Ich glaube, dass ich schon ganz gut informiert bin...

Ich möchte dafür um Entschuldigung bitten, dass ich mich hier nur noch mit kurzen Anmerkungen beteiligen werde. Der Nutzer tewahipounamu hat aus meiner Sicht hier sehr gute Erläuterungen zu nahezu alle Themen geschrieben, die hier diskutiert werden.
Im wesentlichen habe ich in dem Beitrag #62 geschrieben, was ich zu dem Thema zu sagen hatte.
Die Suchfunktion hilft weiter.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Entgegen dem Eindruck vieler haben sich mit der DSGVO gegenüber dem BDSG Alt vor allem drei Sachverhalte geändert:
- Die Möglichkeiten einer rechtskonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurde erheblich ausgeweitet.
- Der Aufwand zur Erfüllung der Dokumentationspflichten und der Durchführung von technisch-organisatorischen Maßnahmen wurde durch die Verankerung eines Aufwandsvorbehalts, der sich an den Risiken der Art und des Umfangs der Verarbeitung orientiert, im Durchschnitt wesentlich gesenkt.
- Der Haftungsrahmen wurde wesentlich erweitert.
Aus unzähligen Diskussion in den letzten Wochen kann ich für mich Schlussfolgern: Es sind vor allem die Verantwortlichen, die sich zuvor überhaupt nicht um die bereits seit Jahren bestehende Gesetzeslage gekümmert haben, eben weil der Haftungsrahmen de facto nicht existent war, die nun das Gegenteil annehmen.
Zuletzt bearbeitet: