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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo!
Der Thread ist wirklich sehr interessant und hilfreich, hab schon viel daraus gelernt.
Nun habe ich jedoch eine Frage und bin mir da noch nicht 100% sicher, könnte auch sein dass sie schon beantwortet wurde und ich sie überlesen habe! In dem Fall Entschuldigt!

Wie sieht es denn aus, wenn ich zwei Sachen in den USA kaufe, von denen eine unter den 175 euro zollfreien Grenze liegt und die Andere darüber?
Also sagen wir einen Ipod für 160 euro und eine Camera für 330.
Muss ich dann automatisch beide verzollen weil sie ja zusammen über der Grenze liegen, oder ist der Ipod zollfrei und ich muss nur die Camera verzollen?

Danke im Voraus.
 
Hallo!
Der Thread ist wirklich sehr interessant und hilfreich, hab schon viel daraus gelernt.
Nun habe ich jedoch eine Frage und bin mir da noch nicht 100% sicher, könnte auch sein dass sie schon beantwortet wurde und ich sie überlesen habe! In dem Fall Entschuldigt!

Wie sieht es denn aus, wenn ich zwei Sachen in den USA kaufe, von denen eine unter den 175 euro zollfreien Grenze liegt und die Andere darüber?
Also sagen wir einen Ipod für 160 euro und eine Camera für 330.
Muss ich dann automatisch beide verzollen weil sie ja zusammen über der Grenze liegen, oder ist der Ipod zollfrei und ich muss nur die Camera verzollen?

Danke im Voraus.

Der iPod wäre abgabenfrei (da innerhalb der Freigrenze von 175,- Euro), die Kamera ist zu verzollen.

Gruß
Brummel
 
ich werde über Weihnachten und Sylvester in den USA sein und folgendes Equipment mitnehmen:

meinen Crumpler Pretty Box mit folgender Ausstattung.
Canon Digital Ixus 750 (gekauft 2005)
Nikon D40x (gekauft 2007) mit 18-55 und 55-200er Objektiven
Canon FS-100 (gekauft 2008 bei der MM -25% Aktion)
sowie ein paar Speicherkarten (2x 1 GB, 1x4 GB, 1x8 GB, 1x16 GB)
und einen Pol Filter.

letztes Jahr hatte ich die Ixus 750 + Nikon D40x schon mit dabei und dachte (da ich nicht wirklich hier mitgelesen habe) weder an Rechnungen, noch an die vereinfachte Nähmlichkeitsbescheinigung und hatte keine Probleme (ich hatte nichts zu verzollen und wurde nicht kontrolliert).

Da ich dieses Jahr mit dem Gedanken spiele (will mich aber vorher im Web schlaumachen ob das überhaupt eine gute Idee ist, die Zollsätze habe ich mir schon aus Brummels PDF geholt) evtl. Zubehör (Blitz und / oder Stativ) in den USA zu kaufen, wäre es wohl besser ich würde mir dieses vereinfachte Dingsbums ausstellen lassen damit ich problemloser durch den Zoll komme, sollte der Einkaufswert meines Zubehörs über 175 € liegen ?

Wie wäre es zolltechnisch, würde ich mir einen Blitz kaufen der unter 175 € liegt und dann noch ein Stativ welches auch unter 175 €, die Gesamtsumme ist aber dann ÜBER 175 € ?

Ich gehe mal davon aus, das dann die Gesamtsumme verzollt werden muss. Sind es unter 350 € also +13,5%,
sind es über 350 €: Warenwert + Zollsatz + MwSt ?

Ich gehe davon aus, das es auf jeden Fall ratsam wäre diese vereinfachte Nähmlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, sollte ich Zubehör im Wert von ÜBER 175 € mitbringen.
 
Ich gehe davon aus, das es auf jeden Fall ratsam wäre diese vereinfachte Nähmlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, sollte ich Zubehör im Wert von ÜBER 175 € mitbringen.

Du hast den Zweck der Bescheinigung nicht verstanden. ;)
Die ist dazu da, dass Du nachweisen kannst, dass Du Dein Equipment schon hier im Heimantland gekauft hast, in den Urlaub mitgenommen und wieder zurückgebracht und eben nicht im Ausland gekauft hast. Es ist der Nachweis dafür, dass die Waren hier in der EU schon einmal ordnungsgemäß eingeführt, also versteuert und verzollt wurden.
 
Du hast den Zweck der Bescheinigung nicht verstanden. ;)
Die ist dazu da, dass Du nachweisen kannst, dass Du Dein Equipment schon hier im Heimantland gekauft hast, in den Urlaub mitgenommen und wieder zurückgebracht und eben nicht im Ausland gekauft hast. Es ist der Nachweis dafür, dass die Waren hier in der EU schon einmal ordnungsgemäß eingeführt, also versteuert und verzollt wurden.

Wenn ich Waren kaufe die verzollt werden MÜSSEN, sollte ich eine Bescheinigung für meine aus Deutschland mit in den Urlaub genommenen Waren dabei haben. Ich gehe mal davon aus, das ein Zöllner sich in solch einem Falle nicht nur die in den USA gekauft Ware ansehen würde, sondern alles was ich dabei habe ?

Wenn ich keine Waren einführe die verzollt werden müssen, besteht zwar die Möglichkeit das ich auch kontrolliert werde (und dann alles), aber ehrlich gesagt bin ich bei bisher ca. 11 Aufenthalten ausserhalb Europas NIEMALS vom Zoll kontrolliert worden... bei der Ixus ist es wohl mehr als offensichtlich (wegen des Namens) das sie in Europa gekauft wurde. Bei der Nikon und der FS-100 wohl eher nicht...

Achja, gleich noch ne Frage: hat man diese vereinfache Nähmlichkeitsbescheinigung, MUSS man bei der Einreise diese am Zoll wieder vorzeigen, auch wenn man nichts zu verzollen hat ? Habe darüber bisher keine Info gefunden.
 
Weiss jemand hier wie das mit dem Zoll wenn man einen Scanner in den USA kauft (Nikon 9000) ? Der is nicht aufgeführt in der Liste beim Zoll. Is der zollfrei ?
 
Weiss jemand hier wie das mit dem Zoll wenn man einen Scanner in den USA kauft (Nikon 9000) ? Der is nicht aufgeführt in der Liste beim Zoll. Is der zollfrei ?

Diascanner gehören zur Codenummer 8471 9000 000 und sind zollfrei. Es bleibt aber bei der Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf den Transaktionswert.

Gruß
Brummel
 
thx !
Spricht definitiv dafür eine zu holen ;)

die inf3 ist auch mehrere Jahre gültig. Vielleicht kann uns brummel etwas dazu erzählen. man muss ja die Kopie beim Fliughafen abgeben. Was passiert eigentlich, wenn man einen anderen Ankunftsflughafen hat, als den wo man abgeflogen ist. dann liegt die Kopie ja beim abflug und das hilft einem beim Anflug recht wenig. Oder irre ich da in meinen theoretischen überlegungen?

und wie funktioniert das eigentlich mit Carnet A.T.A. Einige Länder haben mit inf3 ja nix am hut...
 
was passiert eigentlich, wenn man einen anderen Ankunftsflughafen hat, als den wo man abgeflogen ist. dann liegt die Kopie ja beim abflug und das hilft einem beim Anflug recht wenig. Oder irre ich da in meinen theoretischen überlegungen?

Ich würde davon ausgehen, das die Kopie eingescannt wird um schneller gefunden zu werden und das alle Zollstellen darüber Zugriff darauf haben ?

Auch wieder nur eine Überlegung ohne irgendwelches Hintergrundwissen: BRUMMEL HILF ! :D
 
die inf3 ist auch mehrere Jahre gültig. Vielleicht kann uns brummel etwas dazu erzählen. man muss ja die Kopie beim Fliughafen abgeben. Was passiert eigentlich, wenn man einen anderen Ankunftsflughafen hat, als den wo man abgeflogen ist. dann liegt die Kopie ja beim abflug und das hilft einem beim Anflug recht wenig. Oder irre ich da in meinen theoretischen überlegungen?

und wie funktioniert das eigentlich mit Carnet A.T.A. Einige Länder haben mit inf3 ja nix am hut...

Eine INF3 ist immer nur für eine Reise gültig. Eine Ausnahme macht hier die INF3 für Jagdwaffen.

Das Formular besteht aus 3 Blättern, wobei das Original bei der ausstellenden Dienststelle bleibt und die verbliebenen 2 Blätter bei der Wiedereinreise eingezogen werden. Ein Blatt geht als Rückmeldung an die ausstellende Dienststelle, das andere Blatt bleibt bei beim Eingangszollamt.

Ein Carnet ATA funktioniert im Prinzip ähnlich.

Gruß
Brummel
 
Ich weiß nicht ob es hier schon diskutiert wurde, auf ebay habe ich einen Verkäufer in den USA gefunden. Ware ist ca. 2 Jahre alt. Weiter schreibt er in seiner Auktion er verschickt die Ware als Geschenk.

Frage: Wie verhält sich da das ganze mit dem Zoll, Steuer etc.?

Obwohl mir hier das Risiko zu hoch wäre von so weit etwas einzukaufen, interessiert mich das nun aber schon wie das prinzipiell funktioniert.

Grüße mofix
 
Na, ist doch klar: es ist illegal, etwas als Geschenk zu deklarieren, was keines ist. Da der VK wohl kaum zu belangen ist, kriegt halt der K im Zweifelsfall eines auf die Mütze. Ansonsten gelten die üblichen Regeln für den Zoll.
 
Hallo,

was passiert, wenn man den Zettel verloren hat oder die Ware nicht mehr mit hat (gestohlen, verkauft, verschenkt...)?

Falls du mit Zettel die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung meinst: Nichts.
Die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung wird nicht registriert.
Dagegen die INF3 schon. Funktions- und Vorgehensweise ist weiter oben beschrieben.


Brummel
 
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