EU-Ausland= alle Länder außerhalb des Gebietes der EU, also beispielsweise Amerika, ein "Drittland"
EU= Gemeinschaftsgebiet
Da hat CatToaster schon recht gehabt.
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Perfekt
Ich hab heute meine Helmkamera abgeholt und musste nur Einfuhrzoll bezahlen (19%), aber keinen richtigen Zoll :-D
4,9% Zoll gespart![]()
Hi,
Nochmal eine Verstaendnisfrage: Wenn ich einen Gegenstand habe, zu dem die Rechnung nicht mehr existiert, riskiere ich bei jeder Einreise von ausserhalb der EU, dass ich sie verzolllen/versteuern muss und ggf. sogar noch Strafe fuer versuchten Schmuggel zahlen muss?![]()
Hi,
Nochmal eine Verstaendnisfrage: Wenn ich einen Gegenstand habe, zu dem die Rechnung nicht mehr existiert, riskiere ich bei jeder Einreise von ausserhalb der EU, dass ich sie verzolllen/versteuern muss und ggf. sogar noch Strafe fuer versuchten Schmuggel zahlen muss?![]()
Nur wenn der Gegenstand offensichtlich NEU ist werden die Zöllner nachfragen.
Ansonsten müsstest du ja jedesmal deine gesamte Ausrüstung nachweisen...
Frag doch einfach mal beim Zoll nach was die empfehlen.
Wenn ich die Verpackung des Objektivs wegwerfe und das Ding einfach in meiner Ausrüstung lasse, hab ich vielleicht Glück und komme durch...
Wir fliegen fast den kompletten September in die USA und ich überlege, ob ich mir für meine 500d hier oder drüben ein Objektiv kaufe. Bei dem Dollarkurs würde das ja Sinn machen.
Bei der Kamera hätte ich Zoll-technisch kein Problem, denn zum einen steht auf der Unterseite "Canon Europe" und zum anderen heißt die in den Staaten "Canon Rebel" statt 500d.
Wenn ich die Verpackung des Objektivs wegwerfe und das Ding einfach in meiner Ausrüstung lasse, hab ich vielleicht Glück und komme durch...
Als Päärchen hat man 860€ (1170$) frei. So schlecht ist das nicht.
Mal ein Zitat vom Zoll:
Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.
Das Fahrrad dient natürlich nur als Beispiel, aber grundsätzlich ist man mit dieser Verfahrensweise auf der sicheren Seite. Gerade bei Reisen in die USA ist man da gut abgesichert., denn nicht jeder hat eine Uralt-Ausrüstung, der man das Alter auch ansieht bei der Wiedereinreise.
Das stimmt aber nur wenn die Waren auch entsprechend aufgeteilt werden können. Ein halbes Objektiv für ihn und den Rest für seine Frau klappt nicht. Ein Objektiv für 800€ muss also trotzdem versteuert und verzollt werden.
Klar doch. Die besten Chancen hast Du, wenn Du all die neuen Klamotten anziehst, nen Cowboyhut aufsetzt und Kaugummi kaust. Klappt immer.