Zunächst mal müsste man klären ob ein Foto als Meinungsäußerung gelten könnte und hier ist wohl ganz klar zu sagen ja wohl ein foto kann eine Meinungsäußerung darstellen. So kann man z.b. sagen wenn man ein Foto bei schönem Wetter und mit vielen Menschen von der Domplatte in Köln fotografiert dann transportiert das Bild die Meinung des Fotografen: "bei schönem Wetter war die Domplatte in Köln gut besucht".
Meine Vermutung warum noch keine Abmahnkanzlei tätig geworden ist ist vielleicht die, das im Artikel 5 Grundgesetz die Meinungsfreiheit steht und jeder das Recht hat seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu verbreiten. Des Weiteren hat die dsgvo durchaus Ausnahmen bei denen man die Einwilligung der auf dem Bild zu sehenden Personen eben nicht braucht. Wenn es nämlich z.b. um die Unverhältnismäßigkeit geht wenn es da sehr schwierig wird diese zu bekommen. So sage ich das jetzt mal mit meinen Worten müsste man genau nachlesen wie es dort drin steht aber so eine Ausnahme gibt es ja.
Ich nehme an, dass wenn das ein ganz normales Bild ist wo die Personen eben nicht zum Bild gestaltenden Merkmal werden, oder zumindestens so fotografiert werden, dass sie großformatiger als normal zu sehen sind, dass jeder gute Rechtsanwalt eine solche Abmahnung nach Strich und Faden zerlegen würde. Ich vermute mal, dass die Abmahnkanzleien durchaus geprüft haben ob sich hier was lohnt, aber bis jetzt der Meinung sind, dass es sich nicht lohnt.
Das was ich jetzt hier geschrieben habe muss zwar nicht richtig sein aber es ist naheliegend.
Meine Vermutung warum noch keine Abmahnkanzlei tätig geworden ist ist vielleicht die, das im Artikel 5 Grundgesetz die Meinungsfreiheit steht und jeder das Recht hat seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu verbreiten. Des Weiteren hat die dsgvo durchaus Ausnahmen bei denen man die Einwilligung der auf dem Bild zu sehenden Personen eben nicht braucht. Wenn es nämlich z.b. um die Unverhältnismäßigkeit geht wenn es da sehr schwierig wird diese zu bekommen. So sage ich das jetzt mal mit meinen Worten müsste man genau nachlesen wie es dort drin steht aber so eine Ausnahme gibt es ja.
Ich nehme an, dass wenn das ein ganz normales Bild ist wo die Personen eben nicht zum Bild gestaltenden Merkmal werden, oder zumindestens so fotografiert werden, dass sie großformatiger als normal zu sehen sind, dass jeder gute Rechtsanwalt eine solche Abmahnung nach Strich und Faden zerlegen würde. Ich vermute mal, dass die Abmahnkanzleien durchaus geprüft haben ob sich hier was lohnt, aber bis jetzt der Meinung sind, dass es sich nicht lohnt.
Das was ich jetzt hier geschrieben habe muss zwar nicht richtig sein aber es ist naheliegend.
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