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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Zunächst mal müsste man klären ob ein Foto als Meinungsäußerung gelten könnte und hier ist wohl ganz klar zu sagen ja wohl ein foto kann eine Meinungsäußerung darstellen. So kann man z.b. sagen wenn man ein Foto bei schönem Wetter und mit vielen Menschen von der Domplatte in Köln fotografiert dann transportiert das Bild die Meinung des Fotografen: "bei schönem Wetter war die Domplatte in Köln gut besucht".

Meine Vermutung warum noch keine Abmahnkanzlei tätig geworden ist ist vielleicht die, das im Artikel 5 Grundgesetz die Meinungsfreiheit steht und jeder das Recht hat seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu verbreiten. Des Weiteren hat die dsgvo durchaus Ausnahmen bei denen man die Einwilligung der auf dem Bild zu sehenden Personen eben nicht braucht. Wenn es nämlich z.b. um die Unverhältnismäßigkeit geht wenn es da sehr schwierig wird diese zu bekommen. So sage ich das jetzt mal mit meinen Worten müsste man genau nachlesen wie es dort drin steht aber so eine Ausnahme gibt es ja.

Ich nehme an, dass wenn das ein ganz normales Bild ist wo die Personen eben nicht zum Bild gestaltenden Merkmal werden, oder zumindestens so fotografiert werden, dass sie großformatiger als normal zu sehen sind, dass jeder gute Rechtsanwalt eine solche Abmahnung nach Strich und Faden zerlegen würde. Ich vermute mal, dass die Abmahnkanzleien durchaus geprüft haben ob sich hier was lohnt, aber bis jetzt der Meinung sind, dass es sich nicht lohnt.

Das was ich jetzt hier geschrieben habe muss zwar nicht richtig sein aber es ist naheliegend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tsu Nami, BITTE nicht das Grundgesetz, das geht doch schief mit Dir …

Wer oder was geht hier schief und warum soll das mit mir schief gehen?:rolleyes:
 
Ich hatte ja in meinem Artikel indem ich auf die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Grundgesetz hingewiesen habe unten geschrieben dass es nicht so sein muss aber es naheliegend ist. Und ich denke Fotos sind durchaus Meinungsäußerungen bzw Formen der Meinungsäußerung. Und damit würden Sie gegebenenfalls unter Artikel 5 Grundgesetz fallen. Und mit der in der dsgvo beschriebenen Ausnahmen wegen der Einwilligung der abgebildeten Personen da glaube ich tatsächlich dass es so sein kann, dass von den Kanzleien geprüft wird ob sich eine Abmahnung lohnt oder eben nicht lohnt. Vielleicht läuft diese Prüfung aber auch noch und diese kommen später. Das kann ich natürlich von hier aus zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass die Chancen sehr gut sind, dass solche Abmahnungen von Rechtsanwälten zerschlagen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte ja in meinem Artikel indem ich auf die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Grundgesetz hingewiesen

Du musst jetzt ganz stark sein Tsu Nami. ;)

Da es sich um einer europäische Richtlinie handelt, entfaltet das Grundgesetz keine Wirkung gegenüber der DSGVO. :eek:

Macht aber nichts, weil die Europäische Grundrechtecharta und das darin enthaltene Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (Artikel 8), das es im Grundgesetz gar nicht gibt, gegen alle anderen Grundrechte eines europäischen Bürgers abgewogen wird und darunter fällt z.B. auch die Meinungsfreiheit (Artikel 11) oder die Freiheit von Kunst und Wissenschaft (Artikel 13). Das trifft auch auf die DSGVO als ausführende Gesetzgebung zu.

In der Sache liegst du also vollkommen richtig.

http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
 
Trotzdem wenn man davon ausgeht dass ein foto durchaus Meinungsäußerung ist dann greift eben Artikel 5 Grundgesetz. Und die dsgvo wird niemals das Grundgesetz also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland toppen.

Mag sein, dass die Einflugschneise für Abmahnungen woanders liegt aber wenn ein foto Meinungsäußerung sein kann dann würde hier der Artikel 5 Grundgesetz greifen.

So sehe ich das.
 
Da war der Vorredner schon fertig, als ich noch geschrieben habe. Pardon gut wenn dem so ist und ich in der Sache dennoch recht habe, dann wird sich für normale Fotos die jedenfalls nicht den Menschen so zeigen dass man davon ausgehen kann dass das Ziel denjenigen zu fotografieren erreicht werden sollte sondern die Menschen tatsächlich nur in der Masse vor dem eben hier schon oft genannten Kölner Dom zu sehen sind nichts tun und diese können weiter fotografiert und auch gepostet werden.
 
Versucht doch mal, Euch einfach nur auf das eigentliche Thema zu konzentrieren. Eine völlig abschweifende Diskussion über Presse/Verlage etc. brauchen wir hier nicht auch noch zusätzlich.

ein Beitrag entfernt
 
@Tsu Nami : Ich beziehe mich bei Deinen Ausführungen auf « Abmahnung » und da schreibst Du « interessantes » Zeugs. Da Du ganz offenbar *nicht* selber suchst und auch nicht liest :
die klassischen Fälle für eine Abmahnung sind
- Arbeitsverhältnis.
- Vertrag und blödes Verhalten.
- wegen unlauterem Wettbewerbs. Also wenn du am Wettbewerb teilnimmst, vulgo ein Gewerbe betreibst. Da sind dann allerdings in der DSGVO ein paar Fallstricke ausgelegt, die vor allem auf Hinweise und Kästchen zum aktiven Selbstanhaken zielen.
[…]
ebenfalls steht im Heise-Artikel, wo seitens der Abmahnfritzen angesetzt wird : fehlende bzw. vor allem fehlerhafte Datenschutzerklärungen. Das hat mit dem Veröffentlichen von Bildern per se erst einmal absolut gar nichts zu tun. Hinweise und eigene Aktivität des Users auf Websites. Dieses « opt-in » z.B. .

Wegen solcher Sachen wäre es angebrachter, wilde rechtliche Mutmaßungen einfach zu lassen. Das nehmen nachher noch welche für bare Münze und da rollen sich die Fußnägel hoch. Es ist ein klein wenig komplexer als am Stammtisch. bd hat einen Einblick gegeben. Mehrfach.
 
Mir ging es jetzt in meinen Beiträgen auch mehr darum darauf hinzuweisen dass es nicht so ist wie manche sagen die Panik verbreiten dass man jetzt überhaupt nicht mehr fotografieren darf wenn man fremde Menschen darauf hat jedenfalls wenn diese fremden Menschen nicht bildgestaltend sind das stimmt nämlich so nicht denn die normalen Fotos wo man Menschenmassen fotografiert können durchaus durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein das mit dem Abmahnungen was du angesprochen hast war jetzt gar nicht mein Ziel.
 
Wegen solcher Sachen wäre es angebrachter, wilde rechtliche Mutmaßungen einfach zu lassen.

wobei gerade das hier ja massenhaft stattfindet- es würde sich nichts ändern beispielsweise oder es könne erst gar keine Abmahnwelle geben.

Das nehmen nachher noch welche für bare Münze und da rollen sich die Fußnägel hoch

bei 80% meiner Beiträge hier der einzige Grund, etwas zu schreiben (y)

Es ist ein klein wenig komplexer als am Stammtisch.

Eben -da ist ist dann so offensichtlich Unsinniges dabei, dass man sich besser komplett raus hält- wer dem glauben schenkt, dem ist sowieso auch nicht mehr zu helfen :ugly:

vg, Festan
 
Bitte haltet euch ans Thema im engeren Sinne und unterlasst politsche Spekulationen/Theorien.

Ich habe Beiträge entfernt.
 
Die DSGVO ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Sie wird dem an sich wichtigen Thema Datenschutz einen Bärendienst erweisen, denn sie wird den Datenschutz nur wenig verbessern, aber bei sehr vielen Leuten das Gefühl bestärken, dass Datenschutz eine eher nervige Angelegenheit ist, die sich ein paar EU-Bürokraten ausgedacht haben.

Kleinere Webseiten, Blogs und Foren werden aus dem Internet verschwinden, da die Vorgaben der DSGVO für die Betreiber nicht umsetzbar sind. Ein DSVGO-konformes Forum zu betreiben ist für einen kleinen Anbieter kaum noch möglich. Damit wird viel Wissen aus dem Netz verschwinden und die Kommunikation wird sich noch mehr auf kommerzielle Plattformen wie Facebook, Twitter und Co verlagen, was sicher nicht im Sinne des Datenschutzes ist.
 
Du verbreitest hier Seitenweise Blödsinn und zeigst mit jedem Deiner wirren Beiträge, dass Du absolut keine Ahnung von der Thematik hast.
Ich hoffe nur, dass sich User, die Deine Beiträge lesen, jetzt nicht falsch verhalten und zum Schluss Rüdiger und dem Forum die Schuld dafür geben, wenn sie z.B. unnötig ihre Bilder hier im Forum, ihre Foto Webseite oder ihren Flickr Stream gelöscht haben.

Ich weiß auch nicht mehr, mit welchen rationalen Gründen man in der Diskussion mit Dir noch argumentieren könnte, da Du alles was von offizieller Stelle gesagt wird und alles was Dir von Leuten, die sich offensichtlich sehr sehr sehr sehr sehr viel besser als Du mit deutschem Recht, der DSGVO, dem BDSG neu, dem TMG und dem KUG auskennen abschmetterst und dann weiter Deinen absurden Quatsch verbreitest.

@mods, vollzitat damit ihr es nicht ueberseht.
Nur flame nicht ein ueberpruefbares argument - zudem umwahre unterstellung. Das schadet dem forum. Dem ich uebrigens keine "schuld" gegeben habe, oder ruediger auch nicht. Ich habe eine ander meinung, das ist was ganz anderes. Solche unwahre unterstellungen sind gift fuer das forum.

w

Diese leute widersprechen sich selbst indem sie es unterschiedlich auslegen. Ich bin mit meiner meinung (ganz anders als du es hier unterschiebst) nicht alleine. Offenbar bist du auf einem auge blind.

Da sind wir jetzt einig. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]
Kleinere Webseiten, Blogs und Foren werden aus dem Internet verschwinden, da die Vorgaben der DSGVO für die Betreiber nicht umsetzbar sind. Ein DSVGO-konformes Forum zu betreiben ist für einen kleinen Anbieter kaum noch möglich. Damit wird viel Wissen aus dem Netz verschwinden und die Kommunikation wird sich noch mehr auf kommerzielle Plattformen wie Facebook, Twitter und Co verlagen, was sicher nicht im Sinne des Datenschutzes ist.

Da ist was drann,
und es kommt noch schlimmer mit:
2018/2019 die e-Privacy-Verordnung
2019/2020 die EU-Urheberrechtsreform

Ersteres verhindert foren wie wir sie kennen sehr wirkungsvoll indem es die betreiber direkt fuer den content der user verantwortlich macht und filter fordert.

w
 
Die DSGVO ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Sie wird dem an sich wichtigen Thema Datenschutz einen Bärendienst erweisen, denn sie wird den Datenschutz nur wenig verbessern, aber bei sehr vielen Leuten das Gefühl bestärken, dass Datenschutz eine eher nervige Angelegenheit ist, die sich ein paar EU-Bürokraten ausgedacht haben.

Kleinere Webseiten, Blogs und Foren werden aus dem Internet verschwinden, da die Vorgaben der DSGVO für die Betreiber nicht umsetzbar sind. Ein DSVGO-konformes Forum zu betreiben ist für einen kleinen Anbieter kaum noch möglich. Damit wird viel Wissen aus dem Netz verschwinden und die Kommunikation wird sich noch mehr auf kommerzielle Plattformen wie Facebook, Twitter und Co verlagen, was sicher nicht im Sinne des Datenschutzes ist.
... ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. ...

... wird ... einen Bärendienst erweisen, ...

... denn sie wird ... nur wenig verbessern, ...

... aber ... bestärken, dass ... eine ... ist, ...

... werden ... verschwinden, da ... nicht umsetzbar sind. ...

... Ein ... zu betreiben ... ist kaum noch möglich.

... Damit wird ... verschwinden ...

... wird sich noch mehr auf ... verlagen, ...


Hm, acht apoditische Behauptungen in einem sechs-Zeilen-post ... Respekt.

Lustiger Thread :)
 
[...]

Hm, acht apoditische Behauptungen in einem sechs-Zeilen-post ... Respekt.

Lustiger Thread :)

So ein starkes lob.
Auch wenn man die aussagen eher als assertorisch betrachten muesste, es ist durchaus nachvollziebar. Hast du denn in der sache auch was zu sagen?
Oder war's nur lustig gemeint?

w
 
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