

ja, nur sind diese jetzt grundsätzlich anders zu behandeln als bisher


Interessant ist, dass das Thema Datenschutz hier erst in den letzten Monaten aufgegriffen wurde und jetzt plötzlich die Panik ausbricht.

hier bricht niemand in Panik, aus, nur weil man sich jetzt für etwas interessiert bzw. interessieren muss, das einen bisher nicht betroffen hat.

Wie war es denn bei den Fotografen früher?

musst man, nur der Bilder wegen, ja auch gar nicht- und muss man jetzt, wenn diejenigen, die meinen, das KUG würde weiter so wie bisher gelten, auch weiterhin nicht- kommt ja immer das Aufatmen, wenn jemand die Stellungnahme des BMI gelesen hat, der Satz: es ändert sich also nichts
(was ich für falsch halte)

Hat sich da irgendjemand um den Datenschutz gekümmert? Wie war es mit den Daten der Models? Model Releases, Sedcards? Gab's da irgendeinen nachvollziehbaren Workflow, in dem diese (sehr wohl personenbezogenen Daten) verarbeitet und gesichert wurden?

ja, ich

Hat hier jeder die Daten vertraulich behandelt und vor Fremdzugriff gesichert?

ja, ich- und musste mir schon immer genau solche Sätze wie von Dir hier anhören, dass das Panikmache wäre.

Wobei das mit dem Fremdzugriff sichern natürlich eine lustige Sache ist bei personenbezogenen Daten, die man per se öffentlich auf Webseiten stellt...

vg, Festan
 
wenn sich dsgvo tatsächlich gegen das kug durchsetzt, dann können wir unsere kameras an den nagel hängen. aber ich glaube es ehrlich gesagt nicht.
 
wenn sich dsgvo tatsächlich gegen das kug durchsetzt, dann können wir unsere kameras an den nagel hängen.

selbst dann würde das nicht stimmen- und zwischen KUG ganz oder gar nicht, gibt es unendlich viele Zwischenstufen.

Auch wäre dann wohl damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber das wie es ihm aufgetragen wurde, extra zu regeln.

Ich finde es schon etwas seltsam, dass, obwohl beides natürlich personenbezogene Daten sind, Bilder gleich wie Kontaktdaten behandelt werden sollen.
Ich halte sehr viel von Datenschutz und begrüße die DSGVO ausdrücklich- nur muss hier in Bezug auf Bilder einiges noch besser ausgearbeitet bzw. konkretisiert werden. Ein neues KUG quasi, das moderner- und an die geänderten Bedingungen angepasst wird (das Teil ist von 1907!).
Jetzt wird das leider den Gerichten überlassen, anstatt einen gesellschaftlichen Konsens mithilfe der Betroffenen herzustellen.

vg, Festan
 
ich breche mit sicherheit nicht in panik aus. das meiste von der neuen dsgvo betrifft mich nur noch wenig bis überhaupt nicht, weil ich das meiste schon immer dsgvo-konform betrieben habe. diverse klauseln und widerrufsrechte waren in meinen verträgen schon immer enthalten. ich war so zu sagen hellseherisch oder habe einfach nur von anfang an sehr bewusst mit kundendaten umgegangen. kleine ergänzungen und veränderungen der agb‘s sowie datenschutzerklärung waren aber notwendig.

ich finde nur interessant, wie und zu wessen gunst die ersten gerichtlichen verhandlungen ausgehen werden. erst dann wird sich entscheiden, was wovor vorrang hat. momentan ist es alles noch etwas unsicher und keiner weiß so richtig bescheid.

ps: die meisten meiner verträge beinhalten sogar das widerrufsrecht für die bilder, welche ich für die werbung nutzen will. jeder kunde kann jederzeit von mir verlangen, dass ich seine bilder endgültig und vollständig lösche. ausnahme sind bilder, für welche ich das geld bezahle., z.b. fotoshooting mit einem model.
 
Zuletzt bearbeitet:
kleine ergänzungen und veränderungen der agb‘s sowie datenschutzerklärung waren aber notwendig.

da beneide ich Dich- und ist sicher von dem genauen Genre und Verwendung der Bilder abhängig. Ich für mich weiß noch nicht, wie ich meine Model-Releases rechtssicher gestalten kann und habe dazu auch noch keine Infos gefunden (geht ja fast immer "nur" um Veranstaltungen, Street und Hochzeit :ugly:).

vg, Festan
 
es wäre schön, wenn Du genauer spezifizieren würdest, mit was genau und warum Du argumentierst. Dann müsste man nicht so viel vermuten.

Dass liegt schlicht daran, dass mir persönlich die Diskussion inzwischen zu aufwendig ist und ich hier im Forum keineswegs "recht behalten" muss. Ich habe im Moment schlicht zu viel damit zu tun, betriebliche Datenschutzbeauftragte auszubilden und bei Unternehmen die Compliance herzustellen. :)
 
Dass liegt schlicht daran, dass mir persönlich die Diskussion inzwischen zu aufwendig ist und ich hier im Forum keineswegs "recht behalten" muss. Ich habe im Moment schlicht zu viel damit zu tun, betriebliche Datenschutzbeauftragte auszubilden und bei Unternehmen die Compliance herzustellen. :)

kann ich sehr gut verstehen- geht mir auch öfters so, dass mir die Muße und Zeit (manchmal auch der Nerv) fehlt. Dann schreib' ich allerdings auch erst gar nichts.

vg, Festan
 
Ein wie ich meine sehr gut verständlicher informativer und unaufgeregter Beitrag vom Datenschutzbeauftragten der fc, der auf viele der auch hier diskutierten Bedenken eingeht:
http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen

Das liest sich doch ganz gut.

Speziell der Hinweis am Ende auf das FAQ des Innenministeriums:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

Siehe Frage:
Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?

Ein Teil der Antwort:
... Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. ...
 
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Wobei das mit dem Fremdzugriff sichern natürlich eine lustige Sache ist bei personenbezogenen Daten, die man per se öffentlich auf Webseiten stellt...

vg, Festan

Beispiel: eine Bekannte lässt sich von einem Fotografen ablichten. Sie hinterlässt dem Fotografen auch ihre persönlichen Daten: Adresse, Kontonummer und auch ihre Sedcard (da sie ab und zu auch als Laufstegmodel arbeitet). Einige Wochen später meldet sich ein anderer Fotograf bei ihr und fragt sie, ob sie für Aufnahmen zur Verfügung stehe. Im Gespräch erfährt sie, dass es sich um erotische Aufnahmen handle und dass der Fotograf ihre Daten von seinem Kollegen bekommen hätte. Als sie ihn darauf aufmerksam machte, dass sie damit eigentlich nicht einverstanden wäre, meinte der Fotograf: es wäre unter Fotografen so üblich, dass man die Daten der Modelle austausche und sie solle froh sein, wenn sie dadurch zu Aufträgen käme....so weit zur Handhabung des Datenschutzes....
 
wenn sie im vertrag der datenverarbeitung zugestimmt hatte, dann hat der fotograf nix illegales gemacht. wenn sie dem nicht zugestimmt hatte, dann handelt es sich in dem fall ganz klar um eine unerlaubte datenweitergabe. somit ist es abmahnwürdig. zumindest nach meinem verständnis der lage.
wenn sie sich allerdings eh öffentlich im internet präsentiert, z.b. eigene webseite oder irgendwelche modelverzeichnisse, dann ist wohl so ok.
 
wenn sie im vertrag der datenverarbeitung zugestimmt hatte, dann hat der fotograf nix illegales gemacht. wenn sie dem nicht zugestimmt hatte, dann handelt es sich in dem fall ganz klar um eine unerlaubte datenweitergabe. somit ist es abmahnwürdig. zumindest nach meinem verständnis der lage.
wenn sie sich allerdings eh öffentlich im internet präsentiert, z.b. eigene webseite oder irgendwelche modelverzeichnisse, dann ist wohl so ok.

Das Einverständnis zur Verarbeitung der Daten (hier Speicherung der Kontaktdaten sowie Speichern, Bearbeiten und Veröffentlichen der Fotos, falls das Model eine Kundin war) ist aber etwas ganz anderes als die Zustimmung zur Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte. Wenn das Model allerdings alle Daten die sie Fotograf A gegeben hat, für jeden ersichtlich auch auf ihrer Webseite oder einer Sedcard im Web präsentiert (Fc, Model Kartei, Model Mayhem), der Fotograf also nichts anderes weiter gegeben hat, als das was eh jeder finden kann, sieht es u.U. anders aus.
 
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