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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

danke für die Infos - aber wenn ich jetzt unter den Wert von EUR 430,- bin kann ich trotzdem durch den grünen Ausgang gehen und sage damit "ich habe nichts mit", obwohl ich ja was mithabe. Oder muss ich dann zum roten Ausgang und dort erklären dass ich zwarwas mithabe, aber unter dem Wert liegt?

"Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" und das gilt auch bei der (Wieder-)Einreise.
Wie Oldy62 es schon sagte:
Nimm zur Not den roten Ausgang! Und wenn der Zoll keine meldungspflichtigen Waren findet (weil es so ist!), dann hast Du auch nicht zu befürchten. Warum auch? ;)
Sollte man aber, den grünen Ausgang ....
auch das kann man im Posting von Oldy62 lesen.
 
Wenn du durch den grünen Ausgang gehst, sagst du (konkludent): "Ich habe nicht zu verzollen / zu versteuern".
Korrekt heißt es: "Ich habe nichts anzumelden."

So wie man ja auch nie gefragt wird "Haben Sie etwas zu verzollen?" sondern "Haben Sie etwas anzumelden?"

Das hat zwei simple Gründe: erstens muß niemand wissen, ob und wie er was zu verzollen hat, wohl aber, ob er etwas anzumelden hat, bei dem der Zoll dann prüft, ob und wie es zu verzollen ist. Zweitens weil es auch Dinge gibt, die man zwar nicht verzollen, sehr wohl aber anmelden muß.

Zum Beispiel nämlich: Bargeld oder Wertpapiere im (Nenn-)Wert von mehr als 10.000 Euro, Waffen und Munition, und unter Umständen auch "nationale Kulturgüter", unter Artenschutz stehende Tiere und Pflanzen etc.pp.

Das heisst aber nicht, dass man dich nicht doch kontrolliert. Findet dann eine Kontrolle statt und du hat doch zoll- oder steuerpflichtige Waren im Gepäck, dann bewegst du dich schon im Bereich einen Steuerstrafverfahrens (Hinterziehung). Ob es dann bei einer Nacherhebung bleibt oder wirklich ein Verfahren eingeleitet wird (incl. Nacherhebung), ergibt sich aus dem Umfang der gefundenen Waren.
Yepp.
Wenn du unsicher bist, nehme den roten Ausgang und frage dort einen Abfertigungsbeamten. Da bist du immer auf der rechtlich sicheren Seite.
Absolut richtig.
 
"Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" und das gilt auch bei der (Wieder-)Einreise.
Wie Oldy62 es schon sagte:
Nimm zur Not den roten Ausgang! Und wenn der Zoll keine meldungspflichtigen Waren findet (weil es so ist!), dann hast Du auch nicht zu befürchten. Warum auch? ;)
Sollte man aber, den grünen Ausgang ....
auch das kann man im Posting von Oldy62 lesen.

Aber genau das war ja meine Frage... wenn ich jetzt eine Kamera in den USA gekauft habe und insgesamt mit den eingeführten Waren unter diesen Freiwert liege, muss ich dann aber trotzdem den roten Ausgang nehmen (weil ich Waren mithabe) oder kann ich (weil die Summe unter der grenze liegt) auch den grünen Ausgang nehmen??

Oder anders gesagt: Muss ich immer den roten Ausgang nehmen wenn ich im Ausland was gekauft habe (egal welcher Wert)?
 
Aber genau das war ja meine Frage... wenn ich jetzt eine Kamera in den USA gekauft habe und insgesamt mit den eingeführten Waren unter diesen Freiwert liege, muss ich dann aber trotzdem den roten Ausgang nehmen (weil ich Waren mithabe) oder kann ich (weil die Summe unter der grenze liegt) auch den grünen Ausgang nehmen??

Oder anders gesagt: Muss ich immer den roten Ausgang nehmen wenn ich im Ausland was gekauft habe (egal welcher Wert)?
Wenn du dir sicher bist, dass du keine anmeldepflichtigen Waren oder Güter dabei hast, kannst du ohne Bedenken den grünen Ausgang nehmen - wenn du Zweifel hast, nimm den roten ...
 
Wenn du dir sicher bist, dass du keine anmeldepflichtigen Waren oder Güter dabei hast, kannst du ohne Bedenken den grünen Ausgang nehmen - wenn du Zweifel hast, nimm den roten ...

Kann ich mir sicher sein wenn ich definitiv unter den Wert bin, aber es Waren sind welche grundsätzlich zu verzollen wären (z.B. ne Digitalkamera)?
Oder sind solche Waren generell immer anmeldepflichtig?
 
Kann ich mir sicher sein wenn ich definitiv unter den Wert bin, aber es Waren sind welche grundsätzlich zu verzollen wären (z.B. ne Digitalkamera)?
Oder sind solche Waren generell immer anmeldepflichtig?

Nein, solche Waren mußt Du nicht anmelden. Sonderfall sind - soweit ich weiß - nur Zigaretten, Alkohol und ein paar andere Dinge. Das kann man aber normal im Flieger nachlesen.

Gruß,

Werner
 
Kann ich mir sicher sein wenn ich definitiv unter den Wert bin, aber es Waren sind welche grundsätzlich zu verzollen wären (z.B. ne Digitalkamera)?
Oder sind solche Waren generell immer anmeldepflichtig?
Nein, solche Waren mußt Du nicht anmelden. Sonderfall sind - soweit ich weiß - nur Zigaretten, Alkohol und ein paar andere Dinge. Das kann man aber normal im Flieger nachlesen.

Gruß,

Werner

Sicher sein? Unser Staat erhebt Steuern und Zollgebühren, Freigrenzen sind davon unberührt.
Sollte zu der Kamera, die innerhalb der Freigrenze liegt, noch die Jeans oder sonstiges hinzukommen und der Wert dadurch überschritten wird, gibt es bei Benutzung des grünen Ausganges Ärger mit den Zöllnern.

Und wie Zollbeamte sein können, zeigt dieses Beispiel.
 
Sicher sein? Unser Staat erhebt Steuern und Zollgebühren, Freigrenzen sind davon unberührt.
Sollte zu der Kamera, die innerhalb der Freigrenze liegt, noch die Jeans oder sonstiges hinzukommen und der Wert dadurch überschritten wird, gibt es bei Benutzung des grünen Ausganges Ärger mit den Zöllnern.

Jo, und genau darum ging es doch in der Frage, auf die ich geantwortet hatte. Die Frage davor war - siehe eingebautes Zitat von suivi. Ich weiß jetzt nicht, was es an dem Satz "wenn ich definitiv unter den Wert bin" außer des Grammatikfehlers nicht zu verstehen gibt? Insofern kann er auch keinen Ärger bekommen - Ausnahmen - Zigaretten, Alkohol und "nachschauen" habe ich ja erwähnt - wobei "nachschauen" m.W. noch ein paar Tabakwaren, evtl. Parfüm und verbotene Dinge wie Waffen, Dinge die unter das Artenschutzabkommen fallen etc. beinhaltet. Eine Digiknipse ist aber im Rahmen der Freigrenze sicher kein Fall, der "nachschauen" erfordert. Und daß wir unter der Freigrenze bleiben, war ja nun mal Diskussionsgrundlage.

Gruß,

Werner
 
Hallo!

Ich bin über Google auf dieses Forum und speziell auf diesen Thread gestoßen.

Meine Frage hat aber umgekehrte Vorzeichen, denn hier dreht sich alles um Deutsche bzw. EU-Bürger die aus- und wiedereinreisen.

Wie verhält sich der Zoll bei US-Bürgern die im Rahmen des Reisverkehrs / Urlaubs hier einreisen. Hintergrund der Frage: Ich bekomme im Sommer Familienbesuch aus den USA und mein Onkel wird es sich sicher nicht nehmen lassen mit seiner kompletten Ausrüstung anzureisen, wie Fotofreaks halt so sind (ihr kennt das ja).

Zitat:

"two bodies, 6 or 7 lenses, ring flash, tripod..." und halt das übliche Zubehör wie Speicherkarten und Akkus...

Da er mit dem Zeug noch nie im Ausland war die Frage: Hat er evtl. Probleme bei der Einreise? Sollte er die Rechnungen mitbringen (denke das wird ein mittelschwerer Akt die zusammenzusuchen)? Es handelt sich halt um eine über die Jahre gewachsene Sammlung, wohl sehr hochwertig aber gebraucht. Das er die nicht hierlassen darf ist mir nach Lektüre des Beitrags von brummel klar, aber kann der deutsche Zoll ihm Stress machen diesbezüglich? Muss er den roten Ausgang nehmen und eine Liste machen lassen oder so?

Und: Zählt der Wert der Ausrüstung mit in das mitgebrachte Vermögen? Die Einfuhr von Werten muss ab einer gewissen Höhe ja deklariert werden, oder fallen da wirklich nur Valuta wie Bargeld, Wertpapiere, Goldbarren etc. rein?

Wär toll wenn mir jemand evtl. von Erfahrungen berichten kann.
 
Moin,

auch ich hätte eine Frage ;-)

Kommendes Wochenende mache ich einen "Kurzurlaub" im Schwarzwald. Natürlich möchte ich auch die Gelegenheit nutzen und ein wenig die Schweiz (Basel) zu entdecken. Dabei würde ich gerne meine Fotoausrüstung mitführen. Die Einreise erfolgt dabei mit dem Zug. Da ich dort nicht das erste Mal hinfahre (nur das erste Mal mit kompletter Ausrüstung), weiß ich dass selten mal ein Zollbeamter durch den Zug rennt. Inwiefern muss/kann ich die Ausrüstung für einen Tagestrip anmelden, wenn am Bahnhof Basel SBB keine deutsche Zollstelle mehr ist? Am Frankfurter Hauptbahnhof hätten wir (meines Wissens) auch keine.
Und wie handle ich es mit dem Gehäusebody, den ich vor längerem bei eBay ersteigert habe, zu dem ich keinerlei Kaufnachweise mehr habe?

Viele Grüße
Sven
 
Na wenn es kein brandneues Modell ist und zudem vielleicht auch schon Gebrauchsspuren hat wird das keine Probleme geben sonst müsste man ja für alles, auch die Klamotten am Leib jedesmal alle Quittungen dabei haben.
 
Das ist jetzt keine juristisch korrekte Auskunft, aber: ich würde halt für alle teuren und dem Anschein nach neuen Objektive eine (eventuell verkleinerte) Kopie der Kaufrechnung mitnehmen. Für sichtbar älteres Zeug würde ich mir jetzt gar keinen Kopf machen.

Gruß,

Werner
 
und wie verhält es sich, wenn ich Ware aus dem EU-Ausland kaufe, welche über eine deutsche Plattform angeboten wird ?

Gruß
Oliver
 
Das ist zoll- und abgabenrechtlich das Gleiche wie deutsche Ware.


Wie kommst du zu der Einschätzung? Entscheidend ist doch ob die Ware aus dem Ausland eingeführt wird und nicht auf welchem Weg sie den Besitzer gewechselt hat. Wenn zum Beispiel ein Amerikaner über ebay.de einen Artikel an einen Deutschen verkauft muss die Ware immer noch aus Amerika nach Deutschland und dann fallen bei der Einfuhr die Abgaben an.
 
Entscheidend ist doch ob die Ware aus dem Ausland eingeführt wird und nicht auf welchem Weg sie den Besitzer gewechselt hat. Wenn zum Beispiel ein Amerikaner über ebay.de einen Artikel an einen Deutschen verkauft muss die Ware immer noch aus Amerika nach Deutschland und dann fallen bei der Einfuhr die Abgaben an.

Sorry, aber das ist jetzt völlig abwegig. Es hieß im Vorposting:

und wie verhält es sich, wenn ich Ware aus dem EU-Ausland kaufe, welche über eine deutsche Plattform angeboten wird ?

Also, das hat erst mal nichts mit Amerika zu tun, richtig? EU = zoll-und abgabenrechtlich D. Klar, man kann immer einen Fall konstruieren, wo noch was vorher aus Amerika eingeführt wurde, aber davon schrieb mein Vorposter nichts ...
 
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