danke für die Infos - aber wenn ich jetzt unter den Wert von EUR 430,- bin kann ich trotzdem durch den grünen Ausgang gehen und sage damit "ich habe nichts mit", obwohl ich ja was mithabe. Oder muss ich dann zum roten Ausgang und dort erklären dass ich zwarwas mithabe, aber unter dem Wert liegt?
"Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" und das gilt auch bei der (Wieder-)Einreise.
Wie Oldy62 es schon sagte:
Nimm zur Not den roten Ausgang! Und wenn der Zoll keine meldungspflichtigen Waren findet (weil es so ist!), dann hast Du auch nicht zu befürchten. Warum auch?

Sollte man aber, den grünen Ausgang ....
auch das kann man im Posting von Oldy62 lesen.