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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

EU-Ausland= alle Länder außerhalb des Gebietes der EU, also beispielsweise Amerika, ein "Drittland"
EU= Gemeinschaftsgebiet
Da hat CatToaster schon recht gehabt.
 
Perfekt :D

Ich hab heute meine Helmkamera abgeholt und musste nur Einfuhrzoll bezahlen (19%), aber keinen richtigen Zoll :-D

4,9% Zoll gespart :rolleyes:
 
Hi,

Nochmal eine Verstaendnisfrage: Wenn ich einen Gegenstand habe, zu dem die Rechnung nicht mehr existiert, riskiere ich bei jeder Einreise von ausserhalb der EU, dass ich sie verzolllen/versteuern muss und ggf. sogar noch Strafe fuer versuchten Schmuggel zahlen muss?:confused:
 
Perfekt :D

Ich hab heute meine Helmkamera abgeholt und musste nur Einfuhrzoll bezahlen (19%), aber keinen richtigen Zoll :-D

4,9% Zoll gespart :rolleyes:

Warensendungen aus einem Drittland (Nicht-Mitgliedsstaat der EU)

bis 21,- € abgabenfrei
bis 150,- € nur EUST (19%)

ab 150,- € Zoll und Eust bezahlen
 
Hi,

Nochmal eine Verstaendnisfrage: Wenn ich einen Gegenstand habe, zu dem die Rechnung nicht mehr existiert, riskiere ich bei jeder Einreise von ausserhalb der EU, dass ich sie verzolllen/versteuern muss und ggf. sogar noch Strafe fuer versuchten Schmuggel zahlen muss?:confused:

Äh, JA.
Die Nachweispflicht über den zollrechtlichen Status der Ware liegt beim Beteiligten. Du mußt dem Zollbeamten nachweisen, ob diese Ware aus einem EU-Land stammt oder die Abgaben nachträglich entrichtet wurden.
Kannst du das nicht und es besteht der Verdacht, dass es sich um Nichtgemeinschaftsware handelt, werden die Abgaben nachträglich erhoben.
Ggf. wird dabei ein Zuschlag für die Nichtanmeldung einer zoll- bzw. steuerpflichtigen Ware erhoben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Nochmal eine Verstaendnisfrage: Wenn ich einen Gegenstand habe, zu dem die Rechnung nicht mehr existiert, riskiere ich bei jeder Einreise von ausserhalb der EU, dass ich sie verzolllen/versteuern muss und ggf. sogar noch Strafe fuer versuchten Schmuggel zahlen muss?:confused:

Nur wenn der Gegenstand offensichtlich NEU ist werden die Zöllner nachfragen.

Ansonsten müsstest du ja jedesmal deine gesamte Ausrüstung nachweisen...
 
Nur wenn der Gegenstand offensichtlich NEU ist werden die Zöllner nachfragen.

Ansonsten müsstest du ja jedesmal deine gesamte Ausrüstung nachweisen...

Bei mir geht's um 'ne 40D und ein EF-S 10-22. Die 40D ist wahrscheinlich nicht so problematisch, weil's die neu ja gar nicht mehr gibt. Aber das Objektiv sieht bis auf Kratzer an der Geli aus wie neu, und das gibt's ja auch noch...

Ich hab's auch schon ein paarmal problemlos mitnehmen koennen, aber bisher wusste ich nicht, dass das problematisch werden kann.
 
Moin,

in einem US-Forum wird grad ein Objektiv zum Tausch angeboten, ich habe das gewünschte Objektiv (ein Pentax FA1.8/77) und könnte da noch etwas Geld drauflegen und gegen ein FA*1.4/85 tauschen. Wie würde so ein Tauschgeschäft denn zolltechnisch geregelt?
 
ich weiß nicht ob hier schon mal was darüber geschrieben wurde. Aber ich hab gehört, dass wenn man Waren in den USA vor Ort kauft, im Nachhinein die US-Steuer zurückbekommen kann. Wie und wo geht das? Hab was gehört von einer Tax Refund Stelle am Flughafen. Aber keine Ahnung wie und ob das geht.

Hat jemand Infos? Hat das was damit zu tun wie lange ich in den USA war? Geht das erst ab ein paar Monaten?

Wenn sich wer auskennt, bitte um Info - danke
 
Wir fliegen fast den kompletten September in die USA und ich überlege, ob ich mir für meine 500d hier oder drüben ein Objektiv kaufe. Bei dem Dollarkurs würde das ja Sinn machen.

Bei der Kamera hätte ich Zoll-technisch kein Problem, denn zum einen steht auf der Unterseite "Canon Europe" und zum anderen heißt die in den Staaten "Canon Rebel" statt 500d.

Wenn ich die Verpackung des Objektivs wegwerfe und das Ding einfach in meiner Ausrüstung lasse, hab ich vielleicht Glück und komme durch...
 
Also manchmal ist das echt witzig hier.
Die einen stellen die berechtigte Frage wie man den Zoll vom längeren Eigentum der eigenen Ausrüstung überzeugen kann und andere sinnieren hier ziemlich öffentlich über eine Abgabenverkürzung.

*kopfschüttel*
 
Wir fliegen fast den kompletten September in die USA und ich überlege, ob ich mir für meine 500d hier oder drüben ein Objektiv kaufe. Bei dem Dollarkurs würde das ja Sinn machen.

Bei der Kamera hätte ich Zoll-technisch kein Problem, denn zum einen steht auf der Unterseite "Canon Europe" und zum anderen heißt die in den Staaten "Canon Rebel" statt 500d.

Wenn ich die Verpackung des Objektivs wegwerfe und das Ding einfach in meiner Ausrüstung lasse, hab ich vielleicht Glück und komme durch...

Klar doch. Die besten Chancen hast Du, wenn Du all die neuen Klamotten anziehst, nen Cowboyhut aufsetzt und Kaugummi kaust. Klappt immer.

Und nicht vergessen. Nicht der Zoll muss Dir beweisen, dass das Teil aus den USA stammt, sondern Du mußt beweisen dass das nicht so ist.

Viel Glück, die Statistik sei mit Dir.

Freigrenzen: bis 430€ frei
430 -700 pauschal mit 17% (oder waren es 15%?) kein Zoll
ab 700 Steuer und Zoll

Dabei gilt nicht der Wert des Objektivs. Es gilt der Wert aller Mitbringsel zusammen. Ob gebraucht oder neu ist egal.
Wenn die Linse 699 kostet können die 430 nicht anteilig abgezogen werden.
Dann werden die 699 komplett versteuert und alle weiteren Mitbringsel (z.B. Jeans und T-Shirt..) mit 19% Steuer und dem Zoll der für die jeweilige Warengruppe gilt (weil die 700 ausgeschöpt sind)

Die Wertgrenzen sind pro Person. Bei 2 Erwachsenen also mal 2.
Kinder haben vermutlich weniger.

Als Päärchen hat man 860€ (1170$) frei. So schlecht ist das nicht.
 
Mal ein Zitat vom Zoll:

Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.


Das Fahrrad dient natürlich nur als Beispiel, aber grundsätzlich ist man mit dieser Verfahrensweise auf der sicheren Seite. Gerade bei Reisen in die USA ist man da gut abgesichert., denn nicht jeder hat eine Uralt-Ausrüstung, der man das Alter auch ansieht bei der Wiedereinreise.
 
Mal ein Zitat vom Zoll:

Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.


Das Fahrrad dient natürlich nur als Beispiel, aber grundsätzlich ist man mit dieser Verfahrensweise auf der sicheren Seite. Gerade bei Reisen in die USA ist man da gut abgesichert., denn nicht jeder hat eine Uralt-Ausrüstung, der man das Alter auch ansieht bei der Wiedereinreise.

wobei die Nämlichkeit sich in der Regel aus der Serienummer herleitet und die steht in den allerwenigste Fällen auf der Rechnung. Deshalb taugt Variante 2 nur bedingt.
 
Das stimmt aber nur wenn die Waren auch entsprechend aufgeteilt werden können. Ein halbes Objektiv für ihn und den Rest für seine Frau klappt nicht. Ein Objektiv für 800€ muss also trotzdem versteuert und verzollt werden.

Ja, das ist analog den 430,- wie oben beschrieben. Aber wer will schon so viel Geld für ne Canon ausgeben :D :p:p
 
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