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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Erzählt mir blos nix über den tollen Zoll....

Ich habe derzeit ein Objektiv im Zoll "festhängen"... seit Dienstag (Ankunft am Flughafen)!!!
Heute ist Freitag. WAS ZUM GEIER machen diese Beamten da?

1. Es ist bis heute nicht mal per Post eine Nachricht eingegangen, dass eine Klärung möglichweise nötig ist, so dass ich irgendwelche Dokumente zuschicken kann!!! Wenn ich nicht persönlich das Tracking verfolgt hätte, und bei FedEx nachgefragt hätte, wäre bis dato KEIN BESCHEID eingegangen. WAS IST DAS FÜR EIN SCH... LADEN?

2. Dank meiner eigenen Nachforschung (x-fache Anrufe) wusste ich noch am Mittwoch (als die Auslieferung nicht erfolgte) welche Art von Information noch benötigt wird, bzw welche Nachweise. Habe diese NOCH AM MITTWOCH hingefaxt, musste wieder anrufen, da war das Fax nicht angekommen... (SELTSAM...vermutlich ist es im ZOLL-HIMMEL verdampft... *solche Idi...*)... bis das herauskam waren wieder 3 Stunden vergangen...danach habe ich es nochmal hingefaxt... so, und danach hiesse es alle benötigten Infos sind da, es wird jetzt abgewickelt..."sieht alles ok aus".
Heute ist Freitag, und es steht immer noch auf "Freigabe in Bearbeitung".


Dass ich stinke-sauer bin ist noch untertrieben. Ich bezahle keinen teueren Intenational Priority Service, damit ich dann tagelang dem Nichtstun dieser Beamten ausgesetzt bin.
Bin kurz davor von einem Anwalt prüfen zu lassen inwieweit man den Zoll für diese Verzögerungen und deren Folgen haftbar machen kann. :grumble:


Saft-L.... :grumble: Wenn wir hier mit unseren IT Dienstleistungen - ich rede hier von meiner Arbeitsstelle - so einen Service liefern würden, wären wir schon lange vom Markt verschwunden. Es wird Zeit, dass dieses antiquierte Beamtentum abgeschafft wird, und die Marktwirtschaft dafür sorgt, dass die Nichtstuer und Trödler aus der Zollabwicklung verschwinden.

SORRY, das musste mal raus. :evil:

Grüße,
Andreas
 
Erzählt mir blos nix über den tollen Zoll....

Ich habe derzeit ein Objektiv im Zoll "festhängen"... seit Dienstag (Ankunft am Flughafen)!!!
Heute ist Freitag. WAS ZUM GEIER machen diese Beamten da?

1. Es ist bis heute nicht mal per Post eine Nachricht eingegangen, dass eine Klärung möglichweise nötig ist, so dass ich irgendwelche Dokumente zuschicken kann!!! Wenn ich nicht persönlich das Tracking verfolgt hätte, und bei FedEx nachgefragt hätte, wäre bis dato KEIN BESCHEID eingegangen. WAS IST DAS FÜR EIN SCH... LADEN?

2. Dank meiner eigenen Nachforschung (x-fache Anrufe) wusste ich noch am Mittwoch (als die Auslieferung nicht erfolgte) welche Art von Information noch benötigt wird, bzw welche Nachweise. Habe diese NOCH AM MITTWOCH hingefaxt, musste wieder anrufen, da war das Fax nicht angekommen... (SELTSAM...vermutlich ist es im ZOLL-HIMMEL verdampft... *solche Idi...*)... bis das herauskam waren wieder 3 Stunden vergangen...danach habe ich es nochmal hingefaxt... so, und danach hiesse es alle benötigten Infos sind da, es wird jetzt abgewickelt..."sieht alles ok aus".
Heute ist Freitag, und es steht immer noch auf "Freigabe in Bearbeitung".


Dass ich stinke-sauer bin ist noch untertrieben. Ich bezahle keinen teueren Intenational Priority Service, damit ich dann tagelang dem Nichtstun dieser Beamten ausgesetzt bin.
Bin kurz davor von einem Anwalt prüfen zu lassen inwieweit man den Zoll für diese Verzögerungen und deren Folgen haftbar machen kann. :grumble:


Saft-L.... :grumble: Wenn wir hier mit unseren IT Dienstleistungen - ich rede hier von meiner Arbeitsstelle - so einen Service liefern würden, wären wir schon lange vom Markt verschwunden. Es wird Zeit, dass dieses antiquierte Beamtentum abgeschafft wird, und die Marktwirtschaft dafür sorgt, dass die Nichtstuer und Trödler aus der Zollabwicklung verschwinden.

SORRY, das musste mal raus. :evil:

Grüße,
Andreas

Bist du jemals auf die Idee gekommen, dass die Verzögerung bei Fed-Ex (oder welchem Spediteur auch immer) liegen könnte und nicht am Zoll?

Gruß von einem Vollidioten, Nichtstuer, Trödler (habe ich eine Beleidigung vergessen?).


Denk mal drüber nach.

Gruß
Brummel
 
Hallo!

Ich glaube das ist mein erster Beitrag hier ... auch wenn ich schon länger kräftig am mitlesen bin :)

Wie sieht es eigentlich bzgl. Legalität aus, wenn ich von einem Bekannten der in den USA wohnt und mich nach D besuchen kommt, mir ein Objektiv oder ähnliches für unter 175 EUR (oder wie auch immer der Freibetrag war) mitbringen lasse? Könnte ich dann z.B. den Artikel bei Amazon.com (als Beispiel) bestellen, mit meiner VISA bezahlen und zu ihm in die USA liefern lassen? Oder wäre das eine illegale Umgehung von Zoll / Steuern?

Schöne Grüße,
Juergen

Scorpios Einwand ist nicht unberechtigt.
In der Praxis aber wohl schwer nachweisbar.
Wo ist eigentlich das Problem, dass dein Bekannter das Ding bei ebay bestellt und dann mitbringt? Dann wäre es theoretisch nicht in der Freimenge (nur wenn es ein Geschenk ist), die Steuern aber sehr gering (13,5% Pauschal).

Gruß
Brummel
 
Scorpios Einwand ist nicht unberechtigt.
In der Praxis aber wohl schwer nachweisbar.
Wo ist eigentlich das Problem, dass dein Bekannter das Ding bei ebay bestellt und dann mitbringt? Dann wäre alles legal.

Gruß
Brummel

Das könnte er natürlich machen ... trotzdem will er es mir ja nicht schenken, also muss ich ihm Geld geben. Und dann ist die Frage, ob es dann immer noch legal ist.

Wege wie man den Zoll etc. umgehen kann, gibt es bestimmt, mir geht es hier um eine legale Möglichkeit zu "sparen".
 
Das könnte er natürlich machen ... trotzdem will er es mir ja nicht schenken, also muss ich ihm Geld geben. Und dann ist die Frage, ob es dann immer noch legal ist.

Wege wie man den Zoll etc. umgehen kann, gibt es bestimmt, mir geht es hier um eine legale Möglichkeit zu "sparen".

Die gibt es in dem Fall leider nicht.

Wenn dir dein Freund etwas mitbringt und anschliessend den Kaufpreis kassiert, hat er keine Freimenge für diese Waren.
Die hätte er nur, wenn die Ware für ihn selbst bestimmt wäre oder als Geschenk mitgebracht wird.

Gruß
Brummel
 
Wo ist eigentlich das Problem, dass dein Bekannter das Ding bei ebay bestellt und dann mitbringt? Dann wäre es theoretisch nicht in der Freimenge (nur wenn es ein Geschenk ist), die Steuern aber sehr gering (13,5% Pauschal).

Dann kann er ja auch gleich sagen, er bestellt es und schenkt es seinem Bekannten, der es dann wieder ihm schenkt.
Eigentlich genau die gleiche Umgehung. Nur habe ich dann zwei echte Schenkungen und es fließt kein Geld zwischen dem Bekannten und ihm.
 
Dann kann er ja auch gleich sagen, er bestellt es und schenkt es seinem Bekannten, der es dann wieder ihm schenkt.
Eigentlich genau die gleiche Umgehung. Nur habe ich dann zwei echte Schenkungen und es fließt kein Geld zwischen dem Bekannten und ihm.

Was wäre an den 2 Schenkungen echt? :D

Gruß
Brummel
 
Bist du jemals auf die Idee gekommen, dass die Verzögerung bei Fed-Ex (oder welchem Spediteur auch immer) liegen könnte und nicht am Zoll?

Gruß von einem Vollidioten, Nichtstuer, Trödler (habe ich eine Beleidigung vergessen?).


Denk mal drüber nach.

Gruß
Brummel

Gruß zurück, die Daten wurden von FedEx sofort an den Zoll weitergegeben, tut mir leid "für die Blumen", aber die Verzögerung liegt beim Zoll. Ich hänge seit Mittwoch an der Strippe... es tut sich NICHTS.

Sorry, dass ich so stinkig bin, aber das ist zuviel.
Der Zoll hat auch in meinem Anschreiben alle möglich Kontaktdaten, Tel, Mobil, Fax, Email... was soll ich denn noch alles schicken? Wenn sie dort derzeit "Land unter haben", dann wäre es absolut ok eine kurze Email / SMS / Fax zu schreiben und die Verzögerung zu erklären, dann wüsste man Bescheid und es ist ok.
Information über den Stand der Dinge gehört auch zu "Service", für mich eine Normalität als Dienstleister!
Aber da ihr ja kein Geld über den Kunden verdient, und damit keinem Druck unterliegt diesen auch positiv zufriedenzustellen, ist das vermutlich zuviel verlangt.

Grüße,
Andreas
 
Gruß zurück, die Daten wurden von FedEx sofort an den Zoll weitergegeben, tut mir leid "für die Blumen", aber die Verzögerung liegt beim Zoll. Ich hänge seit Mittwoch an der Strippe... es tut sich NICHTS.

Sorry, dass ich so stinkig bin, aber das ist zuviel.
Der Zoll hat auch in meinem Anschreiben alle möglich Kontaktdaten, Tel, Mobil, Fax, Email... was soll ich denn noch alles schicken? Wenn sie dort derzeit "Land unter haben", dann wäre es absolut ok eine kurze Email / SMS / Fax zu schreiben und die Verzögerung zu erklären, dann wüsste man Bescheid und es ist ok.
Information über den Stand der Dinge gehört auch zu "Service", für mich eine Normalität als Dienstleister!
Aber da ihr ja kein Geld über den Kunden verdient, und damit keinem Druck unterliegt diesen auch positiv zufriedenzustellen, ist das vermutlich zuviel verlangt.

Grüße,
Andreas

Wenn du mal auf ein normales Niveau runterkommst, wäre ich durchaus bereit über dein Problem zu diskutieren. Auf diese Art und Weise (bei allem Verständnis, dass man sich ärgert, wenn man dringend auf etwas wartet) habe ich allerdings wenig Lust.
Du hast deine feste Meinung über das Beamtenpack. Ich werde nichts unternehmen, dich von deiner dir zustehenden Meinung abzubringen. Das erscheint aussichtslos und ich bin hier nicht als Missionar tätig.

Meine Meinung über dich und dein Geschreibsel hier schreibe ich hier besser nichts. Auf gleiches Niveau werde ich mich nicht herabbegeben.

/ignore

Brummel
 
Wenn du mal auf ein normales Niveau runterkommst,
Brummel

tut mir echt leid für dich, du rackerst dich hier ab und dann sowas, das DU die Gesetze nicht machst ist ja klar und das DU auch für andere Kollegen nix kannst auch klar

dumm halt wenn der Betreffene dich ärgert, anstatt dich um Hilfe zu bitten, so verbaut er sich ja den einen oder anderen Tipp von dir ( im Rahmen der Gesetze )
 
Eigentlich nichts. Deswegen habe ich es ja auch Umgehung genannt. Aber rechtlich könnten sie ja tatsächlich zwei Schenkungsverträge abschließen. Rechtlich wären die "echt". ;)

Zwei von Beginn an verabredete Schenkungen sind keine, weil sich die Gegenleistungen bedingen. Schenkungen sind jedoch nur dann Schenkungen, wenn sie "unentgeltlich" sind.

Egal wie du es drehst und wendest: a) tauschähnliche Umsätze b) Mißbrauchsversuch c) strafrechtlicher Tatbestand erfüllt


Nicht so´n Kram probieren. Wirst du erwischt, kanns böse laufen und du kriegst nen Eintrag "in der Personalakte der Staatsanwaltschaft". Je nach dem, was du in der Zukunft mal machen willst oder wofür du mal nen Auszug brauchst, könnte das ziemlich negativ sein. Die paar Mark kann man schon noch zusätzlich ausgeben. Oder?
 
Egal wie du es drehst und wendest: a) tauschähnliche Umsätze b) Mißbrauchsversuch c) strafrechtlicher Tatbestand erfüllt

na ja, kann man verschiedener Meinung sein

wenn ich was im Laden kaufe den Laden verlasse sagt die Versicherung der Wert ist nur noch die Hälfte, wenn ich eine Hongkonglinse 6 Wochen im Urlaub schleife, sagt der Zoll es gilt der Neupreis, jeder sucht sich halt aus was ihm passt, Recht ist beides nicht......

im ersten Fall wäre es für mich Versicherungbetrug, der noch nie geahndet wurde, im zweiten Fall versucht sich der Staat illegal Gelder anzueignen wenn er Neupreis ansetzt.
 
Wenn du mal auf ein normales Niveau runterkommst, wäre ich durchaus bereit über dein Problem zu diskutieren. Auf diese Art und Weise (bei allem Verständnis, dass man sich ärgert, wenn man dringend auf etwas wartet) habe ich allerdings wenig Lust.
Du hast deine feste Meinung über das Beamtenpack. Ich werde nichts unternehmen, dich von deiner dir zustehenden Meinung abzubringen. Das erscheint aussichtslos und ich bin hier nicht als Missionar tätig.

Meine Meinung über dich und dein Geschreibsel hier schreibe ich hier besser nichts. Auf gleiches Niveau werde ich mich nicht herabbegeben.

/ignore

Brummel

Hi Brummel,

nichts was ich geschrieben habe ist gegen dich persönlich gerichtet.

Was ich kritisiere - vielleicht etwas zu heftig - ist die Leistung des Zolls bei der Freigabe.
Ein Paket wandert - teuer bezahlt - in 2 Tagen um die halbe Welt, um dann in Frankfurt mangels Kommunikation bereits fast 4 Tage liegenzubleiben. Schaun wir mal wieviel Tage noch dazu kommen.
Ist das etwa toll? :confused:

Grüße,
Andreas
 
Zwei von Beginn an verabredete Schenkungen sind keine, weil sich die Gegenleistungen bedingen. Schenkungen sind jedoch nur dann Schenkungen, wenn sie "unentgeltlich" sind.

Nicht so´n Kram probieren. Wirst du erwischt, kanns böse laufen und du kriegst nen Eintrag "in der Personalakte der Staatsanwaltschaft". Je nach dem, was du in der Zukunft mal machen willst oder wofür du mal nen Auszug brauchst, könnte das ziemlich negativ sein. Die paar Mark kann man schon noch zusätzlich ausgeben. Oder?

Es gibt keine Gegenleistungen. Und eine bedingte Schenkung ist trotzdem eine Schenkung. Eben unter der Bedingung den Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt weiter zu schenken. Wo ist denn da die Gegenleistung?

Die Sache mit der Strafbarkeit wird total überbewertet. Es gibt auch noch Verwarnungen, Bußgelder und das Strafverfahren steht ganz am Schluss. Steht sogar ganz klar auf der Seite vom Zoll! Wenn man unter 175 EUR ist und man die fehlende Schenkung nicht mal nachweisen kann wird das wohl nix.

Und Einträge sind in den meisten Fällen nur relevant wenn sie als Vorstrafen ins polizeiliche Führungszeugnis kommen und das gibts erst ab 90(?) Tagessätzen. Also eher die etwas schwereren Fälle.

Ich kenne jedenfalls keinen, der wegen sowas (175 und Schenkung...) schonmal angeklagt wurde.
 
Hallo Brummel,
erstmal Kompliment für Deine fachkundigen Beiträge.

Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe vor geraumer Zeit bei Ebay ein Objektiv ersteigert, zu dem der Verkäufer keine Rechnung mehr hatte. Bei uns steht nun eine Malediven-Reise an und ich würde dieses Objektiv natürlich gerne mit in den Urlaub nehmen. Ich möchte Probleme mit dem Zoll vermeiden (man könnte ja denken ich hätte dieses Objektiv während der Reise erworben). Wie erhalte ich diese sog. Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnung?

Ich hoffe, die Antwort auf meine Frage steht nicht schon in dem Thread, weil ganz habe ich ihn nicht gelesen. Auf der ersten Seite ist so ein ähnlicher Fall geschildert, da steht aber nicht wie man an die Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnung kommt. Die Unterlagen über die Ebay-Transaktion habe ich natürlich noch, reicht das auch schon aus?

Viele Grüße
Christian
 
Hallo Christian.

Die Unterlagen der ebay-Auktion reichen zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung aus.
Die Malediven sind nun auch nicht so bekannt dafür, dass dort Kameraausrüstung gekauft wird. Daher ist eine Nämlichkeitsbescheinigung auch nicht zwingend notwendig.
Solltest du aber neuwertige Tauchausrüstung mitnehmen, ist diese Bescheinigung empfehlenswert.

Gruß
Brummel


Hallo Brummel,
erstmal Kompliment für Deine fachkundigen Beiträge.

Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe vor geraumer Zeit bei Ebay ein Objektiv ersteigert, zu dem der Verkäufer keine Rechnung mehr hatte. Bei uns steht nun eine Malediven-Reise an und ich würde dieses Objektiv natürlich gerne mit in den Urlaub nehmen. Ich möchte Probleme mit dem Zoll vermeiden (man könnte ja denken ich hätte dieses Objektiv während der Reise erworben). Wie erhalte ich diese sog. Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnung?

Ich hoffe, die Antwort auf meine Frage steht nicht schon in dem Thread, weil ganz habe ich ihn nicht gelesen. Auf der ersten Seite ist so ein ähnlicher Fall geschildert, da steht aber nicht wie man an die Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnung kommt. Die Unterlagen über die Ebay-Transaktion habe ich natürlich noch, reicht das auch schon aus?

Viele Grüße
Christian
 
Hallo - insbesondere an Brummel,

ich hoffe, Ihr seid mir nicht böse, wenn ich jetzt nicht die vollen 51 Seiten durchgelesen habe.

Hier mein Problem:

Habe bei B&H in NY bestellt. Bekam eine Teillieferung, Warenwert $ 39.95. Versandkosten: $53.75 für die Komplettlieferung - wovon Teil 2 aber noch aussteht.

Nun bekam ich aber große Fragezeichen auf der Stirn, als die Teillieferung über Warenwert $ 39.95 folgendermassen verzollt war:

Zoll: € 4,79
EUSt: € 20,54
--------------
Gesamt: €25,33

Sendung kam über UPS. Ich rief daraufhin beim Zollamt Köln an (Nr. bekam ich von UPS).

Die erklärten mir nun folgenden Sachverhalt:

Verzollt wurde nicht nur der Warenwert, sondern auch der Versand.

Komisch, denn ich bekam vor Kurzem eine Sendung aus der Schweiz und da erklärte mir der Münchner Zollbeamte, daß nur Unternehmer den Versand zahlen müssen, keine Privatpersonen.

Die Dame in Köln sagte jedoch, daß es daran liege, daß ich die Sendung mit UPS bekam. Okay, merkwürdig, aber .. es geht noch weiter.

Ich fragte nun, wie es denn sei, wenn ich die 2. Teillieferung bekomme. Sie sagte, daß ich noch mal die Versandkosten verzollen müsse, obwohl ich die ja nur einmal bezahle. Ist das so richtig? Kann ja wohl kaum sein, oder?

Viele Grüße und vielen Dank vorab an Brummel, wenn er mir eine Antwort gibt,

Werner
 
Ich finde den Thread ja leicht unübersichtlich :D

Ich gehe bald für ein halbes Jahr nach Barcelona und werde fliegen... brauch ich da innerhalb der EU irgendeinen Nachweis?
 
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