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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich hoste meine Seite bsp. über Adobe Portfolio, für Fotografen super komfortabel. Aber Adobe schweigt sich (noch) aus wie sich das Hosting im Bezug auf die DSGVO auswirkt weil dort Tracker eingebaut sind die der Anwender nicht beeinflussen kann.

Das sind in der Tat spannende Fragen. Bin gespannt wie sich das noch so auswirkt. Außenrum ums Fotografieren gibt es viele Auswirkungen.
 
Leute,
wie die DSGVO sich auf den Betrieb von Internetforen auswirkt, ist hier nicht das Diskussionsthema! :mad:
 
Berechtigtes Interesse statt Einwilligung: Die DSGVO bietet einen sehr viel einfachere Alternative für Veranstaltungsfotografen und Veranstalter an, nämlich das „Berechtigte Interesse“

Hierzu habe ich folgenden sehr interessanten Link gefunden:
https://www.cr-online.de/blog/2018/...innvoll-ist-auf-einwilligungen-zu-verzichten/

Auch der „Datenschutzguru“ hat vor ein paar Wochen schon mal Berechtigtes Interesse statt Einwilligung empfohlen, und zwar u.A. als Begründung für Daten, die z.B. über Formulare oder als Kommentare auf Webseiten erfasst werden. Damit könnte dann wohl in vielen Fällen auch die Notwendigkeit eines Einwilligungskästchens entfallen, das man jetzt oft neben dem Absendebutton bei Formularen findet. Oft liegt da sogar ein beidseitiges berechtigtes Interesse vor.
Das ist jetzt zwar für Fotografen nicht so wichtig, aber eventuell für mitlesende Forenbetreiber ;)


Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur mein eigenes Verständnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
„Berechtigte Interesse“... sehe ich auch da als problematisch
an, wo die 'Interessen' des Veranstalters mit denen der, z.B.
Eltern kollidieren, die zwar an einer Vernissage teilnehmen
möchten, aber verhindern wollen, dass ihre Kinder abgelichtet
werden....

P.S. ... auch natürlich nur meine persönliche Meinung...
 
Quelle des Zitierten: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
(Markierungen von mir)

Am interessantesten für Fotografen dürfte noch die Ausnahme 3 sein, die Wahrung berechtigter Interessen. Unklar ist jedoch noch, wann die Interessen des Fotografen an der Erstellung eines Fotos berechtigt sind. Denn ansonsten würde ein Fotograf naturgemäß jedes Foto als Wahrung seiner berechtigten Interessen angeben können, was damit wiederum Sinn und Zweck des Gesetzes leerlaufen lassen würde.

sehe ich genau so- es hat doch jeder sein Interesse, die Bilder zu machen- berechtigt ist es automatisch damit aber noch lange nicht.

U.a. weil:

Außerdem beinhaltet diese Ausnahme die Pflicht zur Abwägung zwischen den Interessen des Fotografen an der Aufnahme und den Interessen des Abgebildeten an der Wahrung seiner Rechte. Der Fotograf wird sich also selbst bei berechtigten Interessen nicht darauf verlassen können, das Bild wirklich rechtmäßig gemacht haben zu können, da berechtigte Interessen des Abgebildeten, eben die Wahrung seiner Rechte, dagegen sprechen können.

und genau letztere werden durch die DSGVO ja massiv gestärkt- das ist IMHO selbst bei ansonsten weiter geltender KUG eine Änderung gegenüber bisher- wo sich die Waage Justitias bisher in die eine Richtung neigte, kann sie sich, weil die Gewichte verschoben, wurden nun zur anderen neigen.

Muss nicht sein, kann es aber.

Besonderes Augenmerk hat der Gesetzgeber hier sogar noch auf den Schutz von Minderjährigen gelegt. Fotografie von Kindern ohne vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten wie z.B. Street Photography dürfte damit nahezu unmöglich geworden sein.

war es ja auch bisher schon- als Fotograf hat man sich ja bisher bereits nicht mehr in die Nähe von Spielplätzen getraut, zukünftig ist zu vermuten, dass die Handhabung der Justiz, wenn Kinder anwesend sind, auch beispielweise für Hochzeiten gilt- evtl. auch, weil sich das Bewusstsein der Eltern ändern wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte sich an der bekannten Rechtsprechung zur Abwägung im Rahmen des § 23 KUG orientieren werden.

trotz seiner Ausführungen hofft das also auch dieser RA- trotz seiner obigen Ausführung. Wo er diese bei seinen Ausführungen her nimmt, frage ich mich allerdings.
Es zeigt aber, dass es ihm nicht um Panikmache geht.

Übrigens: selbst wenn man Bilder mit berechtigtem Interesse aufgrund KUG machen darf, ist man IMHO dennoch zur Datensparsamkeit verpflichtet- könnte mir vorstellen, dass das beispielsweise eine Pflicht bei Veröffentlichung auf Löschung aller Exifs bedeuten könnte, die Rückschlüsse auf Persönliches zulassen. GPS Daten beispielsweise und Datum/Uhrzeit.
Auch evtl. begleitende Information, wann und unter welchen Bedingungen ein Bild entstanden ist- so was eben- könnte ein klassischer Kompromiss an deutschen Gerichten sein, um Bilder einerseits zu erlauben, dem DSGVO ansonsten weitestmöglich Rechnung zu tragen.

Nur weil ein Bild rechtmäßig aufgenommen wurde, darf man ja dennoch nicht alles mit machen.

vg, Festan
 
Es geht um die Zeit und ggf. GPS-Daten der aufgenommenen Person.​

Die Zeit ist eine variable Grösse und muss nicht zwingen mit der Realzeit übereinstimmen. Die GPS-Daten geben den Standpunkt der Kamera an und nicht die Position des fotografierten Objekts. Beide Daten sind für den Datenschützer ziemlich uninteressant. Bei der Verordnung geht es um personenbezogene Daten die aber von keiner Kamera aufgenommen werden können.
Grundsätzlich sehe ich dass die Diskussion künstlich hochgehalten und dramatisiert wird. Wenn man sich schon länger mit dem Datenschutz beschäftigt, dann weiss man, dass ein Grossteil der Dinge ohnehin schon längst geregelt ist. Der Datenschutz wird nicht am 25.5. neu erfunden, den gibt's schon lange.
Ich vermute, dass an der ganzen Hysterie auch die Anwälte ein wenig mitmischen. Die sind es, die ganz gross von der Sache profitieren, denn jeder braucht nun plötzlich einen Anwalt, nur damit er ihm irgendwelche Binsenweisheiten erzählt. Wir hatten vor einigen Tagen eine Rechtsberatung in der Firma. im Grunde genommen wurde nichts neues erzählt. Ja, dass man bei Personen die fotografiert werden die Genehmigung einholen muss (bitte, das machen wir seit Jahrzehnten), ja und dass Akten nun gezielt vernichtet werden müssen und der Vorgang dokumentiert werden muss (dann frag ich mich, wozu wir pro Jahr ein paartausend Euro für einen professionellen Datenvernichtsservice ausgeben). Für solche Binsenweisheiten kommt extra ein Anwalt in die Firma und hält die Hand auf.
 
Die Zeit ist eine variable Grösse und muss nicht zwingen mit der Realzeit übereinstimmen.

irrelevant

Die GPS-Daten geben den Standpunkt der Kamera an und nicht die Position des fotografierten Objekts.

:confused:

Beide Daten sind für den Datenschützer ziemlich uninteressant.

sind sie nicht

Bei der Verordnung geht es um personenbezogene Daten die aber von keiner Kamera aufgenommen werden können.

hast Du Dich denn überhaupt schon mit der DSGVO und den hier diskutierten Sachverhalte beschäftigt?

Darum geht es auch Fotografensicht doch ganz überwiegend (und ist Gegensatnd dieses Threads)

Grundsätzlich sehe ich dass die Diskussion künstlich hochgehalten und dramatisiert wird. Wenn man sich schon länger mit dem Datenschutz beschäftigt, dann weiss man, dass ein Grossteil der Dinge ohnehin schon längst geregelt ist. Der Datenschutz wird nicht am 25.5. neu erfunden, den gibt's schon lange.

ja, und jetzt wird vieles davon grundsätzlich anders geregelt

Ja, dass man bei Personen die fotografiert werden die Genehmigung einholen muss (bitte, das machen wir seit Jahrzehnten)

nein, das machen viele bisher nicht- und brauchten das in vielen Fällen auch gar nicht.

Und bei denen, die das bisher mussten und machten, ändert sich ganz maßgeblich, dass diese Einwilligung jederzeit und ohne Begründung einfach so widerrufen werden kann.

vg, Festan
 
hast Du Dich denn überhaupt schon mit der DSGVO und den hier diskutierten Sachverhalte beschäftigt?

Ich arbeite zufällig in einer Firma, die sich seit ewigen Zeiten mit personenbezogenen Daten beschäftigt (Gesundheitsbereich). Da geht's wirklich um was und der Datenschutz hat hier oberste Priorität. Bei uns wird der Datenschutz thematisiert, da wusste von der neuen DSGVO hier offenbar noch keiner. Man hat den Eindruck, dass es das Thema bei vielen hier bis jetzt gar nicht gab. Da wurde frisch und frei drauf los fotografiert, ohne die Erlaubnis einziholen, ohne sich um Personenrechte zu kümmern und jetzt bricht offenbar die Panik aus.
 

Naja DAS ist nicht so schwer. Die Person ist erkennbar. Damit ist das Bild personenbeziehbar. Du siehst dann, wo diese Person war. Wenn es zum Beispiel Bilder eines Fußballspiels sind, dann weißt du auch, wann diese Person wo war. Du siehst auch, mit wem diese Person unterwegs war. Im Zweifelsfall hat die Person eine Bierflasche ind der Hand, ....

Und das war alles ohne EXIF-Informationen. Auf die kommt es auch hierfür wirklich nicht an. Es gibt in der DSGVO keinen Unterschied zwischen analog und digital.
 
Ich arbeite zufällig in einer Firma, die sich seit ewigen Zeiten mit personenbezogenen Daten beschäftigt (Gesundheitsbereich). Da geht's wirklich um was und der Datenschutz hat hier oberste Priorität. Bei uns wird der Datenschutz thematisiert, da wusste von der neuen DSGVO hier offenbar noch keiner. Man hat den Eindruck, dass es das Thema bei vielen hier bis jetzt gar nicht gab. Da wurde frisch und frei drauf los fotografiert, ohne die Erlaubnis einziholen, ohne sich um Personenrechte zu kümmern und jetzt bricht offenbar die Panik aus.

Muss es nicht. Laut AUskunft vom BMI verdrängt die DSGVO NICHT das KUG.
Also für uns Fotografen bleibt fats alles beim Alten.
 
Muss es nicht. Laut AUskunft vom BMI verdrängt die DSGVO NICHT das KUG.
Also für uns Fotografen bleibt fats alles beim Alten.

Es scheint zwar so zu sein dass das KUG nicht durch die neue dsgvo verdrängt wird aber die dsgvo ist dem KUG übergeordnet das heißt es kann sein dass Regelungen aus dem KUG durch das neue Datenschutzverordnungswerk quasi ausgehebelt werden könnten.

Diese Tatsache dass das KUG quasi ausgehebelt werden kann macht das Fotografieren in der Öffentlichkeit vom 25.Mai an sehr schwierig. Selbst wenn verschiedene User hier meinen dass ich im Prinzip gar nichts geändert hat oder fast nichts verändert hat so sehe ich jetzt doch gewisse Schwierigkeiten.
 
So ziemlich jedes Bild von einer Person enthält personenbezogene Daten.

Schnappschuss in der Fußgängerzone, zwei Personen auf dem Bild, die Gesichter der Personen sind erkennbar. Eine Person ist eine füllige Frau mit blonden Haaren. Einzelangaben mit Personenbezug im Bild: körperliche Merkmale (Größe, Gewicht, Haarfarbe), Verbindungen und Beziehungen (Freundschaftsbeziehungen zur zweiten Person), weitere Daten (Standort, erkennbare Handlungen im Bild).
 
Ich arbeite zufällig in einer Firma, die sich seit ewigen Zeiten mit personenbezogenen Daten beschäftigt (Gesundheitsbereich).

dafür bist Du erschreckend schlecht informiert

Muss es nicht. Laut AUskunft vom BMI verdrängt die DSGVO NICHT das KUG.
Also für uns Fotografen bleibt fats alles beim Alten.

auch wenn das KUG weiterhing in seiner bisherigen Form voll gültig bleiben sollte (was alles andere als sicher ist), ändert sich dennoch sehr vieles

Auch das ist nicht richtig.

doch tut es- ich hoffe, Du verwechselst jetzt vertragliche Regelungen mit Veröffentlichungsrechten nicht mit Einwilligung. Ansonsten weiß ich wirklich nicht, worauf Du anspielst. Aber ich höre Dir gerne zu

vg, Festan
 
dafür bist Du erschreckend schlecht informiert

Ich glaube, dass ich schon ganz gut informiert bin, denn bei uns in der Firma ist der Datenschutz gelebte Praxis. Hier habe ich das Gefühl, das zwar viel geschrieben wird, weil man halt irgendwas abschreibt, dass man irgendwo anders im Internet gelesen hat. Das ist ganz nett, hat aber mit der Praxis wenig zu tun. Oder hat hier jemand wirklich schon mal die Datenschutzkommission im Haus gehabt?

Interessant ist es immer, dass die Leute, die bisher ganz wenig oder gar nichts mit dem Datenschutz zu tun hatten, über Nacht zu grossen Datenschutzexperten mutiert sind, nur weil sie irgendwas gelesen haben. Es geht bei der Geschichte um die Praxis und die ist in dem Bereich vorhanden, wo man täglich damit arbeitet. Wir arbeiten firmenintern mit personenbezogenen Daten (auch sehr viel mit Bildern) und haben vom Mutterkonzern Vorgaben, die weit strenger sind, als alles, was in der DSGVO steht und jemals stehen wird. Die DSGVO nimmt beschreibt nur das, was in vielen Bereichen seit Jahren gelebte Praxis ist. Nur wer da nie den Einblick hatte, für den ist das plötzlich Neuland.
Dass Bilder personenbezogene Daten sind, das ist wohl jedem klar, nur das hat nichts im geringsten mit den EXIF oder sonstwas zu tun. Sobald ich Bilder von Menschen aufnehme und gegebenenfalls mit Name, Ort und Adresse versehe, sind sie personenbezogen. Da ist es egal, ob es ein Analogprint, ein Negativ, ein Dia oder ein digitales Bild ist. Das ist grundsätzlich nicht verboten, aber es muss nach bestimmten Regeln erfolgen. Die waren schon immer vorgeschrieben und sind eben in der DSGVO auf digitale Daten erweitert worden.

Interessant ist, dass das Thema Datenschutz hier erst in den letzten Monaten aufgegriffen wurde und jetzt plötzlich die Panik ausbricht.
Wie war es denn bei den Fotografen früher? Hat sich da irgendjemand um den Datenschutz gekümmert? Wie war es mit den Daten der Models? Model Releases, Sedcards? Gab's da irgendeinen nachvollziehbaren Workflow, in dem diese (sehr wohl personenbezogenen Daten) verarbeitet und gesichert wurden? Hat hier jeder die Daten vertraulich behandelt und vor Fremdzugriff gesichert? Wenn ich da im Forum nach hinten blättere, dann findet sich dort sehr wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass Bilder personenbezogene Daten sind, das ist wohl jedem klar
Wenige Beiträge zuvor hast du das noch in Frage gestellt:
So ziemlich jedes Bild von einer Person enthält personenbezogene Daten.
Beispiel?
Oder sollte das nur eine einfache Frage gewesen sein?
Selbst wenn auf einem Bild nur das Aussehen einer Person ersichtlich ist, so ist das ein personenbezogenes Datum.
 
Ich glaube der Grund für das Desinteresse am Datenschutz ist einerseits das Gesetze und Verordnungen nicht so spannend sind :D und auf der anderen Seite es viele auch tatsächlich nicht betrifft. Wenn ich den Artikel 2 genauer lese, dann kann der Hobbyfotograf fröhlich weiter drauflos knipsen. Da wir davon ausgehen können, dass die meisten hier keine bezahlten Fotografen sind, ist das Thema auch nicht so präsent.

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

Ich bin auch gerade zu diesem Artikel im DSGVO sehr gespannt auf die von deutschen Gerichten in Zukunft getroffenen Entscheidungen.
 
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