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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

AAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHRRRRRRRRRRGGGGGGGG.
Du hast dir deinen neuen Wohnsitz nicht in den Reisepass eintragen lassen?
Dann aber mal ganz ganz schnell zur naechsten Botschaft und das machen lassen.
Konsulat reicht auch...
Abmeldebestaetigung nicht vergessen.
Wenn er sich abgemeldet hat, kann er sich den ganzen Aufriss auch wieder schenken - der Zoll vollzieht nämlich mühelos nach, daß er nirgendwo in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das dauert auch nur ein paar Minuten, die Behauptung zu überprüfen, man habe keinen Wohnsitz in Deutschland.

Davon ganz abgesehen hat er ja zwangsläufig ein US-Resident-Visum im Paß...:D Und einen US-Sozialversicherungsausweis.
 
Hallo,

angenommen ich würde eine Helmkamera (Camcorder ohne externe Aufnahmequelle) bei ....... USA kaufen, was käme da auf mich zu?

Umgerechneter Neupreis der Kamera: 233€
4,9% Zoll = 11,42€
19% Einfuhrumsatzsteuer = 44,27€

Das ganze wären dann unter dem Strich 288,69€ exclusive Versand.

Stimmt meine Rechnung so oder kommt da noch was drauf?


Gruß,
nitramf


/Edit: Tippfehler ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Verrätst Du mir wie Du es schaffst, für einen Artikel für Neu 233,- Euro nach Zoll+Steuern nur noch 228,69,- zu zahlen :eek:

Im Ernst: Der Versand zählt mit. Falls Du also mal angenommen 19.95 Euro Versand hast, dann wäre die Formel

( (233,00 + 19,95) * 1,049 ) * 1,19) = 315,76 Euro

Wobei der Zoll nicht unbedingt Tagesaktuelle Kurse verwendet.

(ich habe nicht geprüft, ob die 4,9% Zoll stimmen!)

Grüße,
Scooby
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der Zoll hat seinen eigenen Kurs. Der gilt in der Regel für einen Monat. Ich denke bei sehr starken Abweichungen wird der auch innerhalb des Monats korrigiert.

von 1.11.09 bis 30.11.09 sind es 1,4921$ für einen €

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...wert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php
 
Je nachdem wo du kaufst, musst du noch die SalesTax des entsprechenden Bundesstaates auf den angegebenen Preis in USD draufrechnen.

Und dann die obige Rechnung vonScoobyDoo.
 
Konsulat reicht auch...

Wenn er sich abgemeldet hat, kann er sich den ganzen Aufriss auch wieder schenken - der Zoll vollzieht nämlich mühelos nach, daß er nirgendwo in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das dauert auch nur ein paar Minuten, die Behauptung zu überprüfen, man habe keinen Wohnsitz in Deutschland.

Davon ganz abgesehen hat er ja zwangsläufig ein US-Resident-Visum im Paß...:D Und einen US-Sozialversicherungsausweis.

Häää, wovon träumst du denn nachts?
Zumindest der Zoll am Frankfurter Flughafen hat keinerlei Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter.
Es zählt EINZIG UND ALLEIN der eingetragene Wohnsitz im dt. Reisepass, sonst nix. Auch irgendwelche Greencards nützen nichts.

LG
 
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Konsulat reicht auch...

Wenn er sich abgemeldet hat, kann er sich den ganzen Aufriss auch wieder schenken - der Zoll vollzieht nämlich mühelos nach, daß er nirgendwo in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das dauert auch nur ein paar Minuten, die Behauptung zu überprüfen, man habe keinen Wohnsitz in Deutschland.

Davon ganz abgesehen hat er ja zwangsläufig ein US-Resident-Visum im Paß... Und einen US-Sozialversicherungsausweis.
Häää, wovon träumst du denn nachts?
Zumindest der Zoll am Frankfurter Flughafen hat keinerlei Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter.
Mühelos hat er den. Spätestens dann, wenn er ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleitet.
Es zählt EINZIG UND ALLEIN der eingetragene Wohnsitz im dt. Reisepass, sonst nix. Auch irgendwelche Greencards nützen nichts.
Das ist schlicht falsch. Selbstverständlich ist eine ausländische Arbeitserlaubnis ein äußerst starkes Indiz für einen Wohnsitz im Ausland.

Und wenn kein Wohnsitz in Deutschland vorliegt, wohl aber eine US-Greencard, dann ist es nicht weiter schwierig, den deutschen Finanzbehörden glaubhaft zu machen, daß man seinen Wohnsitz in den USA hat.

Daß das vielleicht dann drei Tage dauert - völlig klar.

Übrigens: der Eintrag in den Reisepaß sagt allein überhaupt nichts. Der sagt nämlich nur aus, daß zum Zeitpunkt XY der Paßinhaber sich bei der für ihn zuständigen deutschen Konsularabteilung angemeldet hat.

Es sagt weder, daß er dort zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland noch dort wohnt, noch sagt es, daß er nicht anderswo einen Wohnsitz hat - und über den "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" sagt es schon überhaupt nicht.

Und genau der ist nämlich entscheidend. Und da können deutsche Finanzbehörden sogar sagen: "US-Greencard hin oder her - aufgrund der Anhaltspunkte X, Y und Z befinden wir, daß Sie Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin - oder wieder - in Deutschland haben..."

:eek:

Und dann guckste dumm aus der Wäsche, und darfst Du die Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit ziehen.

Hat schon mancher erleben dürfen, der fest davon überzeugt war, im steuersparenden Monaco seinen Lebensmittelpunkt zu haben...

Eine US-Greencard ist allerdings im Zweifel ein besseres Indiz für einen Lebensmittelpunkt in den USA als jede Anmeldung bei einem deutschen Konsulat.
 
Kurz Frage Jungs.

Ich flieg jetzt dann nach England mit meiner Ausrüstung.
Da ich keinerlei Rechnungen über die Kamera und Objektive habe (gebraucht bei ebay und hier im Forum gekauft), bin ich heut zum Zoll gefahren um das INF3 Formular auszufüllen.

Der Herr hat gemeint ich brauch gar kein Formular, weil England zur EG gehört und auch keine Zollkontrollen sein werden.

Ich bin jetzt ziemlich verwirrt, weil ich nicht glauben kann, dass da keine Zollkontrollen sind.
Wenns so wäre, muss ich nen extra koffer mitnehmen für die kleidung, die meine freundin kauft :-)
 
Wenns so wäre, muss ich nen extra koffer mitnehmen für die kleidung, die meine freundin kauft :-)

Mach ruhig. Das einzige was dir passiern kann sind Gebühren für Übergepäck ;) Das ist das gleiche als ob du nach Frankreich oder Österreich fahren würdest. Innerhalb der EU/EG kannst du soviel einkaufen wie du willst, da gibt es keine Zollgebühren oder Einfuhrumsatzsteuer.
 
Eine Frage

Ich möchte eine Kamera in der Schweiz kaufen (nur Body),
diese werde ich mit dem Zug nach Österreich überführen. in der Regel, gibt es
keine Zollbeamte im Zug. Die Grenzen sind ja jetzt auch frei. Soll ich das Gerät zuerst nach Hause führen und dann anschliessend zum Zollamt gehen, oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht, wenn das Gerät auf dem österreichischem Boden existiert.

mfg

Peri
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, eine Passkontrolle wird es ja geben. Und da werden sie doch fragen, ob Du was zu verzollen hast? Wie das ansonsten ist, wenn wirklich niemand fragt und auch keiner im Zug vorbeischaut, weiß ich nicht. Solange Du nicht bewußt den Zoll umgehst - so wie z.B. am Flughafen durch den grünen statt dem roten Ausgang gehen - dürftest Du Dich m.E. nicht strafbar machen. Aber einfacher wäre das abzuklären, in dem Du mal beim Zoll anrufst.

Ach ja - und zuhause nachmelden .... hmm ;)
 
Eine Frage

Ich möchte eine Kamera in der Schweiz kaufen (nur Body),
diese werde ich mit dem Zug nach Österreich überführen. in der Regel, gibt es
keine Zollbeamte im Zug. Die Grenzen sind ja jetzt auch frei. Soll ich das Gerät zuerst nach Hause führen und dann anschliessend zum Zollamt gehen, oder habe ich mich dann schon strafbar gemacht, wenn das Gerät auf dem österreichischem Boden existiert.
Diese Frage beantwortet Dir korrekt und bindend das nächste Zollamt.

Meines Wissens (aber definitiv ohne Gewähr) ist es lediglich vorgeschrieben (§3 Paßgesetz), über amtlich zugelassene Grenzübergangsstellen nach Deutschland ein- oder auszureisen. Ein geöffneter Grenzübergang ohne Personen- oder Zollkontrolle ist eine solche, das ist also schon mal kein Problem.

Davon abgesehen kann man z.B. auch auf einem Flughafen zollpflichtige Waren erst nach dem Betreten des Bundesgebietes anmelden, denn das Bundesgebiet betritt man ja spätestens mit Verlassen des Flugzeuges, während die Zollkontrolle erst etliche Meter hinter der Paßkontrolle stattfindet.

Ich würde also davon ausgehen, daß es reicht, eingeführte Waren beim nächsten Zollamt zu deklarieren, oder eben bei einer Zollkontrolle, wenn die vorher stattfindet.

Wenn man hinter der Grenze plötzlich in eine Zollkontrolle fährt, sagen die ja auch nicht: "Öffnen Sie mal den Kofferraum, wir wollen mal gucken, ob sie was schmuggeln?" Der Zoll fragt immer und nicht zufällig (das hat nämlich eine entscheidende rechtliche Bedeutung): "Haben Sie etwas anzumelden? Führen Sie anmeldepflichtige Güter mit? Führen Sie Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 20000 Euro mit?"

Dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo man korrekte Angaben machen muß, aus denen sich dann ggf. eine Abgabenpflicht ergibt. Erst wenn man an diesem Zeitpunkt falsche Angaben macht und dann erwischt wird, entsteht der Tatbestand der Abgabenhinterziehung usw.

Aber wie gesagt: ein Anruf beim örtlichen Zollamt schafft sofort rechtssichere Klarheit.
 
Hätte da mal ne Frage - ich reise demnächst in die USA und habe eventuell vor mir dort eine Digitalkamera zu kaufen (~ USD 300). Wenn ich jetzt wieder in Deutschland einreise kann ich also ganz normal durch den Ausgang ohne Zoll gehen, richtig? Und bei dem Formular im Flieger muss ich auch nicht angeben dass ich Waren zu verzollen hab, oder?

Und wie ist das in der Praxis, werden zur Berechnung der 430,- Euro Freibetrag nur Technikgeräte & Co. in Betracht gezogen oder auch eventuell Bekleidung? Bei Kleidung ist es ja irgendwie schwierig nachweisbar, bzw. wird ja nicht jeder vor der Ausreise seine Rechnungen von Jeans, Pullover & Co. mithaben.
 
Hätte da mal ne Frage - ich reise demnächst in die USA und habe eventuell vor mir dort eine Digitalkamera zu kaufen (~ USD 300). Wenn ich jetzt wieder in Deutschland einreise kann ich also ganz normal durch den Ausgang ohne Zoll gehen, richtig? Und bei dem Formular im Flieger muss ich auch nicht angeben dass ich Waren zu verzollen hab, oder?

Du kannst ganz normal durch den "grünen" Ausgang gehen, vorausgesetzt - siehe unten. Formular im Flieger gibt es nur bei der Einreise drüben, zumindest für EU-Bürger bei der Einreise hier gibt es keines.

Und wie ist das in der Praxis, werden zur Berechnung der 430,- Euro Freibetrag nur Technikgeräte & Co. in Betracht gezogen oder auch eventuell Bekleidung? Bei Kleidung ist es ja irgendwie schwierig nachweisbar, bzw. wird ja nicht jeder vor der Ausreise seine Rechnungen von Jeans, Pullover & Co. mithaben.

Klar - alles was Du drüben gekauft hast gehört zu dem zu verzollenden Betrag. Verlass Dich drauf, die Zöllner kennen sich i.d.R. recht gut aus, was neu ist und in USA gekauft wurde. Die sind zwar meiner Erfahrung nach da nicht besonders pingelig, aber wenn Du nagelneue Klamotten im Koffer hast, werden die mit in die Berechnung einfliessen. Das, was man am Leib hat, wird i.d.R. nicht begutachtet (ich reise allerdings nicht in Armani, Gucci und Co., insofern weiß ich da nicht Bescheid :-)

Gruß,

Werner
 
Wenn ich jetzt wieder in Deutschland einreise kann ich also ganz normal durch den Ausgang ohne Zoll gehen, richtig?
Wenn du durch den grünen Ausgang gehst, sagst du (konkludent): "Ich habe nicht zu verzollen / zu versteuern". Das heisst aber nicht, dass man dich nicht doch kontrolliert. Findet dann eine Kontrolle statt und du hat doch zoll- oder steuerpflichtige Waren im Gepäck, dann bewegst du dich schon im Bereich einen Steuerstrafverfahrens (Hinterziehung). Ob es dann bei einer Nacherhebung bleibt oder wirklich ein Verfahren eingeleitet wird (incl. Nacherhebung), ergibt sich aus dem Umfang der gefundenen Waren.
Wenn du unsicher bist, nehme den roten Ausgang und frage dort einen Abfertigungsbeamten. Da bist du immer auf der rechtlich sicheren Seite.

Das, was man am Leib hat, wird i.d.R. nicht begutachtet
Oh doch. Gerade weil viele dieser Meinung sind, wird so immer wieder versucht, Abgaben zu hinterziehen. Ob das nun der Pelzmantel oder die Lederjacke des Spanienurlaubers ist oder der tolle Schmuck am Hals, den es so preiswert in der Türkei gibt.
Vorsicht an der Bahnsteigkante, letzter Wagen schleudert.

lg
Uwe
 
danke für die Infos - aber wenn ich jetzt unter den Wert von EUR 430,- bin kann ich trotzdem durch den grünen Ausgang gehen und sage damit "ich habe nichts mit", obwohl ich ja was mithabe. Oder muss ich dann zum roten Ausgang und dort erklären dass ich zwarwas mithabe, aber unter dem Wert liegt?
 
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